Barbara John: das Kopftuchverbot radikalisiert

Oktober 26, 2009 von zottelhexe

حجاب

ḥiǧāb

Hidschab

Eine fahrlässig unterlassene Debatte

Barbara John (CDU) wurde 1981 vom Berliner Senat zur ersten Ausländerbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland berufen. Für das der Förderung jedenfalls Duldung des orthodoxen (politischen) Islam geschuldete Scheitern der Integration ist John mitverantwortlich, was die Professorin uns und wahrscheinlich auch sich selbst gegenüber leugnet. John schweigt zur grundrechtswidrigen Scharia und zu der in den Koran und die Sunna integrierten Frauenentrechtung. Die Politologin will Deutschlands muslimische oder nichtmuslimische Islamkritiker zum Schweigen bringen und akzeptiert offensichtlich Strukturen des Islamischen Rechts. Ihr im Hinblick auf das Recht jedes Einwohners auf ungeschmälerte Meinungsfreiheit und negative Religionsfreiheit bedenklicher Text »Eine fahrlässige Debatte (1)« aus dem Jahr 2004 verdient unsere Kommentierung, meinen Ümmühan Karagözlü (K) und Jacques Auvergne (A) zu Zitaten von Barbara John

Eine fahrlässige Debatte

A: Eine fahrlässig unterlassene Debatte: Die Grundrechtswidrigkeit des orthodoxen Islam.

K: John meint in ihrem inzwischen fünf Jahre alten Text natürlich die Kopftuchdebatte. Mit »fahrlässig« spielt die Politikerin höchst manipulativ auf den beispielsweise aus »fahrlässige Tötung« bekannten rechtlichen Gebrauch an und möchte gezielt suggerieren, Kopftuchkritik beziehungsweise Islamkritik würde den gesellschaftlichen Frieden gefährden.

A: Eine fahrlässige Debatte scheint uns eher die gelegentlich von Politikern, Pädagogen und Kirchenfunktionären betriebene Kopftuchverteidigung zu sein.

K: Die Dogmen und Institutionen des Islam umgibt eine Mauer des Schweigens, die islamische Orthodoxie ist auch im säkularen Europa sozusagen sakrosankt. Gezielt vorenthaltene Informationen haben dazu beigetragen, dass sich Bürger die sie interessierenden Einzelheiten über die islamische Politreligion selber zusammensuchen. Die verwendeten Quellen sind nicht immer demokratisch, Fehlinformationen und Mythen wachsen und gedeihen. Die freiheitliche Demokratie kann sich lückenhafte oder einseitige Information nicht leisten.

A: Deutschlands Medien, Politiker, Verbände, Kirchen und Schulen verweigern die überfällige Debatte über den islamischen Gehorsamskult, daher würden wir in den Titel des besprochenen Textes das Wort »unterlassen« einfügen, denn nicht das Reden, das Schweigen ist das Problem. Der Begriff »unterlassene Hilfeleistung« kommt mir in den Sinn, ganz ähnlich könnte es Necla Kelek (2006) ergangen sein, die ihre Entgegnung an den Offenen Brief der sechzig Migrationsforscher mit »Sie haben das Leid anderer zugelassen!« übertitelte (2).

K: Diese Kulturrelativisten um die beiden Antietatisten Yasemin Karakaşoğlu und Mark Terkessidis hatten ihren als „Petition“ ausgegebenen Offenen Brief »Gerechtigkeit für die Muslime!« genannt (3). Bei den Mitunterzeichnern durften Barbara John und Ursula Boos-Nünning natürlich nicht fehlen.

Vor einigen Wochen, die Kopftuchdebatte machte bereits Schlagzeilen, bewarb sich eine junge, kopftuchtragende Berlinerin als Küchenhilfe bei McDonalds. Sie wurde abgelehnt – mit der Begründung, kopftuchtragende Mitarbeiterinnen seien für viele Kunden eine Provokation.

A: Und wäre ich noch so hungrig, in einem Schnellrestaurant würde ich einer Verkäuferin mit Sannyasin-Kutte, Pro-Scientology-Pullover, Hakenkreuzarmbinde oder Hidschab nichts abkaufen. Mich provoziert die islamische „Bedeckung“ des weiblichen Körpers, die jede Unverschleierte als Schlampe diskriminiert, den nichtmuslimischen Mann als Dhimmi oder Harbi und die jeder Frau, gerade auch der unter Burka oder Tschador befindlichen, das Etikett anheftet: Vorsicht, frei umher laufendes soziales und sexuelles Sicherheitsrisiko.

K: Bereits am 01.12.2003 gehörte John zu den 72 Unterzeichnerinnenn (4) des Aufrufes »Religiöse Vielfalt statt Zwangsemanzipation! Wider eine Lex Kopftuch« (5). Zu den Mitunterzeichnerinnen gehörten die damalige Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck, die vormalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth und Hamburgs evangelische Bischöfin Maria Jepsen. Die Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat einen Offenen Brief (»Für Neutralität in der Schule«) eingestellt, der eine gelungene Entgegnung auf die 72 Unterzeichnerinnen um Dr. Barbara John darstellt (6).

A: Die das Lehrerinnenkopftuch verteidigende Barbara John meinte 2003 „Verbote würden nur weiter radikalisieren“ (7), was die künftige Verantwortlichkeit für jeden islamisch motivierten Extremismus auf die Seite der Kritiker des Kopftuches schiebt und wie nebenbei einer staatsgefährdenden Glaubensdoktrin Raum gibt, nach der man zu jeder tatsächlichen islamischen Radikalisierung um des sozialen Friedens willen schweigen müsse. Beides hat sehr viel mit der weltweit bekannten, ganz eigentümlichen Dynamik und Logik von Erpressung zu tun. Zu den erwähnten 72 Mitunterzeichnerinnen zählte auch die aus damaliger Sicht vormalige und in diesen Tagen des Oktober 2009 erneut in dieses Amt gewählte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

K: Nach dieser Logik, Verbote würden radikalisieren, dürften wir keine Gesetze gegen Internetpornographie, Neonazismus, Drogenkonsum oder Paramilitärs beziehungsweise Wehrsportler erlassen. Alle Regeln und Vorschriften müssen sofort weg, um den Bürgerkrieg zu verhindern?

K: Noch zu dem Aufruf „Wider eine Lex Kopftuch“ der 72 Hidschabfreundinnen: Der Türkische Bund Berlin Brandenburg (TBB) hält den Aufruf für blauäugig und warnt vor einer islamistischen Unterwanderung des Bildungssystems (8).

Ähnliches hören Frauen, die sich um prestigeträchtigere Arbeitsplätze als Ärztinnen oder Rechtsanwaltsgehilfinnen bewerben, täglich.

A: Wer die Tugenddoktrin der Scharia hinein in unsere Großraumbüros, medizinischen Praxen oder Anwaltskanzleien importieren will, zeigt nicht gerade die Bereitschaft, alle Menschen gleich zu behandeln. Scharia ist Ungleichbehandlung, sakrales Segregieren und Entrechten, kultureller Rassismus. Das die Trägerin ebenso „geheiligt“ wie obszön sexualisierende Kopftuch markiert den Geltungsanspruch des sexualmagisch orientierten islamischen Gesetzes.

Ortswechsel: Eine kopftuchtragende Studentin steigt in einen Berliner Bus und muss anhören, wie ein Fahrgast bei ihrem Anblick laut von „Scheißterroristen“ spricht. Als sie ihn zur Rede stellt, gibt es keine Unterstützung für sie von anderen Mitfahrenden.

A: Praktizierende Terroristen darf der Volksmund als beschissen bezeichnen. Die (in ihrer Existenz leider nicht belegte) Kopftuchträgerin in der kalkuliert rührselig beschriebenen Szene im Bus hat sich sicherlich sofort vom Dschihadismus distanziert und ihren Einsatz für die Bürgerrechte jedes Islamapostaten und jeder Schariagegnerin hörbar bekannt. Auch für die Rechte der in mehrheitlich von (so genannten) Muslimen bewohnten Landstriche lebenden Kopten, Hindus und Bahai machen sich beide täglich stark, die anonym gebliebene Studentin und ihre wehklagende Professorin Barbara John. Oder etwa nicht?

Ressentiments und Ausgrenzungen in der Berufswelt

A: John legt uns mit dieser Zwischenüberschrift nahe: Jeder Kopftuchkritiker ist ein kulturbezogener Rassist.

Frauen mit Kopftüchern erleben fast überall Ausgrenzung und Missbilligung, und zwar unverhohlen und direkt, so als gäbe es dazu eine öffentliche Aufforderung. Viele sehen sich behandelt, als sei ein Kopftuchverbot, das sich derzeit in Baden-Württemberg, im Saarland, in Niedersachsen und in Hessen noch in der parlamentarischen Beratung befindet, außerparlamentarisch bereits umgesetzt.

A: Das Kopftuchverbot ist mittlerweile glücklicherweise in acht von sechzehn Bundesländern umgesetzt worden, es betrifft übrigens Lehrerinnen an staatlichen Schulen. Barbara John wollte das Kopftuchgesetz im letzten Augenblick zu Fall bringen.

Betroffen sind auch Frauen mit Berufswünschen außerhalb pädagogischer Tätigkeiten. Das sind schon jetzt weitaus mehr Musliminnen, als es Bewerberinnen mit Kopftuch für ein Lehramt gibt.

A: Das soll heißen: Wer das Lehrerinnenkopftuchverbot befürwortet, billigt die gemeine, menschenverachtende Diskriminierung von Kopftuchfrauen in allen anderen Berufen gleich mit. Dass Kinder und Jugendliche unseres besonderen Schutzes bedürfen, scheint Dr. John nicht klar zu sein.

K: Selbstverständlich haben privatwirtschaftliche Unternehmen das Recht zu überprüfen, ob die neue Bewerberin in das Arbeitsteam passt. Groß- und Einzelhandel, Handwerk und Dienstleistung dürfen tatsächlich auf Belange und Wünsche ihrer Kunden eingehen – und das kann auch mal ein Kopftuchverbot bedeuten. Der Mensch unter dem Tuch wird ja gerade nicht abgelehnt, das ideologische Zeichen erregt Anstoss und wird zurückgewiesen.

Die Vertreibung kopftuchtragender Musliminnen aus der Berufswelt ist in vollem Gange. Spreche ich die Befürworter eines staatlichen Kopftuchverbots auf diese Folgen an, dann höre ich: „Das war nicht beabsichtigt. Es geht nur um ein Verbot für den öffentlichen Dienst.“ Dass es nun alle Kopftuchträgerinnen trifft, liegt aber in der Logik der vorgetragenen Gründe.

A: Türkin rein, Kopftuch raus. Die Muslima arbeitet als meine Kollegin, ihre Burka bleibt zu Hause. Und wir als Kolleginnen und Kollegen kämpfen dafür, dass ihr die vollen Bürgerrechte zugänglich sind, ihr Ayatollah oder Scheich sieht das wesentlich „differenzierter“ (koranisch halbierte Rechte für die Muslimfrau).

Im Mittelpunkt der Angriffe stand die Kopftuchträgerin. Sie wurde in geradezu klassischer Manier zum Feindbild aufgebaut. Kopftücher sind eine „militante Kampfansage an die Gesellschaft“, lautet die verbreitete politische Botschaft.

K: Stimmt, jede Verschleierung für die Spezies Islam-Frau ironisiert die allgemeinen Menschenrechte und untergräbt die Demokratie.

Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes aus Baden-Württemberg heißt es: „Insbesondere ist ein äußeres Verhalten“ – gemeint ist das Kopftuch – „unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung der Menschen nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt.“

A: Genau, Allahgott will neun- bis dreizehnjährige Ehebräute, bedarfsweise zwangsverheiratende Väter (walī muǧbir) und die geheiligte indonesische Klitorisvorhautamputation, wie sie die wohltätige Assalaam Foundation in Bandung (Java) in leergeräumten Schulgebäuden an kleinen Mädchen durchführt (9). Das ist Islam, und eben auch dafür steht das deutsche Kopftuch. Frau John lässt die deutsche Öffentlichkeit bewusst im Unklaren und verschweigt den Wali Mudschbir und die vom saudi-arabischen Scheich Al asch-Scheich nach prophetischem Vorbild geforderten neun- oder zehnjährigen, zum ehelichen Geschlechtsverkehr vorgesehenen Bräute (10). Im September 2008 verkündete die höchste spirituelle Autorität Saudi-Arabiens ʿAbdu l-ʿAzīz bin ʿAbdullāh Āl aš-Šaiḫ ein Machtwort: „girls as young as 10 years old can be married“, der Bräutigam darf mit der Zehnjährigen den islamisch korrekten Geschlechtsverkehr ausüben. Für Barbara John kein Problem. Hören wir, was das malaysische Familienministerium zur islamischen Zwangsverheiratung sagt (11):

„Is consent from the bride required before a marriage can be carried out? – Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian).“ Wali bedeutet hier, was Barbara John genau weiß, Heiratsvormund, die Zustimmung (consent) der Braut ist zwar grundsätzlich erforderlich (required), wird jedoch bei einer jungfräulichen Tochter (virgin) von ihrem Vater beziehungsweise Großvater väterlicherseits gegeben, die Tochter wird also gegen jedenfalls ohne ihren Willen verheiratet, das ist Gott Allah aber noch nicht genug:

Das fromme frauenfeindliche (islamische) Ministerium antwortet unter Punkt 2 auf die Frage: „Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir? – A virgin girl can be entered into a marriage without her consent“, kann ein jungfräuliches Mädchen ohne ihre Zustimmung und durch ihren Wali Mudschbir in eine Ehe gezwungen werden? Ein jungfräuliches Mädchen kann ohne ihre Einwilligung verheiratet werden. Politikwissenschaftlerin Barbara John weiß auch das und verheimlicht den Nichtmuslimen derartige Brutalität.

Kindbraut und Wali Mudschbir, das steht hinter dem Prinzip der islamischen Frauenverschleierung.

K: Islamische Kleidung schützt eben nicht nur vor Kälte. Kleidung hat eben nicht nur die praktische Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für die berufliche Funktion, den Status, das soziale Umfeld und gibt Einblick in Werte, Haltungen und Weltanschauung unseres Gegenübers. So signalisiert die Uniform eines Polizisten Rechtsstaatlichkeit und Schutz. Lehrerinnen und Erzieherinnen, die sich mit dem Schamtuch (Feridun Zaimoglu) oder sonstiger islamischer Kleidung bedecken, repräsentieren sich mit einem Dresscode, der als politreligiös, antiemanzipatorisch und erzkonservativ gedeutet wird.

Warum sollte das Kopftuch, das von der Sprechstundenhilfe oder der Krankenhausärztin oder der Verkäuferin getragen wird, einen anderen Inhalt transportieren als das einer Lehrerin? Die dem Kopftuch zugeschriebene politische Symbolik bleibt im Auge vieler Betrachter gleich, egal wo sie den Frauen begegnen.

K: Die Scharia ist allgegenwärtig, ewig und unverhandelbar. Sagt Mustafa Cerić, der Mann ist Großmufti.

Die Verbotsdiskussion befindet sich in einer Falle. Selbst dort, wo das Tuch nicht verboten werden kann oder darf, behält es seinen anstößigen Charakter.

A: Die Tuchverweigerin ist unter Islamisten anstößig, nicht die Tuchträgerin. Es wird so sein, dass die eine Frau im Einklang mit Yusuf al-Qaradawi oder irgendwelchen Fatwas geprügelt wird, um das Kopftuch zu tragen, und dass die andere Muslima Angst hat, bei ihrem Kopftuchverweigern für ganze Zeitalter qualvoll in den Höllenflammen zu brennen. Derlei Psychoterror ist es, was die die Töchter muslimisch geprägter Großeltern oder die Konvertitinnen zum Milieu um Abu Hamza (Pierre Vogel) zu spüren bekommen. Diese Frauen, ob fanatisch oder verprügelt oder beides, sie befinden sich „in einer Falle“. Nicht der Kopftuchkritiker diskriminiert, das Kopftuch diskriminiert. Die Scharia ist ein die Menschheit in Kollektive spaltendes und diese Menschenklassen im Namen der islamischen Religion gestuft entrechtendes gesellschaftliches Modell, das absoluten Gehorsam verlangt. Den Begriff orthodoxer Islam haben wir säkulare Staatsbürger mit geheiligte Diskriminierung zu übersetzen. Im Oktober 2007 erhielt Schariafreundin John für ihre 25 Jahre lang professionell betriebene Islamverharmlosung und Kopftuchverteidigung einen Sitz in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).

Schon suchen sie nach Auswegen und diskutieren, welches Studium oder welche Ausbildung überhaupt noch begonnen werden sollte, wenn Anstellungschancen im begehrten pädagogischen Arbeitsfeld nicht mehr realistisch sind. Sie witzeln, dass noch gute Einstellungsaussichten bei Call-Centers bestehen; schließlich gibt es noch keine Bildübertragung vom Telefonarbeitsplatz.

K: Eine außerhäusliche Tätigkeit der Muslima, soweit sie überhaupt vom Göttergatten gestattet wird, in einem erzieherischen Beruf entspricht dem mittelalterlichen beziehungsweise islamistischen Frauenbild. Ich glaube nicht, dass sich ein frommer muslimischer Mann von einer Ärztin, sei sie kopftuchtragend oder unverschleiert, behandeln lassen wird.

A: Indem wir die „unbedeckte“ muslimisch sozialisierte Frau in die jeweilige Branche beruflich integrieren, verhindern wir die auch im Erwerbsleben drohende Apartheid in „westliche“ und islamisch korrekte Zonen.

Wer sich ebenfalls auf gut qualifizierten Nachwuchs freuen kann, sind muslimische Organisationen: Schulen, Vereine und Eltern-Kindergärten. Bravo, kopftuchverbietende Knitzelsbacher: So tragt ihr dazu bei, dass die so genannte Parallelgesellschaft, vor der ihr permanent warnt, sich noch weiter abschotten kann. Musliminnen mit beruflichen Ambitionen außerhalb ihrer religiösen Milieus werden zurück zu Kindern, Küche und Moscheeverein verwiesen.

A: Die herrschaftskulturellen Sinnzeichen und persönlichkeitsverzerrenden Dressurinstrumente der Modernitätsverweigerung, Niqab, Hidschab oder Kopftuch jetzt allüberall zulassen, damit das, was wir nicht wollen, nicht länger parallel vorhanden ist, sondern gleich überall? In dieser Dr.-Barbara-John-Logik müssten wir Sozialarbeiter und Jugendarbeiter uns nicht länger über im Hinterzimmer oder im Wald grölende Burschen mit Hakenkreuzfahnen ärgern, sondern sie nebst Insignien in Schule und Rathaus beschäftigen.

So bleibt nur die Hoffnung auf weitere Entscheidungen höherer Gerichte, die feststellen, dass Artikel 4 der Grundrechte unserer Verfassung, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, auch für Frauen mit Kopftüchern gilt. Sie werden dieses Rechts nicht dadurch würdig, dass sie das Kopftuch ablegen. Sie besitzen das Grundrecht bereits; es ist keine Belohnung für gelungene Assimilation.

K: Das Grundrecht auf die negative Religionsfreiheit existiert ebenso – und schützt Menschen vor dem Fundamentalismus. Dieses Freiheitsrecht bewahrt gerade Musliminnen vor dem Totalitarismus der Wohlverhaltensdoktrin von Sunna und Scharia. Ohne dieses negative Grundrecht dürften diese Frauen weder neben Männern im Bus oder Großraumbüro sitzen beziehungsweise sich mit ihnen unterhalten noch sich einen Ehepartner selbst aussuchen oder die Religion wechseln.

Mit der Kopftuchdiskussion ist mir klar geworden, wie sich viele in Deutschland die Integration wünschen: Integriert ist eine muslimische Frau erst dann, wenn sie nicht mehr so aussieht wie eine Muslimin und auch nicht dafür gehalten werden kann.

A: Es besteht Religionsfreiheit. Im Schuldienst, Schöffen- oder Richteramt muss niemand ein Schild um den Hals hängen haben, darauf die Worte: „Wer sich den Weisungen meines Gottes widersetzt, wird in den Flammen der Hölle qualvoll verbrennen und ist im Diesseits als jugendgefährdendes und gesellschaftsfeindliches Wesen minderen sittlichen Wertes anzusehen.“

K: Die Religionszugehörigkeit gehört nicht zu unseren spezifischen Persönlichkeitsmerkmalen. In den Pass tragen wir sie aus gutem Grund nicht ein. Mit „Schamtuch“ jederzeit als Muslima zu erkennen, unterliegt sie dem geheiligten Kontrollzwang durch die „religiöse“ Community. Inzwischen sind fünf Jahre vergangen, seitdem Barbara John die hier kommentierten Sätze veröffentlichte. Doch auch im Jahre 2009 ist die Berliner Politikwissenschaftlerin für das Kopftuch politisch tätig geworden. Dieses mal war es nach dem Mord im Dresdener Gerichtssal an Marwa el-Sherbini durch einen arbeitslosen Russlanddeutschen.

A: Frau John kämpft bis heute für das ungebremste Kopftuchtragen und bezichtigt uns Gegner der islamischen Frauenkleidung, an einem fremdenfeindlich motivierten Mord Mitschuld zu tragen: „Jedes Feindbild entwickelt Eigendynamik. So war es nur eine Frage der Zeit, bis die öffentliche Raserei über das Kopftuch einen Henker fand.“

K: Die kulturrelativistische Politikerin präzisiert zur Genese eines Mordes: „Die Untat zwingt, sich die deutsche Diskussion über das Kopftuchtragen wieder vor Augen zu halten. Es war von Anfang an eine brutale, eine feindselige, eine hysterische Debatte (12).“ Dass Scheich Ihab Adli Abu al-Madschd in diesen Tagen zum islamischen Vergeltungsmord an Marwas Mörder aufruft (13), ist Barbara John keine Silbe wert. Was, wenn für die schreckliche Tat im sächsischen Gerichtssaal nicht der Hass auf die islamische Verschleierung ursächlich war, sondern die prinzipiell gescheiterte Integration? Auch der Täter war Einwanderer, er stammt aus einer teilweise immer noch schlecht integrierten Immigrantengruppe. Migrantengewalt (gerade gegen Frauen) ist ein drängendes Problem, wie Hans-Ulrich Jörges (Die vergrabene Bombe) am 08.08.2008 betont (14).

Quellen

(1) Barbara John, bei: Qantara

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-548/_nr-18/_p-1/i.html

(2) Necla Kelek 2006 »Sie haben das Leid anderer zugelassen!«

http://www.zeit.de/2006/07/Kelek

(3) „Gerechtigkeit für die Muslime! Die deutsche Integrationspolitik stützt sich auf Vorurteile. So hat sie keine Zukunft. Petition von 60 Migrationsforschern“

http://www.zeit.de/2006/06/Petition

(4) »Religiöse Vielfalt statt Zwangsemanzipation! Wider eine Lex Kopftuch«, die Unterzeichnerinnen

http://www.dtsinfo.de/deutsch/p200211/Seite36.htm

(5) »Religiöse Vielfalt statt Zwangsemanzipation! Wider eine Lex Kopftuch«. Wortlaut der Erklärung

http://www.antjeschrupp.de/lex_kopftuch.htm

(6) Für Neutralität in der Schule! Offener Brief vom 14.02.2005, taz

http://www.bpb.de/themen/VKZXQL,0,0,F%FCr_Neutralit%E4t_in_der_Schule.html

(7) John-Logik: Deutschlands böse Kopftuchverbote radikalisieren unsere empfindsamen Islamisten

http://www.sueddeutsche.de/politik/444/395232/text/

(0) Leutheusser Schnarrenberger (FDP) 2003

http://www.sueddeutsche.de/politik/444/395232/text/

(8) Türkischer Bund Berlin Brandenburg zur Kopftuchdiskussion

http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=031001

(9) Islamische FGM

(10) Islam will zehnjährige Ehefrauen

http://www.saudigazette.com.sa/index.cfm?method=home.regcon&contentID=2009011526744

(11) Islam ist Zwangsheirat, wali mujbir

http://www.kpwkm.gov.my/new_index.php?page=faq_content&code=4&faqtitleID=5&lang=eng#

(12) Barbara John, zwölf Tage nach dem Mord an Marwa el-Sherbini

http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Marwa-E-Dresden-Russlanddeutsche-Islamhass%3Bart141,2845530

(13) Scheich fordert Blutrache an Marwas Mörder

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,657102,00.html

(14) Hans-Ulrich Jörges: Die vergrabene Bombe (2008)

http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/zwischenruf-die-vergrabene-bombe-634119.html

Revision gegen das Klassenzimmerkalifat im Diesterweg-Gymnasium

Oktober 23, 2009 von zottelhexe

Gabi Schmidt

Limitenstraße 31

41236 Mönchengladbach

An das

Abgeordnetenhaus von Berlin

Petitionsausschuss

Niederkirchnerstr. 5

10111 Berlin

Nachrichtlich an

den Regierenden Bürgermeister von Berlin

Senatskanzlei

Jüdenstr. 1

10178 Berlin

Petition zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts AZ: VG 3 A 984.07 vom 29.09.2009 und zum dafür bestellten Gutachter Dr. Mathias Rohe

Geschäftszeichen 5314/16

22.10.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir ersuchen den Senat des Landes Berlin gegen das oben genannte Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum islamischen Gebet in den Räumlichkeiten einer staatlichen Schule wegen seines Präzedenzfallcharakters und seiner allgemeinen Bedeutung für das gesamte Bundesgebiet Revision einzulegen.

Begründung:

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freiheitlich-demokratischer und säkularer Rechtsstaat

Zum Selbstverständnis freiheitlich-demokratischer, säkularer Staaten gehört die politische und weltanschauliche Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst und an staatlichen Einrichtungen. Das Berliner Neutralitätsgesetz, das konsequenteste in der Bundesrepublik, führt dazu Näheres aus. Als Garant dieser Verpflichtung zur Neutralität, die an die Tradition und die Prinzipien der Aufklärung, der französischen Revolution, der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 anknüpft, hat der Senat die Aufgabe, diese Neutralität zu schützen und durchzusetzen.

Die „geheiligte“ Pflichtenlehre des Islam, die Scharia fließt in die Verfassung vieler islamischer Staaten ein (Schariavorbehalt), in der Bundesrepublik Deutschland haben jedoch die Menschenrechte (New York 1948), die Grundrechte sowie abgeleitete Rechtsvorschriften absoluten Vorrang. Zu diesen Naturrechten gehört die Religionsfreiheit, auch die negative Religionsfreiheit hat bei uns Verfassungsrang. Kollidieren wie im vorliegenden Fall zwei Grundrechte, muss es zu einem Abwägungsvorgang kommen, der zum Ziel hat, einen angemessenen Ausgleich herzustellen und die widerstreitenden Grundrechtspositionen in praktische Konkordanz (1) zu bringen. Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist besondere Bedeutung beizumessen, keinesfalls darf einem Rechtsgut generell Vorrang gegeben werden. Selbst wenn es Allah und Dr. Rohe anders sehen sollten (2): Wenn es um das Beten in der öffentlichen Schule geht, spielt die staatliche Neutralität sehr wohl eine Rolle.

Das nach seinem eigenen Anspruch nach Kohärenz und Totalität strebende Islamische Recht (Scharia) ist im säkularen Rechtsstaat in noch so kleinen Partikeln nicht zu Urteilsbegründungen heranzuziehen (zumal Schüler Yunus seinen ständigen Wohnsitz in Berlin hat), da die Scharia spätestens seit Abu Hamid al-Ghazali († 1111) als veritable, dabei alle Lebensbereiche regulierende Staatsgründung entworfen worden und „immerwährend“ zu verstehen ist und sie damit die Verfassung der Bundesrepublik und deren Rechtsstaatlichkeit für verzichtbar jedenfalls nachrangig erklärt.

Die Scharia ist nach Aussage des Großmuftis von Bosnien und Herzegowina Mustafa Cerić ewig und unverhandelbar (»perpetual, not negotiable and not terminable« (3)), sie ist, ihrer antiaufklärerisch-gegenmodernen Doktrin nach, nicht auf „profanes“ menschliches Tun zurückzuführen, sondern auf Gotterkenntnis im Sinne des Islam. Diese theozentrische Weltdeutung ist in freiheitlich-demokratischen Rechtsstaaten jedoch Privatsache und gehört nicht in das Hoheitsgebiet staatlicher Neutralität. Das Staatsvolk ist oberster Souverän, nicht die Gottheit.

Der geistliche Führer des besagten Großmufti Cerić heißt Yusuf al-Qaradawi, die Organisation beider Autoritäten ist das European Council for Fatwa and Research (ECFR). Das ECFR ist wenig anderes als die seelsorgerliche Lebenshilfe des Einflussbereiches der Muslimbruderschaft. Scheich al-Qaradawi verlangt, darin Necmettin Erbakan (Milli-Görüş-Bewegung) oder Tariq Ramadan völlig gleich, von jedem „Muslim“ die Einhaltung einer koranischen und schariatischen Orthopraxie, einer „absolut islamischen“ Lebensführung (und den Aufbau der entsprechenden Institutionen und Umwelten). Dieses Ziel ist jedoch nicht kompatibel mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Cerić besuchte im November 2008 die Penzberger Gemeinde um Imam Benjamin Idriz (4), Imam Idriz wird im November 2009 eine Fachtagung in der Evangelischen Akademie Tutzing inhaltlich mitbestreiten, die zum Thema: „Ausbildung von Imamen in Deutschland“ abgehalten und bei der auch Dr. Rohe sprechen wird.

Ebenso wie die Ausbildung von islamischen Religionslehrern geht auch die Ausbildung von Imamen mit einem sozusagen ewigen, irdisch gesprochen: einem nachhaltigen Finanzinteresse einher, um das ein Geflecht von Akteuren buhlt, dem schariaverharmlosende muslimische wie nichtmuslimische Dialogforen, Politikberater, Forschungsstellen und Schulbuchverlage in ökonomischer Abhängigkeit jedenfalls nicht neutral gegenüberstehen. Ein Beispiel für eine solche, sich womöglich auf die Produktion von Islamverharmlosung angewiesen sehende Lobby ist die Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht (GAIR) e.V. – Gründer: Mathias Rohe.

2. Zur Person von Dr. Rohe

Herr Dr. Rohe prangert die unveränderliche und „ewige“ Grundrechtswidrigkeit, die wohl noch auf lange Jahre in jedem organisierten Islam immanente und koranisch begründete Frauenfeindlichkeit leider nicht öffentlich an. Seine Argumentation folgt typischerweise diesem Muster:

»Ein Beispiel ist das einseitige Verstoßungsrecht (so genannter talaq) des Ehemannes nach islamischem Recht, das der deutschen Rechtsordnung widerspricht. Wird es im Ausland nach dortiger Vorstellung wirksam ausgeübt, kommt es darauf an, ob auch nach deutschem Recht die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben gewesen wären bzw. ob die Scheidung im Ergebnis den Interessen der Ehefrau entspricht; dann kann der talaq auch im Inland anerkannt werden, obwohl das Institut als solches nicht akzeptiert wird. Andererseits kann keine Anerkennung erfolgen, wenn die Ehefrau ihre Interessen bei dem Vorgehen nicht wahren konnte (5).«

Nein, so handeln Richter und Verwaltungsangestellte in der Bundesrepublik Deutschland definitiv nicht, für Demokraten gelten das Grundgesetz und die von ihm abgeleiteten Rechtsvorschriften. Deutschland hat die frauenfeindliche, menschenverachtende Praxis des at-talaq, der Verstoßung im Einklang mit Allahs eigenem Gesetz, in keiner Weise anzuerkennen oder zu berücksichtigen, sondern beispielsweise das verheiratete Ehepaar zu scheiden, der Frau Asyl zu gewähren, ihr ein eigenständiges Bleiberecht zu gewährleisten, Wohngeld auszuzahlen, die Flucht ins Frauenhaus zu ermöglichen. Die Frau hat juristisch in der BRD eben keinen Wali oder Mahram, keinen Vormund oder Aufpasser. Auch paschtunisches, albanisch-blutrechtliches oder kurdisch-jesidisches Stammesrecht wird von unseren Behörden nicht angewendet. Kein einziges deutsches Rechtsgebiet steht zur Disposition.

Anders als Rohe vorschlägt, ist „eine Angleichung an die Regelungen typischer Einwanderungsländer“ in Ergänzung zu den bisher geltenden Regelungen (etwa: über EGBGB und unsere grundsätzlichen Wertvorstellungen des Ordre Public hinausgehend) aus menschenrechtlicher und grundrechtlicher Sicht grundsätzlich problematisch und alles andere als wünschenswert. Selbst die Regelungen des EGBGB und Ordre Public sind den universellen Menschenrechten nachgeordnet, Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes sind unveränderlich. Beispielsweise haben wir eingewanderte Frauen und Mädchen aus der Sahelzone auch in den nächsten Jahren vor FGM (weibliche Genitalverstümmelung) zu schützen und in der BRD keinesfalls alle afrikanischen, „reinigenden, tugendhaften“ Traditionen oder lokales Stammesrecht anzuwenden. Vielmehr sind Einwanderer über das in Deutschland geltende Recht zu informieren und über die gesundheitlichen Nachteile der FGM aufzuklären. Auch die Scharia hat Frauen entrechtende, frauenfeindliche Vorschriften, ein fehlerhaftes Gerichtsurteil wie das zum koranisch erlaubten Prügeln der Ehefrau darf sich nicht wiederholen:

„Die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, hatte den Marokkaner 2001 in dem nordafrikanischen Land «gemäß den Vorschriften des Korans» geheiratet, wie das Amtsgericht berichtete. Die Richterin hatte laut Amtsgericht argumentiert, sie sehe die Voraussetzung für eine Härtefallentscheidung nicht gegeben. Denn beide Parteien stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Dort sei es nicht unüblich, dass der Mann seiner Frau gegenüber ein Züchtigungsrecht ausübe (6).“

Rohe ist persönlich in die Gestaltung und Vermarktung des „Produktes“ Schariawissenschaft eingebunden, ist er doch tätig als Ausbilder von Islamwissenschaftlern, als Redner auf Fachtagungen wie bei der Evangelischen Akademie Tutzing November 2009 und als Funktionär bei der GAIR. Daher zweifeln wir die gesetzlich vorgeschriebene gutachterliche Neutralität in Bezug auf seine Person an, sobald es um das Thema Islam geht.

Wir Staatsbürger dürfen darauf Wert legen, dass ein Jurist und zeitweiliger Richter (am OLG Nürnberg im Nebenamt) wie Dr. Rohe in seinen Äußerungen die freiheitliche demokratische Grundordnung bewusst und begeistert, jedenfalls sehr dezidiert verteidigt. Wir haben leider den Eindruck gewinnen müssen, dass Dr. Rohe die Perspektive, Wortwahl und Weltdeutung der grundrechtswidrigen (Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen Michael Bertrams (7)) Scharia nicht lediglich im Bereich der vergleichenden Religionswissenschaft, rechtsstaatlich-aufklärungshumanistisch orientierten Psychologie oder warnend tätigen Sektenberatung verwendet und damit „rechtsstaatlich gebändigt“ sehen möchte, sondern im Bereich der Rechtssprechung verwendet wissen möchte, ausgerechnet im Bildungs- und Erziehungsbereich.

Noch ein Beispiel für die problematische Herangehensweise vom Dr. Rohe, Quelle wie oben DIK, wo der letzte Abschnitt übertitelt ist mit „Kein grundsätzlicher Gegensatz zwischen deutschem Recht und muslimischen Haltungen“:

»In vielen Teilen der islamisch geprägten Welt und vor allem im Westen finden sich Muslime, die auf der Grundlage ihrer Religion neue Interpretationen finden, welche sich in den unverzichtbaren Rahmen der Rechtsordnungen, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlen, einfügen.«

Da steht der Rechtswissenschaftler im Widerspruch zu Mustafa Cerić, der die Scharia für immerwährend, nicht verhandelbar und unveränderlich hält, „neue Interpretationen“ darf es also nach der Aussage des bosnischen Großmuftis gar nicht geben. Möchte Rohe der sunnitischen Autorität widersprechen?

Dass Rohe vernachlässigt, vor dem „Scharia-Islam“ (Bassam Tibi) zu warnen, belegt eine sorgfältige Lektüre seines äquidistanten Buches »Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart« (2009) ebenso anschaulich wie seine wiederholt öffentlich getätigten, hoch provokante Aussagen wie: „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“, „Das islamische Recht ist auch ein Recht“ oder die Stellungnahme zum Mittagsgebet eines 16jährigen Schülers in Deutschland. Rohe sieht sich nicht in der Lage, prägnant zum Nötigenden Heiratsvormund (Wali Mudschbir = Scharia) oder zur schafiitischen FGM (indonesisch, auch Scharia) auf Distanz zu gehen, anders als der Durchschnittsbürger hätte der Professor für Rechtsvergleichung die Gelegenheit dazu.

Einem gerichtlich bestellten Gutachter sollte auf die Forderungen der totalitären Scharia etwas mehr einfallen als die dürren Sätze: „Das islamische Recht ist auch ein Recht“ oder „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“.

3. Das Gebetsraumurteil aus sozialpädagogischer Sicht

Das Schulleben betreffend sollte es uns darauf ankommen, eine „religiöse“ Spaltung der Lehrenden und Lernenden in Kollektive zu verhindern. Auch am Diesterweg Gymnasium in Berlin-Gesundbrunnen gilt es, dafür Sorge zu tragen, dass die einer geheiligten Apartheid gleichkommende, in der Logik der islamischen Orthodoxie unumgängliche Aufteilung der Schülerschaft in nichtmuslimische Schüler und „Muslimschüler“ und dann noch einmal in „Jungen und Mädchen mit ihren geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Verhaltensvorschriften“ unterbunden wird.

Der Presse ist zu entnehmen, dass es am Diesterweg-Gymnasium in der Vorvergangenheit bereits zu Unfrieden gekommen war, als einige Jungen besagter Schule den Mädchen das Beten im improvisierten Gebetsraum verweigert hatten, eben auch, weil beim schariakonformen Gebet die Geschlechtertrennung durchzusetzen ist und die Mädchen ohnehin keine islamisch korrekten Kopftücher getragen hatten (8). Die Mädchen hätten den Gebetsraum „entweiht“, wie die streng sunnitischen Jungen es zu formulieren beliebten, daraufhin kam es sogar zu einer Prügelei (9). Ein Gebet, das seit 1.400 Jahren als Gruppenereignis choreographiert ist, würde auch an Berlins Schulen eine Demonstrationen „islamisch korrekten“ Verhaltens bedeuten. Alle islamische Orthopraxie geht mit einem unzumutbar hohen Konformitätsdruck einher, säkular denkenden muslimischen Eltern und deren Kindern wird das Argumentieren zusätzlich erschwert; was denken bekennende oder verdeckte Ex-Muslime? Droht Berlins zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten Schulgeländen die Herrschaft der Frommen?

Deutschlands im KRM zusammengefasste Islamverbände mögen dem Anspruch der saudi-arabischen Wahhabiten oder der ECFR-Scheichs um Herrn al-Qaradawi leider bis heute nicht widersprechen (zum KRM: „wenn islamische Kreise, die das Grundgesetz unter die Scharia stellen wollen … (10)“). Wie der KRM war auch Mathias Rohe Teilnehmer der Deutschen Islamkonferenz (DIK) (11).

Jeder nichtbetende Schüler wird womöglich als Islamverweigerer sprich als „Ungläubiger“ stigmatisiert, als Gegner der Ordnung Allahs und damit als ein Mensch geringeren sittlichen Wertes. Darüber hinaus drohen nichtbetende Mädchen als „Schlampen“ diskriminiert zu werden. Den säkular denkenden Mädchen und Jungen muslimisch sozialisierter Eltern droht die Stigmatisierung seitens der „rechtgläubigen“ Meinungsmacher, was den Schulfrieden gefährdet und die „muslimischen“ Mädchen dem erhöhten Risiko aussetzt, von der Schule abgemeldet und arrangiert verheiratet / zwangsverheiratet zu werden.

Der klassischerweise das islamische Gebet akustisch umrahmende Gebetsruf und sein Befolgungsritual selbst dürfen wir bis zur glaubhaften Außerkraftsetzung von Scharia und Fiqh als einen Ruf nach der lokalen Implementierung einer frauenfeindlichen Sexualpolitik verstehen mit inhumanen Folgen wie Zweit- bis Viertfrau, Verstoßung der Ehefrau, das weltweit zulässige islamische Heiratsalter neun- bis dreizehnjähriger Bräute sowie Ehefrauen und Töchter, die bei Ungehorsam verprügelt werden dürfen. Der Gebetsruf ist eine Verpflichtung zur Einhaltung, Verfestigung und Ausbreitung einer letztlich überall, nicht nur im Privatbereich durchzusetzenden „religiösen“ Lebensweise, in der die Frau nur halb so viel erbt wie ein Mann und die Aussage von zwei Frauen vor (Fiqh )Gerichten so viel gilt wie die eines Mannes.

Das Gebetsritual ist also keineswegs Privatsache, sondern hoch politisch als der Nukleus einer islamischen Staatlichkeit, in der die Frau als „naturhafte“ Verführerin mit einem Hidschab (Schleier) „bedeckt“ werden muss und ihr Großvater väterlicherseits oder biologischer Vater sie als Wali Mudschbir (Malaysia: wali mujbir) in die erste Ehe auch gegen ihren Willen verheiraten darf (12).

Islamisch betende Jungen an staatlichen Schulen verkörpern handelnd die Sexualdoktrin von Scharia und Sunna, die jedem „muslimischen Mädchen“ derselben Schule ein jetziges oder künftiges Leben als Single, Lesbe oder Ehefrau eines Polytheisten oder Atheisten nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen „muslimische Jungen“ die gegenmoderne, repressive und geheiligt homophobe Sexualdoktrin der Scharia zurückweisen. Beides erzeugt einen Konformitätsdruck, lädt zu Heuchelei, Denunziation und Spitzelwesen ein. Das öffentlich sichtbar werdende islamische Gebet ist ein Politikum allerersten Ranges, welches unter anderem auch die reaktionäre Doktrin von der Existenz eines schmerzlichen Höllenfeuers und eines (nun auch in Berliner Schulen?) irdisch aktiven Teufels (Azazil, Iblis) „toleriert“.

