Wir trauern um Arzu Özmen

Januar 22, 2012

جريمة الشرف

ǧarīmat aš-šaraf

honour killing

Ehrenmord

Arzu ist nicht das erste und leider auch nicht das letzte Opfer

Morgen werden sich viele Menschen an einem Trauermarsch zum Gedenken an Arzu Özmens beteiligen, die einem Ehrenmord zum Opfer fiel. Ihre Freunde und tausende Menschen haben eine Frage: Wieso?? Wie kann eine Familie ihre Tochter, ein Bruder seine eigene Schwester umbringen? Was können wir tun? Wie können wir Betroffenen helfen? Warum haben wir versagt?

Arzu ist nicht das erste Opfer. Pro Jahr sterben weltweit mehr als 5000 Frauen und Mädchen infolge von Ehrenmorden. Die meisten Ehrenmorde, die eine blutige Unsitte traditionalistisch-religiöser und vormodern-patriarchalischer Gesellschaften darstellen, werden in orthodox-islamisch geprägten Milieus vollstreckt. Arzu entstammt einer jesidischen Familie. Aber sie war in Deutschland und das ist entscheidend. Denn:

Auch Frauen und Mädchen aus traditionell-religiösen Zuwandererfamilien, die in Europa leben, haben das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben nach modernen Grundsätzen und menschenrechtlichen Normen. Und sie haben das Recht, vom Staat und der Gesellschaft des Aufnahmelandes besser geschützt zu werden.

Der Zentralrat der Ex-Muslime verurteilt diesen feigen und schändlichen Mord und erklärt sich solidarisch mit allen Menschen, die morgen am Trauermarsch teilnehmen. Aber wir sagen auch: Die Gesellschaft und ihre politischen Repräsentanten müssen sich noch intensiver und tabuloser mit diesem Problem beschäftigen. Reaktionäre und frauenfeindliche Kulturen und Traditionen müssen öffentlich eindeutig verurteilt werden. Es ist absolut falsch, aus Angst, einige rückständige Kräfte könnten sich beleidigt fühlen, Kritik zu unterlassen und die notwendige Auseinandersetzung zu scheuen.

Die meisten Opfer in Deutschland entstammen orthodox-islamischen Familien, die sowohl durch die konservativen Islamverbände Deutschland als auch durch die nachgiebige proislamische Politik in allen gesellschaftlichen Bereichen beständig ermuntert werden. Eine verhängnisvolle Rolle spielt hierbei nicht zuletzt das Unwort des Bundespräsidenten Wulff „Der Islam gehört zu Deutschland“, das mittlerweile wie ein Persilschein für die Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Deutschland genutzt wird: Zunächst die Etablierung der Islamkonferenz als ungerechte und kontraproduktive Bevorzugung einer bestimmten Zuwanderergruppe; dann Einführung von Islamunterricht als falsches Signal der Integrationspolitik; jetzt Einrichtung islamischer Theologiezentren; generell die Islamisierung des Bildungssystems von den Kindergärten bis zu den Hochschulen – all das bewirkt nicht zuletzt auch die Verfestigung einer frauenfeindlichen und grundrechtswidrigen Gegenkultur.

Tief betroffen von diesem Mord erheben wir deshalb folgende Forderungen:

Den Mädchen aus traditionalistisch-religiösen Zuwanderermilieus muss geholfen werden, nach modernen freiheitlichen Standards zu leben. Geschützt und durchgesetzt werden muss insbesondere das Recht auf freie Partnerwahl. Alle Mädchen haben ein Recht auf voreheliche Freundschaftsbeziehungen! Islamisch geprägte Jungfrauenkäfige dürfen nicht länger geduldet bzw. unter „Kulturschutz“ gestellt werden. Die Politik und die Medien in Deutschland müssen sich klar und deutlich auf die Seite der Frauen und Mädchen stellen. Frei-Sein und Lebensfreude sind weder exklusive Eigenschaften der deutschen oder europäischen Kultur, sondern gehören zum Grundinventar der universellen Menschenrechte, die nicht im Sinne eines falschen Multikulturalismus relativiert werden dürfen. In diesem Sinne verlangen wir auch eine härtere Bestrafung von „Ehrenmorden“ als besonders verwerfliche Verbrechen.

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

19.01.2012

Mina Ahadi

E-Mail: minaahadi@aol.com

Telefon: 0049 (0) 1775692413

Internationales Komitee gegen Todesstrafe

International Committee Against Execution (ICAE)

http://notonemoreexecution.org

Internationales Komitee gegen Steinigung

International Committee Against Stoning (ICAS)

http://stopstonningnow.com/wpress/

Sakineh droht immer noch die Todesstrafe

Dezember 27, 2011

سکينه محمدي آشتياني

Sakineh Mohammadi Ashtiani

International Committee against Stoning

Press Release 26 December 2011

The Islamic Republic of Iran is considering Sakineh Mohamadi Ashtiani’s execution

This is an attempt to gauge the international response

Malek Ajdar Sharifi, the head of East Azerbaijan province’s justice department, has announced that the Islamic Republic of Iran is considering changing Sakineh Mohamadi Ashtiani’s stoning sentence to execution by hanging and said that they are waiting for the go-ahead from the Ministry of Justice to execute Sakineh.

Clearly, the regime has been unable to stone Sakineh to death because of the global outrage. The regime arrested her lawyer and son and forced her and her son to ‘confess’ on Press TV and incriminate themselves. They have been barred from contacting international institutions.

By planning to execute Sakineh, the Islamic regime is trying to show the world that despite public outrage, it will continue its execution machinery in order to ensure its survival.