Beim einmaligen Mittagsgebet von 13:30 bis 13:40 Uhr im eigens aufgeschlossenen Gruppenraum »205 m« wird es nicht bleiben, vielmehr wird das Einhalten der gottgewollten Tugendhaftigkeit von „kleinen Religionswächtern“ kontrolliert werden: Wie von der Gottheit befohlen Beten, in Schulgebäuden Mittags beten, Freitagsgebet auf die täglich wechselnde Minute genau einhalten, Jungenbeten in mädchenfreier Zone, mit einem Schleier plus Gebetsgewand „bedeckt“ betende Mädchen, jedes Beten nur nach ritueller Waschung „gültig“, islamrechtlich einwandfreie Waschgelegenheiten in jeder Schule zum Herstellen der rituellen Reinheit ohne die ein Gebet „ungültig“ ist, Gender-Apartheid zunächst im Sexualkunde, Sport- und Schwimmunterricht und natürlich beim Beten, Mädchen- und Lehrerinnenkopftücher allüberall als „religiöse“ Pflicht. Auch wer im Fastenmonat einen Schokoriegel ist, „bekommt schon mal Ärger“, weiß man am Diesterweg-Gymnasium (FN 9). Wir haben die Stellungnahme der Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V. (AABF) zum Berliner Gebetsraumurteil mit Freude vernommen und zitieren aus dieser:

»Schon heute lastet ein enormer Druck auf Alevitischen Schulkindern in Deutschland, beispielsweise wenn sie während des Fastenmonats Ramadan nicht mit fasten. Die Grenzen des Mobbing sind hier sehr schnell überschritten. Alle Schulkinder, somit auch nichtpraktizierende muslimische Schulkinder müssen das Recht haben, vor einer werbenden und demonstrativen Religionsausübung geschützt zu werde (13).«

Das Urteil zum islamischen Beten in öffentlichen Schulen scheint uns die verhaltensbezogene, religiöse und sexuelle Selbstbestimmung aller am Schulleben Beteiligten, auch der nichtmuslimischen Schülerinnen und Schüler sowie aller Lehrerinnen und Lehrer nicht ausreichend zu würdigen. Es ignoriert das Neutralitätsgebot des Staates in öffentlichen Einrichtungen und übersieht die besondere Manipulierbarkeit und Verletzbarkeit von Kindern und Jugendlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin in der Lernförderung mit Kindern mit und ohne Migrationshintergrund

Edward von Roy

staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagoge / Diplom-Sozialarbeiter (FH)

»Nicht das Kind

einer äußeren Ordnung unterwerfen,

es vielmehr sich frei entfalten und

spontan entwickeln lassen, wird zur

pädagogischen Maxime schlechthin.«

Adolph Diesterweg

(1)

http://de.wikipedia.org/wiki/Praktische_Konkordanz

(2)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Wedding-Gebet-Islam-Schulen;art126,2911886

(3)

http://springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

(4)

http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/bosniens-grossmufti-ceric-besucht-penzberg-21472.html

(5)

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/cln_110/nn_1318688/sid_C4BFC84312FE3728D6D24587020B803F/SubSites/DIK/DE/Themen/Religionsfreiheit/Scharia/scharia-inhalt.html?__nnn=true

(6)

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/591634.html?Richterin:_Pruegel_fuer_Ehefrau_ist_hinnehmbar

(7)

http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news[id]=2381&news[image]=1&news[action]=detail

(8)

http://www.bz-berlin.de/archiv/warum-klagte-der-berliner-schueler-yunus-eigentlich-auf-beten-in-der-schule-article602989.html

(9)

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/140914/140915.php

(10)

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E5F1623A938A84127960F232FFC26433B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

(11)

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/cln_110/nn_1318688/sid_C4BFC84312FE3728D6D24587020B803F/SubSites/DIK/DE/DieDIK/Plenum/Interviews/InterviewRohe/interview-rohe-inhalt.html?__nnn=true

(12)

http://www.kpwkm.gov.my/new_index.php?page=faq_content&code=4&faqtitleID=5&lang=eng

(13)

http://www.alevi.com/pressemeldung+M55dc2faf715.html

Schule muss neutral bleiben

Oktober 20, 2009 von zottelhexe

برلين

Berlin

Gebetsraumurteil wenig plausibel

Ein Zwischenruf von Jacques Auvergne

Damit auch künftigen Generationen ungeschmälerte Freiheitsrechte und Bürgerrechte zugänglich sind, scheint es angesichts eines weltweit aggressiv agitierenden politischen Islam angebracht, an staatlichen Schulen keine schariakompatiblen Gebetsräume einzurichten. Einen womöglichen Bewerber der grundrechtswidrigen Scharia wie Dr. Mathias Rohe (»Das islamische Recht«, 2009) als Gutachter heranzuziehen war sicherlich bereits eine grundfalsche Entscheidung. Es muss uns darum gehen, die grundgesetzlich garantierte gleiche Würde jedes Menschen, auch des nichtbetenden Schülers, in öffentlichen Bildungseinrichtungen ebenso zu garantieren wie die Gleichberechtigung der Geschlechter. Beides ist mit einem fundamentalistisch verstandenen Islam nicht zu machen.

Der weltweit vernetzte fundamentalistische Islam der Sympathisanten der Wahhabiten, Muslimbrüder und Erbakan-Anhänger ist hoch politisch und mit Vereinen wie Inssan, MJD oder Islamische Föderation Berlin längst auch in der Bundeshauptstadt aktiv. Das dynamisch nach Kohärenz und Totalität strebende System der absoluten Gehorsam verlangenden islamischen Pflichtenlehre (Scharia und Sunna; Fiqh) ironisiert die grundgesetzlich verbürgte Religionsfreiheit konzeptionell. Religiöse Selbstbestimmung nach Maßgabe eines nachhaltig gemeinten staatsbürgerlichen und freiheitlich-demokratischen Geistes ist nicht nur im Islam aber besonders im Islam ebenso untrennbar wie problematisch verwoben mit sexueller Selbstbestimmung, weswegen unser Augenmerk dem Einsatz für garantierte negative Religionsfreiheit gelten muss.

Gerade Minderjährige bedürfen hierzu der Zeiten und Räume geschützten, relativ ideologiefreien Aufwachsens, um gegen den Fundamentalismus absoluter Textgläubigkeit und andressierter Angst vor der Höllenstrafe immun zu werden und immun zu bleiben. Spätestens hier erweist sich Mathias Rohe als Gefahr für die sehr säkular gedachte die Idee, denn der Erlangener Fachmann für Rechtsvergleichung ist seit Jahren weder in der Lage, vor sklavischer Textbefolgung (Koran, Hadithe, Fatwas) zu warnen noch dazu aufzurufen, Kinder und Jugendliche bewusst ohne die Angst vor dem Verbrennen in den Flammen der koranisch verbürgten Hölle zu erziehen. Kompetenz, Erfolg und Wirksamkeit eines Gutachters zum Thema islamisches Gebet in der Schule können aber wohl kaum von seiner Schariakonformität und Höllenpädagogik abhängen.

Das islamische Gebet strebt nach Kollektivität und geht mit einem erheblichen Konformitätsdruck einher, der Gebetsverweigerer wird nur allzu leicht als Gegner der islamischen Lebensweise und Feind Allahs stigmatisiert. Jedes öffentliche islamische Gebet ist stets eine verhältnismäßig bewusste Machtdemonstration und Machterprobung, sinngemäß gilt das auch für die öffentlich getragene schariakonforme (islampolitische) „Bedeckung“ des weiblichen Leibes mit jenem Hidschab, den wir einstweilen meist noch als Kopftuch sehen und besprechen.

Um Partizipation und Emanzipation, um die ungeschmälerten Grundrechte zu garantieren, muss es unser Ziel sein, alles dafür zu tun, die Spaltung der europäischen beziehungsweise deutschen Bevölkerung in ethnoreligiöse Kollektive zu begrenzen und letztlich zu verhindern. Unsere Schulen betreffend, „Berlin 2009“ (Diesterweg-Gymnasium, Wedding) ist dabei nichts weniger als ein Präzedenzfall, haben wir dafür zu sorgen, dass die einer heiligen Apartheid gleichkommende, vom orthodoxen Islam sehr gewünschte Aufteilung der Schülerschaft in nichtmuslimische Schüler und Muslim-Schüler unterbunden wird. Demonstrationen „islamisch korrekten“ Verhaltens brauchen wir nicht gerade zu begrüßen.

Solange noch nicht einmal unsere Islamverbandsfunktionäre dem theokratischen Anspruch der Wahhabiten oder der Scheichs um Yusuf al-Qaradawi widersprechen mögen, stigmatisiert jedes islamische Gebet den Nichtbetenden als Islamverweigerer und damit als Mensch sittlich geringeren Wertes. Des weiteren sind der islamische Gebetsruf und sein Befolgungsritual bis zur Außerkraftsetzung von Scharia und Fiqh als Ruf nach ebenso frauenfeindlicher wie heiliger Sexualpolitik zu verstehen und als ein Erflehen einer Ordnung, in der die Frau nur die Hälfte erbt, ihre Aussage vor Gericht nur die Hälfte gilt, sie als wesensgemäße Verführerin mit einem Schleier zu „bedecken“ ist und ihr Vater sie als Wali Mudschbir (staatlich-ministeriell in Malaysia wali mujbir) in erster Ehe auch gegen ihren Willen verheiraten kann.

Ein Leben als Single oder Lesbe ist vom politisch denkenden Gott Allah für jedes muslimisch sozialisierte Mädchen Berlins und Deutschlands nicht vorgesehen, ebenso wenig dürfen Jungen die repressive und homophobe Sexualdoktrin der Scharia in Frage stellen. Dr. Rohe ist es ferner gleichgültig, dass mit dem islamischen Gebet auch die reaktionäre und gegenaufklärerische Doktrin von der Existenz des ewigen jenseitigen Höllenfeuers und des irdisch aktiven Satans (Iblis, Azazil) Einzug in unsere Schulen hält, wir sollten diesbezüglich deutlich weniger „tolerant“ sein.

Im Interesse des Schulfriedens und der religiösen, politreligiösen und sexuellen Selbstbestimmung aller am Schulleben Beteiligten ist das Urteil zum islamkonformen Gebetsraum und zum Islamgebet an staatlichen Schulen anzufechten, eine Revision ist vorzunehmen.

Jacques Auvergne

Arrangierte Ehe als Form von Zwangsheirat

Oktober 11, 2009 von zottelhexe

الأسرة

al-usra

Familie

Die Verharmlosung der arrangierten Ehe

Analyse zweier Redetexte, die durch Professorin Straßburger in den Jahren 2002 beziehungsweise 2005 verfasst wurden. Von Roswitha Wilwerscheid und Karsten Hilchenbach

Gaby Straßburger (* 1963) studierte in Bamberg, Ankara und Amman und legte im Jahr des Mauerfalls 1989 die Prüfung als Diplom-Sozialpädagogin ab. Sieben Jahre später erfolgte ihre Diplomprüfung als Orientalistin. 2002 promovierte sie am Osnabrücker Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien („summa cum laude“). Anschließend war Straßburger als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Essen, wo sie für die unter Federführung von Prof. Dr. Ursula Boos-Nünning entstehenden Studie „Lebenssituation ausländischer Mädchen und junger Frauen sowie der jungen Aussiedlerinnen“ tätig war. Gegen 27 Mitbewerberinnen habe Straßburger sich im Wettbewerb um den Augsburger Wissenschaftspreis für Interkulturelle Studien durchgesetzt, der unter anderem bereits an die Schariafreundin und Islamverharmloserin Yasemin Karakaşoğlu-Aydın für ihre Dissertation über religiöse Orientierung und Erziehungsvorstellungen verliehen worden war.

Zwei Texte liegen der kritischen Betrachtung zugrunde.

Zum einen ist es die Rede »Heiraten – Ein Prüfstein für Integration?«, die Straßburger am 14.05.2002 im Goldenen Saal des Augsburger Rathauses bei Entgegennahme eines Preises hielt, der ihr für die Dissertation »Heiratsverhalten und Partnerwahl im Einwanderungsland: Eheschließungen der zweiten Migrantengeneration« zuerkannt wurde. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis war ist Helmut und Marianne Hartmann gestiftet worden und wird gemeinsam getragen von der Universität und Stadt Augsburg sowie vom Forum Interkulturelles Leben und Lernen (FILL).

Zum anderen kommentieren wir die Argumentationsmuster aus »Arrangierte Ehen sind keine Zwangsehen!« (08.02.2005), Straßburgers Beitrag zu einem Sachverständigengespräch, den der Landtag von Nordrhein-Westfalen zum Thema Zwangsheirat abhielt (15.02.2005).

Heiraten [ist] nicht nur für die meisten türkischen Migrantinnen und Migranten ein sehr zentrales Thema, sondern [es wird] auch in der deutschen Öffentlichkeit ziemlich oft darüber gesprochen, wie die hier lebenden Türken und Türkinnen heiraten. Das heißt, eigentlich wird nicht einfach darüber gesprochen, sondern man regt sich darüber auf, weil sie in den Augen Vieler nicht so heiraten, wie „man“ es von jungen Leuten erwartet, die in Deutschland aufgewachsenen sind. Die Kritik richtet sich meist auf die folgenden drei Punkte: 1. dass es nur relativ wenig Ehen mit Deutschen gibt, 2. dass viele Ehepartner aus der Türkei geholt werden und 3. dass viele Ehen arrangiert sind.

Als mir bewusst wurde, wie oft und vor allem wie negativ darüber gesprochen wird, war mir klar, dass das Heiratsverhalten türkischer Migrantinnen und Migranten keineswegs ein privates Thema ist, das die Öffentlichkeit nicht interessiert.

H.: Das Private ist politisch. Diesen Slogan müssten Sie als dem Umfeld der Achtundsechziger entsprossene Multikulturalistin doch eigentlich kennen.

Vielmehr zeigt die Kritik an vermeintlich unangemessenen Eheschließungen, dass das Heiratsverhalten zum Prüfstein gelungener Integration gemacht wird. Und je genauer man darüber nachdenkt, um so stärker merkt man, dass hinter der Kritik ein ganz bestimmtes Verständnis von Integration steht. Es ist ein Integrationsverständnis, das auf der Erwartung basiert, dass sich Migranten möglichst schnell und vollkommen an das anpassen, was man als deutsche Kultur definiert und dass sie Verhaltenweisen, die man als fremde Kultur interpretiert, möglichst schnell ablegen.

H.: Das ist eine unverschämte Unterstellung. Uns geht es lediglich darum, die Freiheitsrechte und Grundrechte für jeden zugänglich zu machen, auch für die Importbräute oder die Töchter fundamentalistisch-islamisch geprägter Familien.

Integration heißt nicht, Verhaltensweisen, die man in der eigenen Herkunftsgruppe erlernt hat, abzulegen und sich einseitig daran zu orientieren, was unter Deutschen üblich sind.

H.: Hier gilt das Grundgesetz, türkische Muslime stehen da nicht unter Naturschutz.

Integration heißt, eine Verbindung zu schaffen zwischen unterschiedlichen Verhaltensweisen, indem man sie ineinander integriert und sich jeweils so zu verhalten weiß, wie es in einer Situation am sinnvollsten und passendsten ist.

W.: Gewalt ist niemals privat. Das Grundgesetz endet eben gerade nicht vor der Haustür. Wie der STERN (Die vergrabene Bombe) am 08.08.2008 berichtet, sind in Deutschland 44,5 Prozent der türkischen Migrantenkinder durch in den Familien erlittene Misshandlungen und schwere Züchtigungen traumatisiert. (1). Auch Europas immigrierte Frauen sind einem hohen Gewaltrisiko ausgesetzt. Die Bundesregierung (2004) stellt dazu in einer 2004 veröffentlichten Studie fest: „Demnach hat jede dritte bis vierte türkische Migrantin und jede fünfte bis sechste osteuropäische Migrantin in ihrer aktuellen Paarbeziehung körperliche oder sexuelle Übergriffe erlebt. Aufgrund der zu vermutenden hohen Dunkelfelder handelt es sich hier um Mindestwerte. Wir werden weiter unten noch sehen, dass die von uns befragten Migrantinnen nicht nur häufiger körperliche und sexuelle Gewalt erlebt haben, sondern dass es sich dabei auch um schwerere und häufiger auftretende Formen von Gewalt gehandelt hat (2)“.

H.: Soll der Neonazi seine fraglos „unterschiedliche“ Verhaltensweise situativ entscheiden, um dem Straßburgerschen Bild von Integration zu entsprechen? Selbstverständlich nicht, es gibt allgemein gültige, zu gewährleistende Grenzen, die das friedliche Zusammenleben ermöglichen und dabei die Menschenrechte gewährleisten.

W.: Noch etwas zur situativen Anpassung. Ich habe es nicht gerne, jetzt angelächelt und kurz darauf, wenn ich außer Hörweite bin, hinterrücks verspottet zu werden. Der Aufruf zum situationsbedingten „besonderen“ Verhalten lädt zur Unaufrichtigkeit ein und wird letztlich ein Klima des Misstrauens, der Unzuverlässigkeit und der Doppelzüngigkeit funktional werden lassen.

H.: Frei nach Ulrich Wickert: Der Ehrliche ist der Dumme.

W.: Die Zeugenaussage in einem Gerichtsverfahren muss wahrheitsgemäß sein. Der Zeuge hat sich dem Gesetz gegenüber loyal zu verhalten, nicht dem archaischen Stamm. So muss sich beispielsweise ein Dr. Wolfgang Schäuble darauf verlassen können, dass der KRM (Koordinierungsrat der Muslime) zu seiner Integrationsbereitschaft und zur Verfassung steht, auch wenn der Innenminister nicht im Zimmer ist.

H.: Wir empfehlen Herrn Schäuble dringend, an der Aufrichtigkeit der deutschen Islamverbandsfunktionäre zu zweifeln.

So gibt es beispielsweise einen sehr einleuchtenden Grund dafür, dass viele Männer ihre Ehefrau nicht in Deutschland, sondern in der Türkei finden. Dieser Grund besteht ganz schlicht und einfach darin, dass es hier in Deutschland unter türkischen Migranten nur halb so viele ledige Frauen wie Männer gibt. Auf 100 unverheiratete türkische Männer entfallen nur 48 unverheiratete türkische Frauen. Angesichts dieser unausgeglichenen Verteilung haben türkische Männer schon rein statistisch gesehen allen Grund, sich nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Türkei nach Ehefrauen umzusehen.

H.: Völlig straßburgerlogisch: Isch brauche Frau, isch gehe Türkei nach Frau gucke.

Wie allgemein bekannt, gehören zum Heiraten zwei. Somit ist auch danach zu fragen, inwieweit eigentlich Deutsche bereit sind, eine Türkin oder einen Türken zu heiraten.

Wenn manche Deutsche ebenso wie manche Türkinnen und Türken deutsch-türkischen Ehen eher skeptisch gegenüberstehen, so heißt das noch lange nicht, dass sie keine Freundschaften miteinander eingehen würden, dass sie sich nicht als Kollegen akzeptieren würden oder dass sie etwas dagegen hätten, wenn ihre Kinder miteinander zur Schule gehen. In diesen Lebensbereichen ist Integration weitgehend alltägliche Selbstverständlichkeit und wird allgemein bejaht.

H.: Wo lebt die Frau? Viele, sehr viele türkeistämmige Eltern in der Bundesrepublik verbieten ihren Kindern, mit urdeutschen Kindern zu spielen, Mädchen werden von der Klassenfahrt abgemeldet. Nahezu jeder Türkeistämmige wird wütend und bricht den Kontakt ab oder bedroht mich, wenn ich ihm sage, dass die Scharia gegen die universellen Menschenrechte und gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik verstößt.

W.: Statt dessen wird Erbakans Milli-Görüş-Doktrin von der gerechten und der nichtigen Weltordnung (adil düzen, batil düzen) ebenso bereitwillig akzeptiert wie der Kulturrassismus geheiligter Meidung gegenüber den Nichtmuslimen und ihrer Lebensweise. Unter Sunniten stehen Sayyid Abu l-Aala al-Maududi, Sayyid Qutb oder Yusuf al-Qaradawi hoch im Kurs. Die drei wollen die Segregation und die Zwangsverschleierung der Frau, die drei wollen nicht die Integration. Die im Islam völlig akzeptierte Polygamie erlaubt den Männern bis zu vier Ehefrauen. Kein Wunder, wenn einem die Heiratskandidatinnen in Deutschland ausgehen, zumal einige Frauen wieder in das Herkunftsland zurück arrangiert werden.

H.: Schwerpunktmäßig minderjährige, etwa fünfzehnjährige oder sechzehnjährige Schülerinnen sind das, deren Wohnsitz in Kleinasien arrangiert wird und die nach den alljährlichen Sommerferien nicht mehr im Klassenzimmer erscheinen, seit zwanzig Jahren ist das in Deutschlands Lehrerzimmern bekannt. Mit einem kurzen Telefonanruf wird das Mädchen abgemeldet, so läuft das.

Bei der Gründung einer Familie und bei der Erziehung von Kindern geht es immer auch um die Frage, welches Familien- und Erziehungsverständnis Vorrang haben wird bzw. wie man unterschiedliche Vorstellungen miteinander in Einklang bringen kann.

W.: Das ist doch nicht Ihr Ernst?

H.: Möglichst viel Scharia, möglichst wenig Säkularität, dann ist die Sache „in Einklang gebracht“.

W.: Jedes Kind eines muslimischen Vaters ist Muslim und gehört dem patrilokal denkenden und handelnden Bio-Clan. Darum dürfen Muslimas keinen Atheisten, Juden oder sonstigen Nichtmuslim ehelichen. Bei der Scheidung, die auch mal als Verstoßung „arrangiert“ wird, hat der Mann das Sorgerecht, die Kinder gehören dem Patri-Clan. Bei interreligiösen Mischehen kommt es nicht selten ganz folgerichtig zur „Kindesmitnahme“ sprich Entführung der Kinder.

Wobei dieses Problem nicht nur allein das Ehepaar betrifft. Es betrifft auch das Verhältnis zwischen den eigenen Eltern und dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin. Es betrifft darüber hinaus die Beziehung zwischen Großeltern und Enkeln. Und es betrifft schließlich auch noch das Verhältnis der beiden Herkunftsfamilien zueinander.

[Noch zur Entgegennahme des Preises in Augsburg] Im Unterschied zu Integration in anderen Lebensbereichen ist also Integration im familiären Bereich etwas, was einen nicht nur selbst etwas angeht, sondern etwas, woraus sich weitreichende Konsequenzen für die gesamte Familie ergeben.

H.: In unserer türkischen Großfamilie passen wir alle aufeinander auf …

W.: … damit auch ja niemand aus der Reihe tanzt. Entschließt sich eine muslimisch sozialisierte Migrantin dazu‚ ‘wie eine Deutsche zu leben’, bereitet sie ihrem Clan Schande und gefährdet sowohl den Status ihrer Sippe als auch Allahs Weltordnung. Das endet nicht selten im Ehrenmord oder Selbstmord.

Der Schwerpunkt [dieser meiner Abhandlung an den NRW-Landtag] liegt auf Hinweisen zur dringend erforderlichen Unterscheidung zwischen arrangierten Eheschließungen und Zwangsheirat. … Arrangierte Ehen sind keine Zwangsehen. Arrangierte Eheanbahnungen folgen bestimmten Regeln. Das Einhalten dieser Regeln gewährleistet, dass Selbstbestimmung und Familienorientierung ausbalanciert werden, und verhindert, dass Druck auf die potentiellen HeiratskandidatInnen ausgeübt wird.

W.: Im orthodoxen Islam gibt es keine individuellen Freiheitsrechte. Du bist ein Nichts und nur dann zu respektieren, wenn du dich unterwirfst und deinem Stamm und der Umma (islamischen Weltgemeinschaft) dienst. Nur wenn die Tochter sich an diese tradierten Vorschriften hält, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Fremdbestimmung und Selbstbestimmung bei der Wahl des Ehepartners wenigstens die Waage halten gegeben. Das heißt, die jungen Mädchen haben bei einer so intimen, persönlichen und die Lebensqualität entscheidend beeinflussenden Entscheidung wie der Wahl ihres Sexual- und Lebenspartners lediglich ein Mitspracherecht, das nach Straßburgers Ausführungen zudem höchstens 50 % beträgt. Die ohnehin bestenfalls halbierte Freiheit kann die künftige Braut dementsprechend nur dann auskosten, wenn sie akzeptiert, dass der Clan sich das Recht anmaßt mitzubestimmen, mit welchem Partner die Heiratskandidatin Zärtlichkeiten austauscht, Kinder zeugt und Tag für Tag zusammenlebt. Fügt sie sich nicht, gilt sie als Rebellin (Naschiza), als Abtrünnige. Eine jede junge Frau weiß, dass sie sich diesen ‘Verhaltensvorschriften zur Anbahnung einer Ehe’ unterwerfen muss, um nicht Opfer physischer Gewalt, psychischer Drohung und Erpressung zu werden. Manche Frauen werden von Blutsverwandten im Namen der Ehre ermordet oder sehen keinen anderen Ausweg mehr als sich selbst umzubringen.

Das Ziel einer arrangierten Eheanbahnung besteht darin, Glück und Stabilität einer Ehe dadurch zu sichern, dass man gemeinsam in der Familie prüft, ob die Voraussetzungen für das Gelingen der Ehe günstig sind.

Die Anbahnung einer arrangierten Ehe basiert auf vier Vorstufen mit offenem Ausgang. Der Prozess kann an jeder Stelle abgebrochen werden bzw. wird nur dann fortgesetzt, wenn die potentiellen HeiratskandidatInnen Zustimmung signalisieren.

W.: Verwandtenehen, beispielsweise Cousinenehen, sind eine immer noch häufig praktizierte, sehr typische Form des ‘Ehearrangements’. Längst ist wissenschaftlich erwiesen und allgemein bekannt, dass bei solchen Beziehungen ein hohes Risiko für genetisch bedingte Behinderungen der Kinder besteht (3). Während das Risiko bei nicht-verwandten Paaren bei 1-3% für schwere Fehlbildungen und 3-5% für alle Fehlbildungen beträgt, liegt es beispielsweise bei einem einfachen Paar Cousin / Cousine 1. Grades doppelt so hoch. Die Neigung, Ehen zwischen Blutsverwandten zu ’stiften’ ist verantwortungslos und gefährdet in höchstem Maße das „Glück und Stabilität“ der Familie.

H.: Polizeilich und gerichtlich dokumentierte Fälle von familiärer Gewalt in orientalischen Einwandererfamilien („Familialismus“) belegen, dass zwei Sippen selbst dann ihre Töchter einander wechselseitig anverheiraten, wenn es in beiden Clans zu brutaler ehelicher Körperverletzung (durch den Ehemann an der Frau) gekommen ist. Wie Gaby Straßburger hier von ehelichem stabilem Glück reden kann ist wenig nachvollziehbar. Als Beispiel ist sind hier die beiden Familien des Mönchengladbacher Ehrenmords vom 09.03.2007 zu nennen, wo es in der Vergangenheit immer wieder zu Gewalttaten gekommen war und man trotzdem immer wieder untereinander geheiratet hatte – „Die beiden Familien, die Erols und Rukiyes Hochzeit in der Türkei arrangierten, als beide noch Teenager waren, galten als verfeindet – trotz der Heirat (4), (5).“

Die ergebnisoffene Ausgestaltung der Eheanbahnung beruht auf dem Einhalten von Kommunikationsregeln, die Entscheidungsspielräume eröffnen.

Zwangsehen sind keine arrangierten Ehen, sondern Ehen bei denen familiäre Machtverhältnisse dazu genutzt werden, gegen die Regeln einer arrangierten Eheanbahnung eine Heirat zu erzwingen, die dem freien Willen widerspricht.

W.: Bei einer derartig begrenzten Freiheit des persönlichen Gestaltens, wie sie in den Milieus der arrangierten Ehe für die weiblichen Familienmitglieder gegeben ist, müssen sich diese Migrantinnen auch noch von „traditionsreichen“ Kommunikationsvorschriften und „Machtverhältnissen“ gängeln lassen. Jederzeit kann der ohnehin vormoderne und fundamentalistisch orientierte familiäre Konformitätsdruck in äußerste Brutalität kippen, darauf hat das Individuum keinen Einfluss. Das ist die große Freiheit der Gaby Straßburger.

Bei präventiven Maßnahmen [gegen die Zwangsheirat] ist darauf zu achten, dass sie nicht dem diskriminierenden Mainstreamdiskurs folgen, der arrangierte Ehen mit Zwangsehen gleichsetzt. Vielmehr sind arrangierte Ehen, deren Anbahnung nach den o.g. Regeln erfolgt, ausdrücklich als gleichwertige Form der Partnerwahl anzuerkennen.

W.: Dem widersprechen wir entschieden. Der bei Gaby Straßburger so genannte Mainstreamdiskurs ist alles andere als diskriminierend, sondern will die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten und Bürgerrechten gewährleisten. Die Europäische Menschenrechtskonvention (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK, Rom 1950, in Kraft seit 1953) verankert das Recht auf die freie Wahl des Ehepartners. Seit 1984 (7. Zusatzprotokoll) fordert die EMRK gleiche Rechte und Pflichten für die Ehegatten. Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (New York 1948) weist darauf hin, dass „Eine Ehe nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden“ darf. Das ist bei einem „Ausbalancieren“ von Selbstbestimmung und Familienorientierung, welches jede arrangierte Ehe kennzeichnet, verstößt unbedingt gegen das Menschenrecht auf freie Wahl des Ehepartners.

Der Schwerpunkt meiner Ausführungen liegt auf der Erläuterung, mittels welcher Regeln bei arrangierten Eheanbahnungen Selbstbestimmung und Familienorientierung so ausbalanciert werden, dass kein Druck auf die potentiellen HeiratskandidatInnen entsteht.

W.: Wenn ich als Tochter das „Arrangement“ verweigere, wird jede Begegnung mit einem Angehörigen des anderen und des eigenen Clans zum Spießrutenlaufen. Man ist dazu verurteilt, einander überall, jederzeit und lebenslang immer wieder zu begegnen, bei Familienfeiern, im Supermarkt, beim Arzt, in der Moschee.

H.: Stamm ist Kerker. Lebenslang, lebenslänglich. Egal ob Sohn oder Tochter, wer an der Lebenserfahrung, Urteilskraft und Gutartigkeit seiner Eltern oder Großeltern zweifelt, verstößt gleichermaßen gegen die Familienregeln und die Religion. Den Ausstieg aus diesem familiären Gefängnis zu schaffen ist nahezu unmöglich.

Die Wege in die Ehe sind variantenreich und dennoch nicht beliebig. Soziale und kulturelle Faktoren spielen eine wichtige Rolle. Von ihnen hängt ab, welche Wege in einer Gesellschaft und ihren verschiedenen Milieus jeweils als wünschenswert und normal gelten.

H.: In Mauretanien gilt die Sklaverei als normal, in Teheran oder Riad das Töten des Gotteslästerers und bei den Muslimen Indonesiens und irakisch Kurdistans die Genitalverstümmelung der schafiitischen Rechtsschule. Die ledigen Frauen und übrigens auch die zu verheiratenden jungen Männer dürfen nicht autonom bestimmen, den schlussendlich „erfolgreich“ verheirateten Individuen hat eine klare Aussage zu keinem Zeitpunkt zugestanden. Die Deutungshoheit über die orakelgleich zu lesenden Zeichen haben die Mächtigen des Stammes, das wird immer wieder einmal die Brautmutter sein.

W.: Kaffeesatzlesen ist eine alte türkische Spezialität.

Die Ausführungen basieren auf meiner Studie zu „Heiratsverhalten und Partnerwahl im Einwanderungskontext“, die sich mit Eheschließungen von Migrantinnen und Migranten türkischer Herkunft befasst. Sie erschien 2003 im ergon-Verlag, Würzburg. Im Mittelpunkt dieser quantitativ und qualitativ angelegten Studie, die Perspektiven der Familien und Migrationsforschung verknüpft, stehen Heiratsoptionen und Partnerwahlmodi. Im qualitativen Teil wird mittels eines biographisch-hermeneutischen Untersuchungsansatzes die innere Logik der Partnerwahlprozesse rekonstruiert, basierend auf Interviews mit 14 verheirateten Frauen und Männern zu ihrer Partnerwahl und Beziehungsgeschichte. Die Interviewten sind in Deutschland aufgewachsen und leben in einer Stadt mit 70.000 Einwohnern. Ihre Eltern stammen aus der Türkei.

W.: Wie bitte, eine quantitative Studie mit 14 (vierzehn!) Befragten? Das soll wohl ein Scherz sein.

Bei der selbst organisierten Partnerwahl geht man im Regelfall davon aus, dass sich der Gedanke an eine mögliche Heirat während einer Paarbeziehung entwickelt. Die Heirat basiert auf einem intensiven Prozess der Annäherung beider Partner, die im Lauf einer vorehelichen Beziehung feststellen, so gut zueinander zu passen, dass sie heiraten können. Hingegen ist bei arrangierten Ehen der Gedanke an eine mögliche Heirat bereits Ausgangspunkt der Beziehungsaufnahme. Die arrangierte Begegnung der Partner basiert auf der Absicht, einander möglicherweise zu heiraten. Im weiteren Verlauf der Annäherung geht es bei der arrangierten Eheschließung folglich in erster Linie darum, herauszufinden, ob irgend etwas gegen eine Heirat spricht.

H.: Der Clan braucht Nachwuchs, Ayaan Hirsi Ali spricht treffend von der gezwungen beziehungsweise arrangiert zu verehelichenden Frau als zoontjesfabriek, Söhnchenfabrik.

W.: Andere, außereheliche Beziehungen sind dem angeblich freiwilligen jungfräulich lebenden Wesen verboten.

H.: Der junge Mann hingegen darf, soll sogar Sex haben, dazu gibt es die islamische Kaste der ehrlosen Frauen, der Prostituierten oder Dhimmifrauen.

Bei arrangierten Ehen basiert der Entschluss zu heiraten darauf, dass die Familie gemeinsam zu dem Ergebnis kommt, dass die Basis für eine glückliche und stabile Ehe vorhanden ist. Dazu gehört neben dem Einverständnis der HeiratskandidatInnen auch die insgesamt positive Bewertung ihres Charakters und ihrer sozialen, familiären und beruflichen Lebensumstände. Man versucht, das Gelingen der Ehe dadurch zu sichern, dass man vor der Heirat im Familienverband abwägt, ob die Rahmenbedingungen so positiv sind, dass sich nach Abklingen des vergänglichen Verliebtseins eine stabile Paarbeziehung entwickeln kann.

W.: Nicht du entscheidest, ob die Verbindung erfolgversprechend ist, sondern dein Stamm. Mein Kind, wir denken für dich.

Während man also bei selbst organisierten Eheschließungen vor der Heirat ausprobiert, ob die Paarbeziehung funktioniert, geht es bei der arrangierten Partnerwahl darum herauszufinden, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass die Ehe funktionieren kann.

H.: Die Tochter muss unbenutzt in die Ehe gehen, der muslimische Clan verbietet ihr den vorehelichen Sex und Frau Straßburger unterstützt ihn dabei „wissenschaftlich“.

Die vergleichende Analyse der Eheschließungen mehrerer InterviewpartnerInnen türkischer Herkunft zeigt, dass arrangierte und selbst organisierte Eheschließungen ineinander übergehen. Sie sind nicht trennscharf zu unterscheiden, sondern weisen zahlreiche Überschneidungen auf.

H.: Das ist eine bewusste Irreführung, es gibt in der Tat fließende Übergänge, nämlich innerhalb der arrangierten Ehe und dabei zwischen einer Eheanbahnung mit viel Zwang und einer Eheanbahnung mit nur ein ganz klein wenig Zwang.

Die Anbahnung einer arrangierten Ehe beruht auf vier Vorstufen, deren Länge und Ausgestaltung variabel ist und an denen jeweils verschiedene Akteure schwerpunktmäßig beteiligt sind. Die Seite der Frau und die Seite des Mannes erfüllen meist komplementäre Rollen.

H.: Maschinenhaft. Zuchtprogramm.

Die arrangierte Partnerwahl beginnt auf der Seite des Mannes mit der Suche nach einer potentiellen Partnerin.

H.: Single darf der Mann aus Allahs Sicht nämlich nicht bleiben, der Koran fordert unmissverständlich auf: „Verheiratet die Ledigen!“ (Koran 24:32). Und eine schwule Partnerschaft sieht weder der kurdisch-jesidische Ehrkodex noch die Pflichtenlehre der Scharia vor. Der Mann wird also von seiner Familie auf den Frauenfang geschickt.

Hierfür werden bestehende Netzwerkbeziehungen aktiviert, wobei man damit rechnen muss, dass viele Anfragen im Vorfeld negativ beschieden werden. Während Familienangehörige, Verwandte und Bekannte eines Mannes aktiv nach einer Partnerin suchen, …

W.: … der Kerl schafft das nicht alleine …

… nimmt die Seite einer Frau eine reagierende Haltung ein.

H.: Das hat Allah so vorgesehen. Mann agiert, Frau reagiert.

Sie antwortet lediglich auf mehr oder weniger direkte Anfragen, die an sie gestellt werden, um herauszufinden, ob ein weiteres Engagement Aussicht auf Erfolg hätte.

H.: Deutschlands Städte in wenigen Jahrzehnten: Hunderttausende von keuschen türkischen Töchtern, die, von ihren Brüdern und Tanten bewacht werden und etwaigen heiratslüsternen Jünglingen „mehr oder weniger indirekt“ antworten. Wollen wir so leben?

In dieser Phase besteht eine wichtige Aufgabe der Eltern einer jungen Frau darin, Anfragen, die als irrelevant erachtet werden, von Vornherein abzulehnen.

H.: Eltern schützen ihre Töchter vor Krankheiten, Tigern und Brautwerbern. Bewährt hat es sich dabei, die Tochter in einen Stoffkäfig zu sperren, im islamischen Recht heißt er Hidschab.

W.: Selbst bei ausgewogenstem Verhältnis von Fremd- und Selbstbestimmung (Straßburger) bleibt eine Gruppe von Brautwerbern der Tochter unbekannt. Sollten heiratsfähige Kinder eigenständige Wege der Kontaktaufnahme gegangen sein, werden sie sich ihre Zuneigung oder Liebe wohl niemals explizit gestehen können. Falls der junge Mann in diesem – gemeinsamen – Sinne initiativ wird, können die Brauteltern seine Pläne zunichte machen, ohne dass die Tochter die ganze Wahrheit erfährt.

Falls sie sich nicht schon in anderen Zusammenhängen begegnet sind, erhalten sie nun einen ersten Eindruck voneinander und entscheiden auf dieser Basis, ob sie eine weitere Annäherung wünschen oder nicht.

H.: Mamas vorwurfsvoller Blick und Tantchens Tritt unter dem Tisch mögen Töchterchen motivieren, mit dem Jüngling noch etwas intensiver zu plaudern. Mama hatte gestern schließlich bereits Herzschmerz, griff sich an die Brust und sagte: „O Tochter, ich bin so besorgt um dich, morgen kommt Besuch!“

W.: „Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord“, Anna Reimann 2007 (6).

Hauptakteure sind zudem nicht die potentiellen HeiratskandidatInnen, sondern ihre Eltern.

W.: Postmodernistin Straßburger wird nicht einmal rot! Selbstverständlich haben die jungen Ledigen nur eine Nebenrolle, der Heiratsvertrag der islamischen Ehe ist ein Handelsgeschäft zwischen zwei Familien. Das ist für uns als Profis aus Sozialarbeit oder Pädagogik inakzeptabel.

… in der Zeit, die nun folgt, liegen die entscheidenden Aktivitäten auf der Seite der Frau. Während die Seite des Mannes ihre Brautwerbung fortsetzt und sich und den Heiratskandidaten im besten Licht präsentiert, versucht die Seite der Frau Zeit zu gewinnen und die Entscheidung durch geschicktes Taktieren hinaus zu zögern.

W.: Den Preis nach oben treiben!

Die Haushaltsmitglieder handeln dabei stellvertretend im Interesse der jungen Frau und erhöhen durch Abwägen der Gründe, die für oder gegen die Ehe sprechen, die Chance, dass die Heirat schließlich zu einer glücklichen und stabilen Ehe führt.

H.: Stellvertretend für die junge Frau, das ist korrekt, handelt der Wali, der Heiratsvormund, sofern die Frau noch Jungfrau ist sprich noch niemals verehelicht worden war. Dann ist er Wali Mudschbir, Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang.

Bei solchen Begegnungen werden u.a. Vorstellungen von der Beziehungsgestaltung besprochen (z.B. künftige Berufstätigkeit der Frau, Gründung eines eigenen Haushaltes und einer Familie, gemeinsame oder getrennte Freizeitaktivitäten etc.).

W.: Richtig, das ist zwischen den Sippen oder Stämmen zu klären: Soll die Braut das Haus verlassen dürfen, etwa, um in einem unsittlichen europäischen Großraumbüro arbeiten zu gehen?

Auch in der Verhandlungsphase kann ein Ehearrangement scheitern, wenn man sich nicht einig wird, welchen finanziellen Beitrag die Familien jeweils zu Aussteuer, Hochzeitsfeier oder Hausstandsgründung leisten.

H.: Nun geht`s ans Verschachern der Braut. Frauen einschließlich Morgengabe und Hochzeitsfest sind sündhaft teuer.

Deutlich wird dies am Beispiel der Eheanbahnung von Kibriye, die im Frühjahr 1997, zum Zeitpunkt unseres Interviews, 20 Jahre alt und seit einem halben Jahr verheiratet war. Kibriyes Familie stammt aus einem südostanatolischen Dorf, von wo der Vater 1973 als Arbeitsmigrant nach Deutschland angeworben wurde. Drei Jahre später kamen dann auch Kibriyes Mutter und ihre älteren Brüder im Rahmen des Familiennachzugs nach Heimburg. Als Kibriye 14 Jahre alt war, erhielten ihre Eltern in der Türkei die ersten Anfragen bezüglich einer Eheschließung mit ihr … von den Eltern mit dem Argument zurückgewiesen, Kibriye wäre dafür zu jung.

H.: Das islamische Heiratsalter beträgt neun Jahre. In Griechenland (Region Komotiní) gilt die barbarische Scharia als legitimes Familienrecht, da sind schwangere dreizehnjährige Bräute gesellschaftlich akzeptiert, wie Barbara Kirchner („An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige, ein altes Gesetz erlaubt dies, mit Zustimmung der Eltern verheiratet.“) über die in Düsseldorf wohnhafte elfjährige schwangere Ehefrau berichtet (7). Das ist Scharia, und Fachfrau Straßburger hat entweder nichts dagegen oder vom Islam keine Ahnung oder beides (8), (9).

1995, als Kibriye gerade volljährig geworden war und in einem Supermarkt arbeitete, trafen sie und ihre Eltern in Heimburg zufällig Herrn und Frau Kuzu wieder, die sie jahrelang nicht gesehen hatten. Herr Kuzu und Kibriyes Vater hatten sich 1973 in Heimburg kennen gelernt. … Zum Zeitpunkt des Wiedersehens lebte Familie Kuzu im 50 Kilometer entfernten Mittelstadt. Ihr Sohn Kenan war 20 Jahre alt und hatte eine Ausbildung zum Industriemechaniker absolviert. … 14 Tage später hielt Familie Kuzu um Kibriyes Hand an und kam von da an jede Woche zu Besuch nach Heimburg. In dieser Zeit begannen Kibriye und Kenan, sich heimlich zu treffen.

H.: Kibriyes Brüder hatten das Mädchen bis dato vor unerwünschten Kontakten mit Angehörigen der Spezies Junge beziehungsweise Mann bewahrt und dürfen nun das Kleingedruckte im Ehevertrag ihrer Schwester definieren:

Nach einigen Verhandlungen zwischen Kenans Familie und Kibriyes Brüdern, und nachdem Kibriye ihr Einverständnis gegeben hatte, wurde das Heiratsgesuch einige Monate später akzeptiert und eine Woche danach die Verlobung gefeiert.

W.: Die Brüder verhandeln das künftige Eheleben ihrer Schwester. Die zu schweigen hat.

Solange alle Beteiligten den Code beherrschen und willens sind, subtile Signale wahrzunehmen, ist es nicht nötig, deutlicher zu werden, weil auch ohne ausdrückliche Verbalisierung verstanden werden kann, ob eine junge Frau einem Heiratsangebot positiv oder negativ gegenübersteht.

H.: Echte fromme Türken verstehen sich blind. Und die junge Frau fühlt sich ganz besonders verstanden, alle wollen nur ihr Bestes.

Dabei wird allgemein erwartet, dass die Brauteltern die Entscheidung hinauszögern und somit der Gegenseite signalisieren, wie viel ihnen ihre Tochter bedeutet. … Weiter gehört es zu den Aufgaben der Familie der Braut, zu prüfen, ob der Heiratskandidat ein akzeptabler Ehepartner ist, der familiäre Verantwortung übernehmen kann und keine schlechten Angewohnheiten hat. Dafür ist es wichtig, dass die Distanz nicht vorschnell aufgegeben wird, da man den Interessen der Tochter zuwiderhandeln würde, wenn man zu früh Einverständnis mit der Heirat signalisiert.

H.: Die dürfen keinen Sex vor der Ehe haben, das ist es. Und es heiraten zwei ewige Clans einander, in Form von zwei Individuen. Du bist nichts anderes als das Bio-Werkzeug des sich durch die Jahrhunderte fortpflanzenden Stammes.

Wer eine Frau oder einen Mann zur Heirat zwingt, handelt gegen die Regeln einer arrangierten Ehe.

W.: Klingt nach Tariq Ramadan oder Pierre Vogel. Man lese dazu »Freiheit jenseits der Gesetze?« von Necla Kelek (10).

Junge Frauen und Männer in eine nicht gewollte Ehe zu drängen, wird meiner Erfahrung nach von der türkischen Bevölkerung ebenso als Menschenrechtsverletzung erachtet wie von der deutschen Bevölkerung.

H.: Kein Imam widersetzt sich dem Prinzip des nötigenden Heiratsvormundes (Wali mudschbir), das dem Vater oder Großvater väterlicherseits zusteht. Es geht Straßburger darum, den deutschen Nichtmuslimen das Märchen vom freiheitlichen Islam zu erzählen und zugleich die Frauen einzuschüchtern, sie wären nicht tugendhaft oder gottesfürchtig genug, sobald sie unfreiwillig („Kein Zwang im Glauben“) handeln würden. Im Namen der Multikulturalität und einer angeblichen „Besonderheit“ der deutschen Muslime macht Straßburger den Weg für die Politikwerdung der Scharia frei.

W.: No Sharia Here, One Law For All. Menschenrechte sind universell und unverhandelbar.

(1) Hans-Ulrich Jörges: Die vergrabene Bombe

http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/zwischenruf-die-vergrabene-bombe-634119.html

(2) BMFSFJ zum häuslichen Gewaltrisiko für Deutschlands Einwandererfrauen (pdf)

http://www.vaeter-aktuell.de/politik/BMFSFJ_Lebenssituation_Sicherheit_und_Gesundheit_von_Frauen_in_Deutschland_2004.pdf

(3) Inzest: Wenn der Cousin mit der Cousine schläft

http://www.welt.de/vermischtes/article732888/Wenn_der_Cousin_mit_der_Cousine_schlaeft.html

(4) Familialismus pur: Rukiye Peşter

http://www.ehrenmord.de/doku/sieben/2007_Rukiye_Pester.php

(5) Familialistisch: Derya Peşter

http://www.ehrenmord.de/doku/sieben/2007_Derya_Pester.php

(6) Mütter drohen heiratsunwilligen Töchtern mit Selbstmord

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,499121,00.html

(7) Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby

http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby_artikel_1212758529424.html

(8) In Europa, wo die Scharia noch gilt

Wednesday, September 14, 2005. Von Michael Kreutz

http://www.transatlantic-forum.org/index.php/archives/2005/106/europa-scharia/

(9) Scharia in Griechenland: eine betroffene Frau berichtet

Aiché, eine junge Frau aus der Muslimgemeinde der thrakischen Stadt Komotini berichtet anonym über ihre persönliche Erfahrung mit der Scharia.
Interview: Adéa Guillot

http://www.arte.tv/de/Videos-auf-ARTE-TV/2151166,CmC=2513134.html

(10) Necla Kelek: Freiheit jenseits der Gesetze?

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E1ECC2B524AF14B14B8C848C15006A7E7~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Arrangierte Ehe als Gegenmoderne

Oktober 8, 2009 von zottelhexe

النكاح

an-nikah

sharia-compliant marriage

Ehe als Tochtertausch

Plädoyer für die Heirat aus Liebe

Mythos gewaltfreie arrangierte Ehe

Im Jahre 2009 kommt den kommunalen, wohlfahrtsverbandlichen und kirchlichen Funktionären der Als-ob-Integration die Verteidigung der arrangierten Ehe gerade recht. Dass jede arrangierte Ehe das jahrhundertealte Prinzip des Tochtertausches zwischen zwei patriarchalisch organisierten Clans fortführt ist dabei nicht mehr so wichtig. Wie zufällig geht eine Essener Migrationspädagogin völlig konform mit zwei Elementen der Scharia, der islamischen Ehe (imam nikah) und dem nötigenden Heiratsvormund (wali mudschbir), wenn sie heute dafür wirbt, dass Deutschland gefälligst die arrangierte Ehe als gleichberechtigte Lebensform zu akzeptieren hat.

Aus der Aula einer nordrhein-westfälischen Hochschule dokumentieren und kommentieren Roswitha Wilwerscheid (W.) und Karsten Hilchenbach (H.) einen im Januar 2009 gehaltenen Fachvortrag von Prof. Dr. Ursula Boos-Nünning: »Arrangierte Ehe und Virginität. Familialismus als alternative Lebensform«.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie willkommen heißen zu zu meinem Seminar, mit dem ich unter dem Motto »Arrangierte Ehe und Virginität. Familialismus als alternative Lebensform« zu mehr Verständnis für den türkischen Familialismus ermutigen möchte. Zuwanderung macht das Neue und Fremde öffentlich sichtbar. Minarette und Kopftücher rufen Widerstand hervor. Ist das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung?

W.: Aber ja, jede Art von islamischer Frauenverschleierung ist ein Mittel der Unterdrückung und damit in Europa und Deutschland ein Politikum ersten Ranges.

H.: Der Hidschab ist ein Zeichen gegenmoderner Sexualmagie, repressiver Sexualpolitik im Namen der so genannten „Religionsfreiheit“.

W.: Boos-Nünning sagt Kopftuch und stoppt ab, schalkhaft lächelnd. Neckisch durch ihre Nickelbrille blitzend sagt sie keine Silbe zum Kopftuch der extremistischen Milli Görüş oder der frauenfeindlichen Fatwas der ECFR-Scheichs. Keine Silbe.

H.: Schon gar keine negative.

Der Westen betrachtet die anderen Teile der Welt polarisierend und zerlegt die eine Menschheit und gerade auch seine Einwanderer in aufgeklärtes Individuum und archaisch denkendes Objekt der Großfamilie, kurz gesagt: in modern versus traditionell. Diese Zuschreibungen betreffen auch das Geschlechterverhältnis und besonders das Frauenbild, der Westen hält die Einwanderin für unterdrückt. Vergleichende Untersuchungen belegen, dass das Selbstkonzept, aber auch das Frauenbild von vierundzwanzig Einwanderinnen, die aus weniger industrialisierten Gesellschaften und so genannten traditionellen Verhältnissen stammen, wesentlich geringer durch Abhängigkeiten vom Mann gekennzeichnet ist als das westlicher Frauen (Herwartz-Emden, 1995). Darüber hinaus lässt sich weder ihr Selbstbild noch ihr Frauenbild durch westliche Polarisierungen charakterisieren. Ebenso lässt sich für männliche Migranten nachweisen, dass sie nicht schlicht autoritärer oder patriarchalischer gesinnt sind als westliche Männer (Herwartz-Emden, 1996). Hier werden westliche Stereotype sichtbar und muss unsere erste Frage ansetzen: Sind traditionelle Frauenrollen ein Hemmnis für geschlechtergerechte Demokratie?

W.: Ja, aber ja! Seit wann verherrlicht die Linke die gute alte Zeit?

H.: Bald endlich wieder „schöner wohnen“, in Zelten und Höhlen.

W.: Über Muslime nur Gutes. Der dekadenten Europäerin die kulturelle Moderne, der stolzen Türkin das innere Mittelalter.

Gewalt oder sexueller Missbrauch, angeblich seien sie bei Migranten in höherem Maße vorhanden als bei den Ureinwohnern.

W.: Staatsministerin Maria Böhmer sieht das in: Jahresbericht der Bundesregierung wesentlich anders: türkische Migrantenkinder mit Misshandlungen und schweren Züchtigungen in den Familien: 44,5 Prozent, zitiert nach Hans-Ulrich Jörges, Die vergrabene Bombe (1). Punkt »5.1. Häusliche Gewalt« stellt fest: „Migrantinnen sind vielfach in besonderer Weise von häuslicher Gewalt betroffen und besonders massiven Formen von innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. Diese Situation steht im Widerspruch zur deutschen Rechtsordnung (2).“

Die Mehrheitsgesellschaft fokussiert Zwangsheirat und Ehrenmorde mit gruseliger Lust in Büchern und Presse, aber sind diese bedauerlichen Missstände denn wirklich so tonangebend, vergessen wir dabei denn nicht, nach der Norm zu fragen? Das geplante Gesetz gegen Zwangsheirat betreffend habe ich das bei einer Anhörung so schon den nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten gesagt, ich fragte sie: „Habt ihr denn keine anderen Sorgen?!“, was mir viel Kritik eingebracht hat. Notwendig ist es, die Norm, die Normalität zu betrachten, nicht die Extreme.

W.: Im Umkreis von wenigen Kilometern um den Ort des heutigen Vortrags sind innerhalb von fünf Jahren vier Frauen Opfer eines Ehrenmordes geworden. Mehrere Zwangsverheiratungen teilweise sechzehn- und fünfzehnjähriger Mädchen in der unmittelbaren Nachbarschaft sind ebenso nachweisbar wie einige versuchte Entführungen junger, erstmalig alleine wohnender türkeistämmiger Frauen durch ihre Brüder. Auch gibt es durch falsch verstandene Erziehung verursachte schwere Misshandlungen in Einwandererfamilien. Sozusagen im Schatten des Schulgebäudes, in dem Boos-Nünning gerade spricht, wirbt eine radikalislamische Gruppe für den Tschador oder gar für den Gesichtsschleier und verhüllt die eroberten Frauen tatsächlich bereits entsprechend. Soziologin Boos-Nünning wirbt dafür, all diese Verbrechen nicht wahrzunehmen. Damit arbeitet die „Migrationsforscherin“ beispielsweise frontal gegen das Projekt »Gewalt ist nie privat«, eine Kampagne des Sozialdienstes katholischer Frauen (3).

H.: Du hörst doch, wir sollen keine Extreme betrachten, nimm dir ein Beispiel an der optimistischen Migrationspädagogin und denke nicht so negativ.

W.: Danke, Karsten, danke Herr Ichhabenichtsgesehen.

H.: Und vergiss damit für einen Augenblick die elfjährige, in einer islamischen Imam-Ehe arrangiert verheiratete schwangere griechische Türkin, die dem Düsseldorfer Jugendamt bekannt wurde.

W.: Nie!

Viele Welten leben. So der Buchtitel von Yasemin Karakasoglu und mir. Es gibt religiöse Normen, mehr oder weniger verknüpft vielleicht mit sexuellen Normen.

H.: Allerdings, die Gottheit bekümmert sich um dein Genital.

W.: Die männerbündischen Stellvertreter Allahs kümmern sich besonders um das sexuelle Wohlergehen der schutzbedürftigen und wankelmütigen Frauen. Wie alle monotheistischen Religionen ist der Klerus, den es auch im Islam in Form von Imam, Scheich, Ayatollah, Mufti und Kadi gibt, sehr daran interessiert, was unter der ehelichen oder außerehelichen Bettdecke vor sich geht.

Die Mehrheitsgesellschaft neigt zu einer Haltung des Paternalismus und Eurozentrismus, des Mitleides und der Überheblichkeit. Das älteste dieser populärwissenschaftlichen Werke stammt von Andrea Baumgartner-Karabak und Gisela Landesberger (Reinbeck 1978), dessen Titel bereits auf die destruktive Richtung der Diskussion der nächsten Jahre verweist: „Die verkauften Bräute: Türkische Frauen zwischen Kreuzberg und Anatolien.“ Dieses Klischee: türkische Mädchen und junge Frauen seien traditionalistischer als Deutsche. Es wird angenommen, dass die weiblichen Einwanderer unter der Verschiedenheit der Kulturen leiden würden. Das ist falsch, die leiden nicht. Das seitens der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft vermutete Leiden an konfligierenden Erwartungen wird vor allem oder ausschließlich den Mädchen türkischer Herkunft zugeschrieben und nicht selten auf den Islam zurückgeführt.

H.: Da erklingt es, das Wort Islam. Doch nun? Boos-Nünning schweigt.

W.: Nur Islam, kein weiteres Wort zum Islam. Und schon gar kein kritisches. Wer jetzt noch etwas Ablehnendes über den Islam sagt, hat mit einer geballten Ladung an Vorwürfen zu rechnen, jedenfalls braucht er einigen Mut.

Auch gibt es bei Befragungen immer das Problem: Was genau wird gefragt, und wie groß ist die Gruppe der Befragten.

H.: Im Ansatz nett, doch vermute ich, dass Italienerinnen dieselbe Frage (etwa: sind meine Eltern autoritär) wesentlich anders auffassen als es Türkinnen tun.

Im Titel Viele Welten leben (bei Waxmann, Erstauflage April 2005) spiegelt sich die Souveränität wieder, mit der Migrantinnen in beiden Kulturen klarkommen, Dr. Berrin Özlem Otyakmaz beschreibt das passend als ein „Auf allen Stühlen sitzen“. Die Untersuchung Viele Welten leben befragt Frauen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren. Rechtlich stellt sich zunächst folgende Frage zu den Männern und Frauen, die in den Westen einwandern, sind sie eingebürgert, haben sie einen deutschen Pass oder nicht? Für uns muss es besonders um die Kinder der Einwanderer gehen, die Töchter.

Da gibt es aus westlicher Sicht dieses Vorurteil, die Einwanderinnen seien traditionell, real ist, dass sie den Deutschen viel ähnlicher sind als oftmals vermutet. Es gibt „Muster“.

W.: Aha, Muster? Keine Vorurteile, bitte.

Es gibt „anti-traditionelle“ Muster, moderne Lebensweisen, das sind 73 %. Beispielsweise sagen 50 % der Befragten: das Vorschulkind leidet, wenn die Mutter nicht dauernd da ist. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird jedoch persönlich bejaht.

W.: Meint Boos-Nünning jetzt die erwünschte politische Forderung nach der genannten Vereinbarkeit, den verinnerlichten Wunsch oder die persönlich (jetzt oder morgen) gelebte Realität? Das wird überhaupt nicht klar.

H.: Wird ein solcher Wunsch einer sehr jungen Frau denn in den folgenden Jahren auch verwirklicht werden können oder wird die junge Frau im Namen von Religion beziehungsweise Ehre am Geldverdienen gehindert und de facto ins Haus gesperrt werden?

Arbeitskräftewanderung wird als Wanderung von Männern verstanden. Das ist ein falsches Bild, ich erforsche das seit 1971. Die Einwanderer der ersten Jahre waren zu 25 % weiblich!

H.: Autonome anatolische Frauenpower oder aber für die in Bezug auf die Jagdgründe global denkende, jedoch kulturell archaisch gebliebenen Sippe Geld verdienen? Und wie rasch wurden die in Almanya arbeitenden Fabrik-Frauen vom nachrückenden „männlichen türkischen Überwachungsstaat“ eingefangen und in patriarchalisch definierte, relativ schariakonforme Ehen gezwungen?

W.: Nicht wenige türkeistämmige Familien der ersten Migrantengeneration hatten in der Türkei in größtem Elend gelebt, waren unterernährt. In Deutschland Geld zu verdienen war der Ausweg, dieser absoluten Armut zu entrinnen.

Man heiratet inner-ethnisch oder inter-ethnisch. Unabhängig davon gibt es auch die transnationale Ehe.

H.: Wie wär`s mit Heirat aus Liebe?

Die Einwanderinnen bekamen Kinder, darunter natürlich auch Töchter, und Bild des vom Vater abhängigen, im Konflikt zwischen heimatlichen und deutschen Normen lebenden Mädchens ausländischer Herkunft bestimmte jahrelang die Diskussion. Dieses Stereotyp wurde durch eine Vielzahl von Arbeiten verbreitet. Wir müssen in Bezug auf die türkischen Mädchen und Frauen und ihre Partnerwahl fragen: Was möchten die denn? Der überwiegende Teil von ihnen will keinen Deutschen heiraten, Ausnahme sind die Italienerinnen.

H.: Der überwiegende Teil will einen Türken heiraten. Frau für Frau, ganz zufällig.

W.: Immer diese Muster.

Es ist belegbar: Auch die einheimischen, die deutschen Männer wollen keine Frau mit Migrationshintergrund heiraten. Es gibt Barrieren der interethnischen Eheschließung.

H.: Wie die Katze um den heißen Brei.

W.: Boos-Nünning verschweigt uns, worum es wirklich geht: Die Scharia verbietet, dass ein Nichtmuslim eine Muslima heiratet. Der männliche Deutsche müsste zum Islam übertreten, eine anschließende Apostasie ist ihm dann schlichtweg verboten und würde sehr wahrscheinlich ein Leben im Untergrund bedeuten.

H.: Unsere Sexualpolitikerin vermeidet die Forderung aufzustellen, dass jeder junge Mensch das Recht auf eine selbstgeschriebene Biographie hat, also auch auf eine autonome sexuelle Biographie.

W.: Und selbst wenn wir den Wunsch nach Heiratsvermeidung mit einer „fremden Ethnie“ nachweisen können, ist es nicht unsere Aufgabe, das individuelle Mädchen und den einzelnen Jungen bei jedem Bestreben nach „interethnischer“ Beziehung zu unterstützen? Soll Deutschland in einen Flickenteppich kulturell und damit auch heiratsbezogen voneinander abgekoppelter Stämme zerfallen, wollen wir die sexualpolitische Apartheidsgesellschaft, wenig zufällig nach dem Muster der arabischen Dhimma und osmanischen Millet?

Viele Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass türkische Kinder und Jugendliche nicht mehr belastet sind als deutsche, so auch eine 1992/93 von Renate Schepker (1995) an der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik Essen durchgeführte Untersuchung, die sich ganz besonders auf Externalisierung oder Internalisierung von Normen richtet. Schepker ermittelt, dass sich Mädchen türkischer Herkunft nicht externaler als Jungen der gleichen Ethnie einstufen. Dieses spricht gegen die Alltagsdeutungen, die von den angeblich so hilflosen Mädchen türkischer Herkunft ausgehen, die „wenig Zukunftsperspektiven und kaum Möglichkeiten zur aktiven Lebensgestaltung“ haben. Es stimmt einfach nicht, dass türkische Mädchen ein „passives Bewältigungsverhalten“ zeigen und sich ihr Verhalten in „Gehorsamkeit, Duldsamkeit und Zurückhaltung“ äußere oder dass sie „im Vergleich zu Jungen eingeschränkte Möglichkeiten im sozialen Handeln“ hätten. Wir müssen uns das so vorstellen, dass die türkischen Mädchen glücklich aufwachsen. Die sind nicht unterdrückt.

W.: Wenn sich türkeistämmige Schülerinnen verzweifelt und Hilfe suchend an ihre Lehrerinnen wenden, weil sie gerne an der Klassenfahrt teilnehmen möchten, dann sind sie nicht unterdrückt?!

H.: Sie sind es – und Boos-Nünning leugnet es.

Was die Berufswahl und Berufswege der Migrantenfrauen betrifft, gibt es keine allzu großen Unterschiede zu den deutschen Frauen. Transnationale Eheschließung ist etwa die hereingeholte, die nachgeholte türkische Frau, die Familienzusammenführung, bei einer Heirat mit einem womöglich längst eingebürgerten Türken in der Bundesrepublik oder das Einheiraten einer türkeistämmigen Schülerin aus Deutschland in eine Familie in der Türkei.

W.: Ärgerlich genug, der Brautkauf wird als Familienzusammenführung getarnt.

Türkische Mädchen wollen oft keinen türkeistämmigen Türken.

W.: Sommernachtsalptraum. Sie kriegen ihn trotzdem verpasst. Es gibt keinen Zwang im Glauben (4).

H.: Geliebte gehasste türkische Heimat. Jetzt aber Orhan Pamuk zu lesen, den Völkermord an den Armeniern zu bekennen und die Scharia auf den Müllhaufen der Weltgeschichte zu werfen, das schaffen Deutschlands Türken zu 99 % leider nicht, das Thema geht ihnen zu nah, sie kommen aus der Loyalitätsfalle nicht raus und müssten zugeben, von Eltern, Islam und Türkentum betrogen worden zu sein.

Es stellt sich die Frage nach der Selbstbestimmung bei der Eheschließung. Ich lege Wert darauf, zwischen arrangierter Ehe und Zwangsheirat zu differenzieren. Wir müssen uns das so vorstellen, in der arrangierten Ehe gibt es keinen Zwang. Die Ehe wird arrangiert, der Kontakt wird hergestellt. Das haben wir zu akzeptieren und ist ein Lebensmodell, das unsere gesamtgesellschaftliche Anerkennung verdient.

W.: „Der Kontakt wird hergestellt“, zwei Jahre dürfen sich die beiden, überwacht asexuell, kennen lernen, dann kommt die Freiwilligkeit von alleine. Andere „Kontakte“ zu Männern werden dem Mädchen verboten, damit ihr die Entscheidung nicht so schwer fällt. Manche Mädchen haben auch einfach blanke Angst davor, den Heiratskandidaten, Mamas Liebling, abzulehnen. Die Mutter ist eine türkische Institution (5).

H.: Zumal die Kostenfrage, der Brautpreis oder Brautdienst, durch die beiden Männerbünde bereits geregelt worden ist.

Immer, wenn das Mädchen das Recht hat, „Nein!“ zu sagen, haben wir eine arrangierte Ehe. Und wo es keinen Zwang gibt, können wir nicht von einer Zwangsheirat sprechen. Deutschland muss lernen, den türkischen Familialismus zu verstehen und zu akzeptieren. Pädagogik und Politik müssen versuchen, auch diesen Frauen gerecht zu werden. Die sind nicht unterdrückt.

Zehn Prozent der Mädchen akzeptieren die Mitwirkung der Eltern bei der Auswahl des Heiratspartners. Nur wenn wir die tradierte europäische Prämisse vom individualistischen Denken benutzen, erscheint uns die arrangierte Ehe als Zwangsheirat. Viele Migranten leben nicht individualistisch, sondern familialistisch.

W.: Individuelle Freiheit bildet aber gerade das Selbstverständnis unseres freiheitlichen demokratischen Staatswesens.

H.: Deutschland schützt keine Stammesrechte, sondern Menschenrechte, keine Stämme, sondern Bürger.

Dem so genannten ‚Traditions-Modernitäts-Paradigma’ unterliegt erstens ein westlich geprägtes Modell von Modernität und zweitens ein bipolares Denkmuster von ‚Tradition’ versus ‚Moderne’ – das die Welt entsprechend aufteilt. In diesem Paradigma ist u. a. die Annahme eines linearen Übergangs vom Nullpunkt der Einwanderung zur Endstufe der Integration in die Aufnahmegesellschaft implizit enthalten.

Dieser Übergang sei, so die Annahme, entsprechend mit einem Konflikt und einem so genannten Kulturschock verbunden, der die ‚kulturelle Identität’ des Migranten tangiere bzw. in Frage stelle und zu einer anomischen Situation führe. Entsprechend stellen sich Migrantenfamilien und ihre Sozialisationsbedingungen tendenziell als ‚defizitär’ heraus, oder auch, wie in einem aktuellen Bericht, als sehr traditionell, autoritär, rückschrittlich bis gewalttätig im Umgang mit ihren Kindern und Jugendlichen (so die Darstellung im Bericht des Berliner Forums Gewaltprävention [LkBgG], 2007). Dieses Paradigma hat sich in der Migrationsforschung seit langem als unhaltbar gezeigt und wurde vielfach enttarnt in der kritischen interkulturellen Diskussion.

H.: Boos-Nünning greift die Grundlagen des Aufklärungshumanismus an, wer jetzt noch universelle Menschenrechte einfordert, wird als Eurozentriker und Kulturrassist stigmatisiert.

W.: Sind Gutachten, Jahresberichte und Statistiken nicht genügend politisch korrekt, lässt man neue, passgenaue Expertisen erstellen. Die genaue Fragestellung einer Untersuchung oder Befragung ist in der Tat entscheidend.

Sechzig Prozent der türkischen Mädchen findet es in Ordnung, vor der Ehe mit dem Freund geschlafen zu haben, also können es maximal 40 % sein, welche die Virginität als persönlichen Wert bevorzugen. Im westlichen Kulturkreis ist das ja ganz anders, doch Virginität gilt den türkischen Mädchen und Frauen als etwas Besonderes.

H.: Jetzt wird es obszön, bei Zeus. Das Hymen wird politisch.

W.: Die Männer wollen unbeschädigte Ware.

H.: Das ist finsterste Steinzeit, was die Dame, da von sich gibt. Die in Essen-Altenessen geborene Ursula nahm 1965 im rheinischen Köln ihr Soziologiestudium auf, erlangte 1969 in Österreich den Grad eines Magisters der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Mag. rer. soc. oec.) und promovierte 1971 in Soziologie (Dr. rer. soc. oec.) an der Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Linz. Die Akademikerin kehrte ins Rheinland zurück, rückte am 01.10.1998 zur Prorektorin der Universität Essen auf und wirkte um 2001 sogar als Rektorin dieser Hochschule.

Zur nachfolgenden Palastrevolte an der Essener Uni berichtete Armin Himmelrath (DER SPIEGEL) am 19.12.2001 (6) und 29.05.2002 (7). Das verarmende Nordrhein-Westfalen wollte die Hochschulen Duisburg und Essen fusionieren. Boos-Nünning fiel ihrem eigenen Senat in den Rücken und mauschelte bei dieser Elefantenhochzeit (Arrangierte Ehe? Ohne Zwang?) mit. Der wütende Senat wählte sie mit konstruktivem Misstrauensvotum und bei 15 zu drei Stimmen ab, ihre Verhandlungen mit dem Rektor der Uni Duisburg und dem NRW-Wissenschaftsministerium wurden bei allem Verständnis für den Druck aus Düsseldorf („Uns ist völlig egal, wie die Senate abstimmen. Die Fusion kommt auf jeden Fall, notfalls erzwingen wir das“) anständigerweise nicht hingenommen. Nun ja, dachte Ursula, dann eben wieder Migrationspädagogik, und so frönt die Altachtundsechzigerin auch sieben Jahre später dem Kult um den orientalischen Stamm und dessen viele fraglos ehrbare, zum arrangierten Zeitpunkt blutende Jungfernhäutchen.

W.: Ein besonders kultursensibles Element des Familialismus ist der Ehrenmord, wir müssen das so verstehen, die sind nicht unterdrückt.

H.: Roswitha, jage mir keine Angst ein, du redest schon wie Boos-Nünning.

W.: Man könnte sich an den Singsang gewöhnen. Ironie aus.

H.: Boos-Nünning war 1996 – 1998 Mitglied der Kommission zum 10. Kinder- und Jugendbericht, ab 1999 saß die Dame im Bundesjugendkuratorium, wo sie den Arbeitskreis Bildung leiten durfte.

W.: Boos-Nünning und Bildung?

H.: Das Fremde integrieren.

Türkische Mädchen akzeptieren die Virginität als Norm. Verglichen mit deutschen Mädchen sind diese Mädchen deutlicher religiös gebunden. Wir fanden heraus und können es wissenschaftlich belegen, Mädchen mit Kopftuch sind konventioneller.

H.: Nobelpreisverdächtig.

W.: Sie besitzen auch deutlich mehr Kopftücher, die Kopftuchmädchen.

Ja, die türkischen Mädchen, überhaupt die Mädchen mit Migrationshintergrund, haben deutlich konventionellere Vorstellungen. Etwa 80 % der deutschen Mädchen im Alter von 18 Jahren hatte bereits Geschlechtsverkehr. Hierin bildet sich auch die Stärke der religiösen Orientierung ab, die jungen Türkinnen sind eher religiös gebunden als die deutschen. Auffallende Religionsbindung haben auch die italienischen und griechischen Mädchen, von den letztgenannten sind, das ist in Deutschland vielfach eher unbekannt, viele Zeugen Jehovas.

Wir können bei den italienischen Mädchen nachweisen, dass gerade die starke Familienbindung, die wir als Familialismus bezeichnen können, den beruflichen Erfolg der Töchter garantiert.

W.: Je engmaschiger das würgende Fangnetz namens Familie, desto wahrscheinlicher die akademische Karriere der geliebten Tochter?

H.: Italienische Kinder haben ihre Eltern voll im Griff und den Rest der Verwandtschaft gleich mit. Nur bei den italienischen Zeugen Jehovas sieht es anders aus, da ist Familie fundamentalistischer Knast und Berufskarriere ohnehin nicht vorgesehen, noch nicht einmal für die Jungen.

Bei der Schule muss sich vieles verändern, um den Türken gleiche Chancen zu ermöglichen. Dasjenige Merkmal, das besonders augenfällig ist, entscheidet über die Exklusion – also beispielsweise die Geschlechtszugehörigkeit in einer gemischtgeschlechtlichen Schule oder die ethnische Zugehörigkeit in Klassen, die überwiegend aus nichtgewanderten deutschen Schulkindern bestehen. Die Möglichkeit, stereotypisierte Gruppen in einer homogenen Umgebung, zum Beispiel in monoedukativen Klassen, zu unterrichten, könnte gerade für die türkischen Mädchen sehr gute Chancen bereiten.

H.: Wozu bitte? Was denn sollen die Mädchen dämonisieren lernen, den angeblich von Natur aus alle Mädchen drangsalierenden, triebgesteuerten Jungen oder die eigene, angeblich wesensgemäß schutzbedürftige und zugleich verführerische Leiblichkeit? Nichts gegen eine gute (gleichheitsfeministisch gedachte, antisexistische, antipatriarchalische) Jungen- oder Mädchengruppe an einem Nachmittag in der Woche, doch Deutschlands türkeistämmige Mädchen haben wohl eher zuviel Geschlechtertrennung als zu wenig.

W.: Mehr Geschlechtertrennung? Verwechselt die Dame da nicht Schule und Koranschule? Wie wäre es, kein saudi-arabisches Schulkonzept der Mädchensegregation einzuführen, sondern allen Kindern und Jugendlichen beizubringen, niemanden zu erniedrigen, auch die kleine Kopftuchverweigerin nicht oder den kleinen Schweinefleischfresser?

Nun zu einem ganz schlimmen Thema, das es auch gibt. Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung. Zwangsverheiratung verstößt gegen einen zentralen Bereich der persönlichen Lebensplanung.

H.: Weil meine fürsorgliche Sippe meine persönliche Lebensplanung übernimmt, kann ich nie zwangsverheiratet werden.

W.: Kein Individuum, kein Zwang. Frei Nach Boos-Nünning. Im Ernst und in eigentlich unnötiger Ausführlichkeit: weil jede arrangierte Ehe das Planen Dritter an meiner Lebensbiographie bedeutet, beeinträchtigt das Eheanbahnen stets meine persönliche Lebensplanung.

H.: Welches traditionalistisch oder islamistisch erzogene Mädchen wagt es denn, seinen Eltern zu widersprechen oder die Kerkermauer des Denkverbotes „Meine Eltern wollen nur mein Bestes, so sagen sie es selbst“ zu sprengen?

W.: Es liegt in der türkischen oder kurdischen Großfamilie immer ein mehr oder weniger starker Gruppendruck vor. Jetzt zu sagen, das wenig individualistische Mädchen leidet ja nicht so sehr, und genau das ist die Boos-Nünning-Logik beim Verteidigen der arrangierten Ehe, ist ein Abgrund an Kaltschnäuzigkeit.

H.: Das ist es: 100 % sind arrangierte Ehe, ein Drittel bei brutaler Gewalt also selbst nach Boos-Nünning als Zwangsheirat zu erklären, ein weiteres Drittel bei einem aus mittelalterlicher beziehungsweise schariatischer Sicht normalen Maß an Frauenunterdrückung, ein letztes Drittel bei nur ein wenig oder ganz klein wenig sozialer Einschüchterung und islampädagogisch erweckter Angst vor der bei irdischer Gehorsamsverweigerung im Jenseits zu erwartenden Höllenstrafe.

W.: In der freiheitlichen Demokratie müssen wir Pädagoginnen und Pädagogen uns gegen die arrangierte Ehe aussprechen dürfen. Boos-Nünning behindert unsere Arbeit.

H.: Die Migrationspädagogin schweigt zur islamischen Zweitfrau, zur arrangierten Drittfrau, zur islamrechtlichen Verstoßung (at-talaq, auch arrangiert) der Ehefrau und zum unbedingten Recht des Vaters auf („arrangiertes“) Verheiraten seiner jungfräulichen Tochter, ein Recht, das Allah jedem Vater (Wali Mudschbir) zubilligt, bei Bedarf eben ohne deren Zustimmung. Das alles ist Scharia, das ist Islam, …

W.: … dafür steht das Kopftuch. Boos-Nünning verheimlicht uns die Verwandtenehe, namentlich die Cousinenehe, ein ganz typisches türkisches oder kurdisches „Arrangement“, mit hohem Risiko, aufgrund zu hoher genetischer Verwandtschaft ein behindertes Kind zu bekommen.

H.: Cousinenehe, wenn ich geboren werde, ist schon klar, wen ich heirate. Alles ganz zwanglos. Eine Burka für Boos-Nünning.

W.: Die islamisch erzogenen Mädchen haben nie gelernt, Nein zu sagen. Wie sollen sie sich der Erwartungshaltung und dem Druck der Kernfamilie und Großfamilie entziehen? Im Falle der Verweigerung des Heiratsangebotes wird jede Begegnung im Familienkreis zum Spießrutenlauf, Verwandten begegnet man weltweit überall, beim Türkeiurlaub ebenso wie in Deutschland im Bus oder Supermarkt, beim Arzt oder in der Uni. Es folgen zudem weitere Einladungen zu türkischen Hochzeiten, denen sich noch nicht einmal Männer entziehen können. Bei diesen Festen wird verkuppelt, im Islam ebenso wie im hinduistisch geprägten Kulturkreis, bei den Sikhs ebenso wie bei den Leuten aus Taiwan oder Tibet.

Mädchen wollen nicht unter ihr Bildungsniveau heiraten.

H.: Da trägt die familienseits arrangierte Herausnahme des Mädchens aus der deutschen Schule zu einer künftigen ehelichen Harmonie bei.

W.: Um deine verständlich, aber schwer erträgliche Ironie fortzusetzen: Auch besser erst gar kein Gymnasium besuchen, wer weiß, was das Mädchen da alles lernt.

Einerseits wollen sie früh heiraten, andererseits haben sie eingeschränkte Chancen und eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten.

W.: Die Brüder kontrollieren die Deutschtürkin oder Deutschtunesierin auf Schritt und Tritt, ganz im Auftrag der Großfamilie, jedes Gespräch mit Jungen, gar „ungläubigen“, hat schlimme Bestrafung zur Folge. Aber wir lernen gerade: die sind nicht unterdrückt.

H.: Manche der arg vormodern überwachten türkeistämmigen Mädchen bereits im ersten und zweiten Schuljahr wollen, deutsche Lehrer übersehen das bisweilen, ganz zufällig allesamt nicht neben einem Jungen sitzen. Das müssen wir ansprechen dürfen, und genau da ist eine Professorin, die für die angebliche Nestwärme der Sippe und des Stammes („Familialismus“) schwärmt, kontraproduktiv und eine Gefahr für gelingende Integration.

W.: Boos-Nünning erreicht die Segregation, das will sie, und zwar sehr bewusst.

H.: Die Dame macht sich sehr schuldig daran, dass der politische Islam, der ja immer sittenpolitisch ansetzt, seine Macht ausbauen kann und dass die heutigen Mädchen und Jungen im Grundschul- und Unterstufenalter in zehn Jahren nicht in der kulturellen Moderne der vollen Menschenrechte und Grundrechte ankommen werden.

Wenn Mädchen, auch stark misshandelte, das Frauenhaus anrufen und erreichen, gehen sie zumeist rasch wieder in ihre Familien zurück. Die vermissen ihre Familie, die ihnen Halt gibt. Wir müssen den Familialismus verstehen.

Allgemein verbreitete Vorurteile sind jedoch von Dauerhaftigkeit und lauten immer wieder wie folgt: „dass die patriarchalisch autoritäre Familienstruktur der (türkischen) Migrationsfamilie eine Integration der Kinder in die deutsche Gesellschaft verhindere“, „dass die Erziehungsvorstellungen der eingewanderten Eltern nicht mit den deutschen Erziehungszielen und Normen in Einklang zu bringen seien“, „dass in Migrationsfamilien das Verhältnis zwischen den Generationen wegen der unterschiedlichen Sozialisation grundlegend gestört sei“ und „dass vor allem die Durchsetzung rigider, geschlechtsspezifischer Normen in den Familien zu einer grundsätzlichen Benachteiligung der Mädchen, Frauen, Töchter und Schwestern führe“. Die Wissenschaft hat dieses Konstrukt größtenteils überwunden und revidiert, sie zeigt mittlerweile ein erheblich differenziertes Bild der in Deutschland lebenden Migrantengruppen. Kontrastiert mit ernsthaften empirischen Befunden, erweisen sich solche stereotypisierenden Annahmen seit langem als Fehldiagnosen.

Leiden die türkischen Mädchen an ihrer Familie? Nein! Diese Mädchen leiden an den Zuschreibungen und Weiblichkeitskonstruktionen, die wir ihnen auferlegen! Griechische, italienische und vor allem türkische Mädchen in Deutschland leiden an den Beschränkungen, die ihnen die deutsche Gesellschaft auferlegt!

Wir müssen lernen, nicht immer nur auf die Familie zu sehen, sondern müssen die gesellschaftliche Benachteiligung beheben, die viel schrecklicher ist. Genau da ist viel zu tun. Ich Ihnen danke für Ihre Aufmerksamkeit.

W.: Wo geht es hier an die frische Luft, ich muss hier raus!

H.: Es gibt kein Problem mit familiärer Gewalt in den türkisch oder nordafrikanisch geprägten Straßenzügen, und wenn es doch eines gibt, sind die Urdeutschen daran schuld. Menschen mit einer derartig verständnisvollen Haltung wird sogar der an Süleyman Hilmi Tunahan und der unveränderlichen Doktrin der Diskriminierung (Scharia) orientierte İslam Kültür Merkezleri Birliği (IKMB), deutsch: Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) als Gutachterin wohlwollend dulden (8).

W.: Früher hieß das Fundamentalismus, Sexismus oder Apartheid, heute sagt man interkulturelle Kompetenz (9), (10).