The International Committee against Stoning declares:

This is a shameless attempt by the regime and its criminal judicial system to test the reaction of world public opinion in order to create the groundwork for Sakineh’s murder.

Sakineh’s image has become a global symbol against stoning and Sharia laws. The world has risen up in defence of Sakineh and declared it would not ever allow sadists and murderers to stone women and men to death again. By executing Sakineh, the Islamic regime wants to destroy all efforts in her support.

Every year during the New Year period the Islamic regime tries to kill-off well-known cases. Last year it executed Shahla Jahed and this year they are trying to murder Sakineh.

The International Committee against Stoning will not allow Sakineh to be executed. All people and organisations that have stood up before to save Sakineh from death by stoning must once again stand up to help save Sakineh’s life.

International Committee against Stoning

International Committee against Execution

For more information, contact:

Mina Ahadi

E-Mail: minaahadi@aol.com

Telefon: 0049 (0) 1775692413

Internationales Komitee gegen Todesstrafe

International Committee Against Execution (ICAE)

http://notonemoreexecution.org

Internationales Komitee gegen Steinigung

International Committee Against Stoning (ICAS)

http://stopstonningnow.com/wpress/

Der bekennende Islamische Religionsunterricht ist nicht schulreif

Dezember 20, 2011

Edward von Roy

Mönchengladbach

Landtag Nordrhein-Westfalen

Petitionsausschuss

20.09.2011

Petition

I.3/15-P-2011-05451-00

Der Landtag möge beschließen:

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.

Begründung

Der KRM vertritt mit 22,7 % nur eine Minderheit der Muslime des bevölkerungsreichsten Bundeslandes, vielen Muslimen ist er schlicht unbekannt.[1] Zur auf Ungleichbehandlung beruhenden, angeblich die Seele vor dem Höllenfeuer rettenden Pflichtenlehre der Scharia (Islamisches Recht) geht der KRM, der insofern als fundamentalistisch und reaktionär zu bezeichnen ist, nicht auf Distanz. Ein proschariatischer Verantwortlicher für die Inhalte des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) jedoch wird die an staatlichen Schulen unterrichteten Kinder und Jugendlichen, auch die nichtmuslimischen, in einen Wertekonflikt mit den Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bringen, der Grundlage unseres Grundgesetzes (GG), denn an der schariarechtlichen Maßgabe der erbrechtlichen Benachteiligung der Frau und des Nichtmuslims, am Verbot der Apostasie sowie am Gebot der Verschleierung (Hidschab)[2] des Frauenkörpers ist nach Auffassung der Mehrheit der Muftis[3] und Gelehrten (‘Ulama)[4] nicht zu rütteln.

Nach wie vor gibt es den zur Erteilung bekenntnisorientierten Islamischen Religionsunterrichts erforderlichen Ansprechpartner des Staates nicht. Dessen ungeachtet unterzeichneten Schulministerin Sylvia Löhrmann sowie, für den KRM, Nurhan Soykan (ZMD), Ali Kızılkaya (Islamrat), Seyfi Öğütlü (VIKZ) und Orhan Bilen (DİTİB) am 22.02.2011 eine „Gemeinsame Erklärung“, die darauf abzielt, zeitnah bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG bzw. § 31 SchulG NRW einzuführen.

Insbesondere die Errichtung des verabredeten Beirats entbehrt einer gesetzlichen Grundlage und ist dem Souverän, dem Volk, bis heute nicht bekannt gemacht worden. Gleichzeitig bekundet der KRM die, zumindest provisorische, äußerst zentrale Bedeutung des Beirats gerade im Hinblick auf eine wiederum nicht öffentlich bekannt gemachte schulgesetzliche Änderung, wörtlich: „Der KRM nimmt es … zur Kenntnis, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.“

Dieser Beirat soll, NRW würde dieses schließlich „erwägen“, untrennbar in das geänderte Schulgesetz integriert sein, zugleich hat, geht es nach dem Koordinierungsrat, dieser inhaltlich durch den KRM gesteuert und permanent personell gebilligt zu sein. Damit erklärt sich der KRM selbst zum Ansprechpartner des Staates und maßt sich an, zu definieren, was muslimisch ist und was nicht („Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land“), ein ehrgeiziges Streben, das ihm aufgrund mangelnder Vertretungsbefugnis und zu prüfender Verfassungstreue jedoch vermutlich gar nicht zusteht.

Eine von Löhrmann, Soykan, Kızılkaya, Öğütlü und Bilen in der Gemeinsamen Erklärung dezidiert angestrebte „Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, des Landtages und der organisierten Muslime …, in der religionsverfassungsrechtliche Fragen, also auch Statusfragen, besprochen werden“, hätte zu gewährleisten, dass die Absage an das ungleich behandelnde (diskriminierende) und nicht zuletzt frauenfeindliche Schariagesetz Lehrinhalt des geplanten IRU sein wird. Eine gleichsam automatisierte Ermächtigung des KRM zum personellen Ausgestalten dieser „Arbeitsgruppe“ darf es dabei nicht geben.

Die Standards von AEMR (1948) und GG (1949), insbesondere die Gleichberechtigung von Mann und Frau, sind im Schulbetrieb auch im Schulfach Religion weder zu verwerfen noch zu ironisieren. IRU muss wissenschaftsbasiert sein; der zum Politikunterricht entstandene Beutelsbacher Konsens (1976) sollte auch für das Schulfach Religion Gültigkeit haben.[5]

Weder KRM noch KRM-gesteuerter „Beirat“ sind staatlicher Ansprechpartner. Das am 22.02.2011 verhandelte Beiratsmodell ist nicht zu verwirklichen.