*

(1) Die vergrabene Bombe

http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/zwischenruf-die-vergrabene-bombe-634119.html

(2) Die deutsche Bundesregierung stellt fest: „Migrantinnen sind vielfach in besonderer Weise von häuslicher Gewalt betroffen und besonders massiven Formen von innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt. Diese Situation steht im Widerspruch zur deutschen Rechtsordnung.“

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/Anlagen/auslaenderbericht-7,property=publicationFile.pdf

(3) Gewalt ist nie privat! skf-Kampagne

http://www.gewalt-ist-nie-privat.de/

(4) »Wenn muslimische Mädchen weinen«, für einen Zuwachs an Fundamentalismus, Patriarchat und Abschottung sorgt diese erbauliche Kurzgeschichte von Allahs Dienerin Sonia-Iman Rassoul

http://www.scribd.com/doc/3461782/Wenn-muslimische-Madchen-weinen-von-SoniaIman-Rassoul

(5) Necla Kelek zur Institution Mutter

http://www.chrismon.de/4557.php

(6) »Schallende Ohrfeige für Essens Rektorin«

DER SPIEGEL, Armin Himmelrath: „Ich bin nicht gewählt worden, um zurückzutreten“ – mit dieser einfachen Formel begründete die Essener Rektorin Ursula Boos-Nünning, warum sie nach der deutlichen Klatsche im Senat keinerlei Anlass zur Reaktion sah. Zwar hatten 11 von 19 Senatsmitgliedern die Rektorin zum Rücktritt aufgefordert und ihr explizit das Misstrauen ausgesprochen. Doch zur Abwahl wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit von 13 Stimmen notwendig gewesen. „Mit ihrer nicht vorhandenen Reaktion hat die Rektorin gezeigt, dass sie kein Interesse an demokratischen Prozessen innerhalb der Hochschule hat“, schimpfte ein studentisches Senatsmitglied.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,173564,00.html

(7) »Statt Fusion Putsch, Rektorin futsch«

DER SPIEGEL, Armin Himmelrath: Jetzt ist auch die Rektorin der Universität Essen ihr Amt los: In einem konstruktiven Misstrauensvotum sprach sich der Senat am Dienstagnachmittag mit 15 zu 3 Stimmen gegen Ursula Boos-Nünning aus, die erst vor zwei Jahren Rektorin geworden war.

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,198364,00.html

(8) Boos-Nünning: Freundschaftsgutachten jedenfalls freundschaftliches Gutachten für den an Tunahan und Scharia orientierten VIKZ

http://www.swr.de/international/de/-/id=233334/vv=print/pv=print/nid=233334/did=4002986/egq2j6/index.html

(9) Der Boos-Nünning-Effekt ist hartgesottenen Pädagogen zur womöglich gewünschten weiteren Abhärtung dienlich und hat für Deutschlands Soziologen einigen Unterhaltungswert, leider droht er auch Folgen für unsere Politik zu haben. Was dem alten Orient seine Fatwa war, ist der Postmoderne ihre Expertise. Düsseldorf 2008: Expertise der Frau Dr. Leonie Herwartz-Emden, Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Augsburg: Interkulturelle und geschlechtergerechte Pädagogik für Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren. Expertise für die Enquêtekommission des Landtages von Nordrhein-Westfalen: „Chancen für Kinder“.

Scharia null Treffer, Islam und Kopftuch jeweils zwei und erwartungsgemäß ohne Aussage, 17 Treffer Boos-Nünning, da denkt man mit Grausen an den Namen Karakaşoğlu und siehe, auch 17 Treffer. Was ebenso wenig verwundert, wie die ständige Nennung »Viele Welten leben«, nun ja, ebenfalls 17 Treffer, was ein Gutes hat, denn den Landtagsabgeordneten bleibt der sonstige Unsinn der beiden Damen für dieses Mal erspart. Der buchgewordene Heuhaufen an denkbar unsinnigen Fragestellungen und nahezu aussagefreien Diagrammen: Ursula Boos-Nünning, Yasemin Karakaşoğlu: Viele Welten leben. Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen mit griechischem, italienischem, jugoslawischem, türkischem und Aussiedlungshintergrund. BMFSFJ: Berlin. Und hier zur krass korrekten Boos-Nünning-Verwendung, eine ganz echte Expertise. Suchfunktion getestet, Menschenrechte / Grundgesetz / Grundrechte jeweils 0 (null) Treffer, interkulturell mehr als 150 Treffer, man muss Prioritäten setzen, guckstu

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/EK/14_EK2/Gutachten/ExpertiseHerwartz-Emden.pdf

(10) Landtag Nordrhein-Westfalen -33- Ausschussprotokoll 13/1454. Ausschluss für Frauenpolitik 15.02.2005, 40. Sitzung (öffentlich) the-ro. Als html-Version

http://209.85.129.132/search?q=cache:jCFTQZuGe_wJ:www.barbara-steffens.de/ZwHAusschProt.pdf+barbara+steffens+%22zwangsehen+verhindern%22&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

(10) Professorin wirbt für mehr schariakompatible Gesetze! Boos-Nünning 2005 vor dem Landtag NRW … werbend … für was wohl … für die arrangierte Ehe! Nachredner: Islampolizeifreund Bülent Arslan); als pdf

http://www.barbara-steffens.de/ZwHAusschProt.pdf

Nationalfeiertag

Oktober 2, 2009 von zottelhexe

روز وحدت آلمان

rūz waḥdat almān

Tag der Deutschen Einheit

Das Lied zum Tag der Offenen Moschee

Nach dem Lied »Where Have All The Flowers Gone« von Pete Seeger (*1919) und Fragmenten der Übersetzung »Sag mir, wo die Blumen sind« von Max Colpet (Kolpenitzky, 1905-1998). Ümmühan Karagözlü, Jacques Auvergne, zum 03.10.2009

Sag mir, wo die Freiheit ist!

Viel Bedrohung, Trug und List,

freie Rede wird vermisst.

Was ist geschehn?

Staat und Schule, Hof und Heim

gehn dem Islam auf den Leim,

wann wird man je verstehn?

Wann wird man je verstehn?

Keusch verhülltes Frauenhaar,

Leib, Gesicht und Hand sogar:

Keine Hure, das ist klar.

Was ist geschehn?

Jedes Mädchen ohne Tuch

träfe Gottes Zorn und Fluch.

Wann wird man je verstehn,

wann wird man je verstehn?

Jeder sieht, was da passiert:

Straßenzüge segregiert,

deutsches Recht kapituliert,

was ist geschehn?

Doktor Rohe ist`s genehm:

Die Scharia wird System!

Wann wird man je verstehn?

Wann wird man je verstehn?

Allerorten seh ich nur

Brot und Spiele und Zensur,

jeder Depp macht Abitur.

Was ist geschehn?

„Stelle Fragen!“, meinte Kant,

heute sind wir tolerant,

wie soll ich das verstehn?

Wie soll ich das verstehn?

D h G A

D h G A

D h G A

G D G A D

Islamischer Religionsunterricht für Mädchen

September 27, 2009 von zottelhexe

بافاري

Bayern

Islamischer Fundamentalismus in Penzberg

Von Jacques Auvergne

Fünfzig Kilometer südlich der bayerischen Hauptstadt im beschaulichen Landkreis Weilheim-Schongau (131.000 Einwohner) liegt die 16.000-Seelen-Gemeinde Penzberg. In der oberbayerischen Ortschaft gibt es tausend Menschen muslimisch sozialisierter Großeltern sowie eine preiswürdige (1), außergewöhnlich moderne und dabei sehr hübsche Moschee mit einer raffinierten Fassade aus dezenten grauen Steinflächen und gewaltigen, Offenheit symbolisierenden Wandelementen aus Bruchglas. Und es gibt viele knallbunte Kopftücher nebst den dazugehörigen Frauen und Mädchen, denn nackte Frauenhaare führen die islamisch politisierte Gemeinschaft in den diesseitigen und jenseitigen absoluten Schrecken.

Die Moscheegemeinde von Penzberg wird längst auch außerhalb Bayerns von Islamoptimisten wie Rauf Ceylan und in Dutzenden angestrengt höflicher Presseberichte mit hektischer Begeisterung als weltoffen und unabhängig gehandelt (2). Kunsthistoriker Christian Welzbacher, Autor von „Euroislam-Architektur. Die neuen Moscheen des Abendlandes“, kümmert sich nicht um die Scharia oder Europas Hassprediger, sondern sieht Moscheebau ganz als Ästhet (3). Europas Presse verfällt gerne in jenen nicht nur für Moscheebaudiskussionen typisch gewordenen, überwältigenden Islamoptimismus, aus dem Kopftuchgegner den Unterton eines gewissen Zischens heraushören möchten, das den noch so vorsichtigen Zweifler am Allahs Sexualtheologie als xenophobe Spaßbremse anzufahren bereit ist (4). Folge dieser angespannten Islamverteidigung ist, dass unsere Landtagsabgeordneten, Kleriker, Pädagogen und Sozialarbeiter zu islamfreundlichen Seminaren („Religious Diversity“, „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“, „Anstößiger Monotheismus“) rauschen und gleichsam erlöst darauf verzichten, Europas muslimisch geprägten Einwanderer menschenrechtliches und staatsbürgerliches Lernen zuzumuten oder gar das hörbar werdende Bekenntnis nach zulässiger Islamapostasie und Gleichberechtigung der Frau. Denn schließlich sollen Muslime ihre Andersartigkeit und Besonderheit leben, so ist man sich einig.

Dass Penzberg ein Vorbild für einen transparenten, demokratiefreundlichen deutschen Islam sei findet auch Sandra Tjong, die in die genannte, im Journalismus etwa des Jahres 2008 gehäuft auftretende, dabei kenntnisferne und etwas gequälte Islambegeisterung verfällt. Tjong beschuldigt Münchens Moscheebaugegner und Europas Islamkritiker großzügig der notorischen Fremdenfeindschaft und bricht am 23.02.2007 in der WELT-online in den Jubelruf aus: „Integration statt Kulturkampf: Am geplanten Moscheebau in München hat sich ein erbitterter Streit entzündet. Wie unnötig das ist, zeigt sich in Penzberg.“ (5). Darauf, dass Europas Islamisierer Arbeitsteilung betreiben und Penzberg ein Schaufenster für schariarechtliche Projekte in der Münchner Innenstadt sein könnte, kommt Islamfreundin Tjong natürlich nicht. Weiterhin verschweigt die Journalistin oder weiß es nicht, dass Allahs Gesetz einen Kampf der zur Herrschaft berufenen Muslime gegen die sittlich und rechtlich stufenhaft herabgewerteten Kulturen der Nichtmuslime vorsieht, der Islam damit ein 1.400 Jahre alter heiliger Kulturkampf ist. In Bayern herrscht Zuversicht.

Der Verfassungsschutz des Freistaats wusste 2007 von der damals vierzehn Jahre alten und mit Hilfe der extremistischen Millî Görüş gegründeten Islamischen Gemeinde Penzberg e. V. (IGP; Imam ist Benjamin Idriz, Vorsitzender Bayram Yerli) und ihrem Umfeld zu melden: „Die IGMG bildet die Auslandsorganisation der Milli-Görüş-Bewegung. Der Sitz der IGMG-Zentrale befindet sich in Kerpen / Nordrhein-Westfalen. … Das Bemühen der IGMG um gesellschaftliche Akzeptanz führte bei mehreren „Ortsvereinen“ zur Annahme von neutralen Bezeichnungen. Solche Vereine geben sich Satzungen, die formal keine Rückschlüsse auf die IGMG mehr zulassen. Beziehungen zur IGMG lassen sich aber aufgrund von internen Mitgliedslisten oder durch bekannt gewordene persönliche Mitgliedschaften führender Funktionäre herstellen. So hat sich der Verfassungsschutz im Berichtsjahr mit der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. befasst. Dieser 1994 gegründete Verein erschien noch für den Zeitraum 2003/2004 auf Mitgliedslisten der IGMG, die bei einer polizeilichen Durchsuchung der Münchner IGMG-Moschee aufgefunden wurden. Inzwischen hat der Vereinsvorsitzende ein Schreiben vorgelegt, mit denen er um Streichung des Vereins aus dem IGMG-Register bittet und seine persönliche Mitgliedschaft ab März 2006 kündigte (6).“

Der gottesfürchtige Penzberger Erste Vorstandsvorsitzende hatte bereits 1999 ein wenig staatsbürgerlichen Nachhilfeunterricht erhalten, indem, hoch das lebenslange Lernen, die das geltende Grundrecht schützende Behörde Herrn Bayram Yerli über die Verfassungswidrigkeit der Millî Görüş belehrt hatte. Seine Ehefrau Gönül Yerli wurde auch im rheinischen Köln beim fundamentalistischen Institut für Islamische Pädagogik und Didaktik (IPD, Köln, um die aus dem Eifelstädtchen Mayen stammende Konvertitin Rabeya Müller) zur islamischen „Religionspädagogin“ ausgebildet und dressiert heute die Penzberger Spezies Muslimmädchen sexualpädagogisch nach der frauenfeindlichen und kulturrassistischen Scharia. Frau Yerli wird vom „Islamischen Forum (Penzberg)“, wie sich die IGP auch nennt, als Vize-Direktorin und Referentin für Interreligiösen Dialog gehandelt. Als Führerin durch die Moschee durfte die Mantelträgerin dem damaligen bayerischen Landtagspräsidenten Alois Glück (CSU) ihr Gesicht zeigen, doch bleibt zumindest der außerfamiliären Welt ihre Haarfarbe unbekannt, wofür ein den islamideologischen „fraulichen Schambereich“ von Kehle, Nacken und Ohren abschirmendes Tuch sorgt, was Frau Yerli selbstverständlich völlig freiwillig trägt. Der Münchner Verfassungsschutz war überrascht, festzustellen, dass Herr Yerli im Jahre 2005 immer noch Mitglied der extremistischen Millî Görüş (IGMG) war, sicherlich hatte der Islamaktivist es versäumt, aus dem international tätigen „Verein“ auszutreten, welcher das geistige und politische Erbe des Islamrevolutionärs Necmettin Erbakan hütet. Im Vorjahr (2004) wurde Gönül als Vorsitzende der Penzberger IGMG-Frauenarbeit genannt.

Um sich demokratiefreudig sprich schariaskeptisch zu geben, ließen Allahs Penzberger Kalifen im Juli 2009 GRÜNEN-Spitzenpolitiker Cem Özdemir feierlich den Schalter zur Inbetriebnahme einer auf das Dach des Moscheezentrums montierten solarthermischen Anlage umlegen, laut Imam Idriz komme eine ergänzende Photovoltaik-Anlage in Kürze dazu.

FOCUS Nr. 39 2006 (Hartmut Kistenfeger, in: „Alles super, Hodscha?“) hatte drei Jahre vorher zu berichten gewusst, wie sich der zur Menschenrechtswidrigkeit der Scharia schweigende fußballbegeisterte Imam von Penzberg geziert einfältig und mit fein dosiertem Gejammer beim in Qaṭar (Katar) lebenden „zeitweiligen“ Muslimbruder Yūsuf al-Qaraḍāwī (türk. Dr. el-Karadâğî) darüber beschwere, warum es noch keinen deutschen Chef für das ECFR (European Council for Fatwa and Research) gebe und warum dieser al-Qaradawi als oberster Fatwa-Vergeber denn um des Himmels Willen auch für Europa, Deutschland und Bayern im Amt bleiben müsse. Aber Herr Imam, oberster Chef ist natürlich nicht al-Qaradawi, oberster Chef ist Allah.

Im Ernst: Der im mazedonischen Skopje als Sohn eines türkischen Vaters und einer albanischen Mutter geborene Benjamin Idriz bejaht also die vormodernen Fatwen des gegendemokratischen Scharia-Islam, von denen manch ein fragewütiger Konsument (mustaftī, seine Anfrage heißt istifta, der den Weg ins Paradies durch den Aufruf zum islamkonformen Wohlverhalten ebnende Adressat und Ersteller der fatwa ist der der muftī) abhängig wird wie von einem Rauschgift. Ein an einem autonomen Handeln und einer selbstgeschriebenen Biographie ausgerichtetes Gewissen ist dafür überflüssig, vielmehr wird jene rigide Außensteuerung durch Überwachung und Bedrohung, die etliche Stammesreligionen, aber auch viele gegenmoderne Sekte oder manch destruktiven Psychokult kennzeichnen, zu etwas sehr Islamischem. Der Grad deines Gehorsams, so definieren Orthodoxe wie Islamisten den Kult um Koran und Mohammed, entspricht dem Grad deiner Gläubigkeit.

Unter weitgehendem Verzicht auf ein gereiftes staatsbürgerliches Bewusstsein baut die permanente Wohlverhaltenskontrolle durch Familienoberhaupt, Großfamilie und Moscheegemeinde eine Lebensführungsdiktatur, letzte Zweifel beseitigt die deine Gehorsamspflicht einfordernde fatwa, weshalb das politreligiöse Kartell aus al-Imam, al-Muftī, al-Qāḍī und aš-Šaiḫ von uns Säkularen als veritabler islamischer Klerus bezeichnet werden darf, wenn auch sämtliche deutsche Islamapologeten seit zwanzig Jahren laut schnatternd verneinen („Der Muslim steht allein vor Gott“), dass es im Islam einen Klerus gebe oder gar Konformitätsdruck („Kein Zwang im Glauben“).

Der Baumeister der bayerischen und europäischen Parallel- und Lebensführungsdiktatur Benjamin Idriz empfiehlt sich als „Dipl.-Theol.“ und schreckt, wie wir gesehen haben, nicht davor zurück, mit dem Israelhasser, Terrorfreund, FGM-Verteidiger und obersten Seelsorger der Muslimbrüder zu korrespondieren. Der bayerische Imam behauptet weiterhin, die einzelnen Europavertreter und Deutschlandvertreter des ECFR nicht zu kennen, da können wir Abhilfe schaffen, für Allahgottes Knechte in der Bundesrepublik sind das, sehr geehrter Herr Idriz, drei bis vier echte Scheichs und dabei vielleicht Nichtmuslimbrüder: Sheikh Muhammed Siddique (Muhammed Sıddîk), Sheikh Dr. Muhammed Al-Hawari (Dr. Muhammed el-Havârî), Sheikh Nihad Abdul Quddous Ciftci (Nihat Abdülkuddûs Çiftçi) und neuerdings oder auch nur für Österreich Scheich Mustafa Mollaoglo (Mustafa Mollaoğlu), aktuelle Telefonnummern könnte Ihnen ja vielleicht die IGMG nennen, von der Sie sich am 13.07.2007 vor Innenstaatssekretär Georg Schmid distanziert haben, was sehr zu loben ist.

Wenn kein Innenstaatssekretär im Zimmer ist, sind die Berührungsängste ins radikalislamische Lager nicht so hoch: Die Penzberger Schariafreunde lassen auf ihrer Seite gerne Frau Silvia Horsch schreiben, die Germanistik und Arabistik studierte und auf ihrer Homepage al-sakina zu konsequent islamischen Kreisen verlinkt wie Deutschsprachiger Muslimkreis (DMK) Berlin, zur dem Dunstkreis der Muslimbruderschaft zuzurechnenden Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler (GMSG) sowie zur Seite nafisa, die von drei Islamkonvertitinnen und Hidschabträgerinnen betrieben wird, neben der genannte Silvia Horsch sind das die Ethnologin und „Trainerin für Religious Diversity“ Nina Mühe sowie die angehende Islamwissenschaftlerin und Arabistin Kathrin Klausing. Nafisa verlinkt zum gegenmodernen Islamologischen Institut (Fuhrmannsgasse 12/2, A-1080 Wien) sprich zum radikalen Schariafreund Amir Zaidan, dem einst in der deutschen Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) tätigen berüchtigten Schöpfer der Kamel-Fatwa. Die um die Erbakan-Nichte Sabiha el-Zayat (Sabiha el-Zayat-Erbakan) angeordnete GMSG (www.gmsg.de) wirbt seit langer Zeit auf ihrer Internetseite mit einem Einladungsplakat zur Tagung für April 2007 in die Uni Köln, auf dem Plakat sind gleich fünf schariakonforme Integrationsfreunde im Bild dargestellt: Navid Kermani, Klaus Lefringhausen (Kuratorium Islam-Archiv Deutschland, Annemarie-Schimmel-Forum; Lefringhausen verstarb am 17.04.2009 bei einem Autounfall in Namibia gemeinsam mit dem für den Islam-Dialog ebenfalls wichtigen Jörgen Nieland), Tariq Ramadan, Nadeem Elyas und Ali Kizilkaya, dicht unterhalb sind auf dem selben Plakat die Namen von Reinhard Kirste (INTR°A), Udo Tworuschka (Uni Jena), Sabiha el-Zayat (GMSG) und Bekir Alboga (DITIB) angefügt. Die genannten Namen auf dem Plakat bieten einen guten ersten Überblick über die Gesichter der in verlässlich geringer Distanz zur Muslimbruderschaft stattfindenden Islamisierung Europas. Penzberg ist selbstverständlich demokratisch, modern und völlig autonom und hat mit der Muslimbruderschaft nichts, aber auch gar nichts zu tun.

GMSG stellt Texte von Tariq Ramadan und vom Ex-Diplomaten und amtierenden Allahkraten Murad Wilfried Hofmann ein und verlinkt zu Islamic Relief, Haus des Islam (Lützelbach; um Siddiq = Borgfeldt), Islamische Föderation Berlin (IFB; der Quasi-Landesverband der Millî-Görüş; Stichwort Emel Abidin-Algan = Tochter des Muslimbruders Yusuf Zeynel-Abidin; Islamische Grundschule = Fereshta Ludin) sowie zum Islamischen Zentrum Hamburg (schiitisch, den Teheraner Ayatollahs treu ergeben). Da ist für uns dieses muslimische Streben nach Integration und Demokratie doch körperlich spürbar. Hat aber nichts mit Penzberg zu tun, in šāʾa llāh.

Die oberbayerische Islamische Gemeinde ist so fortschrittlich und unabhängig, dass im Jahre 1429 pardon 2008 (21. November) Allahs Stellvertreter in Sarajevo, der „Reisu-l-Ulama“ und Großmufti Dr. Mustafa Cerić die Penzberger Freitagspredigt übernahm. In Bosnien war ein berühmter Träger des Titels „oberster Rechtsgelehrter der Muslime“ oder Reisu-l-Ulama (von al-ʿulamāʾ Singular ʿālim, die Wissenden, die Gelehrten) Džemaludin Čaušević (1870-1838), der nach absolviertem Besuch der Medrese von Bihać im osmanischen Istanbul an der Scharia-Rechtsakademie Mekteb-i Hukuk ausgebildet wurde und für kurze Zeit im ägyptischen Kairo Vorlesungen beim Panislamisten Muḥammad ʿAbduh hörte. ʿAbduh war Schüler des 1897 im türkischen Istanbul gestorbenen gebürtigen Persers und Salafiyya-Begründers Sayyid Ǧamāl ad-Dīn al-Afġānī. Čaušević wird gerne als Modernisierer des bosnischen Islams ausgegeben und äußerte sich in der Tat gegen den entmenschenden Gesichtsschleier (an-niqāb), präzisierend, dass die Frau ihr Haar und ihre Scham zu bedecken habe (7), und was Schambereich (ʿawrah, ʿaura) ist, erklären den nichtmuslimischen und muslimischen Penzbergern die „Wissenden“ von Millî Görüş oder vom ECFR um Scheich al-Qaradawi, mit dem Imam Idriz den theologischen Briefwechsel pflegt. Modern ist es aus Sicht des säkularen Teils der Menschheit doch wohl eher nicht, den Frauen das „Recht“ auf die Ganzkörperverschleierung (al-ḥiǧāb; Frau Idriz, Frau Yerli) vorzuschreiben und das Verhalten jeder so genannten muslimischen Verweigerin des Kopftuches wehklagend als „Ungerechtigkeit“. Wir wünschen der Ortschaft Penzberg bei Sarajevo wenn überhaupt Islam dann einen befreiten, textkritischen und nachschariatischen Islam, die Lebenshilfe des ECFR oder des Penzberger Imams sollten Europas Muslime dankend ins Mittelalter zurückweisen. Großmufti Cerić hat einen weißen Turban und einen Sitz im European Council for Fatwa and Research (ECFR), damit ist Allahgott sein erster und der „moderne“ Islamgelehrte, Fernsehprediger und Schriftsteller Yūsuf al-Qaraḍāwī sein zweiter Vorgesetzter und der traditionsbewusste Mitjugoslawe Benjamin Idriz sein Anweisungsempfänger. Nun, Oberbayerns Weltoffenheit … aber eine architektonisch bemerkenswerte Moschee.

Und Islam wird Staat: Zum 03. Juni 2009 lud die Berliner Katholische Akademie unter Weihbischof Dr. Hans-Jochen Jaschke Herrn Cerić (ECFR) und den deutschen Juristen und Werbefachmann für islamische Sexualpolitik und islamische Staatsgründung Prof. Dr. Mathias Rohe (GAIR, CIG) zu einem Kongress. Die Veranstaltung trug den uns einen Vorgeschmack auf Europas Nachdemokratie gebenden Titel „Sharia and Muslim Social Contract in Europe“, es moderierte Jörg Lau. Hier die Einladung zur angeblich diskutierenswerten Theologisierung der Politik (8) und hier ein Teilnehmerbericht von Islamkritiker »mag«, den dankenswerterweise das Blog Politically Incorrect veröffentlicht (9).

Zurück nach Penzberg, wo man die fromme Kunst der listigen Sprache (kitman, tawriya/īhām, taqiyya) pflegt. Wie ein Sesam-öffne-dich verwendet die Moscheegemeinde unter Benjamin Idriz jene Vokabeln, die bei uns Säkularen so gut ankommen. So spricht das Islamische Forum Penzberg davon, muslimische Minderheit und europäische Mehrheitsgesellschaft seien vor „neu zu definierende Aufgaben“ gestellt. Das besänftigt Verwaltungsbeamte, doch im Klartext heißt das ja vielleicht ganz zufällig, das Religionsvolk der Nichtmuslime und die edlere Spezies Muslime (Nation of Islam) hätten islamische Sonderrechte staatsvertraglich abzuschließen, was wiederum ganz zufällig mit den kreativen Vorschlägen von Tariq Ramadan oder der FIOE (Europas Muslimbrüder) verträglich wäre.

Taqiyya. Harmlos seelsorgerlich und wertorientiert mag es erscheinen, wenn davon die Rede ist, es gehe keineswegs „um ein Aufgeben der religiösen Identität, sondern darum, im Einklang mit der Umgebung [ein] überzeugter, praktizierender Muslim und gleichzeitig angekommener Europäer zu sein“. Hierbei ist die explizite Erwähnung des „immerwährenden“ (Mustafa Cerić) Anspruches auf die Implementierung des islamischen Gesetzes nach dem Konzept des kitman, der Lüge durch Auslassung, geschickt umgangen worden, vielmehr wird implizit die Forderung nach durchgesetzter Kopftuchpflicht und schariatischer Sexual- und Familienpolitik dreist als „in Europa angekommen“ bezeichnet, so kann man die Landnahme für den Islam natürlich auch nennen. Es gelte, so Idriz, Yerli und seine kleinen bayerischen Kalifen weiter, diesen irgendwie schrecklich belastenden Widerspruch zwischen „Muslimsein und Bürgersein“ aufzuheben. Der deutsche Gutmensch denkt an Integrationsbereitschaft und übersieht dabei, dass gar nicht gesagt worden ist, wer sich hier verändern muss, damit diese Kluft geschlossen ist: Die Säkularen sollen diese Arbeit aufbringen und „den Muslimen“ gefälligst ungestört ein Leben nach der gegenmodernen und frauenfeindlichen Scharia ermöglichen, damit diese angeblich so Integrationswilligen ihr „Bürgersein“ erreichen und nicht länger ausgegrenzt werden.

Taqiyya. Die Religion Allahs fordere ferner ein gemeinschaftsbezogenes Denken? Ja, sicherlich, der Muslim hat sich aus fundamentalistischer Sicht auf die nach der Scharia lebenden Orthodoxen oder Islamisten hin auszurichten und daneben noch die fürs Höllenfeuer bestimmte „Gemeinschaft der Ungläubigen“ zu verachten, das ist dann gleich doppelt gemeinschaftsbezogen. Der Islam verlange aktive Beteiligung an der Gesellschaft? Selbstverständlich, das Kalifat baut sich nicht vom Zuschauen und der Teufel ist auch nicht untätig, da heißt es, die Muslimisierten auszumachen und zur Ordnung zu rufen (ḥisba) und in den Dhimmis (ḏimam, erniedrigte „Schutzbefohlene“, Sg. ḏimmī) das Schuldgefühl zu erwecken, sie seien nicht ausreichend fremdenfreundlich. Die Erben der alten Achtundsechziger wie Penzbergs Bürgermeister Hans Mummert (SPD) fühlen sich so gern schuldig, um den edlen Wilden (Imam) dann und wann um Absolution bitten zu können.

Wir fassen zusammen: Die angeblich unabhängige islamische Gemeinde Penzberg blickt auf ein Jahrzehnt der erheblichen organisatorischen Nähe zur extremistischen Millî Görüş zurück und hat nichts gegen die spirituelle Rechtleitung durch den populären Islamistenscheich al-Qaradawi einzuwenden, das mit der Modernität und Autonomie sollten wir in Penzberg noch ein wenig üben. Immerhin, zum Fatwa-Erwerb brauchen die Penzberger „unabhängigen Muslime“ ab sofort nicht mehr in die Golfstaaten zu schreiben oder telefonieren, außer zum Geldgeber in Schardschah (ein Emirat in den VAE; hocharabisch aš-Šāriqa, lokal gesprochen aš-Šārǧa). Der dortige, spendable Emir hat ihnen ja schließlich die drei Millionen Euro teure Penzberger Moschee bezahlt, die der aus Bosnien stammende, begabte Augsburger Architekt Alen Jasarevic (südslawisch vielleicht Jašarević (10)) so eindrucksvoll gestaltet hat und die 2005 eröffnet werden konnte. Ein ästhetisch hochwertiges Sakralgebäude gefährdet allerdings gleichwohl die freiheitliche Demokratie, wenn darin die šarīʿa gelehrt wird sprich die Wesens- und Rechtsungleichheit von Mann und Frau sowie sittlich sauberem Muslim und ekligem, fürs Höllenfeuer bestimmten Nichtmuslim. Da helfen auch Hans Mummerts Islamoptimismus und die das (islamrechtlich) Himmlische nach Oberbayern tragenden, betörend blauen Fensterscheiben nichts.

Nun will der großzügige arabische Seelsorger und Sulṭān („Herrscher“) von Schardscha, Scheich (šaiḫ, „Ältester“) bin Mohamed al-Qāsimī III, in seinem Reich auch jugendbewegter oberster Scout (Pfadfinder), ein »Zentrum für Islam in Europa« aufbauen (11), (12), ausgerechnet in Bayern, weshalb der Landtagsabgeordnete Martin Neumeyer zusammen mit seinem Landtagspräsidenten Alois Glück ins sonnige aš-Šārǧa jettete. Ziel des zu unserem freiheitlich-demokratischen Glück noch nicht realisierten Projektes ist die authentische islamische Ausbildung von Imamen und Religionslehrern, erklären Neumeyer und Glück (Nomen est Omen?) uns begeistert. Neumann ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Integration und Islam der CSU-Landtagsfraktion, zeigt sich vom Reichtum des Emirates beeindruckt, schweigt zur barbarischen, frauenfeindlichen Gesetzgebung der Scharia, findet die am Golf in Erscheinung tretenden rabenschwarz gewandeten und gesichtsverschleierten Frauen etwas unheimlich und benötigt dringend ein Konzept für die islamische Religionsunterweisung in Bayern: „Als christlich geprägter Mensch ist mir der Dienst am Nächsten der wichtigste Beweggrund für politisches Handeln“. Recht so, Herr Neumeyer, die Gottesebenbildlichkeit jedes Menschen und damit sogar des weiblichen ist eine feine Ethik, nur Allahgott sieht das wesentlich differenzierter: für den sind Sie als Dhimmi emotional und juristisch der Übernächste und wären als Islamapostat oder Islamkritiker der bleibende Letzte. Jede Frau wird im orthodoxen Islam, den die Herren Neumeyer und Glück mit original-arabischer Hilfe in Bayern lehren lassen wollen, herabgewürdigt und entrechtet.

Inzwischen waren Allahs gehorsame Diener in Penzberg nicht untätig. Im Dschihad um ein makelloses Erscheinungsbild kauft man sich denn auch mal die Leistungen eines guten Anwaltes ein, schließlich bejaht man den Rechtsstaat und will der bundesdeutschen Bevölkerung Ängste nehmen. Um gegen den Freistaat Bayern und seinen Innenminister auf Herausnahme auch aus dem jüngsten Verfassungsschutzbericht (2008) zu klagen, wählte das Penzberger Islamische Forum den einstigen Bundestagsabgeordneten (FDP) Hildebrecht Braun. Die aus islamrechtlicher Sicht ungerechte, ja gotteslästerliche Einschätzung der Verfassungsschützer, die Islamische Gemeinde Penzberg (IGP) als „Beispielsfall für formal nach außen hin vollzogene Distanzierungsbemühungen“ zu nennen, möchte Allahs Stellvertreter in Oberbayern Imam Idriz nicht hinnehmen (13).

Der gelernte Erzieher und Diplom-Sozialpädagoge (FH) Cem Özdemir, der, wenn er überhaupt einmal die universellen Menschenrechte bespricht, „dem Westen“ Doppelmoral vorwirft und die Islampolitik der Teheraner Mullahs, saudischen Wahhabiten, Kairoer al-Azhar und der Muslimbruderschaft in bester GRÜNEN-Manier mit keinem Wort erwähnt, bagatellisierte die Scharia einst verantwortungslos und bewies damit, dass er vom selbstverständlich an der Scharia orientierten europäischen, nicht zuletzt deutschen Verbandsislam keine Ahnung haben kann: „Im besten Fall wird Leitkultur negativ definiert: als Absage an einen Kulturrelativismus, der es Muslimen erlaubt, ungestraft die Scharia anzuwenden – als ob dies in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der EU möglich wäre und die Muslime selbst daran ein Interesse hätten.“ Diese in der Zeitung Neues Deutschland am 03.12.2004 erschienene Islamverharmlosung richtet sich womöglich ein wenig gegen den bewundernswerten Demokraten Bassam Tibi (Bassām Ṭībī). Der herausragend gründlich denkende Politikwissenschaftler Tibi prägte den Begriff „europäische Leitkultur“ und hat die Säkularität stets gegen die Theokratie, selbstverständlich vor allem die der Scharia verteidigt. Folgerichtig setzt sich der mutmaßliche Taqiyya-Künstler und Islamisier Cem Özdemir für die staatliche türkische Zulassung des Kopftuches der dortigen Schülerinnen, Lehrerinnen und weiblichen Staatsangestellten ein: „Entsprechend sollte das Kopftuchverbot gelockert und die Gesetzeslage an die westeuropäischen Länder angepasst werden“ (Welt am Sonntag, 23.09.2007 in: Die Türkei ist stark genug, das Kopftuch zu ertragen).

Kopftuchfreund Özdemir spielt den Frauenversteher und das multikulturelle Unschuldslamm, macht sich in der Türkei und in Deutschland zum Helfer der nach politischer Macht strebenden Scharia-Doktrin und arbeitet damit, vielleicht ja unbeabsichtigt, gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau und alle anderen Standards der kulturellen Moderne.

Fundamentalistische Muslimas schaufeln sich im Leben ihr eigenes symbolisches Grab der konkreten Entwürdigung und Entrechtung, um in den imaginierten Islam-Himmel zu gelangen. Die Penzbergerinnen Idriz und Yerli betätigen sich in diesem Sinne ganz als Trainerinnen nach Allahgottes frauenfeindlicher Sexualpolitik. Das islamrechtliche Jungfernhäutchen, so sorgen sich die beiden sexualmagisch orientierten Mädchenarbeiterinnen, darf auch beim Besuch beim Frauenarzt keinesfalls zerrissen werden. Ob es vor Gott Allah Sünde ist, dem nach genitaler Vereinigung lüsternen Ehemann den Sex zu verweigern, sinnieren die beiden Damen vor einer noch aus der Neuzeit stammenden Reporterin. Die Virginität (Boos-Nünning) sprich das unzerstörte und zum vorgeschriebenen (arrangierten) Zeitpunkt blutende Hymen ist ein islamrechtlich äußerst wichtiges Thema, zu dem es viele fromme Rechtsgutachten gibt, die Cem Özdemir zu feige ist anzusprechen.

In einem sind sich die am Platz im Paradies interessierten Damen Nermina Idriz und Gönül Yerli ganz sicher: Muslimmädchen dürfen nur noch zum Schwimmunterricht, wenn das Bad zur männerfreien Zone geworden ist und auch kein maskuliner Schwimmlehrer in Sichtweite (14).

In den nächsten wenigen Jahrzehnten wird Europa eine konsequente Islamisierung (Islamische Revolution) nach dem Beispiel des Iran wohl nicht erleben, doch für den Fall, dass sich die Lebensweise der Penzberger Moscheegemeinde ausbreitet, was bei fortgesetzter Unterstützung beziehungsweise Duldung durch Staat, Jugendamt, Schulen und Kirchen wahrscheinlich ist, werden auf Deutschlands muslimisch sozialisierte Kinder und besonders Mädchen sehr bald schwere Zeiten zukommen.

Weltweit ist ein auch nur nennenswert wirksames Kartell von Institutionen der Scharia mit Presse- und Meinungsfreiheit noch nie verträglich gewesen. Auch in Deutschland wird manch einer öffentlich geäußerten Kritik am frauenfeindlichen Lebensführungskult des Islam mit Verächtlichmachung oder Einschüchterung begegnet.

Europa muss beginnen, den Islam ernst zu nehmen.

Am Wahltag den 27.09.2009, Jacques Auvergne

(1) Penzberg, die Vorzeigemoschee gewinnt Architekturpreis

http://www.wessobrunner-kreis.de/programm/P_IslamischesForum-Er.htm

http://www.kresslesmuehle.de/akademie/pdf/IntAka-Moscheebauten.pdf

(2) Christian Welzbacher, Kunsthistoriker: »Es ist höchste Zeit, die Diskussion über den zeitgemäßen Moscheenbau zu beginnen. Wir müssen weg vom „Moscheenstreit“ – hin zur „Kulturdebatte“. Mit Maß und Ziel – aber ohne Emotionen.« In einem haben Sie ganz Recht, sehr geehrter Herr Welzbacher, auch im Kalifat muss es Kunsthistoriker geben. Bitte verfassen Sie eine Expertise über die Schönheit des Klosters Mor Gabriel und der Buddha-Statuen von Bamyan, im Sudan oder in Pakistan dürfte das allerdings kein Bestseller werden

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/51/74/dokument.html?titel=Kuppel+oder+Kubus%3F&id=60734715&top=SPIEGEL&suchbegriff=islam&quellen=&vl=0

(3) Christian Welzbacher bei: Islamische Zeitung (IZ).

»Die Islamische Baukunst hat eine große Tradition. … « Richtig, die kleinasiatischen Armenier haben sich, Sakralbauten betreffend, seit neunzig Jahren als nachlässig erwiesen, und die Einfallslosigkeit, mit der Christen, Juden und Bahá’í seit dreißig Jahren ihre Sakralgebäude im Iran und auf der Arabischen Halbinsel umsetzen, ist nachgerade schlampig zu nennen

http://www.islamische-zeitung.de/?id=10814

(4) Allah naturgeschützt, in Bonn und Umgebung. Der empfindsame und bedrohte Islam verdient unser journalistisches Beschwichtigen und unbedingtes Verteidigen, bedarfsweise bar jeder Kenntnis der Scharia. Islamkritiker sind als unglaubwürdig darzustellen. Anwendungsbeispiel: Sandra Kreuer: »Die Moschee, Witterschlick und „die heile Welt“«

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10001&detailid=442400

(5) Penzberg und die gequälte Islambegeisterung von Sandra Tjong

http://www.welt.de/muenchen/article732504/Integration_statt_Kulturkampf.html

(6) Bayern zur Moscheegemeinde Penzberg. Verfassungsschutzbericht 2007

http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage2988706/VerfassungsschutzberichtBayern2007.pdf

Canan Topçu: Streit um Islamisches Forum in Penzberg

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1720993&

(7) Bosnien um 1900: Reisu-l-Ulema contra Niqab, pro Hidschab, Seite 32:

http://books.google.de/books?id=2bpyhY4gWWAC&printsec=frontcover#v=onepage&q=&f=false

(8) Berlins Katholiken sehr kultursensibel: halbierte Menschenrechte der frommen Muslima

http://www.katholische-akademie-berlin.de/Flyer/sharia_and_muslim.pdf

(9) Die Katholische Kirche lässt die islamkonforme Rechtsspaltung bewerben. Bei: Politically Incorrect

http://www.pi-news.net/2009/06/grossmufti-ceric-erklaert-die-scharia/

(10) Mehr Scharia für Bosnien, eine Medrese für Tuzla. Die Haarmode der Frau Jašarević. Behram-begova medresa u Tuzli

http://www.medresatz.edu.ba/?jezik=BS&dio=svrsenici&generacija=279

(11) ZIE / ZIEM bei Süddeutsche. Ausbildung für Gelehrte des Islams

Zentrum für Islam in Europa: Ausbildung für Gelehrte des Islams. Süddeutsche, 03.08.2007

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/275/366093/text/

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/275/366093/text/2/

(12) ZIE / ZIEM bei FAZ. Dienstanweisung top down: Allah, der arabische Emir, der bayerische Imam. Errichtung eines „Zentrums für Islam in Europa“ in München

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EFDAF555396064F4D974CBED9FE589F63~ATpl~Ecommon~Scontent.html

(13) ZIE / ZIEM. Der Freistaat dazu

http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2007/262.php

(14) Muslimas schaufeln sich ihr eigenes Grab, um in den imaginierten Islam-Himmel zu kommen: Die mittelalterlich inspirierten Frauen Idriz und Yerli als Trainerinnen für Allahs frauenfeindliche Sexualpolitik

http://www.welt-der-frau.at/index.htm?http://www.welt-der-frau.at/viewcat.asp?ID=2253&cat=3

Polit-Islam am Lagerfeuer

September 9, 2009 von zottelhexe

الإتحاد الدولي للكشافة المسلمين

al-Ittiḥād ad-Dawlī al-Kašāfa al-Muslimīn

The International Union of Muslim Scouts

Das WSIS Kampala 2009 boykottieren!