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Quelle

Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht

„Die Unterzeichnenden begrüßen die Einigung, weil mit dem Beirat ein institutionalisierter Ansprechpartner auf Seiten der Muslime eingerichtet werden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter der Muslime und die Schulministerin bezeichnen es als Erfolg, dass nun in absehbarer Zeit für 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler Religionsunterricht vorbereitet werden kann.“

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/Pressemitteilungen/Gemeinsame_Erklaerung.pdf

[1] Unter den muslimischen Verbänden ist DİTİB der bekannteste mit 44 Prozent, gefolgt vom AABF (27 Prozent), dem ZMD (27 Prozent), dem VIKZ (25 Prozent) und dem Islamrat (IR) (16 Prozent). Am unbekanntesten unter den Verbänden ist der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) mit einem Anteil von 10 Prozent. 59 Prozent der türkischen Muslime kennen DİTİB. … Wahrgenommene Vertretungsleistung durch den jeweils bekannten muslimischen Verband unter den befragten Muslimen (in Prozent) KRM: 22,7 % „vertreten“, 17,7 % „teils/teils“, 59,5 % „nicht vertreten“.

http://ec.europa.eu/ewsi/UDRW/images/items/docl_9743_55658285.pdf

[2] To fulfil the minimum requirements of Hijab, a Muslim woman covers her entire body, except her face and hands.

http://thequranblog.wordpress.com/2010/06/10/hijab-in-islam-2/

[3] Großmufti Mustafa Cerić strebt nach der Legalisierung der Scharia: (f) opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law;

http://www.rferl.org/content/article/1066751.html

[4] This is indeed a great assignment to the ‘ulama that requires from people to obey and follow them.

http://members.cox.net/ameer1/obeymqa.html

[5] Diese Dreieinigkeit von Überwältigungsverbot, Kontroversgebot und Subjektbezug übersetzte das zentrale Merkmal einer pluralistischen Demokratie – die Anerkenntnis von unterschiedlichen Interessen und Werten aufgrund unterschiedlicher Lebenslagen und Lebensgeschichten und der Notwendigkeit des Konflikts um politische Lösungen für politische Probleme – in didaktische Leitlinien. Demnach bezieht der Unterricht nicht inhaltlich Stellung, sondern verwickelt die Lernenden in die Auseinandersetzung um ein kontroverses Thema und ermöglicht ihnen so den Erwerb einer eigenen Position und die Äußerung ihrer Stellungnahme. Politische Urteilsfähigkeit des Individuums kann durch aufklärenden Streit gefördert werden.

http://www.bpb.de/files/TM9Z60.pdf

Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“.

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

Überwältigungsverbot. Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

http://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens.html

Der Präsident des Landtags von Nordrhein-Wesfalen

Herrn

Edward von Roy

13.01.2012

Geschäftszeichen

I.3/15-P-2011-05451-00

Ihre Eingabe vom 20.09.2011, eingegangen am 20.09.2011

Schulen

Sehr geehrter Herr von Roy,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung am 10.01.2012 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Das Anliegen war Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens aus der Mitte des Landtags, das die Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts und eines Beirats zum Ziel hat. Der Landtag hat das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz) am 21.12.2011 nach intensiven Beratungen und einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen beschlossen.

An dem Ziel, einen Beirat zu bilden, der die Anliegen und die Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und der Durchführung des islamischen Religonsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach vertritt, wurde festgehalten.

Das Gesetz tritt am 01.08.2012 in Kraft und ist bis zum 31.07.2019 befristet. Die Befristung unterstreicht, dass der Weg über einen Beirat eine Übergangslösung ist.

Der Petitionsausschuss sieht keinen Grund, in der Angelegenheit weiter tätig zu werden.

Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(…)

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen

Geschäftsstelle

Petitionsreferat

Düsseldorf

24. Januar 2012

Ihre Nachricht vom 13.01.2012

I.3/15-P-2011-05451-00

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um eine detaillierte Begründung, warum unsere oben genannte Petition abgelehnt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt und Edward von Roy

[Die Antwort der Landesregierung steht noch aus]

132 a Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht

Dezember 20, 2011

Stellungnahme der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) zur geplanten Einführung von Islamischem Religionsunterricht (IRU) in NRW

Der Landtag Nordrhein-Westfalen will auf seiner Sitzung am 21. Dezember 2011 ein Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz) beschließen.

Die GAM nimmt aus diesem Anlass zum vorliegenden Gesetzentwurf (Drucksache 15/2209 vom 21.06.2011) wie folgt Stellung:

Der Gesetzentwurf steht auf tönernen Füßen, da er auf einer verfassungsmäßig fragwürdigen Übergangslösung in Gestalt einer willkürlich konstruierten „Ermächtigungsnorm“ ohne Vorliegen von rechtlichen Voraussetzungen basiert. Zum einen fehlen die erforderlichen islamischen Instanzen als autoritative Richtliniengeber im Sinne von staatskirchenrechtlich qualifizierten Religionsgemeinschaften. Zum anderen existieren keine verfassungsmäßigen Regularien, um die politische Willkürentscheidung der Landesregierung rechtskonform zu realisieren. Diese muss vielmehr selbst einräumen, dass die islamischen Organisationen, mit denen kooperiert werden soll, nicht allen formellen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen, „die nach der Rechtssprechung von Religionsgemeinschaften verlangt werden“ (S. 5).