Boykottaufruf betreffend das Dritte World Scout Inter-religious Symposium (WSIS). Verfasst von Cees van der Duin

Ugandas um 1890 gegründete Hauptstadt Kampala hat heute 1,4 Millionen Einwohner, das Handels- und Dienstleistungszentrum des ostfrikanischen Binnenstaates liegt nahe am Viktoriasee. Kampalas Name leitet sich von den zehn so genannten Antilopenhügeln (kasozi k’empala) her, die das Relief der äquatornahen, ganzjährig durch ein mildes Klima begünstigten und das Umland der auf 1100-1200 Metern Meereshöhe liegenden Metropole prägen. In Uganda leben 10 % Muslime beziehungsweise 10 % mehr oder weniger muslimisch sozialisierte Menschen. Die Obrigkeit der Umma, der muslimischen Weltgemeinschaft, beginnt sich um diese Seelen rührend zu kümmern.

Auf der deutschsprachigen Seite der international tätigen, türkisch-radikalislamischen Bewegung Milli Görüş (hierzulande: IGMG) berichtet uns Ömer Faruk Yıldız am 27. Januar 2009 von der wohltätigen „Opfertierkampagne“ sprich Islamisierungskampagne der IGMG aus Ugandas Hauptstadt Kampala, wo er die Zentralmoschee (New National Mosque, aufgrund ihrer Lage in der Altstadt genannt Old Kampala Mosque) besucht. Der einschüchternd mächtige Sakralbau auf dem Mengo Hill, die größte Moschee südlich der Sahara, wird nach dem libyschen „Führer der Völker, Brother Leader“ auch Gaddafi-Moschee genannt, schließlich der libysche Diktator seinen Bau bezahlt. Der Leiterin des Goethe-Instituts sowie dem deutschen Konsulat überreichte der türkischstämmige deutsche Freund des Gedankenguts von Necmettin Erbakan jeweils einen Koran.

Neben dem ugandischen Baumeister Allahs und Sponsor der für die genannte Moschee jährlich in Höhe von 200.000 US-Dollar anfallenden Kosten für Unterhalt und Reparatur Muammar al-Gaddafi und neben der deutschen, vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Milli Görüş sorgen sich also weitere gottesfürchtige Kreise um das Seelenheil der ostafrikanischen Muslime. So traf sich im Jahre 2008 die Organisation of the Islamic Conference (OIC) im milden, grünen Kampala, jene OIC, welche die allgemeinen Menschenrechte ablehnt (Kairo 1990) und, völlig im Einklang mit Koran und Hadithen, halbierte Rechte für die Frauen und Nichtmuslime fordert.

OIC, Milli Görüş, al-Gaddafi, bei der Islamisierung (heiligen Kolonialisierung) Afrikas scheint es also einiges Gerangel der politreligiösen saudi-arabischen, türkischen und libyschen Goldgräber zu geben, letztlich aber wird man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner namens Scharia und Kalifat einigen können. Ebenso wie in Europa Tariq Ramadan und Mustafa Cerić den absoluten Schariavorbehalt sprich die Rechtsspaltung „legalistisch“ (demokratieüberwindend) durchsetzen wollen, bringt die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ die Eliten um al-Gaddafi und Milli Görüş keineswegs in einen Gewissenskonflikt.

Ugandas einstiger Gewaltherrschschaft unter Idi Amin fielen 250.000 bis 500.000 Menschen zum Opfer, dem Diktator selbst gelang 1979 die Flucht über Libyen in den Irak, sein Exil (und seinen Tod am 16. August 2003) fand der Massenmörder im saudi-arabischen Dschidda (Jeddah). Der Flughafen der 35 Kilometer von Kampala entfernten ehemaligen Hauptstadt Entebbe war 1976 Ort einer mit Hilfe Idi Amins durch überwiegend palästinensische Terroristen ausgeübten Entführung eines Flugzeuges der Air France. Die Maschine sollte von Tel Aviv nach Paris fliegen, wurde von der an Bord gelangten Gruppe von Terroristen gekapert und gewaltsam wenig zufällig ins „revolutionäre“ Libyen umgeleitet, wo sie auftanken durfte. Ziel der Geiselnahme war es, inhaftierte PLO-Aktivisten in Deutschland, Frankreich, Israel und der Schweiz zu befreien, ein Erpressungsversuch, der durch die Armee Israels (Operation Entebbe, später auch Operation Jonathan genannt) am 4. Juli 1976 glücklich durchkreuzt werden konnte. Unter den getöteten Entführern befanden sich zwei deutsche Linksterroristen der Revolutionären Zellen, darunter eine Studentin der Pädagogik.

Die 1907 gegründete, weltweit konzipierte Pfadfinderbewegung (Scouting, arabisch al-kashafa, al-kašāfa) ist in über 200 Staaten der Erde aktiv und fasst weltweit 38 Millionen Kinder und Jugendliche zusammen. Nichtkonfessionelle und konfessionelle Verbände arbeiten hierbei im Sinne der Jugenderziehung durch Gruppenerlebnis und Naturerlebnis. Zu den ehrenwerten ethischen Zielen des Scouting gehören Selbstvervollkommnung, Mitgefühl, Nächstenliebe, Gemeinwesenarbeit, Religionsfreundlichkeit und religiöse Toleranz sowie Völkerverständigung und Weltfrieden. Pfadfindertum ist mit einem säkularen Islam problemlos kompatibel. Scouting geht jedoch nicht mit der Scharia und dem schariatischen Fiqh (das islamische Recht) zusammen, in dem Menschenklassen verschiedener (Minder-)Wertigkeit geschaffen werden und die Frau einer geheiligten Entwürdigung und Entrechtung unterliegt. Das Weltpfadfinderbüro sieht das seit Jahrzehnten und schweigt, vielleicht hofft man ja auf eine Islamreform.

WSIS 2009

Vom 21. bis zum 25. Oktober tagt das 3RD WORLD SCOUT INTER-RELIGIOUS SYMPOSIUM im zehn Kilometer außerhalb von Kampala liegenden Speke Resorts, Munyonyo. Organisator ist das World Scout Inter-religious Forum (WSIF), nach eigener Aussage ein informelles Netzwerk religiöser Gruppen/Organisationen der Pfadfinderbewegung.

Gemeinschaftlicher ausgerichtet wird das interreligiöse pfadfinderische Treffens in Uganda von der religionspolitisch im Scharia-Islam eingekerkerten International Union of Muslim Scouts und der demokratiefähigen, traditionsreichen, im Jahre 1915 gegründeten Uganda Scouts Association. Die IUMS hat ihren Sitz in Idi Amins Todesort Dschidda, im frauenentrechtenden und gottgefällig hinrichtenden Saudi-Arabien. Innerhalb der letzten zwanzig Jahre wurden in Saudi-Arabien mehr als zweitausend Menschen hingerichtet, ungefähr tausend von ihnen waren ausländische Gastarbeiter, die das barbarische klassisch-islamische Blutgeld (diya) nicht bezahlen können. Von diesen „Hütern der Heiligen Stätten“ (Mekka und Medina), Anklagepunkt als todeswürdiges Verbrechen sind neben Mord und Drogenschmuggel auch Hochverrat, Ehebruch, Hexerei und Gotteslästerung, lässt man sich als Muslim Scout ungern oder auch gerne sein Zeltlager finanzieren. Gut Pfad.

Als gesetzesislamische geistliche Autorität steht der IUMS Dr. Abdullah Omar Naseef nahe oder vielmehr vor, religionspolitischer Führer der Muslim World League (MWL). Dr. Abdullah Omar Naseef hat gegen das Gedankengut der Ideologen der Muslimbruderschaft wie Abu l-A’la al-Mawdudi, Sayyid Qutb und Said Ramadan offenkundig nichts einzuwenden und war 1988 Gründer des nach US-amerikanischer Auffassung als Terrororganisation einzustufenden Rabita Trust.

Die International Union of Muslim Scouts (IUMS) entstand vor 28 Jahren. Aus der wahhabitisch-saudischen Gastfreundschaft in Tayef heraus fassten die versammelten Majestäten, Exzellenzen, Herrschaften und Präsidenten der islamischen Staaten den Entschluss, dass mehr für das leibliche, „wertebezogene“ und „spirituelle“ Wohl der Jugend getan werden müsse.

„Werte“ sind dabei selbstverständlich die sexualmagischen und antiaufklärerischen Werte der totalitären islamischen Pflichtenlehre (Scharia), „Spiritualität“ steht im Einklang mit der repressiven hanbalitischen Rechtsschule. Im Folgejahr antwortete die Qatar Scout Association (Doha 1982) mit der Ausrichtung eines schariatisch-scoutistischen Kongresses (1st Islamic Conference & Jamboree).

Die Doppelpackung politislamisch-pfadfinderisch ist bis heute beibehalten worden und widerspiegelt sich auch 2009 im zusammenaddierten, ungleichen Pärchen IUMS plus Uganda Scouts Association. Der die islamische Radikalisierung und die ethnoreligiöse Segregation wünschende Politislam betreibt die Nutzbarmachung des sportiv, kreativ und sozial gemeinten Pfadfindertums.

Wiederum ein Jahr darauf, im September 1983 wurde die zweite Doppeltitelveranstaltung des auch von Dhimmi-Seite zunehmend schariakonform veränderten Scoutismus veranstaltet. Das Treffen titelte als Islamic Conference and Jamboree, Gastgeber war die nordafrikanische islamisch-sozialistische Theokratie Libyen. Zeitgleich fand im Unrechtsstaat des Auftraggebers eines 259 Tote fordernden Terroranschlags (Sprengung eines Flugzeugs über dem schottischen Lockerbie am 21.12.1988), des amtierenden Präsidenten der Afrikanischen Union (African Union, Union africaine) Muammar al-Gaddafi das fünfzehnte Arabische Pfadfinder-Welttreffen, das 15th Arab Scout Jamboree statt.

Bemerkenswerterweise beschloss das Arab Scout Committee im Jahre 1984, Islamic Scout Jamboree und Arab Scout Jamboree voneinander zu trennen.

Im Jahr des deutschen Mauerfalls und der deutschen Wiedervereinigung 1989 erfolgte in dieser Tradition die Ausrufung der International Union Of Muslim Scouts (IUMS) auf dem gemeinsamen Treffen auf Gruppenleiterebene namens 3rd International Muslim Scouts Conference & 5th Islamic Scout Jamboree.

August 1992: Pakistan lädt zur Sechsten Islamischen Pfadfinderkonferenz (6th Islamic Scout Conference). Im 2009 heute leider revolutionär-radikalislamisch unterwanderten, korrupten Polizeistaat Pakistan (Bewohner zu 96 % Muslime, meist streng hanafitische Barelwis oder ultraorthodoxe Deobandis) sind Nichtmuslime wie etwa Christen, Hindus, Parsen und Kalasha seit Jahrhunderten Menschen zweiter Klasse, die man bestehlen und belästigen darf.

Sozusagen pakistanisch-volksislamisch unterliegen gerade die pakistanischen Christen seit Jahrzehnten eher unvorhersehbaren, sozusagen anfallsweise initiierten Pogromen, sie werden, deutsche Zeitungen schreiben darüber zumeist nicht, nach lautstark geäußerten, wenig glaubwürdigen Vorwürfen (den Propheten beleidigt, den Koran geschändet) angegriffen, vergewaltigt oder ermordet, ihre Häuser werden niedergebrannt. Der labile Staat Pakistan könnte vor einer Islamischen Revolution nach iranischem Modell stehen, er hat die militärpolitische Kontrolle über gewisse Stammesgebiete wie das Swat-Tal verloren. Der Staat des Islamisten, Generals, Putschisten und langjährigen Regierungschefs Zia-ul-Haq (1977) ist seit der erfolgreichen Spionage eines in einer muslimischen Mittelschichtfamilie in Indien geborenen Muslims im Besitz von Nuklearwaffen. Aufgrund schlampiger Sicherheitsvorkehrungen gelang es dem Ingenieur Dr. Abdul Qadeer Khan, im niederländischen Atomforschungszentrum von Almelo im Laufe der Jahre 1972-1976 in den Besitz von Bauplänen für Zentrifugen für Urananreicherung zu kommen. Allahs pakistanischer Statthalter Zia-ul-Haq nannte die erstrebenswerte Gesellschaftsordnung Islamische Ordnung (nizam islami), führte die Scharia vollumfänglich ein und ließ Dieben folgerichtig die Hand abhacken, unter den Islamisten aller Welt wurde Pakistan so das Referenzmodell für einen „gerechten“ (islamischen) Staatsentwurf.

Auf der 33 Konferenz der höchsten Funktionäre der Weltpfadfinderverbände (weiblich WAGGGS und männlich WOSM), 33rd World Scout Conference, stellte sich die IUMS öffentlich vor beziehungsweise erklärte ihre künftige Anwesenheit bei allen Veranstaltungen und wurde Stunden später, Pfadfinder sind höflich und fremdenfreundlich, offiziell anerkannt. Das geschah im thailändischen Bangkok des Jahres 1993. In Thailand leben 5 % Muslime und ist der Buddhismus (Theravada) de facto Staatsreligion, lediglich im äußersten Süden (Provinzen Yala, Pattani, Narathiwat) stellen sie 30 % der über 15jährigen Bevölkerung, wo in den letzten Jahren leider dschihadistische Milizen grausame Morde an Nichtmuslimen begangen haben.

Das marokkanische Casablanca war im Juli 1994 Ort der 7th Islamic Summit Conference, dort wurde man inhaltlich: „Integrate spiritual with scouting understanding in all Muslim scout activities and programs and make them have strong believe in God.“ Während der grandiose Optimist und pragmatische, etwas pantheistische Weltbürger und Sportsgeist Lord Baden-Powell ganz selbstverständlich religiös empfand und niemandem auf der Welt sein Gottesbild wegnehmen wollte, wird hier von einer „Integration des Spirituellen mit dem Pfadfinderischen“ gesprochen. Scouting war also nicht „spirituell“ genug.

Fundamentalismuskritikern ist so etwas ganz ungefähr aus gewissen kleinen, christlich-fundamentalistisch geprägten pfadfinderischen Organisationen bekannt. Mit „strong believe in God“ aber könnte die Islamische Revolution gemeint sein und müssen wir eine auffällig angestrengte Umschreibung (kitman, Lügen durch Auslassung) der Worte Hisba, Fiqh und Scharia vermuten. Der muslimische Pfadfinder, auch der französische oder britische, soll also künftig der politreligiösen Gehorsamspflicht unterliegen, und was darunter zu verstehen ist, sagen ihm die saudischen Wahhabiten beziehungsweise wissen ja vielleicht auch die weltweit agitierenden Brüder der al-ichwan al-muslimun, der Muslimbruderschaft, von denen sich die IUMS selbstverständlich ebenso wenig distanziert wie von Yusuf al-Qaradawi.

Vorangestellt war der Satz „Select and train scout leaders according to clear understanding of Islamic teachings and scouting requirements for youth“. Die nicht schariakonformen Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter sollen also ausgesiebt werden, das ganzheitlich-kreative (sportlich-musisch-soziale) Programm der seit 1907 typischen Scout-Jugendarbeit ist demgegenüber dezidiert nachrangig.

Wird denn nicht überall da, wo von Religionsfreiheit, Schutz von Nichtmuslimen, Säkularisierungsprozessen und (fundamentalismuskritischer; islamkritischer) Pressefreiheit gar nicht erst die Rede ist, die Formel „Peace to cover the hole world and scouting work for better world under the umbrella of One World One Law and One Promise“ ein wenig zum Ruf nach dem Kalifat? Ist „Peace“ denn dann nicht vorzugsweise Islamic Peace und „One Law“ etwas anderes als das Sharia-Law?

Mädchen islamverbandlich einsperren, Frauen bändigen: „Provide union coverage to the formation of Muslim girls guide under umbrella of IUMS.“ Weib, der (pfadfinderische) Kalif ist erstens männlich und weiß zweitens, wo es lang geht. Schluss mit dem pfadfinderischen Lotterleben.

Ein müdes „Encourages cooperation between Muslim and non-Muslim scout“ setzt die berüchtigte Islamsensibilität voraus sprich den Verzicht an jeder Kritik des Nichtmuslimen am orthodoxen beziehungsweise politischen Islam. Zusammenarbeit mit islamkompatiblen Nichtpfadfindern, „cooperation with non-scout organizations of similar nature“ hingegen wird, tolerant herrschend, akzeptiert.

Zu dem seinerzeit Sünder öffentlich auspeitschenden oder hinrichtenden König Fahad Ibn Abdul-Aziz († 2005) bekennt sich die International Union Of Muslim Scouts (IUMS), die eigentlich, man kann das überlesen, die islamisch-spirituelle das bedeutet repressiv-religionspolitische Führung über alle muslimischen Pfadfinder weltweit („representing Muslim Scouts all over the world“) beansprucht, was bereits heute das Pfadfindertum in Frankreich und Großbritannien und in nicht ferner Zukunft auch die Jugendarbeit vieler Staaten Europas meinen wird.

2009 bedeutet die Unterstützung der IUMS ein Befördern des politreligiösen Ansinnens der FEMYSO (Forum of European Muslim Youth and Student Organisations), deren erster Präsident Ibrahim el-Zayat hieß. Die deutschen Jugendverbände der FEMYSO sind die Jugendabteilung der Milli Görüş (IGMG) und die 1994 im Haus des Islam (HDI) in Lützelbach, Odenwald, durch Mohammed Siddiq Borgfeldt mitgegründete Muslimische Jugend in Deutschland (MJD). Die im Juni 1996 von WAMY (World Assembly of Muslim Youth, Dachverband von 450 Organisationen, Vertretungen in 35 Staaten) und FIOE (Federation of Islamic Organisations in Europe, das ist ungefähr die Muslimbruderschaft Europas) gemeinschaftlich gegründete FEMYSO kann für freiheitlich-demokratische und damit auch für pfadfinderische Jugendverbände kein Kooperationspartner sein. Die Namensähnlichkeit des im englischen Wikipedia unter Europäischer Fatwa-Rat (ECFR) Nummer 25 genannten „Sheikh Muhammed Siddique (Germany)“ mit dem gerade genannten MJD-Mitgründer, dem Odenwälder Herrn Muhammad Siddiq (Wolfgang Borgfeldt) aus Lützelbach ist bemerkenswert, zumal Wikipedia deutsch unter MJD ausführt: „MJD-Gründer Muhammad Siddiq ist Mitglied des ECFR, dessen Vorsitzender Yusuf al-Qaradawi ist“. Ob Scheich oder Nichtscheich, die treue FEMYSO möchte ihr Leben offiziell nach den Weisungen des Fatwa-Rates (ECFR) ausrichten.

Zu ihrer politreligiösen Einbindung bekennt die IUMS: „Active member of World Assembly of Muslim Youth“.

Ob das selbstbewusste Weltweite islamische Pfadfindertum („To motivate and promote Islamic Scouting on global basis“) etwas anderes als eine weltweite Islamisierung wünscht? Die Gefahr der globalen muslimischen Gegengesellschaft sollten WAGGGS und WOSM beachten, die Unvereinbarkeit von Scharia und Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte (AEMR) müssen Pfadfinderinnen und Pfadfinder endlich hörbar betonen, um sich nicht länger mitschuldig zu machen, den religiösen Nichtmuslimen, säkularen Muslimen und Ex-Muslimen in islamisch geprägten Ländern und längst auch in Europa die mühselig errungene Freiheit zu rauben.

Die Kooperation mit der IUMS gefährdet die Glaubwürdigkeit der Weltpfadfinderbewegung als eine mit der kulturellen Moderne und der freiheitlichen Demokratie kompatible Form der Jugenderziehung und Jugendbildung. Nicht zuletzt geht es um universelle, gleichheitsfeministisch gedachten Frauenrechte, denn die hier erwähnte Traditionslinie der IUMS, ihre offenkundige Loyalität zur Wahhabiyya, zur Muslimbruderschaft, zu Muammar al-Gaddafi (Libya 1983) und zu womöglich ja auch zum in Katar lebenden, unter Sunniten hoch angesehenen Yusuf al-Qaradawi („Qatar took the initiate and held the first Muslim Scout Conference, Doha 1982″) tritt das zivilisatorische Streben der einen Menschheit nach der Gleichberechtigung der Frau mit Füßen.

Auch ist davon auszugehen, dass die politreligiösen Funktionäre der in die WAMY eingebundenen IUMS glühende Israelhasser sind. Als veritabler deutscher Zweig der radikalislamischen Muslimbruderschaft kann die Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD, vgl. Islamisches Zentrum München) gelten, der einstige IGD-Vorsitzende Ibrahim el-Zayat ist in der WAMY führend aktiv (Vertreter für Westeuropa). An alle, die in der Pfadfinderarbeit Verantwortung tragen, sei die Frage gerichtet, ob folgendes denn etwa die Ethik des gut hundertjährigen Scouting ist, was WAMY zum Thema Kindererziehung predigt: „Lehrt unsere Kinder zu lieben, dass Rache an den Juden und den Unterdrückern genommen wird und lehrt sie, dass unsere Jugend Palästina und Al-Quds [Jerusalem] befreien wird, wenn sie zum Islam zurückkehren und den Jihad um der Liebe Allahs wegen ausüben.“

Das Blog für Pfadfinderische Islamkritik „Eifelginster“ beobachtet die Re-Fundamentalisierung der muslimisch geprägten Individuen, Großfamilien und Staaten mit großer Sorge und richtet an die europäischen und eben auch deutschen Pfadfinderverbände die dringende Bitte, am interreligiösen Treffen 3RD WORLD SCOUT INTER-RELIGIOUS SYMPOSIUM, 21 -25 OCTOBER 2009, SPEKE RESORT MUNYONYO, KAMPALA – UGANDA nicht teilzunehmen. Den in den pfadfinderischen Verbänden organisierten Kindern und Jugendlichen sei die offene islamismuskritische und schariakritische Diskussion, Meinungsbildung und innerverbandliche Meinungsvertretung empfohlen.

Statt die gesetzesislamischen, durchweg faschistoiden bis faschistischen Staatskonzepte und Menschenbilder, statt die Islamvorstellungen der Wahhabiten und Muslimbrüder weiterhin zu bagatellisieren oder zu beschweigen, sollten Europas in WAGGGS bzw. WOSM organisierte Jugendverbände die Zusammenarbeit mit denjenigen muslimischen, außereuopäisch-christlichen sowie israelischen Strömungen vertiefen, die sich auf Pressefreiheit, Wissenschaftlichkeit, Säkularität und universelle Menschenrechte hinzu bewegen.

Das Pfadfindertum des Nahen Ostens hat eine reiche Geschichte. Während die erste türkische Pfadfindergruppe an der Istanbuler Imperial Galatasaray High School und noch im Osmanischen Reich durch den englisch-türkischen Lehrer Ahmet Robinson ins Leben gerufen wurde, der auch die türkischen Worte für „Pfadfinder, Pfadfinderei“ (Izci, Izcilik) prägte, standen die armenischen Pfadfindergruppen bereits vor dem antiarmenischen Völkermord (1915-1917) zumeist der 1918 in Istanbul von Shavarsh Khrissian und Hovhannes Hintlian gegründeten, patriotisch-sportiven Homenetmen-Bewegung (HoMenEtMen) nahe.

Im Bereich der Weltsprache des Arabischen war es vermutlich der Hochschullehrer Mamduh Haqqi aus dem nordsyrischen Aleppo (arab. Halab, 15-20 % der Einwohner sind Christen verschiedener Bekentnisse), der im Jahre 1929 als Erster das Buch »Scouting for Boys« als »al-Kashafa« ins Arabische übersetzte. Im Vorjahr hatte Hassan al-Banna in Ägypten die dezidiert antimoderne, radikalislamische Muslimbruderschaft gegründet, nachmaligen Wurzelgrund etlicher Terrorgruppen. Es wäre schön, wenn der Geist des »Scouting for Boys« (… and Girls) zur Demokratisierung des nahen Ostens und Afrikas beitragen kann, und ganz anders als Kulturrassist Hassan al-Banna hat Pädagoge Mamduh Haqqi seinen Beitrag für die Jugenderziehung des arabischen Sprachraumes geleistet. Die israelische Pfadfinderbewegung der für alle Kinder und Jugendlichen, auch für christliche und muslimische, offen stehenden, durchweg koedukative Hit’ahdut HaTzofim VeHaTzofot BeYisrael kurz: „Tzofim“ entstand 1919 und feiert dieses Jahr stolz ihr neunzigjähriges Jubiläum. Seit Jahren aber feuern radikalislamisch orientierte Palästinenser Kassam-Raketen aus dem Gaza-Streifen aufs israelische Sderot ab. Welchen Umgang mit dem das Weltpfadfindertum offensichtlich gezielt und menschenrechtswidrig beeinflussenden politischen Islam sind Europas und gerade auch Deutschlands Pfadfinderverbände denn unseren jüdischen Pfadfinderverbänden etwa der USA, Kanadas, Frankreichs und Israels schuldig, damit das 1907 gestiftete Ideal von der weltweiten Bruderschaft auch in Zukunft glaubhaft erfüllt werden kann?

Was für ein Islambild hat und wünscht die offizielle Pfadfinderbewegung sieben Jahrzehnte nach dem erscheinen des pfadfinderischen Handbuches »Scouting for Boys / al-Kashafa«, wenn ihr im Jahre 2009 auf dem interreligiösen Treffen in Kampala sogar wahhabitisch finanzierte und Muammar al-Gaddafi wie auch der Muslimbruderschaft kaum verhohlen nahe stehende Gruppen als annehmbare Dialogpartner gelten? Es gibt unter muslimisch sozialisierten Menschen weit mehr an Weltbürgertum und gutem Geschmack als lediglich die ewiggestrigen Rufer nach der frauenfeindlichen islamischen Orthodoxie oder die Parteigänger der die Pressefreiheit, Religionsfreiheit und Menschenrechte verhindernden islamistischen Politreligion.

Zivilcouragierte muslimische Frauen und Männer gibt es schließlich auch, und gerade für diese, die allgemeinen Menschenrechte verlangenden und damit auf die weitgehende Trennung von Religion und Politik angewiesenen Menschen haben WOSM und WAGGGS einzustehen, nicht für die Architekten der Gegenmoderne und Gottesherrschaft.

Cees van der Duin, 09. September 2009

zum Weiterlesen:

Lagerfeuer und Köpfen für Allah, Scouting & Hadd-Strafen. Al-kashafa al-arabiyya. Königlich Saudi-Arabische Botschaft in Tokio, Japan

http://www.saudiembassy.or.jp/Ar/EmbNews/Kashafa.htm

Lake Victoria, Pfadfinderfunktionäre und Polit-Islam. Homepage des luxuriösen Tagungszentrums Speke Resort, Munyonyo, Kampala, Uganda

http://www.spekeresort.com/

Gaddafi-Moschee, Kampala

http://www.world66.com/africa/uganda/kampala/lib/gallery/showimage?pic=africa/uganda/kampala/new_national_mosqu

http://www.zeast.com/blogs/ac/2007/07/friday-prayers-in-kampala.html

Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), 18.-20. Juni 2008, Kampala / Uganda

http://www.oic-oci.org/35cfm/english/index.html

Ugandas Präsifent Yoweri Kaguta Museveni eröffnet mit Muammar el-Gaddafi die größte Moschee südlich der Sahara

http://allafrica.com/stories/200803200007.html

OIC bei OIC. Member States, et al.: Albanien, Surinam, Uganda

http://www.oic-oci.org/member_states.asp

Kairoer Erklärung … der Menschenrechte … im Islam!

http://www.soziales.fh-dortmund.de/Berger/Forschung/islam/Kairoer%20Erkl%C3%A4rung%20der%20OIC.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

Dschihadismus in Thailand. VORSICHT, die Ergebnisse der Internet-Bildsuche unter „thailand jihad“ sind ERST AB 16 JAHREN GEEIGNET

http://www.longwarjournal.org/cgi-bin/mt-search.cgi?tag=Thailand&blog_id=7

http://littlegreenfootballs.com/article/26895_Zombie-_The_Thailand_Jihad

Operation Entebbe

http://de.wikipedia.org/wiki/Operation_Entebbe

Einladung zum WSIS 2009, bei Weltpfadfinderverband (WAGGGS / WOSM)

http://www.scout.org/en/information_events/events/wsis/3rd_wsis

Einladung zum WSIS 2009, bei: Internationale Konferenz des Katholischen Pfadfindertums (IKKP) / International Catholic Conferenz of Scouting (ICCS) / Conférence Internationale Catholique du Scoutisme (CICS)

http://www.cics.org/html/download/circular_letter/Circulair_Letter__Apr09_ENG.pdf

IUMS, bei WSIS

http://www.wsis2009.org/scouting_iums.php

Dr. Abdullah Omar Naseef

http://www.historycommons.org/entity.jsp?entity=abdullah_omar_naseef_1

Rabita Trust

http://www.satp.org/satporgtp/countries/pakistan/terroristoutfits/Rabita_Trust.htm

WAMY

http://demo.ebiz-today.de/personen/personen,217,Weltweit_vernetzter_politischer_Islam,news.htm

http://www.discoverthenetworks.org/groupProfile.asp?grpid=6425

http://www.geocities.com/johnathanrgalt/FBI_was_frustrated.html

militantislammonitor.org/article/id/2050

http://article.nationalreview.com/?q=ODgwMGNkNzM0MTNiMWMyZGM3ZWJlYTYxYzczNGNhMmU= </

http://de.wikipedia.org/wiki/World_Assembly_of_Muslim_Youth

Ibrahim el-Zayat

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E01016036B44C421C90293F71616657F0~ATpl~Ecommon~Scontent.html

FEMYSO

http://de.wikipedia.org/wiki/Forum_of_European_Muslim_Youth_and_Student_Organizations

Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD)

http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Gemeinschaft_in_Deutschland

Pfadfinderfunktionäre flirten mit dem Polit-Islam, Baden-Powell wäre womöglich stocksauer. Das 1923 gegründete Internationale Pfadfinderzentrum im Schweizer Kandersteg, Weltzentrum des WOSM, lädt zum WSIS Uganda 2009

http://www.scout.org/en/information_events/events/wsis/3rd_wsis

Anmeldung bei den tunesischen Pfadfindern, Scouts Tunisiens (al-Kachāfa at-Tūnisiyya) der Teilnehmerbetrag ist nach Jeddah (Dschidda) zur IUMS zu überweisen. Bitte ausfüllen: 12. Experience in working with Scouting and Spiritual Development, 13. Have you participated in an inter-religious dialogue before? If yes, briefly explain your experience

Applications to be sent to: Mr. Hussain Sahal, Deputy General Secretary, International Union of Muslim Scouts (IUMS), P.O. Box 9141 Jeddah 21413, Kingdom of Saudi Arabia. (Deadline for the application to reach us: 20th July 2009)

http://www.scouts.org.tn/pages/Registration-3rd-WSIS-En.pdf

The Hebrew Scout Movement, Israel (Hebrew)

http://www.zofim.org.il/

Friends of Israel Scouts. Tzofim

http://www.chetz-vkeshet.org.il/

Catholic Scouts Association in Israel (CSAII)

http://www.csaii.org/en/

Gaza, Hamas, Kindererziehung. Bei: Spirit of Entebbe

http://spiritofentebbe.wordpress.com/2009/09/03/gaza-stimmen-fur-den-frieden/

Dr. Mathias Rohe verkauft uns die Scharia

September 6, 2009 von zottelhexe

حصان طروادة

ḥiṣān ṭarwāda

Trojanisches Pferd

Trojanisches Pferd

Zum neuen Buch des schariakonformen Regierungsberaters Mathias Rohe: »Das islamische Recht – Geschichte und Gegenwart«. Eine Islamkritik von Jacques Auvergne

Herr Mathias Rohe aus dem mittelfränkischen Erlangen sieht in Deutschland „jeden Tag“ die Scharia (šarīʿa) angewendet und hält das auch noch für völlig unproblematisch (1). Beides ist zwar ziemlicher Unsinn, doch der knapp 50jährige ist Juraprofessor, hat seit drei Jahrzehnten den Nahen Osten bereist und darf in unseren gemäßigt islambegeisterten Regierungskreisen verkehren, wo er mit mehr oder weniger esoterischen Krümeln seiner Erkenntnis den Verfassungsschutz berät. Warum beschönigt Rohe die Frauenentrechtung und den Kulturrassismus des orthodoxen Islam? Von Rohe abgesehen ist ein deutscher Richter islamrechtlich wahrscheinlich uninformiert, und das ist auch gut so, er kann also die diskriminierende šarīʿa in seiner Berufstätigkeit nicht anwenden und will es hoffentlich auch nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gelten säkulare, von recht gründlich ausgebildeten Menschen im Laufe von Jahren und Jahrzehnten ersonnene und demokratisch bestätigte Gesetze, oberster Souverän in der Bundesrepublik ist damit das Deutsche Volk, nicht die Gottheit Aphrodite oder Jupiter. Wenden wir zunächst einen Blick auf das islamfreundliche Umfeld des 1959 in Stuttgart geborenen Juristen.

Mathias Rohe ist Mitglied des Kuratoriums der seit 25 Jahren die Scharia verharmlosenden Christlich-Islamischen Gesellschaft (CIG). Ehrenamtlich tätiger geschäftsführender Direktor der CIG ist seit 2001 der katholische Theologe Dr. Thomas Lemmen, 2003-2007 Referent für Islamfragen beim deutschen Innenministerium. Die Koranfreundin Melanie Miehl ist Thomas Lemmens Ehefrau und war gemeinsam mit Murat Aslanoğlu 2003-2008 Vorsitzende des Dachverbandes aller Dialogbetreiber namens Koordinierungsrat des christlich-islamischen Dialogs (KCID) und sagt, wie ihr Mann, niemals etwas Abschätziges über den ḥiǧāb repressiver Sexualmagie oder die Sakraldoktrin der šarīʿa.

Der 1972 geborene Aslanoğlu lebt im beschaulichen südwestdeutschen Korb bei Waiblingen im Rems-Murr-Kreis. Anlässlich einer Veranstaltung mit Dr. Udo Ulfkotte in Waiblingen (2), zu welcher der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU, Kreisverband Rems-Murr mit dem CDU Stadtverband Waiblingen eingeladen hatte, warnte Aslanoğlu („Wie Feindbilder im Menschen wirken“) am 13.03.2007 aus dem mit weit über 200 Menschen gefüllten Zuhörerraum heraus vor einer mit der nationalsozialistischen Judenverfolgung vergleichbaren Muslimen-Verfolgung in naher Zukunft, ein kalkuliert erpresserisch entworfenes Schreckensszenario, das 2009 auch der sich Abu Hamza nennende salafistische Prediger Pierre Vogel bedient. Der Journalist Dr. Udo Ulfkotte, zeitweiliger Dozent für Sicherheitsmanagement an der Universität Lüneburg und vieljähriger Nahostexperte, konnte im Rahmen der Veranstaltung sein damals ganz neues, auch heute unbedingt lesenswertes, bei Eichborn, Frankfurt am Main 2007 erschienenes Buch zur subversiv agitierenden Muslimbruderschaft »Heiliger Krieg in Europa. Wie die radikale Muslimbruderschaft unsere Gesellschaft bedroht (3)« vorstellen, als unerwartet ein jüngeres weibliches Wesen in ihrem politischen schwarzen Stoffkäfig (burqa, ḥiǧāb) das Podium betrat, das sich darüber empörte, dass ihre schamlosen nichtmuslimischen („christlichen“) Altersgenossinnen im Sommer immer wieder bauchfrei und im knappen T-Shirt in die Schule gekommen waren. In der Tat schauen wir nichtmuslimischen, ex-muslimischen oder säkular muslimischen Europäer lieber selbstbewusste halbnackte Menschen an als islamrechtlich zwangsverheiratete Bekleidete oder islamrechtlich gesteinigte Bekleidete.

Aslanoğlu, der ernsthaft behauptet, Islam, Demokratie und Menschenrechte seien miteinander verträglich, rief die baden-württembergische Landesregierung und ihren Staatssekretär Wicker am 22.09.2008 zu einem religionspolitischen, explizit theozentrischen Denken auf. Ganz ausdrücklich will Aslanoğlu den Menschen aus dem Zentrum des politischen Handelns entfernen und eine die Politik bestimmende Gottheit an seine Stelle setzen, wobei er mit „Schöpfer“ selbstverständlich den koranischen Allah meint: „Geld allein macht nicht glücklich und der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge. Die aktuelle Bankenkrise führt uns das wieder deutlich vor Augen. … Ich wünsche mir, dass wir endgültig das 20. Jahrhundert hinter uns lassen, das von menschenverachtender Massenvernichtung und ausuferndem Kapitalismus geprägt war. Und im 21. Jahrhundert ankommen, in dem wir den Sinn des Lebens erkennen und uns unseres Schöpfers und unserer Selbst besinnen (4).“

Am 21. Januar 2007 hielt Murat Aslanoğlu in Stuttgart auf dem Weltreligionstag eine fromme Rede, in der er Allah durch das Wort Gott zu ersetzen beliebte und den politischen, sexualpolitischen und herrschaftskulturellen Anspruch des Islam ebenso höflich zu erwähnen vermied wie dessen leider weltweit nach wie vor den Ton angebenden Fundamentalismus und das immense Potential an islamischer Demokratiegefährdung (5). Murat Aslanoğlu kritisiert die unmenschliche Doktrin der šarīʿa und das gegenmoderne fiqh-Recht keineswegs, sondern erzählt bietet uns unverbindlich das Phantom eines Kitsch-Islam an. Sollte denn der Aktivist im interreligiösen Dialog von der Scharia noch nie etwas gehört haben? Die ihrem Anspruch nach ewige, kohärente und den Muslim zu ihrem Einhalten verpflichtende šarīʿa ist 1990 völlig islamisch als Grundlage der verlässlich frauenentrechtenden und kulturrassistischen Kairoer Erklärung der Menschenrechte erkannt worden (44). Kennt Herr Aslanoğlu den Politik werdenden Islam, das Islamische Recht des fiqh nicht, das der Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE) so sehr am Herzen liegt (6), (45)? Der Diplom-Betriebswirt, ältester Sohn türkischer Einwanderer, ist Fachreferent für Finanzen und Controlling bei einem großen deutschen Autohersteller, gehörte sechs Jahre lang dem Stuttgarter Jugendhilfeausschuss an und war Teil jener kleinen Gruppe von Muslimen, die von Papst Benedikt XVI. beim Kölner Weltjugendtag 2005 empfangen wurde.

Seit 2006 hat der gelernte Pädagoge und derzeitige Anwendungsprogrammierer Wilhelm Sabri Hoffmann den Vorsitz der CIG inne. Hoffmann besetzt in seiner Heimatstadt Rheine den Posten des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates. Mit der Geschichte der ältesten und größten deutschen Dialoggesellschaft untrennbar verbunden ist der Name von Scheich Bashir Ahmad Dultz.

Sufi-Scheich Dultz, 1935 im ostpreußischen Königsberg geboren, Sohn eines angeblichen Islamkonvertiten, beteiligte sich 1951/52 an der Gründung der Deutschen Muslim-Liga, die Anhörungsrecht im Präsidium des Deutschen Bundestages hat und aus der sich in den Achtzigern die Deutsche Muslim Liga Bonn (DML Bonn) abspaltete, auf deren Homepage man zum schariakonform ausgerichteten Zentralrat der Muslime (ZMD), zu www.sufi-tariqah.de und zu www.bendorferforum.de verlinkt. Die Islamkonvertitin und Diplom-Psychologin mit Zusatzausbildung in Gestalt-, Gesprächs- und Hypnotherapie sowie in NLP Frau Coletta Latifa Damm ist Vorstandsmitglied des Bendorfer Forums für ökumenische Begegnung und interreligiösen Dialog (Bendorfer Forum), Mitglied der DML Bonn, der Sufi-Bewegung Tariqah Safinah sowie Vorstandsmitglied der CIG.

Staatsbürger Dultz, das einstmalige Flüchtlingskind, hat Höheres im Sinne und lässt sich im Allgemeinen nur mit „Schech Bashir“ anreden. Aussteiger Dultz verbrachte drei Jahrzehnte lang in Libyen unter königstreuen Beduinen und ist als Scheich der Tariqah as-Safinah Teil der radikalislamisch-mystischen Strömung der ṭarīqa aš-šāḏilīya oder Tariqa asch-Schadhiliyya (7), (8), (9) einer Jahrhunderte alten nordafrikanischen Bewegung, die auf Sheykh Abu-’l-Hassan ash-Shadhili (Sidi Belhassen Chedly, † 1258) zurückgeht. Diesem Sufi-Orden fühlten sich in Europa bereits der schwedische impressionistische Maler Ivan Aguéli (Sheikh ‘Abd al-Hadi Aqhili, 1869-1917) und der französische Sinnsucher René Guénon (1886-1951) verpflichtet, zwei verspätete Romantiker oder verfrühte Hippies. In den USA vertrat der mittlerweile im jordanischen Amman lebende Ex-Katholik, Fachmann für schafiitisches Recht und Sufi-Scheich Nuh Ha Mim Keller den Orden (aṭ-ṭarīqa) der šāḏilīya deutsch Schadhiliyya (10). Herr Dultz, ehrfürchtig zu nennen „Schech Beshir“, war Gründungsmitglied und ist Vorstandsmitglied des erwähnten Bendorfer Forums, 2008 wurde ihm für seine angeblich verdienstvolle Arbeit um den interreligiösen (schariakonformen) Dialog das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Orientverliebten Narzissten wie Aguéli, Guénon und Dultz waren beziehungsweise sind Pressefreiheit und universelle Menschenrechte nicht so wichtig, die gespielt schamhafte irdische Machtergreifung bei laut beschworener himmlischer Mystik geht diesen Schariafreunden auf ihrem Ego-Trip nun einmal vor. Anders als Europas Orientfreunde das vermuten mögen, ist Sufismus (arab. taṣauwuf, pers. erfan) seit Abū Ḥāmid Muḥammad bin Muḥammad al-Ġazālī († 1111, deutsch auch al-Ghazali oder Algazel), mitnichten ein irgendwie befreiter Islam, sondern eine alles Individuelle auslöschende Selbsthypnose, die sich die kulturrassistischen Sklavenketten des Korans und der ḏimma solange schönlügt, bis die Unterwerfung unter Allah und Hadithe als Befreiungserlebnis gefühlt wird. Soweit zu Rohes Umfeld, nun zu Rohe.