Hinzu kommt, dass die Islamverbände in Deutschland nur eine Minderheit der aus islamischen Ländern zugewanderten Personen vertreten, wie im Gesetzentwurf selbst anhand von Zahlen aus der Studie „Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen“ dargelegt wird.

Von wesentlicher Bedeutung ist aber nicht zuletzt das mangelhafte Bekenntnis der im Koordinierungsrat der Muslime zusammengeschlossenen Verbände zum deutschen Grundgesetz. (Für orthodoxe Muslime ist die Bindung an den Koran sowie an die islamischen Vorschriften höherrangig als die Bindung an säkulare Normen und Prinzipien. Gemäß der Studie „Muslime in Deutschland“ aus dem Jahr 2007 stimmten 46,7% der Befragten der Aussage zu „Die Befolgung der Gebote meiner Religion ist für mich wichtiger als Demokratie“. 33,6% befürworteten die Todesstrafe und nach Auffassung von 65,5% der Befragten sollte der Staat Zeitungen und Fernsehen kontrollieren, um Moral und Ordnung sicher zu stellen. Es sind zumeist genau jene Muslime mit diesem Einstellungsprofil, die Mitglieder und Funktionäre der Islamverbände sind.)

Mit der Installierung eines Beirats, der sich ausschließlich aus muslimischen Personen zusammensetzen soll, darunter zwei muslimische Religionsgelehrte, tritt die Landesregierung NRW im Prinzip die Ausgestaltung der Inhalte des IRU sowie die Bewilligung der Lehrkräfte an die Islamvertreter ab. (Die Formulierung „das Einverständnis kann nur aus religiösen Gründen verweigert werden“, ist eine Leerformel, da es sich ja nur um religiöse Angelegenheiten/religiöse Lerninhalte sowie um die Beauftragung von Religionslehrern/innen/ handelt.)

Vorgesehen ist damit die Einbeziehung von islamischen Interessenverbänden, darunter zwielichtige Organisationen, in staatliches Handeln. Das bedeutet konkret: Unkritische Kooperation mit konservativen bis fundamentalistischen Islamverbänden; was im Endeffekt darauf hinausläuft, deren reaktionäre Identitätspolitik (Formung ihrer Mitglieder im Sinne des orthodoxen Islam) staatlich zu legalisieren und zu fördern (S.2Art.1, Abs.2 (1)). Verlangt wird nicht die Achtung des GG, sondern nur die Achtung des (anachronistischen) Religions- und Staatskirchenrechts (S. 3).

Da die Installierung der Ausbildung von Lehrkräften für das Fach IRU Kosten verursacht, welche von der Gemeinschaft der Steuerzahler, darunter zahlreiche Konfessionslose, aufgebracht werden müssen, ist es absurd, die entsprechenden finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen und private Haushalte zu leugnen.

Religionsfreiheit kann entgegen dem Text des Gesetzentwurfs zum einen nicht gleichgesetzt oder konfundiert werden mit der Erteilung von staatlichem Religionsunterricht in Form eines bekenntnisreligiösen Unterrichts. Insofern ist es auch nicht Aufgabe des weltanschauungsneutralen Staates oder seiner Untergliederungen, aktiv (eigeninitiativ) und ohne Mandat der Bevölkerungsmehrheit in Form eines Volksentscheides die folgenschwere Einführung eines Bekenntnisunterrichts einer Zuwanderungsreligion zu betreiben – noch dazu, wenn deren Grundinhalte mit freiheitlichen Grundrechten kollidieren. Indem Staatsorgane in dieser Weise aufgrund intransparenter Interessen aktiv und begünstigend zugunsten einer bestimmten Religionsgruppe agieren und sich andererseits systematisch über die Interessen und Anliegen der Großgruppe der Religionsfreien und deren Recht auf negative Religionsfreiheit hinwegsetzen, verstoßen sie massiv gegen das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität.

Auch ist aus dem Grundgesetz kein Rechtsanspruch ableitbar, dass Zuwanderer den Staat des weltanschaulich und kulturhistorisch anders gepolten Aufnahmelandes dazu verpflichten oder anhalten können, ihre Religion staatlich abzusichern und in Form von bekenntnisreligiösem Unterricht zu fördern.

Bei der Einführung von IRU auf Betreiben des Staates handelt es sich demnach um eine rechtsfreie politisch-ideologische Willkürentscheidung, die über keine ausreichende demokratische Legitimation verfügt.

Im Gegensatz zum Geist des Gesetzentwurfs muss in Deutschland die Säkularisierung bzw. die Trennung von Staat und Religion vollendet werden. Eine schulpolitische Realisierung dieser Forderung hat die Kritische Islamkonferenz in ihrer Abschlusserklärung formuliert:

„§ 2: Ziel ist eine säkulare Gesellschaft

1. Integration setzt Gemeinsamkeit voraus: Die staatliche Schule muss ein solcher Ort der Gemeinsamkeit werden und darf nicht nach den Vorgaben der Religionsgemeinschaften organisiert werden.

2. Die Abmeldung vom Biologie-, Sexualkunde-, Musik- oder Sportunterricht aus religiösen Gründen ist Ausdruck einer bildungs- und demokratiefeindlichen Einstellung und deshalb nicht zu dulden.

3. Wir fordern die kopftuchfreie Schule, um die Entwicklung von Mädchen und jungen Frauen im Sinne einer freien Selbstbestimmung jenseits patriarchaler Normen zu unterstützen.

4. Anstatt flächendeckend einen bekenntnisorientierten Islamunterricht einzuführen, ist ein neues Schulfach „Religions- und Weltanschauungskunde“ angezeigt, in dem die Heranwachsenden neutral und sachlich über die Grundinhalte der Religionen sowie der philosophisch-humanistischen Religionskritik und der säkularen Ethik informiert und unterrichtet werden.“

Primäre Aufgabe des deutschen Bildungssystems wäre es demnach, den Heranwachsenden gerade auch aus islamischen Herkunftsmilieus auf nachhaltige Weise die (europäischen) Werte und Grundnormen einer säkular-demokratischen Gesellschafts- und Lebensordnung zu vermitteln und den eingeschlagenen Irrweg zu verlassen, in Form einer religiösen Identitätspädagogik desintegrative Mentalitäten zu bestärken und zu verfestigen.

Verweise

Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM)

http://www.gam-online.de/index.html

Feindbild Islamkritik: Wenn die Grenzen zur Verzerrung und Diffamierung überschritten werden

http://www.hintergrund-verlag.de/buecher-feindbild-islamkritik.html

Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischem Religionsunterricht

Dezember 5, 2011

يوم حقوق الإنسان ‏

yaum ḥuqūq al-insān

Human Rights Day

Internationaler Menschenrechtstag (10. Dezember)

Die Landesregierung, der Verbandsislam und die Suche nach dem bekennenden Religionsunterricht

Als verfassungswidrig könnte sich das zwischen Nordrhein-Westfalen und den im Koordinierungsrat (KRM) zusammengeschlossenen Islamverbänden am 22.02.2011 „verabredete“ Beiratsmodell erweisen.[1] Plan ist, dass der KRM einen Beirat bildet, der dann legal als staatlicher Ansprechpartner funktionieren soll, um einen Religionsunterricht mit Bekenntnischarakter anzubieten.

Am 14. September 2011 wurde dazu im Düsseldorfer Landtag das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz, Drucksache 15/2209) von Sachverständigen besprochen und der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. Ausschussprotokoll Drucksache APr 15/278 vom 14.09.2011).[2] Das Gesetz wird nun in den Fraktionen beraten.

Zum zehnten Dezember 2011, dem internationalen Menschenrechtstag (Human Rights Day). Offener Brief an die Landtagsabgeordneten in NRW von Edward von Roy, dem Verfasser der Petition gegen das Löhrmannsche Beiratsmodell.[3]

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Mönchengladbach

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

beim Thema Islam reden wir über eine Sache, die jeder von uns als sein bester Experte kennt, über Religion. Lerne ich jemanden wirklich gründlich kennen, finde ich seine oder ihre etwaige, persönlich erarbeitete Spiritualität interessant und würdevoll, eine kantige atheistische Haltung allerdings nicht minder und das kann dann natürlich auch eine ex-muslimische Position sein. Deutschlands so genannte Muslime sind keine Spezies, keine Sorte Mensch, sondern Bürger bzw. Staatsbürger. Wir integrieren ins Grundgesetz hinein, nicht in das islamische oder sonstige Religionsgesetz.

Es mag so sein, dass ‘der Mensch’ seit Jahrtausenden religiös ‘ist’ und dazu berufen, Sinn und Alltag, Denken und Hoffen autonom (hoffentlich) zu verknüpfen. Viel entscheidender ist dabei, dass der Islamische Religionsunterricht den säkularen Rechtsstaat nicht als Provisorium der Allahkratie darstellt, dass er das Grundgesetz nicht im Namen des Jenseits ironisiert und die jungen Menschen nicht allmählich von den 1948 festgelegten Standards der allgemeinen Menschenrechte (AEMR) entfremdet. Den 63. Tag der Bekundung der AEMR dürfen wir in einer Woche feiern, am Zehnten Dezember, dem Human Rights Day.

Am 14.09.2011 hätten in Düsseldorf im Haus des Landtags die Worte Millî Görüş, Muslimbruderschaft, Fiqh und Scharia (šarīʿa) problematisiert werden sollen – und dazu überhaupt erst einmal ausgesprochen werden müssen. Beides ist nicht geschehen. Nach den Gründen sollte man fragen: Ist der ZMD, insbesondere die IGD zu Scheich Yusuf al-Qaradawi (Chef des ECFR)[4] auf Distanz gegangen? Halten Islamrat und insbesondere IGMG Necmettin Erbakan für jemanden, der den Islam falsch verstanden hat? Will der KRM auch über den nordrhein-westfälischen Islamischen Religionsunterricht (IRU) dazu aufrufen, die religiösen Erklärungen oder Rechtsgutachten von Muftis wie Mustafa Cerić (im ECFR) einfach nicht ernst zu nehmen?

Auch Lamya Kaddor hätte zitiert und problematisiert werden müssen (Quelle: CIBEDO):

„Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“[5]

Kaddor forderte am 14.09.2011 auch nicht den Wegfall der diskriminierenden Schariagesetze etwa im Familienrecht der Staaten Malaysia, Pakistan oder Ägypten, sondern orakelte: „Das Ziel muss sein, einseitige Darstellungen und Dogmatismus zu verhindern, insbesondere zum Beispiel in Frauenfragen, in der Sicht auf Nichtmuslime.“ Ob sie der Kairoer al-Azhar oder der pakistanisch geprägten Darul ‘Uloom „Dogmatismus“ vorwirft und den international aktiven Scharialobbyisten von Muslimbruderschaft oder Millî Görüs ‘Einseitigkeit“, ließ Frau Kaddor leider offen.