Mathias Rohes neues Buch nennt sich, vielleicht ja in bewusster Erinnerung an das gleichnamige Werk des Muslimbruders Said Ramadan (Saʿīd Ramaḍān) „Das islamische Recht“. Rohes die Zwangsverheiratung, den Apostatenmord und die Steinigung bagatellisierendes Buch (Rohe: „Auch islamisches Recht ist Recht“) wurde durch die Gerda Henkel Stiftung gefördert, die im Sommer 2009 den Themenschwerpunkt „Islam, moderner Nationalstaat und transnationale Bewegungen“ mit großzügigen Stipendien zu unterstützen gedenkt (die Ex-Muslime bekommen selbstverständlich nichts), die Stiftung beauftragt Prof. Dr. Mihran Dabag mit der wissenschaftlichen Leitung (11). Mihran Dabag hat zu Völkermord und Kolonialismus geforscht, der Bundesverdienstkreuzträger ist armenischer Abkunft und fordert richtigerweise die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern (1915-1917) durch die heutige Türkei. Mathias Rohe:

3. Auch islamisches Recht ist Recht.

Auch Faustrecht ist Recht.

3. Streben nach Gerechtigkeit ist Leitmotiv aller Rechtsordnungen.

Gottesfreund Rohe unterlässt es, zuzugeben, dass der „gerechte“ Islam nach Ungerechtigkeit strebt, nach geheiligter Diskriminierung: Frauen gelten im Islam als unzuverlässig sowie dümmlich und werden daher islamrechtlich entmündigt, sie sind als eklig und als satanisch besudelt anzusehen und gelangen recht leicht in die ewigen Flammen der Hölle. Dhimmis (Dhimam, ḏimam, wörtlich: Schutzbefohlene) sind Menschen zweiter Klasse, Autor Rohe aber, seltsamerweise argumentiert der Mann zum Thema Islam oftmals wie ein Muslimbruder, verschweigt uns den Kulturrassismus der Dhimmitude. Der im fränkischen Erlangen lehrende Jurist findet es also irgendwie gerecht, wenn der Islamapostat aus Gründen der „islamischen Gerechtigkeit“ ermordet wird.

Das Islamische Recht ist ein Fossil der Menschheitsgeschichte, ein menschenfressender Dinosaurier. Wir haben šarīʿa und fiqh, Gebiet um Gebiet, letztlich weltweit außer Kraft zu setzen. Rohe aber will die Scharia, Rohe will die Islamischen Gerichte.

3. Insofern gibt es Unterschiede zwischen religiös ausgerichteten und säkularen Rechtsordnungen; erstere enthalten auch eine transzendente, jenseitsbezogene Dimension.

Jurist Rohe wirbt für den Glauben an eine womöglich ersponnene zweite, göttlich-jenseitige Welt und stellt den nach diesem kosmisch halbierten Weltbild widergöttlich zu nennenden Parlamentarismus neben die „ganzheitliche“, von Abū l-Aʿlā al-Maudūdī (1903-1979) und diesem nachfolgend von Sayyid Quṭb beschworene ḥakimīya allāh, den Rechtsstaat äquidistant neben die Allahkratie. Diese Forderung nach dem Tolerieren der Gottesherrschaft hält Rohe konsequent durch und lässt sie auch alle seine Interviews prägen (12), (13).

In einer freiheitlichen Demokratie ist es schlicht unerheblich, ob ich dieselbe Göttin oder denselben Gott verehre beziehungsweise verspotte wie mein Bürgermeister, Arbeitgeber, Polizeipräsident, General, Staatspräsident oder Erlangener Jura-Professor. Im Jahre 1553 und in der Stadt Genf war das allerdings noch anders, da durfte Jurist und Theologe Johannes Calvin den Juristen und Theologen Michel Servet nach zehnwöchiger Kerkerhaft auf feuchtem Laub verbrennen lassen, weil der zweite das staatlich vorgeschriebene Dogma der Trinität leugnete und der erstgenannte nicht nur Staatsoberhaupt, sondern auch bereit war, seine etwas wahnsinnige Religion zum angewendeten Recht werden zu lassen sprich für seinen imaginierten (fraglos pervertierten) himmlischen Jesus irdisch zu töten (14).

Wer mit Prügel und Einschüchterung zum Glauben an die Hölle und den Teufel aufruft, das taten Machthaber wie Muḥammad und Calvin mit einigem Genuss und das machen leider die meisten Koranschulen, der verdient es doch sicherlich, als Kultivierer eines leicht wahnhaften Weltbildes bezeichnet zu werden.

Will Rohe mehr Toleranz zur Verschärfung des überholten Straftatbestandes der Gotteslästerung?

Soll, wie Necmettin Erbakan (* 1926), Mustafa Cerić (* 1952) und Tariq Ramadan (Ṭāriq Ramaḍān, * 1962) es wünschen, säkulares (nichtislamisches) Recht auch in Europa nur noch für Nichtmuslime gelten, soll die Glaubensnation (umma) der europäischen Muslime ihr eigenes, frauendiskriminierendes Familienrecht (mit Eherecht und Personensorgerecht) sprechen dürfen?

Dass ein deutscher Jurist und Richter es überhaupt wagt, in einem von der Gerda Henkel Stiftung geförderten Buch, das ja womöglich den Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erhebt, das Wort „Jenseits, jenseitig“ zu benutzen, sollte auch die religiös empfindenden Menschen unter uns wütend werden lassen. Im wissenschaftlichen Sinne – und auch im juristischen Sinne, sehr geehrter Herr Dr. Rohe – gibt es kein Jenseits. Rohe hätte vom anerzogenen beziehungsweise stimmungsbedingten Albtraum der Hölle, von der konstruierten oder der imaginierten Hölle und von der Heilserwartung oder Vision des Paradieses sprechen können. Auf die deformierenden psychischen Folgen ausgewachsener Höllenangst hinzuweisen wäre dabei zweckmäßig gewesen.

Die Steinzeit sickert in die prekäre kulturelle Moderne, die Götter halten Einzug in unsere Kindergärten, Schulen, Jugendämter, Krankenhäuser, Parlamente und Gerichtssäle.

Wir werden sowohl Rohe als auch die bei ihm ausgebildeten Islamwissenschaftler wie Michael Kiefer und die von ihm beratenen Politiker wie Wolfgang Schäuble genau beobachten müssen.

3. Auch wer vom islamischen Recht kaum etwas weiß, hat nicht selten präzise Vorstellungen davon.

Rohe verspottet die Kaste der muslimischen und vor allem nichtmuslimischen fiqh-Unkundigen. Er selbst sei islamisch rechtskundig, ob sein (bekennend niedergeschriebenes) Wissen über das demokratische Online-Lexikon Wikipedia hinausgeht, werden wir gleich hören.

An dieser Stelle gibt der Islambeschöniger der deutschen Bevölkerung zwei Freibriefe, erstens: Dhimmi, du brauchst über das Islamische Recht nichts zu wissen, das erledigt der Herr Rohe für dich. Und zweitens lässt sich mit „Mufti“ Rohe nun sagen: Wer behauptet, das Islamische Recht zu kennen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein veritabler Phantast, ein präziser Spinner.

Ressourcenschonend kalkuliert. Die Effizienz der Islamisierung.

3. Handabhacken, Auspeitschen oder Steinigen von Ehebrechern, Tötung Andersgläubiger und Benachteiligung von Frauen sind einige der am weitesten verbreiteten Stereotype.

„Stereotype“ suggeriert gezielt: Wer das sagt, hat keine Ahnung vom Islam. Zugleich schweigt der bekennende tägliche Schariaverwender Mathias Rohe dreist zu der Frage, ob denn Auspeitschungen nicht islamrechtliche Möglichkeiten sind. Das deutsche, sprich das gierig nach Krümeln wohlschmeckender Islambeschönigung lechzende Publikum hat Rohes Erlaubnis, über jeden Islamkritiker verbal herzufallen.

Wer wird es nach Rohes trickreicher oder dümmlicher Islambewerbung noch wagen können, zu sagen, die Peitschenhiebe im saudi-arabischen Riad (ar-Riyāḍ), indonesischen Banda Aceh oder pakistanischen Kandahar (Qandahār) seien Politik gewordene islamische Religion, seien der zum geltenden Recht gewordene Islam?

Die realen Apostatenmorde in Somalia und Pakistan, die Steinigungen im faschistischen „Gottesstaat“ Iran als Stereotype zu bezeichnen ist eine Unverschämtheit und eines Richters auch in seinem Märchenbücher schreibenden Privatleben nicht würdig.

4. Die moderne Rechtsentwicklung [des fiqh] nimmt gegenüber der frühen und klassischen Entwicklung einen vergleichsweise geringen Raum ein. Auch unter Wissenschaftlern dominiert deshalb eine historisierende Sicht …

Für mich ist ein Richter dann wenig historisch-kritisch, wenn er, um ein Urteil zu fällen, erst in einem 1.400 Jahre alten Buch blättern muss und das Werk auch noch allen ernstes als vom Himmelsgott herabgesendet hält.

Aber vielleicht hat der Fachmann für „klassischen, gerechten“ und „modernen, anpassungsfähigen“ fiqh die Herren Abū l-Aʿlā al-Maudūdī, Āyatollāh Ruḥollāh Ḫomeinī, Necmettin Erbakan oder Yūsuf al-Qaraḍāwī im Sinne, wenn er vom religionsrechtlichen Entwicklungspotential des Islam schwärmt.

4. Als Beleg hierfür seien die Ausführungen des bedeutenden hanafitischen Juristen al-Saraḫsī (gest. 483/1090) zu Tötungsdelikten genannt. … jenseitige Bestrafung [böte keine ausreichende Abschreckung]. Zur wirksamen Abschreckung sei deshalb das Regime der diesseitigen Strafe (ʿuqūba) und entsprechender Vergeltungsmechanismen (qiṣāṣ) eingeführt worden.

Dass sich das säkulare Recht aus vormodernen Kongressen namens Palaver, Thing oder Paw-Waw entwickelt hat mithin aus dem Dialog und vor allem aus der Konkurrenz zwischen Häuptling und Schamane mag ja so gewesen sein und verdient unsere Aufmerksamkeit – im Fach Geschichte oder Ethnologie, nicht aber im Bereich der Verhandlung über die Leitlinien unserer bundesdeutschen Institutionen. Das Grundgesetz ist auch mit ehrenwerten Medizinmännern, Gurus oder steinigenden „unfehlbaren“ iranischen Ayatollahs nicht verhandelbar.

Wir Staatsbürger wollen keine Theologisierung der Politik und schon gar keine politisch einflussreichen Geistlichen, deren antiquiertes Rechtsverständnis dem Talionsprinzip (Vergeltungsrecht, qiṣāṣ), der Kulturstufe der bronzezeitlichen Blutrache, oder dem eisenzeitlichen Wergeld (angelsächsisch weregild, arabisch dīya) entspricht.

Die šarīʿa und der fiqh sind nicht reformierbar, weil die extrem kulturrassistischen Hadithe (aḥādīṯ) nicht geändert werden können und auch der qurʾān in Sachen Recht auf Leben, Erbe für Frauen, Rechtsfähigkeit für Frauen, Religionsfreiheit oder Islamkritik alles andere als uneindeutig ist. Letztlich aber, weil die Verlautbarungen der berühmten Gottheit Allāh auf ein gestuftes Entrechten der Frauen und der verschiedenen Menschenklassen hinausgelaufen sind.

Auf der Seite www.islam101.com nennt Dr. Abid Hussain das grundsätzlich ewig diskriminierende islamische Erbrecht als von göttlicher Gerechtigkeit und göttlichem wertschätzendem Ausgleich (The divine justness and equitability of the Islamic laws of inheritance) geprägt (15). Dr. Rohe scheint mit der Rechtsauffassung des Herrn Hussain keine ethischen Schwierigkeiten zu haben.

Islamisches Recht (Politik gewordener Islam) wird etwa stets mehr oder weniger frauendiskriminierend sein müssen und wird jeden Islamkritiker an Gesundheit beziehungsweise Leben bedrohen. Doch selbst eine heute nur ein bisschen frauenentrechtende gerichtliche Urteilsbildung kann uns beziehungsweise kann die Allgemeinen Menschenrechte (1948) und das auf ihm begründete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht zufriedenstellen. Rohe lehrt die juristische Barbarei (16).

4. Aspekte des Minderjährigenschutzes

Das islamische Heiratsalter für Mädchen beträgt neun Jahre. Nach Islamischem Recht kann auch heute die Zehnjährige oder Neunjährige Braut von ihrem als walī muǧbir fungierenden Vater gegen ihren Willen verheiratet werden, was Professor Rohe weiß und aus schwer nachvollziehbarer Motivation verschweigt.

Erst im Dritten Teil meint Rohe zum Verstoß gegen den ordre public:

354. Die Eheschließung Vierzehnjähriger wird hingegen schon als derartiger Verstoß hinzunehmen sein. Ein Mindestalter von zwölf Jahren ist keineswegs hinnehmbar.

Der nötigende Heiratsvormund heißt walī muǧbir, die islamrechtliche potentielle Zwangsheirat wilayāt-al-iǧbar englisch wilayat al-ijbar.

Wer über die schariatische Doktrin oder den die Scharia verwirklichenden fiqh schreibt und dabei unterlässt, für die längst in Europa nachweisbaren zwangsverheirateten elfjährigen oder zehnjährigen (schwangeren) Ehefrauen sein Mitgefühl sowie seine Wut über die schuldigen Erwachsenen auszudrücken, der hat das Thema „Das Islamische Recht“ aus pädagogischer, sozialarbeiterischer und politischer Sicht verfehlt. Lediglich „das darf man hier zur Zeit aber nicht machen“ zu schreiben ist etwas dürftig, zumal wir uns die Frage nach den künftigen Mehrheitsverhältnissen gerade unserer Innenstädte machen müssen, wo sich der säkulare, am Grundgesetz und an der AEMR orientierte ordre public in naher Zukunft zu verflüchtigen droht. Für den geschmeidigen Professor aus Erlangen ist das kein Problem, dann gibt es eben einen neuen ordre public, der Allahs Kindbraut bejaht.

Wesentlich deutlicher als Herr Rohe sagt uns das Familienministerium von Malaysia, was Islamisches Recht ist:

»1. Ist das Einverständnis der Braut in ihre Heirat erforderlich?

Ja, für jede Heirat ist das Einverständnis der Braut erforderlich. Bei einer noch nie verheirateten Frau (Jungfrau) kommt das Einverständnis von ihrem wali mudschbir [Heiratsvormund mit der Berechtigung zum Zwang].

2. Kann das jungfräuliche Mädchen durch den wali mudschbir auch ohne ihre Zustimmung in eine Ehe gezwungen werden?

Ein jungfräuliches Mädchen kann durch den wali mudschbir auch ohne ihre Zustimmung in eine Ehe gezwungen werden, soweit die eheliche Verbindung sekufu [standesgemäß] ist und sie für die Braut keine dharar [Beschädigung] ihrer syarie [schariarechtlichen Verpflichtungen] darstellt.

6. Wer ist wali mudschbir?

Wali mudschbir ist der biologische Vater des Mädchens oder der Großvater väterlicherseits (17).«

6. So verweisen auch die meisten Verfassungsordnungen des vom Islam geprägten Kulturraums in der einen oder anderen Form auf die Scharia als Ganzes (was immer das sein mag) oder doch auf ihre (tragenden) Prinzipien als maßgebliche Rechtsgrundlage.

Wieder Rohes Trick, die Scharia, gerne schreibt er sie dazu in Anführungszeichen, als unverbindlich-verspielte Konstruktion, als harmloses Phantom darzustellen und damit jeden Schariagegner als unglaubwürdig. Das Islamische Recht indessen sei „law in action“, flexibel und modernisierbar, was leider falsch ist, da Koran und Hadithe eindeutig und zwar eindeutig diskriminierend sind. Wir sollten Mustafa Cerić ernst nehmen, der die „Weltanschauung“ (sic!) Scharia als unverhandelbar bezeichnet („Hence, this Islamic covenant, the sharī’ah, is perpetual, it is not negotiable and it is not terminable“). Islamoptimist Rohe setzt auf die Modernisierbarkeit und Humanisierbarkeit des barbarischen Islamischen Rechts. Woher er seine Zuversicht nimmt und ob er die Säkularität der universellen Menschenrechte gegen die Allahkratie verteidigen möchte, erfahren wir leider nicht.

Den Säkularisten und Menschenrechtlern erweist der die šarīʿa letztlich leugnende Erlangener Jurist keinen Gefallen, biedert sich dagegen bei den Scheichs der Golfstaaten oder denjenigen der Kairoer al-Azhar an und denkt nicht daran, dazu aufzurufen, das gegenmoderne Wirken der britischen Scharia-Gerichtshöfe oder der mit ihnen personell und islampolitisch verbundenen theokratischen Herrschaftsordnung des ECFR (Yūsuf al-Qaraḍāwī, Mustafa Cerić) einzugrenzen.

107. Die Diversität des Islamischen Rechts …

Ganz viele kleine Scharias, oder sagt man Scharien?

Menschenrechte sind universell. Der voraufklärerische politische Kult in der Nachfolge von Abū l-Aʿlā al-Maudūdī, Said Ramadan (Saʿīd Ramaḍān) und Necmettin Erbakan wird für die Staaten der kulturellen Moderne zur Herausforderung und zur kulturellen Überlebensfrage, als Jurist und Regierungsberater hier lediglich vom Islam im Plural zu reden verharmlost die demokratiegefährdende Macht etwa der Milli-Görüş-Bewegung oder der Muslimbruderschaft.

Rohe schweigt zum islampolitischen Ziel des Kalifats und übersieht, was die Re-Fundamentalisierung für die leider weniger oft in sich säkularisierende als vielmehr in sich islamisierende Großfamilien eingesperrten Individuen bedeutet. Die in Europa aufwachsenden, mehr oder weniger muslimisch sozialisierten Mädchen und Jungen möchten ja vielleicht auch an den uneingeschränkten Freiheitsrechten teilhaben, von denen unser reiselustiger und orientbegeisterter Dozent Rohe ein Leben lang gesundheitlich, emotional und finanziell profitieren durfte.

9. Das “Recht” lebt maßgeblich von seiner weltlichen Befriedungsfunktion …

Unser Professor entrückt nebenberuflich ins Paradies. Ein Mittelfranke naht sich der Gottheit.

9. Charakteristisch ist also die im Diesseits erzwungene Durchsetzung.

Na, geht doch. Peitschenhiebe als Gottesdienst. Demnächst auch in Erlangen.

9. Religiöse Vorschriften zeichnen sich hingegen dadurch aus, dass ihre Achtung im Diesseits nicht rechtsförmig, sondern allenfalls durch sozialen Druck erzwingbar ist und ihre Missachtung in aller Regel nur jenseitige Folgen hat.

Hat Mathias Rohe den Islam als Gesetzesreligion par excellence denn gar nicht verstanden? Der Muslim ist absolut gehorsamspflichtig, ein Schariaverweigern gefährdet aus islamischer Sicht angeblich das Seelenheil der Großfamilie, weshalb nicht nur (übrigens islamrechtlich) geprügelt werden darf, sondern beispielsweise auch die von Gott Allah persönlich bei Alkoholgenuss vorgesehenen vierzig bis achtzig Peitschenhiebe zu verabreichen sind.

Völlig fälschlich sagt Rohe: Religionsvorschriften sind KEIN Recht.

Richtig muss es heißen: „Religiöse Vorschriften [im Islam] zeichnen sich [leider nach wie vor] dadurch aus, DASS sie rechtsförmig sind.“

Das Islamische Recht IST die Islamische Religion, von der Minderheit säkularer muslimischer Intellektueller einmal abgesehen, denen der die Scharia und den fiqh verharmlosende fränkische Islamwissenschaftler allerdings das Leben schwer macht.

Belügt uns der radikale Schariaverfechter und angebliche tägliche Schariaanwender Professor Mathias Rohe ganz bewusst oder, so etwas gibt es leider, kommt bei dem Herrn in Hirn, Herz und Gewissen schlicht nichts an?

Die gleichheitsfeministisch-säkulare und universell-menschenrechtliche Zeitschrift EMMA, die den mittelfränkischen radikalen Schariaverfechter nicht als verdeckten Konvertiten bezeichnen darf, zitierte bereits vor sieben Jahren den Islamwissenschaftler Hans-Peter Raddatz: „Erste Schritte in Richtung einer Rechtssprechung im Sinne des Islam sind erkennbar, beherzt verstärkt vom Erlangener Juristen Rohe, der richtungsweisend für das Entstehen eines parallelen Rechtswesen werden könnte (18).“

10. [Die] Scharia … verweist neben den auch diesseitsbezogenen Bewertungen menschlichen Verhaltens als „geboten” wāǧib bzw. „Pflicht“ (farḍ), „erlaubt“ (mubāḥ) und verboten (ḥarām) [ferner auch] jenseitsorientierte Bewertungen wie „empfohlen“ (mandūb, mustaḥabb) und „missbilligt“ (makrūh) …

Korrekt, das ist das Kristallgitter der Scharia, dem letztlich der Binärcode Himmelsgott – Teufel beziehungsweise islamisch Allāh – ʿAzāzil (Allāh – Iblīs) zugrunde liegt. Mit den Worten der bisweilen von Weltekel geschüttelten Sufis gesprochen geht es um den Ausgang aus der besudelten, dämonisch angekränkelten dunya (Diesseits) hinein in die wahrere Wirklichkeit der āḫira (Jenseits als Ort des göttlichen Gerichtes), geht es um die endgültige Weichenstellung in ǧanna (Himmel im Islam) und ǧahannam (Hölle im fundamentalistischen Islam).

Irdisch wiederspiegelt sich ǧanna – ǧahannam im islamistischen Binärcode dār al-islām wa dār al-ḥarb, der territorialpolitischen Zweiheit des Reinen und Unreinen, auf der individuellen körperlichen Ebene im Dualismus at-tahara wa an-naǧasat, welcher Körperorgane, Körperflüssigkeiten sowie Handlungen, Monats- und Tageszyklen in himmlisch kompatibel und vom Satan verunreinigt zerspaltet. Nichtmuslime sind stets ziemlich besudelt, was wesentlich schlimmer ist als lediglich verschmutzt. Man darf im Kulturrassismus der Schariapolitik Hund, Schwein, Kot, Weib oder ḏimmi (Dhimmi, halbfreier Monotheist sittlich geringeren Wertes) nicht berühren, sonst ist das nächste Gebet ungültig. Reinigungsrituale kommen also zum Einsatz.

Nicht korrekt ist es, muslimischen fundamentalistischen Kunden oder Endverbrauchern von Scharia-Islam (nach Tibi) oder fiqh zu unterstellen, zwischen einer diesseitsbezogenen und einer jenseitsbezogenen Handlung einigermaßen klar unterscheiden zu dürfen oder auch nur zu können. Der Muslim hat sein gesamtes Leben auf al-āḫira und Allāh auszurichten, es gilt der totale Jenseitsvorbehalt.

Um ein Wort aus der Sprache der Evangelischen Kirche zu benutzen ergibt sich das islamische Welt- und Lebensgefühl radikaler „Heilsungewissheit“ aus dem vermeintlichen Wissen, dass letztlich nur die undurchschaubar brutale Gottheit über den Eingang ins Paradies entscheiden kann. Zugleich hat der Muslim als Gottesknecht (ʿAbd Allāh, als Vorname: Abdallah) das Verhalten des Propheten geradezu sklavisch zu imitieren und dabei die Vorgaben von Vater, maḥram, walī (hier Heiratsvormund), Ehemann (als Frau), imām, muftī (19), šaiḫ (Scheich (20) und maḏhab (Rechtsschule) sklavisch zu befolgen (die Pflicht zum taqlīd), sofern diese nicht eindeutig gegen die Scharia verstoßen, um überhaupt die Chance auf den Eingang in die ǧanna der ewigen Rettung zu gelangen und der ewigen qualvollen Erniedrigung zu entfliehen.

11. [Der gebürtige Sudanese] Abdullahi al-Naʿim, der in den USA lehrt, lehnt die Durchsetzung der Scharia-Regeln durch Gesetzgebung schlechthin ab …

Sehr geehrter Herr Dr. Rohe, so empört und lautstark hat „al-Naʿim“, er lebt in Atlanta, Georgia und nennt sich Abdullahi Ahmed an-Na’im, dann doch nicht gegen den Schariavorbehalt der älteren pakistanischen und vor allem der jüngeren irakischen und afghanischen Verfassung protestiert. Auch geht der gebürtige Afrikaner, Islambeschöniger und angebliche Islamreformer an-Na’im weder zur göttlichen islamischen Diktatur des Iran noch zum Europäischen Fatwa-Rat (ECFR) glaubhaft auf Distanz.

11. [an-Na'im, al-Naʿim] „Unter Scharia verstehe ich das religiöse Normensystem des Islam. … weil … die Scharia nicht gesetzlich verordnet werden und zugleich ein religiöses Normensystem bleiben kann.

Was für ein scheinheiliger Trick, das ist doch taqīya pur und zielt auf das Kalifat: Die imaginierte Gottheit Allah erschuf nach islamischer Doktrin die Scharia, der Mensch könne sie weder gänzlich verstehen noch abändern. Zum Anwenden der Scharia sprich zum Case Law des fiqh hat die Menschheit in den Grenzen von Koran und Hadithen einige Befugnis. Die Scharia gilt dem politischen (orthodoxen) sunnitischen Islam als eher unbegreifbar und als völlig unverfügbar, zum Aufbau der Scharia-Gerichte aber will der orthodoxe Islam verpflichten. In der kulturellen Moderne bedeutet das Rechtsspaltung.

Orthodox angewendete islamische Religion ist fiqh. Die Scharia gehört dem politisch denkenden imaginierten „himmlischen“ Allahgott, der fiqh, das Islamische Recht, obliegt der islamrechtlich ausgebildeten „irdischen“ Elite. Beidem absolut zu gehorchen, Scharia und fiqh, obliegt dem muslīm. Islamischer Rechtsgehorsam ist, um ein Wort aus der Sprache der Katholischen Kirche zu verwenden, gleichsam ein sakramentales Handeln.

Abdullahi Ahmed an-Na’im (21), seltener al-Na’im oder el-Na’im, wünscht die Aussöhnung („synergy and interdependence“) von Menschenrechten, Religion und Säkularität, was im Klartext bedeutet, dass er das Kalifat wünscht. Der bei Rohe zitierte korankonforme Menschenrechtler und Meister der taqīya war von 1993-1995 US-amerikanischer Geschäftsführender Direktor der bekanntermaßen kopftuchfreundlichen und übermäßig israelkritischen so genannten Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, hatte den Wiarda Chair am Menschenrechts-Institut der Universität Utrecht inne und lehrt heute Recht im Zentrum für Recht und Religion an der Emory University School of Law in Atlanta, Georgia (22).

Vor den radikalislamischen Putschisten aus der Hauptstadt Khartum (al-Ḫarṭūm) musste an-Na’im als Anhänger der „reformislamischen“, zaghaft geschlechtergerechten (vgl. Rabeya Müller) und „islamsozialistischen“ (vgl. Muʿammar al-Qaḏḏāfī) beziehungsweise „islamdemokratischen“ (vgl. Recep Tayyip Erdoğan) Bewegung um den aufgrund angeblicher Islamapostasie hingerichteten mystischen Lehrmeister und charismatischen Gründer ordensähnlicher Bewegungen Maḥmūd Muḥammad Ṭaha aus dem Sūdān fliehen, kann aber, o Wunder, inzwischen wieder in den radikalislamischen, terrorismusfreundlichen Staat der afrikanischen Muslimbrüder einreisen. Der in hohem Maße an der koranzentrierten Theologie („der entwicklungsfähige Koran“) des von einem subjektiven Offenbarungserlebnis (Die zweite Botschaft des Islam, (23)) motivierten Maḥmūd Muḥammad Ṭaha orientierte Professor an-Na’im sinniert über den Koran des US-Präsidenten Jefferson (24) und lässt sich von der 1936 gegründeten Ford Foundation ein Forschungsprojekt über das Islamische Familienrecht finanzieren (25).

Die šarīʿa, so Rechtsprofessor an-Na’im, müsse man nur modernisieren und dann korrekt anwenden, es komme auf den gerechten Einsatz der Scharia an (26). Den kulturellen Rassismus von Koran und Hadithen leugnet der angesehene Professor, der ja vielleicht ein Optimist und Islamreformer ist, ein glaubensbewegter Theozentriker oder bewusster Islamisierer sprich Lügner. Rohes Begriff von Scharia scheint maßgeblich auf an-Na’im sowie auf den leicht zu durchschauenden Parteigänger von scharī&#703a, taqlīd und fiqh Professor Ömer Özsoy zurückzugehen.

Der 1963 im türkischen Bünyan (Kayseri) geborene Ömer Özsoy (27) streut die uns sattsam bekannte, ziemlich billige islamische Lüge „Frauen und Männer sind im Koran gleichberechtigt“ und übt allerlei frommes Nebelwerfen, um den sexualpolitischen ḥiǧāb (das Politikum Kopftuch) sowohl in Kleinasien als auch in Europa durchzusetzen: „Ich halte es für völlig verkehrt, die Kopftuchdebatte in Deutschland mit den Ereignissen in der Türkei zu vermischen (28).“

Özsoy, der erst 2004 als Islam-Professor für tafsīr (Koranexegese) ausgebrütet wurde, konnte nur zwei Jahre später an der Universität Frankfurt, Fachbereich Evangelische Theologie, einen Lehrstuhl erhalten. Auf Steuerzahlerkosten also hat man diesem den Kulturrassismus der šarīʿa und die islamgesetzlich vorgeschriebene Frauenentrechtung des fiqh leugnenden Theokraten 2006 eine Stiftungsprofessur angeboten. Die ebenso betörende wie erregende Märchenerzählung vom demokratiefähigen Islam, den Bau einer optimistischen Kulisse, ohne den ein Türkeibeitritt zur Europäischen Union schlecht vermittelbar ist, lässt man sich offensichtlich einiges kosten.

14. der Koran als oberste Normenquelle …

… wird gleiche Frauenrechte und Bürgerrechte für alle Zeit erfolgreich verhindern, weshalb die kulturelle Moderne ihre muslimisch sozialisierten Menschen oder Islamkonvertiten dazu zu bewegen hat, ihr als heilig geltendes Buch und dessen textgewordene Derivate (ḥadīṯ, tafsīr, „muslimischer Katechismus“: İslâm İlmihali (türk.), die geheiligten islamischen Gerichtsurteile des fiqh, die fatāwā nebst der zum fatwā gehörenden Literaturgattung „Adab al-muftī wa-l-mustaftī“, wörtlich: Das gute Benehmen des Muftis und des Ratsuchenden) nicht als für heute gültiges Gesetz zu verstehen. Rohe sieht das anders und will den gesamten fiqh … zunächst: lehren lassen und dazu 2009 den Kulturrassismus jedes fiqh auf 606 Buchseiten verschleiern (29).

15. Menschenrechtsverletzungen zum Beispiel in Saudi-Arabien und im Iran

Allerdings, aber da fehlt etwas, denn es geht in diesen „göttlichen“ Staaten explizit um islamische Menschenrechtsverletzungen. Das islamische Gottesrecht, das Islamische Recht verletzt die universellen Menschenrechte.

16. Die Scharia ist nicht etwa ein Gesetzbuch … Abū Isḥāq al-Šāṭibī [lebte] im 14. Jahrhundert [und stellte die Frage nach den] Zwecken (maqāṣid) [dieser Normen (ʿilla)] der Scharia [und findet diese Zwecke] im Schutz von fünf allgemeinen, unter allen Völkern anerkannten Gütern („Notwendigkeiten“, ḍarūrīyāt): Religion, Leben, Nachwuchs, Eigentum und Verstand.

Der in radikalislamischen Kreisen bis heute hoch verehrte „Imam“ Abū Isḥāq aš-Šāṭibī stellt die wesensgemäß kulturrassistische und frauendiskriminierende Scharia nicht in Frage, sondern gehört (im theozentrischen fiqh-Islam: notwendigerweise) zu den rechtlichen Tricksern (30). Dass der „Nachwuchs“ (Rohe) immer ein „Eigentum“ (Rohe) des Ehemannes ist und die Kinder der verstoßenen Ehefrau der Sippe des Mannes gehören, dulden sowohl der spätmittelalterliche islamische Gelehrte als auch der Erlangener Rechtsprofessor Rohe. Vielleicht möchte sich Mathias Rohe dem fiqh-Konzept des auf den Philippinen und in Indien einflussreichen, in Jamaika geborenen und in Kanada aufgewachsenen islamischen Predigers Abu Ameenah Bilal Philips anschließen? Herr Philips schwärmt von der angeblichen Entwicklungsfähigkeit des Islamischen Rechts („The Evolution of Fiqh“), (31).

Der islamisch fromme Autor und Prediger Abu Ameenah Bilal Philips fordert, The Evolution of Fiqh, unsere Toleranz für die nach dem Vorbild des Propheten erlaubte Verheiratung neunjähriger Mädchen, fordert die Todesstrafe für Schiiten und Homosexuelle und hat Einreiseverbot in die USA.

16. [Laut Abū Isḥāq al-Šāṭibī würden] die Normen (arab. adilla, „Zeichen“) der Scharia nicht dem Verstand widersprechen können, weil ja die verstandesmäßige Erfassung Voraussetzung für ihre Verbindlichkeit (im Sinne konkreter Anwendbarkeit, arab. taklīf) sei.

Das Wort taklīf bedeutet „mit einer Bürde oder Last beladen“ und meint die unlustvolle Belastung des Menschen mit den strengen Vorschriften Scharia. Diese dezidiert schmerzliche Bürde wagt Rohe mit „konkreter Anwendbarkeit“ zu übersetzen, was reichlich sarkastisch ist und dem menschenverachtenden oder jedenfalls die Individualität und den freien Willen auszulöschen drohenden Spruch „Allah gibt niemandem mehr zu tragen, als er ertragen kann“ entspricht.

In der göttlichen Diktatur Iran wird mit taklīf (takleef) die sexualmagische, staatlich angeordnete Initiationsfeier der islamisch reifen (heiratsfähigen) sprich neunjährigen Mädchen zelebriert, die sich zu diesem Zwecke in weiße Schleier (Kopftücher und Gewänder) zu hüllen haben (32). Das „religiös erwachsene“ Mädchen ist mukallaf, hat ihr Dasein als Kind und Mädchen zu beenden und muss von nun an das unmenschliche Dressurmittel des ḥiǧāb (persisch pardā) tragen (33).

Was das Kopftuch als Dressurmittel und Zeichen der religionspolitischen Machtergreifung betrifft, versteckt sich Jurist Rohe hinter der šarīʿa: „Wenn Muslime glaubhaft sagen, das Tragen des Kopftuchs sei ein religiöses Gebot, dann müssen wir Juristen das akzeptieren (34).“ Rohe ist also bereit, ein jedes Handeln irgendwie „zu akzeptieren“, wenn es nur recht eindeutig als religiös etikettiert wird. Mit dieser bizarren und potentiell grundrechtsfeindlichen Einstellung müsste der Professor aus Erlangen einem an die Gottheit Huītzilōpōchtli glaubenden Mexikaner gestatten, andächtig seine religiösen Menschenopfer durchführen zu lassen, einem Somalier oder indonesischen Schafiiten, seine Tochter am Genital zu verstümmeln und einem iranischen Imam oder Mufti, islamrechtliche Steinigungen durchzuführen.

Ein in einem säkularen Staat tätiger Jurist hat überhaupt gar keine Bewertungen zu angeblich einzuhaltenden „religiösen Geboten“ (Rohe) eines Staatsbürgers vorzunehmen, sollte sich aber beispielsweise durchaus fragen, welchem Konformitätsdruck eine in einem fundamentalistisch geprägten Straßenzug wohnhafte Kopftuchverweigerin ausgesetzt ist.

Dabei macht sich der kopftuchbegeisterte Professor im selben Interview durchaus Gedanken um das menschliche Seelenleben, wenn es nur darum geht, dass ein Dhimmi ausreichende Islamsensibilität an den Tag legt sprich der Scharia nicht im Wege steht: „Wir sollten uns eher um einen Konsens im Gespräch bemühen und fragen: Was macht uns Angst, wenn muslimische Frauen ein Kopftuch tragen?“

Wie selbstverständlich geht Rohe nicht vom Buckeln der muslimischen, sondern der nichtmuslimischen Seite aus und lässt eben nicht fragen: „Warum haben wir Muslime Angst vor der Säkularität und der Gleichberechtigung der Frau?“ Wobei die wie zufällig eingeworfene, sehr islamische Vokabel „Konsens“ (iǧmāʿ bis auf die Hanbaliten eine der Rechtsquellen der Scharia) letztlich auf den Abschluss eines Staatsvertrages hinausläuft, wie ihn der ehemalige Geschäftsführer der so etwas Ähnliches wie den Landesverband Berlin der extremistischen Milli Görüş (IGMG; Necmettin Erbakan, Muslimbruder Dr. Yusuf Zeynel-Abidin) namens „Islamische Föderation Berlin“ und Sprecher der hauptstädtischen „Islamischen Religionsgemeinschaft“ Abdurrahim Vural gefordert hat (35).

Der bei Rohe erwähnte „Verstand“ bleibt auch sechs Jahrhunderte später völlig unverbindlich oder aber zerstört zwar nicht die Scharia, sondern ironisiert zynisch den Verstand, denn auch der Demokrat in der Diktatur „versteht“ das System, das ihn gängelt oder versklavt.

48 Erste und vornehmste Rechtsquelle ist unstreitig der Koran (qurʾān, das häufig zu rezitierende Buch. …

Für einige Bereiche finden sich im Koran detaillierte Rechtssätze. Dies gilt etwa für das Erbrecht, das Ehe- und Familienrecht und einige Strafbestimmungen …

Die Frau erbt die Hälfte, der Nichtmuslim, dem es gilt, Unterwerfung und Demütigung (ṣāġirūn; saghiroon) spüren zu lassen, nichts, der Islamapostat ist zu töten. Ohne rot zu werden bringt Islamfreund Mathias Rohe solches in scheinheilige Verbindung mit dem Wort „vornehm“.

58. Der Idschma (arab. iǧmāʿ) – der Konsens aller relevanten Gelehrten … Die Schiiten sind denn auch zu einer eigenständigen Form des Konsenses gelangt, der sich insbesondere nicht gegen die Auffassung des unfehlbaren Imam richten kann.

Der islamverliebte Jurist verzichtet bezeichnenderweise wieder einmal auf die indirekte Rede oder auf ein anderes Kenntlichmachen der fragwürdigen Konstruktion des islamischen Herrschaftskultes. Rohe hätte über einen jeden hohen schiitischen Āyatollāh selbstverständlich „des als unfehlbar geltenden Imam“ schreiben müssen. Den extrem antidemokratischen Elitarismus einer Herrscherkaste von höchsten Geistlichen kritisiert der multikulturelle Erlangener gar nicht erst.

66. Der allgemeine Nutzen (istiṣlāḥ) … Texthinweise (naṣṣ)

Umstritten bleibt die … Kategorie, für die keine Texthinweise (naṣṣ) vorliegen.

Alles hat sich iǧmāʿ (Konsensus) und qiyās (Analogieschluss) unterzuordnen (ohne Hanbaliten, die akzeptieren nur die Schriften), wiederum alles den Texthinweisen (naṣṣ, auch die Hanbaliten). Den schwachen aḥādīṯ (Hadithen, den gesammelten Überlieferungen zum Leben des als perfektes Geschöpf geltenden Mohammed) sind die starken (ṣaḥīḥ) Hadithe über- oder vorgeordnet, den Hadithen ist der der als Allahgottes Offenbarung geltende Koran vorangestellt. Innerhalb des Koran gehen nach dem Prinzip der Abänderung oder Abrogation (nasḫ) den aufgehobenen (mansūḫ) Koranversen die aufhebenden (nāsiḫ) Verse voran. Und das letzte Wort hat die halbwegs willkürliche Gottheit.

Ganz nachgeordnet ist das uns von Mathias Rohe verkaufte islamrechtliche Konzept des allgemeinen Nutzens (istiṣlāḥ), der auf einem Begriff von Gemeinwohl basiert, was Rohe genau weiß, der sich keinesfalls gegen die Erlaubnis zum zwangsweisen Tochterverheiraten und die Pflicht zum Apostatenmord richten darf.

66. Notwendigkeit (ḍarūra) wird solchermaßen als eine Art von Rechtsquelle akzeptiert.

Zum Beispiel beim ǧihād gegen Nichtmuslime, bei dem aus purer Notwendigkeit (ḍarūra) der Waffenstillstand (hudna) zulässig ist, jedoch kein Friedensvertrag. Mit der hudna, man vergleiche den Krieg der ḥamās gegen Israel, hat es allerdings eine besondere Bewandnis, denn die Waffenruhe darf nur so lange eingehalten werden, bis nachgerüstet ist und die Muslime sich nicht länger in der Position der Schwäche befinden, danach haben Allahgottes irdische Stellvertreter (Kalifen) den Krieg nämlich wieder aufzunehmen.

Die kulturelle Moderne als das theokratisch belagerte Troja. Der geschmeidige Jurist aus Erlangen rollt das hölzerne Pferd der islamischen Sakraljurisprudenz vor die Mauern der freiheitlichen Demokratie.

70, 71. „Das Versperren der Mittel“, sadd al-ḏarāʾiʿ

Rohe scheint das Konzept des sadd aḏ-ḏarāʾiʿ (des Versperrens der Mittel oder Zugänge [die zur unerlaubten Handlung führen], englisch: blocking the means to evil, als humanisierendes, demokratisierungsfreundliches islamisches Potential anzusehen, womit er doch wohl die sofortige Auflösung der Scharia-Gerichte und Ausweisung aller Scharia-Richter aus freiheitlich-demokratischen Staaten meinen müsste.