Unverhandelbares Zentrum jeder Erziehung muss die AEMR sein, die auch im Namen von Tradition oder Religion nicht außer Kraft zu setzen ist. Kofi Annan weiß:

„Es ist die Allgemeingültigkeit, die den Menschenrechten ihre Kraft verleiht. Sie gibt ihnen die Stärke, jede Grenze zu überwinden, jede Mauer zu erklimmen, jeder Macht zu trotzen. Der Kampf für allgemeine Menschenrechte war immer und überall ein Kampf gegen alle Formen der Tyrannei und Ungerechtigkeit – gegen Sklaverei, gegen Kolonialismus, gegen Apartheid. Dies ist heute nicht anders.“[6]

Der orthodoxe Islam der Gegenwart, der 1990 die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI) verkündete, kann mit universellen Menschenrechten nichts anfangen und kultiviert den Fiqh (Sakraljurisprudenz). Die ʿUlamāʾ (die islamischen Gelehrten, sg. ʿĀlim) geben Befehl, der Mufti (Sarajevo: Großmufti Mustafa Cerić, ECFR) klärt letzten Zweifel. Der Schariaverweigerer brutzelt auf ewig in der Feuergrube, weil er den Sinn gelingenden menschlichen Lebens verfehlt hat, den Rechtsgehorsam nach Maßgabe von Scharia und Fiqh. Wenn die Gottheit Souverän und die Scharia die Wolke ist, regnen Gesetze vom Himmel:

„Der Fiqh ist der Niederschlag der islamischen Wohlverhaltensdoktrin (Scharia), wie er im Koran begründet ist und durch die Tradition oder Sunna [das ist der mehrbändige Hadith als die prophetische Überlieferung und die Sira, die prophetische Biographie) zusätzlich abgesichert ist. Der Fiqh wird durch die Regelungen und Interpretationen der islamischen Juristen legalisiert und damit verwirklicht."[7]

Islam pur, Scharia ‘unplugged’ heißt, zu bekennen: Unislamisches Leben ist sittlich minderwertig und kraftvoll verächtlich zu machen, schariagemäße ‘Orthopraxie’ (Wohlverhalten) ist in Familie und Straßenzug durchzusetzen (ḥisba, Hisba), für die Frau ist der Schleier (ḥiǧāb, Hidschab) Pflicht. Die Ungläubigen und ihre Verhaltensweisen sind zu meiden, unislamisches Wissen ist ‘falsches Wissen’.

„Im Islam ist die [dem gänzlichen menschlichen Verstehen enthobene] Scharia Moralkodex und Religionsgesetzlichkeit.“[8]

Hisba, die [bedarfsweise gewalttätige] Wahrung der Ordnung nach den Gesetzen Allahs.[9] Theologische Grundlage der Hisba ist die Pflicht jedes Muslims, „zu gebieten, was recht ist und zu verbieten, was verwerflich ist“ (al-amr bil-maʿrūf wan-nahy ʿani l-munkar), Koran 3:110. Heutige Hisba organisieren beispielsweise die ägyptischen Muslimbrüder sowie unbegrenzt durchsetzungsfähige Kräfte in Nigeria und Afghanistan.[10]

Politische Kultur nebst Meinungsbildung und Abstimmungsverhalten müsse wieder vom Allah inspiriert sein, fordert der ägyptische Kleriker Mahmoud Amer, was zur „himmlischen“ Folge hat, dass Muslime keine Nichtmuslime wählen dürfen.[11]

Amer erklärt: „Was ich gesagt habe ist, dass es einem Muslim nicht erlaubt ist, jemanden zu wählen, der sich nicht für die Umsetzung der Scharia begeistert und sich nicht politisch dafür einsetzt.“[12]

Zurück in den Düsseldorfer Landtag, wo am 14.09. das zwar unwissenschaftliche, aber sehr religiöse und koranisch verheißene Weltgericht in Form eines Berichts über einen deutschen islamischen Geistlichen durchaus zur Sprache kam: „Der Lehrer muss den Kindern im Religionsunterricht schon vermitteln, dass sie, wenn sie nicht beten, in die Hölle kommen.“ An dieser pädagogisch entscheidenden Stelle jedoch verblüffte und beschämte Bernd Ridwan Bauknecht (Bonn) das Auditorium zielsicher: „Er hat das nicht so gemeint, das ist mir schon klar. Es war auch ein netter Mensch.“ Nein Herr Bauknecht, Sie sind im Irrtum befindlich, Ihr DITIB-Imam hat ‘das’ (!) sehr wohl ‘so gemeint’, und nette Menschen sind wir alle.

Auch an der Andreasschule in Bonn-Rüngsdorf, wo der Konvertit Islamkunde unterrichtet, werden junge Muslime nicht dazu aufgerufen, den Glauben an Teufel und Höllenfeuer für falsch zu halten oder für einen antiquierten Islam. Von der Scharia und ihrem Niederschlag irdischer Gesetze distanziert sich Bauknecht möglicherweise ebenso wenig wie von der Islamtheorie und Islampraxis der Theologen des European Council for Fatwa and Research (ECFR).

Im Schulbuch Saphir 5/6 belehrt man die Kinder in Bezug auf das Paradies. Seite 19 stellt das islamische Glaubensbekenntnis (Schahada) richtig dar, nämlich als unverzichtbaren Teil der Heilssicherung: „um dem Toten mit Gottes* Hilfe den Weg ins Paradies zu ebnen.“ Die Sache mit der ewigen Feuergrube haben die Herausgeber Lamya Kaddor, Rabeya Müller und Harry Harun Behr bemerkenswert gelöst, die für Schriftgläubige sozusagen unentbehrliche Hölle wurde in diesem Buch einfach übergangen.[13] Warum verschweigt man die Hölle (und gibt sie nicht als geistig mittelalterlich und heute unpädagogisch auf), erscheint Kaddor die ewige Strafe als nicht jugendfrei bzw. nicht kindgerecht? Ein Mitarbeiter an Saphir 5/6 war Bernd Ridwan Bauknecht, mitverantwortlich für Team NRW.