Islamrechtlich (islamisch) ist mit sadd aḏ-ḏarāʾiʿ gemeint, dass, was auch immer zu verbotenem Tun führen könnte, verbaut, verstellt, versperrt werden darf, und zu diesem übergeordneten heiligenden Zweck kleine Regelverstöße akzeptabel sind.

Vielleicht gestattet es ja das islamrechtliche Versperren der Zugänge, in der letzten europäischen Ramadanwoche einen riesigen, leeren Schulbus vor einem Süßwarenladen und Café abzustellen, um den Sünde schaffenden Verkauf vor Sonnenuntergang, übrigens recht erfolgreich, abzustoppen? Vielleicht gehört zum Versperren sündigen Handelns ja auch, als 8- bis 16jähriger muslimisch sozialisierter Junge vor städtischen Bussen dergestalt über die Straßen zu springen, dass sie sehr deutlich abzustoppen gezwungen sind, um das männliche Kind oder den männlichen Jugendlichen nicht zu töten, der Fahrer hat halt ein wenig Angst und besinnt sich auf die wahre Religion?

Der Rechtskniff sadd aḏ-ḏarāʾiʿ stütze sich auf Koran 2:104 und 6:108 sowie 20:43 ff.

74. Gutachten (arab. fatāwā oder fatāwī, Sing. fatwā)

Al-Šāṭibī [verlangt von] Gutachten: Es müsse ein Mittelweg (wasaṭīya) zwischen Nachgiebigkeit (taraḫḫuṣ) und übermäßiger Strenge (tašaddud) gewählt werden, wie die Scharia insgesamt durch Mäßigung (Suche nach dem Mittelweg) ausgezeichnet sei.

Dass sich Rohe nicht schämt, uns hier diesen sattsam bekannten islamischen Trick anzubieten, mit der sich die Doktrin der unhinterfragbaren geheiligten Beherrschung und Erniedrigung (ṣāġirūn; saghiroon) aller Frauen und Nichtmuslime als wasaṭīya, wörtlich „Mittigkeit“, als Weltbild und Seinsweise angeblicher Ausgewogenheit und Kompromissbereitschaft bezeichnen lässt. Ali Schariati führte zur umma (Weltgemeinschaft der Muslime) wasaṭīya aus:

„Thus we have made you an ummatan wasatan (middle community), so that you may be shuhada (witnesses) over mankind, and the Apostle may be a shahid (witness) over you”, Quran 2:142-143. … ummatan wasatan, community justly balanced … ummatan wasatan refers to a moderate society (36).“

Schariafreundin Prof. Dr. Gudrun Krämer schließt sich Rohes Begeisterung für die „community justly balanced“ beziehungsweise „The umma of wasaṭīya“ an und bittet uns, auf die irgendwie Hoffnung erweckende und humane ägyptische „Neo-Ikhwan, Neo-Muslimbruderschaft“ (Muslimbruderschaft) hereinzufallen, die schließlich so nett war, eine Abteilung Hizb al-Wasat, „Partei der Mitte“ oder Zentralpartei zu nennen (37).

Vielleicht wäre Partei der Mitte für die junge KPdSU oder die werdende NSDAP ein durchaus passender Name gewesen, vom kalkuliert erreichten (wohlausgewogenen) Zentrum der Macht aus lassen sich die politisch abzudrängenden Randgruppen leichter marginalisieren, und „Ausgewogenheit, Mitte“ klingt doch so bieder, so ehrbar und verlässlich.

Eine in jedem Sinne zentrale Rolle spielt der Begriff bei dem aus dschihadistischer Sicht ja vielleicht moderat denkenden Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī.

Der noch so radikale Islam ist immer wohltemperiert, der aufrührerische Schariagegner (Hochverräter) ist folglich nicht lediglich exzentrisch und pervers, sondern auch extrem. Soweit zu Rohes „Mittelweg“.

75. In der Gegenwart breitet sich das Gutachtenwesen weltweit aus.

Und nun? al-fiqh huwa al-hall? Wer vor dem (zugegebenermaßen vorhandenen) fatwā-Wildwuchs warnt, bietet der freiheitlichen Demokratie einen Köder an: Hier, im ungebändigten Fatwawesen liege das Problem, mit der politischen Duldung von mehr „offiziellem“ fiqh, möglicherweise ja harmonisch abgestimmt mit der Islamischen Weltliga (Muslim World League, (38)) oder dem Europäischen Fatwa-Rat (European Council for Fatwa and Research) würden wir die Entspannung der Lage erreichen. Europäer, ihr wollt doch kein Chaos? Xenophobe Europäer, duldet fortan gefälligst offizielle fiqh-Räte und Scharia-Gerichte.

Gegenwärtig breitet sich der politische Islam in der Tat weltweit aus, und die größere Gefahr ist seit Said Ramadan der politisch werdende fiqh (Das Islamische Recht), gegen den die Fatwas der mehr oder weniger „islamische Autorität“ genießenden Gutachter selbstverständlich niemals nennenswert verstoßen.

75. Das Gutachtenwesen wurde später bei den Sunniten oft dergestalt institutionalisiert, dass für einen bestimmten Herrschaftsbereich ein oberster Gutachter (muftī) eingesetzt wurde. Ein Beispiel ist der osmanische Šeyḫ ul-Islām in Istanbul.

Ursprünglich war der Scheich (Šayḫ) das Stammesoberhaupt der Beduinen. Šayḫ al-Islām bedeutet Oberhaupt des Islam.

Die osmanische Institution des Šeyḫ ul-Islām oder Şeyhülislam währte ein halbes Jahrtausend, von 1424 bis 1922, und legitimierte die kulturrassistische Apartheid der bis 1856 gültigen, Millet-System genannten Variante der ḏimma, der Dhimmitude. Es scheint unter manchen Türken als sozusagen klassisch türkisch zu gelten, dem Şeyhülislam hinterher zu trauern.

Von der Nostalgie bis zum Wunsch nach einem neuen Şeyhülislam ist es vielleicht nicht so weit. Dieses restaurative Ansinnen wird allerdings längst von der orthodox islamischen beziehungsweise radikalislamischen (Ḥizb at-taḥrīr (HuT), Partei der Befreiung; Hilafet Devleti, Kalifatsstaat) Forderung nach Wiedereinrichtung des Kalifats als der islamisch (islamrechtlich) einzig legitimen Herrschaftsform überlagert. Und ist denn ein Kalif nicht des einzig wahre Oberhaupt des Islam? Mathias Rohe kann dann mitten in Europa als sehr entrechteter ḏimmi vegetieren … oder als muslīm.

Für eine eventuell gewünschte Rechtsspaltung, einen neuen Šayḫ ul-Islām und für ein ordentlich „institutionalisiertes“ (Rohe) europäisches islamisches Gutachtenwesen bieten sich Yūsuf al-Qaraḍāwī und sein europäischer Stellvertreter Mustafa Cerić an. Der letztgenannte ist sogar Großmufti, sein Herrschaftsbereich heißt Europa, wie sich am Namen European Council for Fatwa and Research (ECFR) unschwer erkennen lässt und der Buchstabe F von ECFR steht sogar für fatwā. Im Scherz: Das hat aber nichts mit dem Islamischen Recht zu tun und wahrscheinlich noch nicht einmal mit dem Islam. Herr Cerić („I see the greatest challenge to establishing a European Muslim imamate as a way of institutionalising Islam in Europe“) aus dem bosnischen Sarajevo wird nichts dagegen einzuwenden haben, die Aufgabe des ranghöchsten muslimischen Geistlichen in Europa einzunehmen. Ach, im Islam gebe es ja keinen Klerus, jeder Muslim stehe allein vor der Gottheit, so raunen die ḏimam (Plural von ḏimmī).

Dem bloßen Namen nach existiert der Titel Oberhaupt des Islam mindestens in Aserbaidschan und Pakistan. Aserbaidschan, ab 1920 bzw. 1922 Teil des sowjetischen Imperiums, war bis 1991 stark säkularisiert, es besteht eine Schulpflicht von acht Jahren. Das von extremer Korruption gebeutelte Land hat 8,2 Millionen Einwohner, seine Wahlen verlaufen undemokratisch. Die Bewohner sind nahezu alle Muslime, von der winzigen jüdischen Minderheit abgesehen gibt es 32 % Sunniten und 68 % Schiiten, Vorsitzender des Caucasian Muslims Office ist der Sheik-al-Islam Allahshukur Pashazadeh. Pakistan: Shaykh-ul-Islam Dr. Muhammad Tahir ul-Qadri ist das amtierende Oberhaupt der sunnitischen, oftmals hanafitischen, von Ahmed Rida Khan (Ahmad Raza Khan, 1856-1921) gegründeten Sufi-Bewegung der Barelwi (Barelvi).

74. Muftis waren allerdings nicht selten in die Lösung von Rechtsstreitigkeiten eingeschaltet.

Und der muslimische Endverbraucher wird keine Chance haben, dem muftī zu widersprechen oder gegen das Gutachten des Muftis oder hier eben sogar gegen dessen rechtsislamisches Urteil anzureden.

Der Muslim ist gehorsamspflichtig, Auflehnung gegen die „soziale Harmonie“ (Chomeini für den Iran: Welayat-e-faghih, Velayat-e faqih, Herrschaft des Obersten Rechtsgelehrten) bringe das Seelenheil aller Beteiligten in Gefahr, weshalb der politische Rebell oder die sexuelle Rebellin (A woman who commits nushuz is referred to as nashiz or nashiza) zum Gehorsam gezwungen werden darf und gezwungen werden wird, islamrechtlich einwandfrei oder mit dem Faustrecht der aufregenden islamrechtlichen Grauzone.

79. Auch im Personenstands-, Ehe- und Familienrecht finden sich Abweichungen zwischen den Auffassungen verschiedener Rechtsschulen, im Einzelnen zudem innerhalb ein und derselben Schule.

Dabei ist es in der Universität Erlangen, Fachbereich Jura, inzwischen nicht mehr so wichtig, dass jede dieser vielseitigen „Auffassungen“ die Frau, den Nichtmuslim und den Ex-Muslim systematisch diskriminiert.

79. Die gänzlich wirksame Übertragung von Rechten und Pflichten setzt Volljährigkeit … voraus. Erst dann wird man zum mukallaf, zum vollen Träger von Rechten und Pflichten.

Was taklīf bedeutet, wissen wir bereits, einerseits die „ausgewogen schmerzliche“ (zu: wasatiyya, wasaṭīya, „Mittigkeit“) Belastung (taklīf) mit der Bürde des Islamischen Gesetzes beziehungsweise der Last der einzuhaltenden schariatischen Pflichtenlehre, andererseits ist taklīf (takleef) das Staatsprogramm gewordene Kultfest für alle neunjährigen (heiratsfähigen, erwachsenen) Mädchen im barbarisch grausamen iranischen Gottesstaat.

Das Mädchen, da hätte Herr Rohe ja ganz recht, darf in erster Ehe und als islamstaatlich geprüfte Jungfrau (Schwiegermutter begutachtet das Bettlaken) von ihrem Vater auch ohne ihre Zustimmung verheiratet werden, der Vater oder Großvater väterlicherseits macht dann eben von seinem von Allahgott verbürgten und einer Weihehandlung gleichkommenden Recht Gebrauch, die Jungfrau zwangsweise zu verheiraten.

Ein geistiges oder auch nur emotionales höheres Alter als das einer Neunjährigen gesteht die Gottheit Allah samt seiner einer Priesterkaste gleichkommenden Elite der Muftis und Scheichs der lebenslang als sehr unmündig geltenden muslimischen Frau nicht zu. Da hätte, wie gesagt, Islamfreund Rohe ganz recht … wenn er uns die vorzivilisatorischen, menschenrechtswidrigen und grundrechtswidrigen Folgen des Daseins als mukallaf nicht vorenthalten würde.

80. Im Mittelpunkt des Familienrechts stehen Eingehung und Auflösung der Ehe. Die Ehe ist ein rein weltlicher Vertrag

Seit einem runden Jahrtausend sind alle Bereiche des Lebens Teil der (totalen) šarīʿa, eben auch die muʿāmalāt (oft vereinfacht: mu’amalat) genannten zwischenmenschlichen Beziehungen (fiqh al-muʿāmalāt). In einer Gesellschaft des an der Scharia orientierten Familialismus und der gehorsamspflichtigen Ehefrau von „rein weltlich“ (Rohe) zu sprechen ist auch außerhalb der beiden allahgöttlichen Diktaturen Iran und Saudi-Arabien geschmacklos.

Die Frau hat nach Koran und Hadithen dem Mann jederzeit sexuell gehorsam zu sein, der Islam heiligt damit die eheliche Vergewaltigung, beginnend mit der Hochzeitsnacht. Jeder Ungehorsam der Ehefrau gefährdet für die muslimische Familie (und eben nicht nur für die Frau selbst) den Platz im Paradies, weshalb der konkrete geometrische Raum des Schlafzimmers die Urzelle des Islamstaats (Kalifats) ist. Schariapolitik startet auf dem ehelichen Kopfkissen, auf dem bis zu vier Ehefrauen Platz haben, Konkubinen nicht mitgezählt. Das unzerstörte Jungfernhäutchen dürfen wir doch wohl als veritablen islamrechtlichen Kult bezeichnen.

Rohe will uns weismachen, dass die islamische Ehe völlig unislamisch jedenfalls unreligiös sei, dazu muss er uns natürlich das Prinzip der Verstoßung, aţ-ţalāq (oft vereinfacht: talaq), unterschlagen. Wobei wir auch noch verlangen dürfen, dass ein juristisch gebildeter Sprössling der freiheitlichen Demokratie den schariatischen (islamrechtlichen) Tugendterror als misogyn, antidemokratisch und barbarisch erklärt.

Die sexualpolitische islamische Doktrin der gerade auch von der Muslimbruderschaft vertretenen männlichen Vorrangstellung in der Ehe nach dem Konzept der qawama (wörtlich Pfeiler) meint die koranische, islamische Entrechtung der dem Mann zum Dienst verpflichteten Ehefrau und kommt der Sache schon näher, um die es zwar „irdisch“, aber sehr islam-religiös geht, das von Prof. Dr. Gudrun Krämer (dort unter: Muslimbrüder; qawama) beschönigte Schlafzimmerkalifat (39).

84. Die Zwangsverheiratung von Mädchen … (zawāǧ al-ǧabr bzw. wilāyat al-iǧbār) durch ihren Vormund war nach klassischem Eherecht unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Etwas auffällig angestrengt schiebt Rohe den nötigenden Heiratsvormund in die Vergangenheit. Wir sollten doch besser vom heutigen walī muǧbir sprechen, von der beschämenswerten, vorzivilisatorischen islamrechtlichen Institution des nötigenden Heiratsvormundes.

Mit der Vergangenheitsform „war“ betreibt Rohe dreisten kitman, Lüge durch Auslassung, denn das ewige Islamische Recht will den ewigen walī muǧbir, türkisch mücbir veli (40), selbstverständlich auch in Deutschland.

85. Zudem wird allgemein, gestützt auf Prophetenüberlieferungen, das Schweigen einer Jungfrau auf einen Heiratsantrag hin als Zustimmung qualifiziert.

Macho-Gegrinse im Hörsaal? Herr Rohe, wir finden das nicht komisch.

Anerkennenswert, wenn auch etwas entlarvend, dass Rohe nun die Gegenwartsform verwendet.

88. Häufig findet sich die Aussage, dass der Ehemann grundsätzlich immer Recht auf Geschlechtsverkehr habe …

Islamisch ist der Ehemann zum Sex „around the clock“ berechtigt. Und Rohe hat überhaupt nichts dagegen.

Fatwā. Der unter Sunniten weltweit hoch anerkannte Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī beruft sich auf at-Tirmiḏī (825-892, Schüler des bedeutenden Hadithsammlers al-Buḫārī) dieser auf Muḥammad und der wieder auf Allahgott. Liebe Nichtmuslime und Muslime, mehr islām geht nicht (41):

„Wenn ein Mann mit seiner Ehefrau verkehren möchte, muss sie ihm gehorchen, selbst wenn sie beim Backen ist [selbst wenn das Gebäck im Ofen verbrennt]…. Falls ein Mann seine Ehefrau in sein Bett ruft und sie ihm nicht gehorcht und ihn (dadurch) ärgert, wird sie bis zum Sonnenaufgang (die ganze Nacht) von den Engeln verflucht werden.“

88. Zugespitzt lassen sich die Pflichten als „Übernahme von Verantwortung“ für den Ehemann und „Gehorsam“ (ṭāʿa) für die Frau benennen.

Die Ehefrau ist gehorsamspflichtig, bei Zuwiderhandlung darf sie im islamischen Diesseits (ad-dunya, „illusorische materielle Welt“) ermahnt, verschmäht und geschlagen werden (Koran 4:34) beziehungsweise brennt im islamischen Jenseits (al-āḫira, englisch geschrieben akhirah, islamisch für: die letzte Realität) auf immer und ewig in den Flammen der Hölle.

89. Bei Verstößen verliert die Frau als Rebellin (nāšiza) ihren Unterhaltsanspruch.

Englische Schreibweise nashiza: The disobidient and rebellious wife. Nachzulesen in: Jamal J. Nasir (1986, 1990): The Islamic Law of Personal Status (42).

90. Viele Gelehrte rücken die Ehe sogar in die Nähe gottesdienstlicher Handlungen (ʿibādāt).

Allerdings, die islamische Ehe, damit: die Gehorsamspflicht der muslimischen Ehefrau gehört zum ausgeübten Respekt der grimmigen Gottheit gegenüber.

102. Neben der ungleichen Behandlung der Geschlechter gibt es weitreichende Beschränkungen des interreligiösen Erbrechts.

Neben der geheiligten Entrechtung der Frau gibt es im Islamischen Recht die einem Sakrament gleichkommende Diskriminierung der Nichtmuslime.

195. Gegen eine gedankenlose Übernahme jeglicher Überlieferung wendet sich auch Yūsuf al-Qaraḍāwī. Er stellt sich hierbei gegen die Tendenz, aus jeglichem Handeln des Propheten und seiner Nachfolger einen dauerhaft gültigen Präzedenzfall zu konstruieren. Vielmehr seien Ort, Zeit und Umstände des Handelns zu berücksichtigen.

Sehr richtig Herr Rohe, Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī, der den Holocaust für das gerechte Strafgericht Allahgottes hält und Juden für die Feinde Allahs, schreibt der Muslima das Tragen des Ganzkörperschleiers, des ḥiǧāb vor. Doch ist der unter Sunniten leider hoch anerkannte Geistliche flexibel, denn es ist der muslimischen Frau, örtlich-zeitlich angepasst, gestattet, das Kopftuch abzunehmen und die Haare zu entblößen, nämlich beim Ausführen einer Märtyreroperation.

Gelegentlich gebärdet sich der radikale, die vollumfänglich eingeführte Scharia und das politische Kalifat erstrebende Prediger al-Qaraḍāwī als Friedensstifter, der die muslimischen Extremisten und Dschihadisten bändigen wolle. Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī betreibt einen womöglich wenig ausgereiften Club namens „Internationale Vereinigung Muslimischer Rechtsgelehrter“ (The International Association of Muslim Scholars, IAMS), der angeblich nichts sehnlicher wünscht als das friedliche Zusammenleben aller religiös definierten Menschenklassen. Zugleich billigt der Vorsitzende des Europäischen Fatwa-Rates, des ECFR, dabei im Rahmen der palästinensischen Selbstmordattentate auftretende Tötungen von Zivilisten (43).

Der 1926 in Ägypten geborene, im arabischen Emirat Qaṭar lebende Scheich betreibt die weltweit viel gelesenen Homepages www.qaradawi.net (arabisch) und www.islamonline.net (auch englisch), wurde durch seine zahlreichen religiösen Fernsehsendungen weltweit bekannt, erlaubt bekanntermaßen allen muslimischen Männern, ihre widerspenstigen Ehefrauen zu schlagen (das Islamische Recht) und will Homosexuelle, die er für fehlgeleitet und pervers hält, islamrechtlich mit hundert Peitschenhieben bedenken. Yūsuf al-Qaraḍāwī tritt für das koranisch verbürgte männliche Recht auf Vielweiberei ein und betrachtet die weibliche Genitalverstümmelung als islamische sprich islamrechtliche Möglichkeit (das Islamische Recht) und unser Rechtsprofessor Rohe würdigt, dass der Scheich „Zeit, Ort und Umstände des Handelns“ sorgfältig bedenkt.

Herr Rohe, geht`s noch?

Ebenso wie das niemandem, noch nicht einmal einem männlichen Muslim Rechtssicherheit bietende Islamische Recht (fiqh) ist auch Rohes gleichnamiges Buch eine Gefahr für die freiheitliche Demokratie. Das Islamische Recht ist ein trojanisches Pferd, das gerade auch von Mathias Rohe vor die Mauern der global gesehen leider immer noch sehr begrenzten Räume der Säkularität und der allgemeinen Menschenrechte gezogen wird. In weiten Teilen der Thematik von Scharia und fiqh unterschreitet Rohes Buch gründliches Lexikonwissen wie es etwa Wikipedia bereit hält, wir haben ihm vorzuwerfen, fiqh und Scharia in Europas und Deutschlands Parlamenten, Ministerien und Rathäusern salonfähig machen zu wollen.

Integration wird mit dem Tolerieren eines differenziert diskriminierenden „göttlichen“ Rechts verhindert. Worte, die auf ein bürgerrechtliches Engagement, gerade auch für säkulare Muslime oder Ex-Muslime schließen lassen, haben wir von Mathias Rohe nicht zu erwarten. Zu einem inneren Beteiligtsein mit dem Los der Hunderttausenden von islamrechtlich Ermordeten, Gesteinigten, Zwangsverheirateten und Eingeschüchterten ist Rohe seit sehr vielen Jahren schlicht unfähig, weshalb uns nur übrig bleibt, vor dem Schariaverharmloser und (damit) Funktionär der Islamisierung Europas zu warnen.

Islam ist die Einheit von Allahgottes himmlischer Doktrin (Scharia) und der den Menschen auferlegten Pflicht, das geheiligte Recht (fiqh) sprechen zu lassen und die den Weg ins Paradies vermeintlich weisenden fiqh-Urteile selbstverständlich auch einzuhalten. Was dem Allah die Scharia ist, ist dem Muslim der fiqh.

Dem US-amerikanischen Rechtswissenschaftler Abdullahi Ahmed an-Na’im und dem Islambeschwichtiger Mathias Rohe aus Erlangen geht es darum, eben diesen Zusammenhang, diese wenn nicht Identität so doch Kohärenz von barbarischer Sakraldoktrin (44) und barbarischer Sakraljurisprudenz (45) der amerikanischen und europäischen Öffentlichkeit gegenüber zu verschleiern.

Jacques Auvergne

(1) „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an“ – im Interview mit der Frankfurter Rundschau: Deutschlands unheimlicher Schariafreund Mathias Rohe

http://www.bpb.de/themen/FE53LX,0,In_Deutschland_wenden_wir_jeden_Tag_die_Scharia_an.html

(2) Dr. Ulfkotte in Waiblingen

http://www.cdu-rems-murr.de/index.php?ber=&topic=news&nr=654&sid=&uid=

(3) Udo Ulfkotte: »Heiliger Krieg in Europa. Wie die radikale Muslimbruderschaft unsere Gesellschaft bedroht«, Eichborn, Frankfurt am Main 2007

http://www.eichborn.de/eb/eichborn/buecher/kategorie/sachbuch-1/titel/heiliger_krieg_in_europa/

(4) Murat Aslanoglu, Rede beim Iftar-Empfang der baden-württembergischen Landesregierung am 22.09.2008 in der Villa Reitzenstein in Stuttgart, Amtssitz von Ministerpräsident Günther Oettinger

http://islam.de/11475_print.php

(5) Murat Aslanoglu erzählt uns den verkitschten Islam, den Bambi-Islam

http://www.weltreligionstag.de/Aslanoglu%20Bedeutung%20des%20Gebets%20Weltreligionstag%202007.pdf

(6) FIOE. Die Föderation Islamischer Organisationen in Europa, eigentlich Federation of Islamic Organisations in Europe (FIOE), ist die Dachorganisation europäischer schariatischer Organisationen und kann der internationalen radikalislamischen Bewegung der Muslimbruderschaft zugezählt werden

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deration_Islamischer_Organisationen_in_Europa

(7) The Shadhili Tariqa

http://shadhilitariqa.com/site/

(8) Shadhili Teachings

http://www.shadhiliteachings.com/

(9) Fassiyathush Shazuliya

http://www.shazuli.com/

(10) Nu Hah Mim Keller

http://www.islamfortoday.com/keller01.htm

(11) Institut für Diaspora- und Genozidforschung an der Ruhr-Universität Bochum. Ausschreibung des Förderschwerpunkts bei der Gerda Henkel Stiftung: „Islam, moderner Nationalstaat und transnationale Bewegungen“, konzipiert in Kooperation mit der Gerda Henkel Stiftung, Düsseldorf

http://www.ruhr-uni-bochum.de/idg/

(12) Orakelpriester Rohe zu der ihrem Anspruch nach ewigen, kulturrassistischen Scharia: „Wenn man wirklich erfassen will, was die Scharia ist, muss man die historische Dimension des islamischen Rechts berücksichtigen. … Muslime, die nach der Scharia rufen, sollten sich klarmachen, dass die Wahlfreiheit in Deutschland ein hohes Gut ist.“

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php?wc_c=469&wc_id=1029

(13) Rohe nicht contra Scharia und pro Lehrerinnenkopftuch

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Mathias-Rohe-Islam-Kopftuch;art122,2856026

(14) Johannes Calvin: Töten für Jesus! Zum Mord an Michel Servet

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/05/23/121/

(15) Dr. Abid Hussain: Islamic Laws of Inheritance

http://www.islam101.com/sociology/inheritance.htm

(16) Professor Rohe lehrt den barbarischen Rechtsislam

http://www.zr2.jura.uni-erlangen.de/lehre/material/seminare/semWS07.pdf

(17) wali mudschbir, walī muǧbir, wali mujbir: Familienministerium Malaysia

»1. Is consent from the bride required before a marriage can be carried out?

Yes, consent from the bride is required for any marriage. For a woman who has never been married before (virgin), the consent comes from her Wali Mujbir (guardian)

2. Can a virgin girl be forced to enter into a marriage without her consent by the Wali Mujbir?

A virgin girl can be entered into a marriage without her consent by the Wali Mujbir on the condition that the marriage is sekufu and the marriage will not bring dharar syarie to the bride.

6. Who is a Wali Mujbir?

Wali Mujbir is the natural father (father by birth) or grandfather on the father’s side.«

http://www.kpwkm.gov.my/new_index.php?page=faq_content&code=4&faqtitleID=5&lang=eng

(18) EMMA zu Mathias Rohe. Cornelia Filter, EMMA September/Oktober 2002

http://www.emma.de/was_wird_hier_verschleiert_5_020.html

(19) Europas doppelter Boss. Papst und Großmufti

http://blogs.reuters.com/faithworld/files/2008/11/ceric-and-pope1.jpg

(20) Scheich, engl. Sheykh. Hier mindestens dreißig Exemplare. Europas Fiqh-Rat, Europäischer Fatwa-Rat:

http://en.wikipedia.org/wiki/European_Council_for_Fatwa_and_Research#Members_of_the_ECFR

(21) Abdullahi Ahmed An-Na’im

http://en.wikipedia.org/wiki/Abdullahi_Ahmed_An-Na%27im

Abdullahi Ahmed An-Na’im, Homepage

http://www.law.emory.edu/aannaim/

(22) Emory University School of Law

http://en.wikipedia.org/wiki/Center_for_the_Study_of_Law_and_Religion

(23) Thomas Schmidinger: Die zweite Botschaft des Islam. Eine Menschenrechts- und Sozialismuskonzeption aus dem Sudan

http://www.trend.infopartisan.net/trd0301/t380301.html

(24) Islamisator an-Na’im (al-Na’im, el-Na’im) über die USA, den Koran und Präsidenten Jefferson: „Thomas Jefferson, Islam and the State“

http://www.huffingtonpost.com/abdullahi-ahmed-annaim/thomas-jefferson-islam-an_b_92533.html

(25) Ford-Stiftung finanziert Forschungsprojekt zum Islamischen Familienrecht

http://www.law.emory.edu/ifl/

(26) Eine modernisierte Scharia versöhnt säkulare Demokratie und Islam, träumt oder flunkert Jurist an-Na’im

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-544/i.html

(27) Ömer Özsoy

http://www.evtheol.uni-frankfurt.de/download/oezsoy_lebenslauf.pdf

(28) Die Schariafreunde von Qantara (d. h. Goethe-Institut, Bundeszentrale für politische Bildung usw.) über Ömer Özsoy

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-743/i.html

(29) Fiqh. Fields of jurisprudence

http://en.wikipedia.org/wiki/Fiqh#Fields_of_jurisprudence

(30) Imam Shatibi’s Theory of the Higher Objectives and Intents of Islamic Law (Imam ash-Shatibi)

http://www.onlineislamicstore.com/b8832.html

(31) Die Entwicklungsfähigkeit des fiqh. Abu Ameenah Bilal Philips

http://www.onlineislamicstore.com/b8934.html

(32) k-l-f, at-taklīf, wörtlich „Belastung, Auferlegen der Bürde“, bezeichnet auch die sexualmagische Kultfeier um das islamrechtlich verstaatlichte Mädchengenital. Schiitischer Islam, einsetzende Schambehaarung und „Religiöse Reife“.

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioese_reife.htm

(33) Das Mädchen ist (mit der Bürde der Scharia) „belastbar“, heiratsfähige Frau, (k-l-f, zu taklīf) mukallaf

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioes_erwachsen.htm

(34) Rohe will Kopftuch, Tschador und Burka allüberall dulden, solange sie nur als „religiöses Gebot“ bezeichnet werden

http://www.bpb.de/themen/FE53LX,0,In_Deutschland_wenden_wir_jeden_Tag_die_Scharia_an.html

(35) Ein etwas korrupter Kalifatsfreund klagt auf Staatsvertrag: Abdurrahim Vural, ehemals IFB (sehr nah der islamistischen IGMG verwandt), später für eine zwielichtige so genannte Islamische Religionsgemeinschaft tätig

http://www.welt.de/print-welt/article199909/Berlins_Muslime_wollen_Verhandlungen_ueber_Staatsvertrag_vor_Gericht_erzwingen.html

(36) Ali Shariati, ummatan wasatan

http://www.iranchamber.com/personalities/ashariati/works/jihad_shahadat.php

(37) Gudrun Krämer: Hizb al-Wasat

http://www.verfassung-und-recht.de/vrue/hefte/Aufsatz_VRUE_05_03.pdf

(38) Islamische Weltliga (Muslim World League)

http://demo.ebiz-today.de/personen/personen,217,Weltweit_vernetzter_politischer_Islam,news.htm

(39) Prof. Dr. Gudrun Krämer: qawama

http://www.verfassung-und-recht.de/vrue/hefte/Aufsatz_VRUE_05_03.pdf

(40) mücbir veli (kızın babası), zur Zwangsverheiratung berechtigter Vormund (der Vater des Mädchens)

http://www.haznevi.net/icerikoku.aspx?KID=303&BID=6

(41) Der Gott Allāh sagt es dem Engel Ǧibrīl, dieser dem Araber Muḥammad, von dem erfährt durch gesicherte Überlieferung at-Tirmiḏī (825-892, Schüler des bedeutenden Hadithsammlers al-Buḫārī), was wiederum die geachtete islamische Autorität Yūsuf al-Qaraḍāwī zur islamischen (religionspolitischen), das prekäre Seelenheil bei folgsamer Einhaltung sichernden Feststellung bewegt. Fatwā: Der Ehemann hat das Recht auf Sex, jederzeit und überall, die muslimische Ehefrau muss dem brünstigen Rechtgläubigen zu Willen sein

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M59902e1143b.0.html

(42) Die widerspenstige, rebellische Ehefrau, Gegnerin an der islamischen Ordnung. Die našiza, siehe unter: nashiza

http://books.google.de/books?id=N4WmwikqudIC&printsec=frontcover&source=gbs_v2_summary_r&cad=0#v=onepage&q=&f=false

(43) Der ECFR-Vorsitzende Scheich Yūsuf al-Qaraḍāwī billigt palästinensische Selbstmordattentate, die auch Zivilisten töten dürfen

http://de.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-468/_nr-323/i.html

(44) Die ihrem Anspruch nach ewige, kohärente und den Muslim zu ihrem Einhalten verpflichtende šarīʿa ist Grundlage der verlässlich frauenentrechtenden und demokratiegefährdend kulturrassistischen Kairoer Erklärung der Menschenrechte von 1990

http://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

(45) FIOE: fiqh

http://www.euro-muslim.com/En_u_Foundation_Details.aspx?News_ID=343

Das heilige Patriarchat

August 2, 2009 von zottelhexe

أبو الفرج ابن الجوزي

Abu l-Faradsch Ibn al-Dschauzi

Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī

Ebu’l-Ferec İbnü’l Cevzî

Abu’l-Faraj ibn al-Jawzi

Das weibliche Recht auf Gehorsam

Anmerkungen zum »Kitāb aḥkam an-nisāʾ«

von Jacques Auvergne

Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī (Abu al-Faradsch Ibn al-Dschauzi, † 1200) war bedeutender hanbalitischer Rechtsgelehrter (fiqh, Sakraljurisprudenz als die praktizierte Theologie des Islam), Koranexeget (tafsīr) und Interpret der Überlieferung (ḥadīṯ). In der Türkei wird al-Ǧauzī als Ebu’l-Ferec İbnü’l Cevzî verehrt und verbreitet, in Indonesien in englischer Schreibweise als Abu’l-Faraj ibn al-Jawzi. Man verwechsele ihn nicht mit seinem Enkel, dem islamischen Juristen Sibṭ Ibn al-Ǧauzī († 1256). Hier bedeutet Sibṭ Sohn der Tochter (des Ǧauzī), ein aus vormodern-patriarchalischer (damit auch zum islām gehörender) Sicht fraglos höherrangiger Sohn des Sohnes wäre ein ḥafīd.

Die hanbalitische Jurisprudenz ist auf der Arabischen Halbinsel vorherrschend, namentlich in Saudi-Arabien, wobei die ḥanbaliya im saudi-arabischen Westen genannt al-Ḥiǧāz (deutsch auch geschrieben: Hedschas, heute über sechs Mio. Einwohner), der immerhin Mekka und Medina umfasst, erst um 1925 zwangsweise eingeführt wurde. 1932 geriet der Hedschas mit dem arabischen Hochland des Nadschd (naǧd, 4 Mio. Einwohner) in die Klauen oder auch Obhut der wahhabitischen Dynastie der Saudis und wurde Teil von Saudi-Arabien.

Zwar gehören weltweit nur fünf Prozent der sunnitischen Muslime dieser begründet als besonders streng geltenden Rechtsschule (maḏhab) an, doch über die Verbreitung im arabischen Kernraum und das Wächteramt an den höchsten islamischen Pilgerstätten Mekka und Medina mit ihrer für jeden Muslimen bedeutsamen Rolle der zu den Fünf Säulen gehörenden Pilgerfahrt (ḥaǧǧ) kommt der so genannten „islamisch konservativen“ (reaktionären, mittelalterlichen) maḏhab der Hanbaliten neben der Kairoer Azhar, der Muslimbruderschaft (Ḥasan al-Bannā), der türkischen Milli-Görüş-Bewegung (Necmettin Erbakan) und der ursprünglich pakistanischen Partei Jamāʿat-e Islāmī (Sayyid Abū-l Aʿlā Maudūdī) sowie dem Europäischen Fatwa-Rat (Yūsuf al-Qaraḍāwī‎) sicherlich und bis heute die Rolle eines islamischen Referenzmodells zu. Das betrifft zentral die Frauen- und Kopftuchpolitik, wobei politischer (orthodoxer) Islam seit dem siebten Jahrhundert „die Frauenfrage“ stellt, nur geht es dem frauenpolitisch aktiven Kult (Scharia, fiqh) eben darum, die sittliche und rechtliche Ungleichheit von Mann und Frau zu verwirklichen.

Das Kopftuch ist das Zeichen der islamrechtlichen (fiqh, Scharia) Geringerstellung der Frau. Saudi-Arabien kultiviert konsequenterweise beides, die schariatische Ungleichberechtigung der Frau (Sexualität, Ehe, Kinder, Gerichtsaussage, Erbe, Kleidung) und die staatliche Schleierpflicht.

Die Städte Mekka und Medina und ihre nähere Umgebung darf von den aus schariatischer Sicht heilsfernen Unreinen (Nichtmuslimen) nicht betreten werden. Die hanbalitische, mehrheitlich der Doktrin der wahhābīya anhängende Bevölkerung Saudi-Arabiens lebt mehr oder weniger freiwillig die vollumfänglich verwirklichte Scharia und lässt zwischen dem 01.01.2007 und dem 07.08.2007, in einem guten Halbjahr also, 122 (einhundertzweiundzwanzig) Menschen mit Allahs in der Landesflagge dargestelltem Krummsäbel enthaupten. Wird Scharia erst zum Strafrecht, trennen sich Häupter vom Leib. Das Grenzvergehen zeitigt eine Art von frommer Notwehr gegen den satanischen Angreifer auf die edle Gesellschaftsordnung. Allahgott köpft. Wir werden im Folgenden bei al-Ǧauzī zur Kenntnis nehmen, dass Allāh auch die weibliche Genitalverstümmelung will.

Als indischer und pakistanischer (Kaschmir, dort vor allem in der auch Klein-Tibet genannten Gebirgsregion Baltistan) Ableger der Bewegung der Wahhabiten darf die nach 1832 unter Einfluss des jemenitischen Gelehrten al-Schaukani (aš-Šaukānī; engl.: Muhammad ash-Shawkani) entstandene und an ibn Taymiyya (bin Taimīya, † 1263) sowie am extrem puritanischen, die vier sunnitischen Rechtsschulen als „Neuerung“ (bid’a) ablehnenden Schah Dilawi (Šāh Walīyullāh ad-Dihlawī, † 1762) orientierte Glaubensbewegung Ahl-i Hadīth gelten.

Der erste Stifter des Wahhabitismus, Muhammad ibn ʿAbd al-Wahhab († 1792) wurde ebenfalls vom mittelalterlichen bin Taimīya beeinflusst, den man als Hanbaliten einschätzen darf. Heute darf ibn Taimiyya, auf den sich Terrorist und Poet Sayyed Quṭb (1906-1966) ebenso berufen mochte wie die syrische Muslimbruderschaft, als der vor acht Jahrhunderten wirkende Vordenker des islamischen Puritanismus, Salafismus und des teilweise gewaltbereiten Islamismus gelten.

Soviel vorab zu der Rechtsschule der Hanbaliten (al-ḥanbaliya) und den diese Rechtsschule umgebenden, durchweg radikalislamischen Dynastien, Parteien, Bewegungen, Netzwerken und Großfamilien, die, soweit wir Islamisierung als Gefahr für die kulturelle Moderne namentlich für die freiheitlich demokratischen, sehr deutlich säkularen Staaten Europas betrachten, unser Augenmerk verdient. Ein gelegentlich vielleicht allzu voreilig als Rechtsgelehrter, Mystiker oder Moralist verbuchter hanbalitischer Denker trägt den Namen al-Ǧauzī.

Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī (1116-1200) ist Verfasser eines Werkes sunnitischer Sexualpolitik (šarīʿa, islām) namens »Kitāb aḥkam an-nisāʾ«, das inzwischen dank der Arbeit der Hannelies Koloska (Übersetzerin, Herausgeberin) als »Ibn al-Djauzī: Das Buch der Weisungen für Frauen« auch in Deutscher Sprache erscheinen konnte (Verlag der Weltreligionen im Insel Verlag, Frankfurt am Main und Leipzig 2009).

Kapitel 6 Von der Beschneidung der Frau. Die Beschneidung ist Pflicht bei Mann und Frau. Über die Sitte der Beschneidung überliefert Abū Dāwūd in seinem Sunan einen Hadith von Umm ʿAṭiya al-Anṣārīya In Medina gab es eine Frau, die beschnitt. Der Prophet, Gott segne ihn und schenke ihm Heil, sprach zu ihr: »Beschneide nicht viel! Das ist zum Vorteil der Frau und ist für den Mann anziehend.« Überliefert von Anas: »Der Prophet … sprach zu Umm ʿAṭiya: Wenn du beschneidest, beschneide nur wenig, so wie du auch nur wenig Parfüm aufträgst! Es macht sie angesehener und ist genussvoller für den Ehemann.«

Abū ʿUthmān al-Baṣrī sagte, dass der Grund, warum die Frauen ursprünglich beschnitten wurden, nicht darin lag, die Schönheit zu vergrößern, ohne das Begehren zu schwächen, sondern allein der war, ihre Sittsamkeit zu erhöhen. Der Gesandte Gottes … meinte mit seiner Rede: »Beschneide nicht viel!«, dass man vom Geschlecht der Frau nur so viel abschneide, dass es ihr zu einem Grad der Mäßigung verhelfe, denn wenn die Begierde gänzlich abnimmt, versiegt auch der Genuss. Solches aber führt zur Verminderung der Liebe zwischen den Eheleuten, die bekanntermaßen eine Fessel ist, welche die Unzucht abhält.

Einige der ehrbaren Leute pflegten über die Beschneidung zu sagen: »Beschneide nur das, was sichtbar ist!«

Die meisten Sittsamen sind beschnitten.

Der Beweis, dass die Beschneidung eine Notwendigkeit ist, liegt in der Verletzung, die dadurch entsteht, und in der Entblößung der Scham. Wäre es nämlich keine Notwendigkeit, würde es keinen Spielraum dafür geben.

Islam und FGM. Von deutschen Multikulturalisten wie Dr. Sabine Schiffer wird dieser Zusammenhang bar jeder nennenswerten Islamkenntnis schnatternd abgestritten, von Islamfunktionären wie Rüdiger-Nehberg-Seelsorger Tarafa Baghajati (1), Omar al-Rawi (2) von der Initiative muslimischer Österreicherinnen und Österreicher wie auch von Anas Shakfeh von der IGGiÖ aus geheiligt kalkulierter Lüge sprich taqiyya.