Vom Kitsch-Islam zum echten Islam. Allah sagt:[14]

Sure 23:103

Diejenigen aber, die leichte Waagschalen haben, sind dann ihrer selbst verlustig gegangen. Sie werden (ewig) in der Hölle weilen.

Sure 23:104

Das Feuer verbrennt ihnen das Gesicht, wobei sie (in ihrer Qual) die Zähne fletschen (kaalihuun).

Sure 11:106

Die Unseligen werden dann im Höllenfeuer sein, wo sie (vor Schmerzen) laut aufheulen und hinausschreien

Sure 4:56

Diejenigen, die nicht an unsere Zeichen glauben, werden wir (dereinst) im Feuer schmoren lassen. Sooft (dann) ihre Haut gar ist, tauschen wir ihnen eine andere (dagegen) ein, damit sie die Strafe (richtig) zu fühlen bekommen. Allah ist mächtig und weise.

Neben dem Koran gibt es die Sunna. Auch der Hadith erläutert die ewige Qual für den Sünder.[15]

Sahih Muslim:

Es wird manche geben, denen reicht das Feuer bis zu ihren Knöcheln, anderen bis hoch zu ihren Knien, anderen bis hoch zu ihren Taillen und schließlich anderen bis hoch zu ihren Nacken.

Sahih Buchari:

Derjenige, der am Tag des Gerichts die geringste Strafe von den Menschen des Höllenfeuers erhalten wird, wird ein Mann sein, dem glühende Kohle unter den Bogen seines Fußes gelegt wird. Sein Gehirn wird davon kochen.

Auch at-Tirmidhi (825-892) ist informiert:[16]

Siedendes Wasser wird auf ihre Köpfe gegossen werden und es wird durch sie eindringen, bis es ihr Innerstes zerschneidet … Bis es aus ihren Füßen herauskommt und alles geschmolzen ist. Dann werden sie wiederhergestellt, wie sie waren.

Wenn Bernd Ridwan Bauknecht von Bonn-Rüngsdorf aus einen Islam ohne Hölle lehren möchte, einen Islam, der den Koran als Symbolsprache oder Allegorie begreift, die man weltweit gar nicht wörtlich nehmen soll, so mag er das der interessierten Öffentlichkeit doch einfach unmissverständlich mitteilen.

Die erwähnten, die Höllenstrafe brutal und einschüchternd beschreibenden Zitate aus Koran und Hadith gehören zwar zu den islamischen Glaubensgrundlagen, können aber aus (verfassungs-)rechtlichen (u.a.: Kinderrechtskonvention; Jugendschutzgesetz) und pädagogischen Gründen (Unzulässigkeit der ‘Schwarzen Pädagogik’; Überwältigungsverbot; keine Erziehung zur ‘autoritären Persönlichkeit’) an einer öffentlichen Schule nicht ohne Außenansicht und Kritik gelehrt werden.

Lamya Kaddor (in: Islamische Erziehungs- und Bildungslehre) bevorzugt es, höllenbezogen den Leser mit einem flackernden Plural von ‘Wahrnehmung’ zu verwirren: „… dass der Sünder wie Brennholz in der Hölle sein wird. Aufgrund solcher Aussagen im Koran baut sich ein Bild in den Köpfen der Muslime auf, das Gott als strafenden Gott wahrnimmt.“ Ob die Lehrerin im nordrhein-westfälischen Schulversuch Islamkunde in deutscher Sprache (hier: Dinslaken-Lohberg) allerdings für einen ‘Abbau’ dieses Bildes sorgen will oder Allahs Höllenstrafe für unsinnig und unislamisch hält, sagt sie uns auch auf Seite 98 nicht.[17]

Religionspädagoge Halit Ünal ermuntert die Jungen und Mädchen, an ihre Zukunft zu denken:

„Die Kinder sollen verstehen lernen, dass das Diesseits keinen Bestand hat. Deshalb sollen sie in zunehmendem Maße über ihren Zustand im Jenseits nachdenken und die Zwiesprache mit Allah suchen. (…) Der Unterricht soll den Islam von seinen wahren Quellen aus betrachtet vermitteln, um keinen Nährboden für falsche Auslegungen des Korans zu bieten. Ein verzerrtes Verständnis von Religion kann nämlich leicht zu Extremismus und Fanatismus führen.“

Soweit Halit Ünal in Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven (hg. von Thomas Bauer, Lamya Kaddor, Katja Strobel).

Ein nordrhein-westfälischer staatlicher Ansprechpartner für Islamischen Religionsunterricht muss glaubhaft erklären, die jenseitszentrierten (‘heilssichernden’) und auf Ungleichbehandlung (Diskriminierung) beruhenden Normen von Scharia bzw. Schariagesetz (Fiqh) nicht versetzungsrelevant zu lehren und den Schülern nicht werbend zu empfehlen.