FGM ist eben auch islamisch. Schariafreund Rüdiger Nehberg (3) ficht das alles nicht an (4).

Kapitel 7 Von den Regeln des Toilettenganges im Freien und von der Art und Weise der Reinigung

… man tritt mit seinem linken Fuß zuerst hinaus und sagt dabei: »Im Namen Gottes, ich nehme Zuflucht bei Gott vor dem Bösen und Boshaften, vor dem Schmutz und der Scheußlichkeit, vor dem gesteinigten Satan.«

Dann kann ja beim islamrechtlichen Urinieren und Defäzieren in freier Landschaft (draußen Pissen und Kacken nach der Scharia) nichts schief gehen? Irrtum, jetzt kommen die islamischen Vorschriften, deren Missachtung den Platz im Paradies gefährdet:

Man soll sein Gewand nicht heben, bis man nahe an den Erdboden gekommen ist. Ferner soll man weder sein Gesicht noch seinen Rücken der qibla zuwenden, noch sein Gesicht gen Sonne und Mond richten.

Tut ja auch blenden, die Sonne. Nein, es geht um die Beleidigung der verräterisch mit den Gestirnen nebst dem Kaaba-Meteorstein verbundenen Gottheit, die man schließlich auch auf Distanz keineswegs symbolisch anpinkeln darf. Also auch in einer Neumondnacht nicht ohne Kompass ins Gebüsch.

Man soll nicht in eine Ritze oder in einen Graben, weder unter einem fruchttragenden Baum, im Schatten einer Wand noch mitten auf einen Weg urinieren.

Das Reinigen ist eine Pflicht bei allem, was aus den beiden Ausscheidungswegen heraustritt, mit Ausnahme des Furzes.

Ach so. Nun zur Sunna der Analhygiene.

Das, womit man sich reinigen kann, … muss hart, rein und nicht essbar sein, … Stein, Holz, Lumpen, Erde und was diesen Dingen ähnelt. … Ein dreiseitiger Stein genügt aber.

Das würden im Falle unauffindbaren Klopapiers Wildniswanderer, Bergsteiger oder Bundeswehrsoldaten auch so tun, und dass sogar ohne bei Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī den Islam studiert zu haben.

Ist ein vierseitiger Stein auch ok?

Die meisten sagen, dass man den ersten Stein in die linke Hand nimmt, bei der rechten vorderen Seite beginnt, den Stein nach hinten zieht und dann wieder mit ihm zum Beginn zurückkehrt.

Es ist für den Mann wünschenswert, dass er vorn beginnt, damit die Hand die Vorderseite nicht beschmutzt, wenn er mit dem Hintern beginnt.

Was die Frau betrifft, so hat sie die Wahl. Wenn die Frau eine Jungfrau ist und sie möchte den Ort des Urinaustritts … säubern, dann darf sie … nur Wasser benutzen. Wenn sie keine Jungfrau mehr ist und der Urin mit Heftigkeit ausgetreten ist …

Was macht die islamrechtliche Ex-Jungfrau bei mittlerer oder eher geringer Heftigkeit des Urinaustretens?

Wenn er ungehindert austrat und etwas davon in die Vulva kam, so muss sie sie waschen. Wenn sie aber nun nicht weiß, ob Urin in die Vulva geriet oder nicht? Es ist wünschenswert, sie zu waschen.

Hadith und Fatwa beinhalten, zu vermitteln, wie die vorübergehende Unreinheit beseitigt wird, um die für das gültige Gebet nötige rituelle Reinheit wiederherzustellen.

Jedem Ort im Diesseits droht die nadschasa (naǧāsa) oder nadschasat (naǧāsāt), die dämonische Besudelung (5). Islam macht magisch und spirituell sauber. Die Dhimmis sind solange besudelt (nadschis, nāǧis (5)), wie sie nicht zum Islam konvertieren, bis dato sind sie als so dreckig wie Hund, Kot, Sperma, Schwein oder Blut anzusehen, weshalb der Muslim sie nicht berühren sollte. Beispielsweise braucht der Muslim nach kulturrassistischer Ansicht einem nichtmuslimischen Menschen zum Gruß die Hand nicht zu geben (verwirrend überlagert mit dem weiteren radikalislamischen Verbot, dass Mann und Frau einander nicht die Hand geben dürfen).

Ziel der an ein andressiertes Zwangshandeln heran reichenden islamischen Lebensweise ist die aufwändige Erreichung oder Wiederherstellung der prekären rituellen Reinheit aṭ-ṭahāra (6), der himmlisch geputzte Muslim ist also momentan rein, ṭāhir. Rituell gesäubert heißt auch pāk (paak, pak), etymologisch stammt daher das Wort in Urdu: Land der Reinen, Pākistān, deutsch Pakistan.

Kapitel 10. Von den Verletzungen der rituellen Reinheit

Das Berühren der Frauen

Die wesensgemäß dem Dämonischen näher stehende Frau besudelt den frommen Mann. Umgekehrt würde sie selbstverständlich nicht besudelt, wenn ein (rituell reiner) männlicher Muslim sie anfasst, dem Berühren des anderen Geschlechtes stehen indes, von Eheleuten abgesehen, andere Vorschriften entgegen.

Was für ein geheiligter misogyner Ekel. Der Islam heiligt die Frauenentwürdigung.

Kapitel 11. Was die Ganzwaschung erforderlich macht

Zweitens: Das Verschwinden der Eichel in einer Öffnung, sei es vorne oder hinten.

Der Islam denkt ausgesprochen peniszentriert. Wie wir hier in einem mehr als achthundert Jahre alten Text lesen, berücksichtigt al-Ǧauzī den Analverkehr. Was der Volksislam ohnehin und bis heute praktiziert, gerade unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche die islamrechtlich relevante Unversehrtheit des Hymens zu sichern haben. Auch islamunabhängig und erst recht im Zeitalter von AIDS ist Analverkehr im Orient und in Afrika ein Tabuthema geblieben (7).

Kapitel 15 Von der Menstruation

Wenn eine junge Frau Blut sieht und sie ist neun Jahre alt, so handelt es sich um die Menstruation.

Betonung auf Frau: Mit neun Jahren ist die Frau erwachsen, mit acht Jahren war das Mädchen ein Kind. Das islamische Heiratsalter beträgt neun Jahre.

Wikipedia schreibt unter Kinderheirat: „Das Mindestalter für Mädchen bei Heiraten ist nach den Bestimmungen der islamischen Rechtsschulen neun Jahre, wobei sich die Rechtsschulen an der Ehe Mohammeds mit Aischa orientieren, die vollzogen worden sein soll, als Aischa neun Jahre alt war.“

Islam und Kindbraut. Ghulam Haider aus Afghanistan (8). In Düsseldorf wurde eine zwangsverheiratete Zwölfjährige Mutter (9). Hassan N., 22 Jahre alt, und seine hochschwangere elfjährige Ehefrau meldeten sich bei der Düsseldorfer Stadtverwaltung an und legten ihre Heiratsurkunde vor. Barbara Kirchner berichtet: „An der griechischen Grenze zur Türkei werden Minderjährige (ein altes Gesetz erlaubt dies) mit Zustimmung der Eltern verheiratet. Die Zwangsehen sind zwar selten. Da sie aber Griechenland als EU-Mitglied absegnet, sind sie auch in Deutschland gültig.“ Statt „ein altes Gesetz“ zu sagen, hätte Kirchner wohl besser von der ewig jungen Scharia schreiben müssen. Diana Goldermann-Wolf vom Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Düsseldorf e. V. gab sich empört: „Staatlich geförderter Kindesmissbrauch – so etwas darf es in Europa nicht geben und verstößt auch gegen die UN-Kinderrechts-Konvention.“ In der Sache stimmen wir Frau Goldermann-Wolf gerne zu, nur hätte sie doch bitte das Wort Scharia oder wenigstens Islam erwähnen müssen.

Da lässt sich nur traurig sagen: Allahgott hat mit den universellen Menschenrechten nichts im Sinn, warum sollte er sich um Kinderrechte kümmern? Der Scharia-Islam ist mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und erst recht mit der UN-Kinderrechts-Konvention unvereinbar. Die Scharia muss weg. Und Griechenland muss die schariakonforme Rechtsspaltung im Familienrecht beenden, eine sexualpolitische und familienrechtliche Apartheid kann sich Europa nicht leisten.

In Brescia wurde ein zwölfjähriges Mädchen Mutter, die als Elfjährige gegen den Brautpreis von 17.000 Euro von dem aus dem Kosovo stammenden Muhamat I. in eine islamrechtlich einwandfreie Ehe gezwungen worden war (10), (11).

In Großbritannien ist eine Forced Marriage Unit ins Leben gerufen worden: „Wir gehen jährlich 1.600 Berichten über Zwangsheirat nach. Wenn du besorgt bist, dass du zwangsverheiratet werden könntest oder über einen befreundeten oder verwandten Menschen besorgt bist, wähle diese Telefonnummer (…). Wir bieten ferner Hilfestellungen und Trainingseinheiten für Professionelle aus Polizei, Sozialarbeit und Schule an.“ (12).

Die Magie um (die Schwangerschaft und) das Menstruationsblut ist sicherlich viele Jahrtausende alt und war vermutlich rund um den Pazifik wesentlich stärker vertreten als im antiken Europa, wo allerdings auch Plinius der Ältere (23 bis 79 nach Christus) von der „Unreinheit“ menstruierender Frauen lehrte. In der Nähe menstruierender Frauen verdürbe der Wein, so Plinius, würde das Saatgut unfruchtbar und würden Gras sowie Gartenpflanzen verdorren. Paracelsus gar beschrieb noch um 1520 die Existenz eines Menstrualgifts, das er Menotoxin zu nennen sich erdreistete. Naja, noch drei Jahrzehnte später ließ ein „gottesfürchtiger“ Reformator (Calvin) einen „ketzerischen“ Nonkonformisten (Servet) zu Ehren Gottes auf dem Scheiterhaufen verbrennen (13).

Einige afrikanische Volksgruppen kultivieren Rituale während der Regelblutung, die, halb durchschaut, regelmäßig Menstruationsblut, weibliche Sexualität und weiblichen Körper dämonisieren und für die Menstruierende beispielsweise einem Ausgangsverbot gleichkommen. Im heutigen Japan werden Tampons mit Einmalhandschuhen verkauft, um zu vermeiden, dass Frauen mit ihrem eigenen Blut in Kontakt kommen, eine Vorstellung, die offensichtlich mit Panik befrachtet wird. Bei manchen Völkern mussten Schwangere außerhalb des Dorfes leben und ihr Kind in einer improvisierten Hütte gebären, damit das die Geburt irgendwie umflatternde Dämonische nicht die DorfHERRschaft des „Kultur bringenden“ Jägerbundes stört. Bruno Bettelheim ordnete die (steinzeitliche) Genese der männlichen Beschneidung einem Versuch der „neidischen“ Beschlagnahmung der mysteriösen Geburtskräfte durch die Männer zu.

Initiation in den Männerbund überhöht die Geburt, nur der Mann ist im eigentlichen Sinne Mensch. So originell waren die kosmisch aktiven Frauenbändiger Mohammed und al-Ǧauzī dann also auch wieder nicht. Gerade auch den Koran und das Islamische Recht durchwabern die angsterregenden Gespenster der Steinzeit.

Extremismusforschung: Im Hirn des Menschen ist potentiell immer Steinzeit, mag er mittelalterliche „islamische Kleidung“, militärische Uniform oder Krawatte und Nadelstreifen tragen. Bei Stalin, Himmler, Hubbard, Che Guevara oder Ayatollah Chomeini ist diese innere, manichäisch zerrissene Geisterwelt leider ungefiltert politisches Handeln geworden, so etwas geht auch mal ohne die Heerscharen der Teufel und Engel.

Sozialpädagogik: Wie immunisieren wir einigermaßen gegen Fundamentalismus?

Kapitel 25 Vom Ausgehen der Frauen am Festtag

Überliefert von Ḥafsa von Umm al-ʿAṭiya, die sprach: Der Gesandte … hat befohlen, dass am Festtag die reifen Mädchen (al-ʿawātiq) sowie die in der Abgeschiedenheit lebenden Jungfrauen und die Menstruierenden, die sich allerdings von der Gebetsstätte fernhalten müssen, [zu den religiösen Zusammenkünften] ausgehen sollen. Al-ʿawātiq ist der Plural von al-ʿātiq, und das bedeutet Reife.

Mädchen oder Weib, deine sexuelle Reife, dein Genital wird im Islam zum Politikum. Für Europas nichtmuslimische weibliche Multikulturalisten ist derlei vermeintliche Sexualitätsfreundlichkeit bisweilen bereits ein Motiv gewesen, die Scharia als paradiesisch-matristisch zu verklären. Vielmehr sollten wir von geheiligter Obszönität sprechen dürfen und von einer totalitären genitalen Kontrolle.

Al-luṭ ist ein Obergewand, al-ʿqaz das Haar und ʿataqtu [heißt]: Ich bin geschlechtsreif geworden. Von den Frauen, die zur Reife gelangen, wurde als ʿātiq gesprochen.

Wir haben dargelegt, dass das Ausgehen für die Frauen erlaubt ist, aber wenn eine befürchtet, dass Unruhe durch sie oder bei ihr entsteht, so ist das Verbot des Ausgehens besser, denn die Frauen in der Frühzeit waren anders als die Frauen, die es in der heutigen Zeit gibt …

Das Mädchen oder das Weib, zumal das menstruierende, umkreisen unsichtbar die dämonischen weiblichen Sexualkräfte. Dem Allerheiligsten dürfen sich die der Menstruationsdämonie verhafteten Frauen nicht nahen. Was die Parsen, Juden oder (einstigen) Katholiken sinngemäß ebenso betrieben haben, auch dort ist Tempel, Bundeslade, Tabernakel, Altar, ewiges Licht, heiliges Feuer oder Priesteramt der Spezies Weib nicht zugänglich. Wenn wir auch sicherlich noch lange Zeit auf eine Päpstin werden warten müssen, so lassen moderne katholische Gemeinden doch bereits auch Mädchen als Messdiener zu. Andererseits muss man sich zu seinen historisch ererbten Macken bekennen und scheint mir die islamfreundliche Androgynisierung der Gottheit, wie sie die „Bibel in gerechter Sprache“ betreibt, das größere Problem zu sein. Der, soweit schariatisch sprich gegenmodern und antidemokratisch verbliebene, kriegerische Gott Allah und der vor zwei bis drei Jahrtausenden konstruierte, die Steinigung der Ehebrecherin mit Wohlgefallen betrachtet habende Jahwe sind eben nicht „Gott-Göttin“ oder „er-sie“, sondern misogyner himmlischer Stammesführer, wie auf Erden so im Himmel.

Wenn eine Frau ausgeht, soll sie einen Mann niemals grüßen.

Die Islambeschöniger Barbara John, Ursula Boos-Nünning und Sabine Schiffer würden vielleicht sagen: Wie alternativ, die Kerle sind schwatzhaft, die Damen meditativ? Wie frauenfreundlich, ein Schutz vor Belästigung?

Das im Besitz von Männern (walī, Ehemann, maḥram) befindliche (Zeichen: Kopftuch) Weib unterliegt, darf es das Haus überhaupt noch einmal verlassen, der geheiligten Isolation. Derart wird die muslimisierte Frau zum Zombie, zur untoten Toten. Öffentlicher Raum wird je nach dem Grad der Islamisierung zum männlichen Raum.

Eine islamisch-gottgefällige Variante des Ordnungsrufes (ḥisba) mag der Belästigungsdschihad zu sein: Das Angrabschen der Nichtmusliminnen und das seitens der männlichen Jugend in Nordafrika betriebene Anzischen oder obszöne Anquatschen aller Frauen. In Europa fällt Muslimen jeder Altersstufe und beiderlei Geschlechts die Belästigung der sich antischariatisch verhaltenden Frauen (nackte Schultern oder Waden, offenes Haar) oder Männer (kurze Hosen, öffentlich ein Glas Wein trinken, draußen etwas essen) im Monat Ramadan ganz offensichtlich noch wesentlich leichter als in den anderen Mondmonaten.

„Wer sich klein macht, will herrschen“, Dienen enthemmt. Mobben für Allāh.

Nach Australiens Scheich Tāǧ ad-Dīn al-Hilālī (engl: Sheikh Taj El-Din Hilaly) gehört zu der vom Münchener Staatsministerium für den islamischen Religionsunterricht an Bayerns Hauptschulen gepriesenen „Mann und Frau in Gleichberechtigung: Gleichheit in der Differenz“ (14)“ allerdings auch die Vergewaltigung der Unverschleierten (15). Was für eine ganz persönliche Art, seinen Glauben zu leben.

Bereits 1986 versuchte der für Einwanderung zuständige australische Minister Chris Hurford erfolglos, den 1941 in Ägypten geborenen islamischen Geistlichen, der 1982 mit einem befristeten Touristenvisum über den Libanon nach Australien eingereist war, des Landes zu verweisen (16). Die radikalislamische (šarīʿa, fiqh) Lakemba-Moschee allerdings hält ihrem Scheich die Treue und den Hassprediger bis heute hoch in Ehren (17).

Alle Frauen der Welt halt Australiens Scheich für die Waffen („weapons“), die kein Geringerer als der koranisch verbürgte Teufel („Satan“) mit dem Ziel einsetzt, die wesensgemäß relativ unschuldigen Männer der Welt zu unterjochen und gefügig zu machen („to control men“). Eine klassisch islamische Sichtweise, vor acht Jahrhunderten hatte Theologe und Jurist Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī die beiden Seiten der weiblich-satanischen Medaille nicht viel anders definiert.

Kapitel 26. Von der Warnung der Frauen vor dem Ausgehen

Es ziemt sich für die Frau, dass sie sich hütet auszugehen, wie auch immer ihre Möglichkeiten sind, denn wenn sie selbst auch wohlbehütet bleibt, so bleiben die Menschen nicht unversehrt von ihr.

Die frei umher laufende Frau gefährdet die öffentliche Sicherheit und wird mir zum persönlichen Gesundheitsrisiko. Deshalb bleibt die verantwortliche Frau gleich zu Hause, auf das Moral, Stadt und Staat im Sinne Allahs blühen und gedeihen mögen.

Wenn sie mit Erlaubnis ihres Mannes und in schäbiger Kleidung ausgehen muss, dann soll sie sich ihren Weg auf freien Plätzen und nicht auf Straßen und Märkten suchen und soll Acht geben, dass ihre Stimme nicht vernehmbar ist, und soll auf der Seite des Weges und nicht auf seiner Mitte gehen.

Möglichst keusch, und dabei immer öffentlich kontrolliert.

»Jede Frau, die ihr Obergewand außerhalb des Hauses ihres Mannes auszieht, schändet den Vorhang, der zwischen ihr und ihrem Herrn ist.«

Der Vorhang im Hirn. Allah soll die nackte Frau nicht sehen? Nein, die Gottheit blickt ohnehin durch die Mauern hindurch und in die Herzen, will aber die Vorhänge und Schleier für uns Menschen.

Es gibt also einen sichtbaren und einen unsichtbaren Schleier (Hidschab, ḥiǧāb). Das kosmische Prinzip Frau hat sein menschgewordenes Antlitz symbolisch von der ebenso maskulinen wie unsichtbaren (IPU, The Invisible Pink Unicorn) Gottheit weg zu drehen. Ist Allah vielleicht gerade nackt und schämt sich? Auch das nicht, den kann auf Erden niemand erblicken.

Doch die unverschleierte Frau ist eine Bedrohung nicht lediglich für die Menschheit, sondern sogar für die Gottheit. Schamloses Weib, willst du mit deinen nackten Haaren Allah ärgern? Geh, verhülle dich!

Zu den Schamlosigkeiten gehört, dass Frauen die jungen Männer beobachten, wenn sie sich zu ihren religiösen Zusammenkünften versammeln, denn man kann vor der Unruhe nicht sicher sein.

Heinrich Schurtz prägte den Begriff Männerbund im Jahre 1902 in seiner Forschung zu ostafrikanischen Initiationsbünden. Der Männerbund tut geheimnisvoll. Auch Freimaurer oder Burschenschaftler legen auf frauenfreie Zonen großen Wert und sind womöglich vor einer verbalen, frauendiskriminierenden Großspurigkeit pädagogisch-männerarbeiterisch zu warnen. Der Islam jedoch dressiert die Frau selbst dazu, ihren Leib, ihr Dasein als eine Bedrohung für die das Heil alleinig garantierende patriarchalische Ordnung anzusehen.

Eine derartige Abrichtung, die, ist sie erfolgreich, bei den Mädchen und Frauen einen die Persönlichkeit verzerrenden Selbstekel zur Folge haben muss und männlicherseits ein gewalttätiges heiliges Frauenverachten, darf nicht Teil des von Innenminister Schäuble gewünschten Islamischen Religionsunterrichtes werden. Solange sich die Islamverbände und auch die vorsichtig säkularen Organisationen wie der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) nicht von der Scharia distanzieren, ist Islam nicht schulreif.

Man mag es Lobbyarbeit oder Wahlbeeinflussung nennen, dass der TBB alle in Deutschland lebenden Türken aufrief, anlässlich des Volksentscheides der christlich-theokratischen Initiative Pro Reli (24.04.2009) mit Nein zu stimmen und dass er nach wie vor die Rolle der in Berlin Religionsunterricht erteilenden Islamischen Föderation (IFB) vorsichtig kritisiert (18). Die weniger als halbherzig betriebene Kopftuchkritik des TBB indessen wird nicht ausreichen, um einen organisierten Islam zu schaffen, der mit den allgemeinen Menschenrechten kompatibel ist und der die Gleichberechtigung von Frau und Mann will (19).

Kapitel 29. Vom Verbot auszugehen, wenn die Frau sich parfümiert hat

Überliefert von Abū Huraira: »Jede Frau, die sich mit Weihrauch parfümiert hat, darf nicht mit uns am letzten Abendgebet teilnehmen.«

Überliefert von Ghunaim ibn Qais von al-Ashʿarī: »Jede Frau, die sich parfümiert und an den Leuten vorbeigeht, damit sie ihren Wohlgeruch wahrnehmen, ist eine Hure.«

Überliefert von Abū Huraira: »Wer von den Frauen parfümiert zur Moschee kommt, von der nimmt Gott das Gebet nicht an, bis sie sich davon gereinigt hat mit der Waschung wie bei einer großen rituellen Unreinheit. So geh nun und wasch dich!«

Man sagt umgangssprachlich mit tiefem Sinn: „Den kann ich riechen“, finde ich sympathisch, beziehungsweise: „Den kann ich nicht riechen“, finde ich unsympathisch. Islamisierung eines Territoriums ist Politik gewordenes Wegsperren der Frau aus dem öffentlichen Raum. Da sieht doch bitte nichts mehr nach Frau aus (Burka, Tschador, Niqab). Da duftet auch nichts nach Frau, bitte sehr. Kerle hingegen, das hat diesen islamtypischen, verklemmt homosexuellen Unterton, verwenden Rosenwasser.

Der Islam ist in seinen größeren Teilen leider im sexualpolitischen Mittelalter stecken geblieben und greift daher die kulturelle Moderne hoch motiviert an. Die Seite www.fataawa.de verlinkt zum radikalislamischen Prediger Mohamed Benhsain (Abu Jamal, www.al-tamhid.net, Bonn-Bad Godesberg) und stellt sich, genau wie Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī es vor achthundert Jahren tat, hier und heute die Frage nach dem Thema Moschee, Weib und Parfüm. Und beantwortet sie „authentisch“. Maschinengleich (Fundamentalisten sagen fromm) an Fäden zappeln wie eine Marionette, nur dass diese Steuerfäden von verstorbenen Strippenziehern wie al-Ǧauzī bedient werden.

Die Diyanet İşleri Başkanlığı (kurz Diyanet oder DIB, hierzulande: Diyanet İşleri Türk İslam Birliği, abgekürzt DİTİB oder Ditib) als der organisierte türkische Staatsislam beschäftigt 80.000 Menschen, davon 60.000 Imame, schreibt allen 80.000 türkischen Moscheen die Freitagspredigten (vor) und verkommt unter der Führung der Herren Gül und Erdoğan mehr und mehr zu einer Kopie der Religionspolitik Irans oder Saudi-Arabiens. Jedes Flirten, so ordnet eine Broschüre des einstmals krampfhaft laizistisch geplanten, doch seit zwanzig Jahren islamistisch unterwanderten türkischen Religionsministeriums an, sei gleichbedeutend mit Ehebruch, jede Begegnung einer frommen Türkin mit einem fremden Mann sei zu vermeiden.

Den Gebrauch von Deo oder Parfüm im öffentlichen Raum erklärt der von SPD wie CDU gehandelte EU-Beitrittspartner Türkei über seine staatliche Islambehörde zur sündigen Handlung (21). Die türkische Frauenrechtlerin Kizbes Aydin warnt berechtigt vor einer drohenden Verschiebung der „Schuld“ vom männlichen Belästiger (oder Vergewaltiger) auf die „unkeusche“, kulturell modern lebende Frau, die Turkish Daily News nennt die Geisteshaltung der Diyanet völlig zu recht als den afghanischen Taliban würdig. Mögen diese zaghaften türkischen Säkularen nachhaltig erfolgreich sein, an einem Gottesstaat Türkei ist uns nicht gelegen.

„Mit Migrationshintergrund“ wäre: In der kulturellen Moderne angekommen, und das stimmt eben noch immer nicht. Es wollen sich kleine männliche Grundschüler mit Migrationsvordergrund auf Deutschlands Schulhöfen mit einem wütenden: „Deine Mutter ist eine Hure!“ erfolgreich beleidigen. Immigrierender orthodoxer Islam ist eben zumeist leider kein Hintergrund, die Scharia steht im Vordergrund.

Überliefert von Ḥaḥṣin ibn Miḥṣin: »Hast du einen Ehemann? Sie antwortete : Ja. Er sprach : Wie bist du zu ihm? Sie sprach: Ich mühe mich ständig um ihn, außer in den Dingen, die ich nicht für ihn erreichen kann. Er sagte: Achte darauf, welchen Stand du bei ihm hast, denn er ist dein Paradies und deine Hölle.«

Der muslimische Ehemann ist der Kalif der muslimischen Frau. Das Seelenheil der Frau ist zentral von ihrem ehelichen Gehorsam abhängig, er kann ihr den Zugang ins Paradies verweigern. Unter der Bettdecke mit dem fallweise in einer islamischen Zwangsheirat (walī muǧbir) angetrauten Herrn entscheidet sich die imaginierte absolute Zukunft (al-āḫira, das Jenseits) der Frau als ihr Verbleib im paradiesischen Seelenheil oder in der ewigen Verdammnis. Der sinnlich-irdische (ad-dunyā, das Diesseits) Raum des sakramentalen Gehorsams der muslimischen Frau ist das Schlafzimmerkalifat.

Dem Menschen ist die Schwere und schmerzliche Zucht der Scharia zuzumuten. Dieses Aufladen der Bürde der šarīʿa auf jeden einzelnen Muslimen, diese Beschwerung und Belastung des Menschen mit dem islamischen Gesetz heißt taklif (at-taklīf), in Indonesien in englischer Schreibweise takleef. Mit womöglich militärischer, aber rational nachvollziehbarer „Pflicht“ (duty) oder gar mit der an Logik wie Ethik orientierten „Verantwortung“ (responsability) wird taklīf nicht sinnvoll (also ohne taqiyya) ins Deutsche übertragen.

Bezeichnenderweise ist taklīf auch der Name eines schiitisch-iranischen, mahnenden Initiationsfestes für die neunjährigen Mädchen. Bei der taklīf-Zeremonie lernen die weißgekleideten, vollverschleierten Mädchen, sich von heute an auf Schritt und Tritt von einem maḥram-Verwandten begleiten zu lassen, sich ansonsten von allen Jungen fern zu halten. Die Kinder müssen von nun an sittsam die Verschleierung des islamischen ḥiǧāb (Iran: pardā; deutsch: das ḥiǧāb-Provisorium Kopftuch) tragen, sie dürfen in der Öffentlichkeit nicht mehr lachen und müssen lernen, „den Westen“ kultureller Moderne als satanisch und ekelhaft anzusehen.

Über Sexualität zu sprechen, so wird den Mädchen suggeriert, sei eine schwere Sünde, Aufklärungsunterricht, Sexualkunde oder Gesundheitserziehung wird in der Logik dieser Gehirnwäsche zum satanischen Werkzeug. Zugleich ist die taklīf-Zeremonie als ein „schockierend festlicher“ Einstieg in die sexualmagisch blockierten Denk- und Lernverbote ganz gezielt die öffentliche Bekundung des Erwachsenseins, des Daseins als heiratsfähige Frau (22), (23).

Kinderverlobung, Eheanbahnung oder auch mal die Kindbraut mag sich mit dem iranischen oder sonstigen radikalislamischen „Reifezeugnis“ schrill-dissonant begegnen.

Kapitel 63 Vom Gebot, ein Mädchen zu verheiraten, wenn es volljährig ist

Überliefert von ʿAlī ibn Abī Ṭālib: »Es gibt drei Dinge, die du auf keinen Fall aufschieben darfst: Das Gebet, wenn die Zeit dafür gekommen ist, das Begräbnis, sobald es vorbereitet ist, und die ehelose Frau [zu verheiraten], wenn du einen geeigneten Mann [für sie] gefunden hast.«

Überliefert von Yaḥyā ibn Ab dar-Raḥmān ibn Abī Labība: »Wer erkennt, dass ein Kind heiratsfähig ist, und die Möglichkeit hat, es zu verheiraten, tut es aber nicht und dann geschieht etwas deswegen, so liegt die Sünde bei beiden.«

Überliefert von Muḥammad ibn Ibrāhīm al-Taimī von ʿAʾsha: »… Nichts ist besser für eine Frau als ein Ehemann oder das Grab.«

Überliefert von Zaid ibn Aslam: »Verheiratet eure Kinder, wenn sie erwachsen sind, damit ihr nicht ihre Sünden tragt.«

Überliefert von al-Ḥasan: »Verheiratet eure Frauen eilends, denn die Verzögerung weckt die Begierde in ihnen.«

Der fromme Frauenversteher al-Ǧauzī berichtet aus der für orthodoxe Muslime neben dem Koran sehr verbindlichen Hadithliteratur. Der „edle“ al-qurʾān und die gleichsam die Nervenfasern der Sunna bildenden Hadithen (aḥādīṯ, Singular ḥadīṯ) sind auch für die Hanbaliten die Basis der Scharia, für die drei anderen sunnitischen Rechtsschulen treten noch Analogieschluss (qiyās) und Konsensus der Gelehrten (iǧmāʿ) hinzu, um den Weg ins Paradies islamrechtlich (fiqh als die Anwendung der Theologie) mit Gerichtsurteilen und Fatwas zu pflastern. So genannte Beweiskraft (ḥuǧǧa) und damit Rechtsverbindlichkeit haben lediglich die als „stark, gesund“ (ṣaḥīḥ) bewerteten Hadithe, doch dürfen wir angesichts dieser fünf bei al-Ǧauzī zitierten Anordnungen Allahs, die Töchter mit Erreichen der Volljährigkeit zu verheiraten, die 2009 seitens von Frau Dr. Boos-Nünning verharmlosend arrangierte Ehe genannte Zwangsverheiratung sicherlich als ein veritables islamisches Sakrament bezeichnen. Das islamische Heiratsalter ist neun Jahre, im Volksislam, der ohnehin keinen Geburtstag feiert und die Kinder auf den lästigen türkischen, tunesischen oder deutschen staatlichen Formularen notfalls „zufällig“ am ersten Januar eines (irgendeines) Jahres, wahlweise am Ersten eines (irgendeines) Monats geboren sein lässt, ist die mütterseits schon mal mit Anschreien und Schlagen der Tochter befrachtete erste Regelblutung das göttliche Zeichen der Heiratsfähigkeit.

Islam und Frauenrecht: Die Frau hat das Recht, in ihre Zwangsverheiratung (walī muǧbir) einzuwilligen.

Das Befolgen der Befehle der Männer ist für die muslimische Frau ein heiliges Tun (Sakrament), das der Gehorsamen den Weg ins Paradies öffnet und der Ungehorsamen den Verbleib in der Hölle sichert. Die Muslima erst familiär und später zusätzlich ehelich zu schlagen, sichert somit ihr eigenes und unser aller Seelenheil.

Meine Damen und Herren, unser Innenminister beziehungsweise Ihr örtlicher katholischer oder evangelischer Funktionär wird es Ihnen so klar nicht sagen wollen oder dürfen: Die Frau im Islam ist gehorsamspflichtig. So und nicht anders klärt Allahgott die „Frauenfrage“. Die unter dem Stichwort Bezness (24) von mutigen Menschen wie Evelyne Kern (Sand in der Seele) dokumentierten Misshandlungen an Europäerinnen beispielsweise im nördlichen Afrika sind mitnichten auf die Kolonialzeit, die dortige Armut oder den Traditionalismus der Bevölkerung zurückzuführen, sondern sind Begegnungen mit dem Menschenbild und Frauenbild von Herren wie al-Ġazālī, al-Ǧauzī, Yūsuf al-Qaraḍāwī oder Recep Tayyip Erdoğan (25), (26).

Solange (zumal in Europa) der organisierte Islam und die muslimische Mehrheit die Abkehr von der Scharia und vom fiqh nicht vollzogen hat, solange also der Islam unter Frauenrecht das Recht auf Gehorsam versteht, dürfen und müssen wir die besprechenswerte Opfererfahrung der Frauen im „Bezness“ als etwas zutiefst Islamisches bezeichnen.

Kapitel 64 Von der Gehorsamspflicht dem Ehemann gegenüber und von seinem Recht auf seine Frau

»Ein Mann fragte den Gesandten Gottes: Was ist, wenn ein Mann unter uns Verlangen nach seiner Frau verspürt? Er antwortete: Sie kann es ihm nicht versagen, auch wenn sie am Backofen beschäftigt ist.«

Auch von ihm überliefert: »Wenn der Mann seine Frau ruft, soll sie kommen, selbst wenn sie am Backofen zu tun hat.«

Allahgott meint es gut mit den Männern: Buchstäblich jederzeit ganz wild geschlechtlich verkehren zu dürfen, bedarfsweise ohne Zustimmung des benutzten Weibes. Ob eine solche als Religion getarnte Sexualpolitik nicht auch für deutsche Sinnsucherinnen und Sinnsucher geeignet ist?

Das andernorts als obszön etikettierte frauenfeindliche Augenzwinkern versauter Männerbünde erfährt Heiligung. Diese Araber sind doch tolle Kerle. Mag das Brot doch verbrennen, der fromme Mann will ficken, die Achtundsechziger hätten gesagt: Ganz im Hier und Jetzt.

Islam bedeutet Besinnung auf das Wesentliche: Die gleichermaßen zu Moral und Recht werdende Unterwerfung der Frau.

Überliefert von Muʿadh ibn Djabal: »Würde es recht sein, dass ein Mensch sich vor einem anderen hinwirft, dann würde ich der Frau befehlen, sich vor ihrem Ehemann hinzuwerfen … «

Nur einer von drei nahezu gleichlautenden Hadithen, denn wie Muʿāḏ ibn ‎ Ǧabal ist beispielsweise auch Anas ibn Mālik der Meinung, dass die Frau allen Anlass der Welt hat, sich vor ihrem Ehemann in demütiger Huldigung in den Staub zu werfen.

Die Verachtung des „unten“ gegenüber dem „oben“, die geheiligte Geringschätzung der Erde gegenüber dem Himmel ist typisch patriarchalisch bzw. manichäisch und verdoppelt die Geometrie der kosmischen Herrschaft des „himmlischen“ muslimischen Mannes über das „erdige“ muslimische Weib, mikrokosmische Entsprechung letztlich zur Überordnung der „geistigen“ Gottheit (allāh) über den nicht zufällig ziemlich „irdischen, weiblichen“ Satan (iblis). Um die zerstörerische Wirkung des Scharia-Islam aufzulösen und um den Islam der Einwandererfamilien mit der kulturellen Moderne auszusöhnen, haben wir Pädagogen und Erzieher darauf zu achten, dass die leider in Koran und Sunna tief verankerte Geringschätzung des Erdhaften (im Sufismus wie Dschihadismus: Des Diesseitigen) aufgehoben wird. Die örtlichen Moscheegemeinden und sämtliche deutschen Islamverbände werden uns dabei noch auf einige Zeit Gegenspieler sein.

Überliefert von Ibn ʿAbbās: »Dies sind die Ehefrauen von euch, die zu den Paradiesbewohnerinnen gehören werden: Die Freundliche, die Vielgebärende und diejenige, die, wenn sie jemandem Schaden zufügt oder einen solchen erleidet, zu ihrem Mann kommt und ihre Hand in die seine legt und spricht: Ich will keinen Schlaf mehr kosten, bis du wieder froh bist.«

Bewerkenswert, dass es unerheblich ist, ob die Frau jemanden beschädigt hat oder von jemandem beschädigt wird. Sie hat in beiden Fällen des weltlichen und sozialen Kontaktes nur einen Auftrag, den Ehemann glücklich zu machen. Wie das geschieht, bestimmt nicht sie.

Die Frau muss wissen, dass sie für den Ehemann wie ein Sklave ist.

Das Weib wird dem Männerrecht nutzbar. Islam ist Nutzbarmachung.

Die Eltern der Frau, insbesondere aber die Mutter, müssen sie das Recht des Mannes lehren und ihr alle Ratschläge geben.

Die Braut hat ja schließlich Geld gekostet. Noch ein letzter al-Ǧauzī zum islampädagogischen Schlusswort:

Kapitel 67 Davon, dass es dem Mann erlaubt ist, seine Ehefrau zu schlagen

Wenn die Frau gegen den Mann aufbegehrt oder sich ihm in etwas widersetzt, worauf er ein Recht hat, soll sie mit Erlaubnis Gottes, des Starken und Mächtigen, erzogen werden, indem er sie ermahnt. Wenn sie aber weiter darauf besteht, sich zu widersetzen, soll er sie von der Lagerstatt fernhalten. Beharrt sie dann noch, soll er sie schlagen, aber nicht heftig, ein oder zwei Peitschenhiebe oder ein wenig mehr.

So viel zu Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī, zur Rolle der Frau im Islam und zu Allahs ein oder zwei Peitschenhieben. Oder ein wenig mehr.

Jacques Auvergne

(1) Tarafa Baghajati: „FGM – weibliche Genitalverstümmelung steht im Widerspruch zum Islam“

http://www.thieme.de/viamedici/aktuelles/artikel/fgm.html

(2) Österreichische radikalislamische Funktionäre verbreiten bewusst die Unwahrheit, FGM sei nichtislamisch: Baghajati und al-Rawi. FGM sei ein „afrikanischer Brauch“, den es unmöglich im Irak geben könne

http://sebandthecity.typepad.com/seb_and_the_city/files/wie_geschmiert.pdf

(3) Abenteurer und Atheist Rüdiger Nehberg kämpft gegen FGM – mit dem fragwürdigen Werkzeug des mittelalterlichen, sexualmagisch und misogyn orientierten Fatwa-Wesens und mit Unterstützung der radikalislamischen politischen Bewegung

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/04/19/112/

(4) Was Anti-FGM-Fatwas nicht bewirken können. Ein Plädoyer für die sexuelle Unabhängigkeit der Frauen. Von Mary Kreutzer

http://sites.google.com/site/marykreutzer/publikationen/was-anti-fgm-fatwas-nicht-bewirken-koennen

(5) naǧis (nadschis) ist satanisch besudelt, naǧāsa (nadschasa) oder naǧāsāt die das Seelenheil gefährdende Besudelung

http://en.wikipedia.org/wiki/Najis

(6) Ziel der an ein andressiertes Zwangshandeln heran reichenden islamischen Lebensweise ist die aufwändige Erreichung oder Wiederherstellung der prekären rituellen Reinheit aṭ-ṭahāra, der himmlisch geputzte Muslim ist also momentan rein, ṭāhir, auch pāk (paak, pak) genannt

http://de.wikipedia.org/wiki/Tah%C4%81ra

(7) Bernard Bauschert: Hintergründe der AIDS-Epidemie in Afrika. Ndiri kutsvaga sauti – Ich suche nach Salz. Überlieferte Vorstellungen und tradierte Sexualpraktiken lassen die HIV-Prävention häufig ins Leere laufen.

A-1372 (44) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 22, 29. Mai 1998

http://aerzteblatt.lnsdata.de/pdf/95/22/a1370-72.pdf

GEO: „Er ist 40 Jahre alt, sie elf. Und sie sind verlobt – der Afghane Faiz Mohammed und das Kind Ghulam Haider.“ Foto: Stephanie Sinclair

http://www.geo.de/GEO/fotografie/fotoshows/57462.html?t=img&p=3&pageview=

(8) Barbara Kirchner: Zwölfjährige bekam in Zwangsehe ein Baby

http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/zwoelfjaehrige-bekam-in-zwangsehe-ein-baby_artikel_1212758529424.html

(9), Brescia: Sposa a 11 anni, madre a 12: arrestato marito a Brescia

http://www.lastampa.it/redazione/cmsSezioni/cronache/200807articoli/34428girata.asp

(10) Brescia: Il marito, kosovaro, 21 anni, è in prigione da luglio per violenza sessuale e riduzione in schiavitù. Sposa bambina, arrestati i suoceri

Ha partorito a 12 anni. L’ accusa: comprata in Serbia per 17 mila euro Devono rispondere di immigrazione clandestina, concorso in violenza sessuale e riduzione in schiavitù

http://archiviostorico.corriere.it/2008/ottobre/17/Sposa_bambina_arrestati_suoceri_co_7_081017007.shtml

(12) Forced Marriage Unit

Our Forced Marriage Unit is a joint-initiative with the Home Office. We see over 1600 reportings of forced marriages a year.

If you are worried you might be forced into marriage or are worried about a friend or relative see information for victims, or call us on 0207 008 0151.

Our trained professionals offer confidential advice and assistance to:

– those who have been forced into marriage overseas

– those at risk of being forced into marriage

– people worried about friends or relatives

– professionals working with actual or potential victims of forced marriage