Ganz anderes scheint der Koordinierungsrat der Muslime (KRM) in Deutschland zu erstreben, zwar weiß er vom Grundgesetz, doch:

„Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlagen des Koordinationsrats … Dieser Grundsatz darf durch Änderungen dieser Geschäftsordnung nicht aufgegeben oder verändert werden.“[18]

Glauben heißt Gehorchen, islamische Frommheit ist öffentlich überprüfbares (!) Wohlverhalten. Ein Leben außerhalb des Kollektivs der Schariagehorsamen ist ein misslingenes Leben, weiß der ZMD (1999), was heute beim BMBF (Impressum: Bundesministerium für Bildung und Forschung www.ganztagsschulen.org) nachzulesen ist:

„Eine islamische Glaubenspraxis ohne und außerhalb der Gemeinschaft der Muslime ist nicht denkbar. Aufgabe des Religionsunterrichts ist es daher, den Schülern die Wechselwirkung zwischen Gemeinschaft und Individuum bewusst zu machen, aufmerksam zu machen auf die Bedeutung der zwischenmenschlichen Beziehungen für die Entwicklung des Einzelnen, aber auch auf das Gelingen von islamischer wie allgemein menschlicher Gemeinschaft durch unterschiedliche Fähigkeiten und das Zusammenwirken ihrer Glieder.“[19]

In die kulturelle Moderne ist die Auffassung nicht integrierbar, dass die Religionszugehörigkeit des Vaters oder Großvaters den Lebensweg eines Kindes oder Jugendlichen total bestimmen soll. Jeder hat das Recht, seine Biographie autonom zu entwerfen.

Die im KRM engagierten, leider allesamt an der Wortwörtlichkeit von Koran und Sunna orientierten Islamverbände werden es dem ‘erfolgreich muslimisierten’ Individuum wohl eher nicht ermöglichen, für sich selbst die ganze Fülle und Lebensqualität der AEMR zu ergreifen, schon gar nicht im Bereich einer säkularen Interpretation des islamischen Religiösen. Die Ulama und Scheiche beginnen, sich zwischen Regierung und ‘muslimische Ex-Bürger’ zu schieben.

Die genannte Quelle Aufgaben und Ziele des Islamischen Religionsunterrichts (ZMD, Köln 1999, Seite 2) ordnet an, wie alle Kinder und Jugendliche die repressiven, kulturrassistischen und frauenfeindlichen Normen der Scharia zu etikettieren haben:

„Dabei sollen sie die Vorgaben des Korans und der Sunna als Hilfe und nicht als Maßregelung begreifen lernen.“

Ein Niveau wie im Katechismusunterricht der deutschen Fünfziger Jahre. Unter selbstbestimmter Spiritualität verstehen die Volksvertreter im Düsseldorfer Landtag hoffentlich etwas anderes.

Etwaige noch offene Fragen klären Mufti Mustafa Cerić und Scheich Yusuf al-Qaradawi, alles andere ist, so weiß der ZMD, im Buch der Bücher nachzulesen:

„Die Schüler sollen den Koran als das endgültige Wort Allahs verstehen lernen.“

Wie sollen die am IRU teilnehmenden Kinder und Jugendlichen angesichts einer derartigen Frömmigkeit AEMR und GG bewerten und empfinden, die doch sicherlich nicht das islamische „endgültige Wort“ sind?

Auch Pädagogin Kaddor (bei: CIBEDO 2008) ist bekennende Schriftgläubige als Muslima zweifele sie schließlich: „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“. Aus der Hand von Dr. Maria Böhmer erhielt die offensichtlich mit vielen integrationsbezogenen Hoffnungen befrachtete Kaddor am 30.11.2011 die Integrationsmedaille. Unsere Staatsministerin scheint keine Sorgen zu haben, dass Kaddors den Koran zur zweifelsfreien Wahrheit erklärender und die Scharia nicht verwerfender Religionsunterricht die Integration erschweren und die Segregation befördern könnte.

GG Art. 5 stellt fest: Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Ein vermitteltes, ‘die Seele vor dem Höllenfeuer rettendes’ Menschenbild und Gesellschaftsmodell wie das des orthodoxen Islam, in dem der Nichtmuslim und die Frau glaubensgehorsam wie islamjuristisch herabgesetzt sind, wird die Schülerin oder den Schüler in einen Wertekonflikt mit dem Grundgesetz bringen.

Der Konformitätsdruck wird in zunehmend islamfrommen Straßenzügen und Klassenzimmern leider rasch steigen und mit: „Das Kopftuch ist unsere Ehre – hast Du keine?“ verdeutlichen die ‘mobbenden Kopftuch-Mädels’ der Schülerin mit offenen Haaren ihren Status.[20]

Wo die lokalen Inhaber der Meinungshoheit zum ‘korrekten Islamischen’ jede junge Kopftuchverweigerin als Schlampe schildern, ist es auch einem Jungen oder einem Mann (das gilt auch für Nichtmuslime wie z.B. für viele Lehrer) nahezu unmöglich, dem Hidschab ‘bekennend’ entgegenzutreten. Die Forderung der Scharia stellt Erol Pürlü (Düsseldorf 14.09.2011) korrekt dar: „Mit der Pubertät ist es ein Gebot, Kopftuch zu tragen.“

Sicherlich kann in Deutschland gemäß GG Art. 4 jeder sein Gottes- bzw. Weltbild ‘bekunden’ und ‘bekennen’, solange andere Grundgesetzesartikel und davon abgeleitete Regelungen nicht verletzt werden. Andererseits schließen sich die Wertauffassungen von AEMR und Scharia gegenseitig aus (Koran und Sunna: halbes Erbe für die Frau; ihre halb wertvolle Aussage vor Gericht; Ehe der Muslima mit einem Nichtmuslim verboten; Apostasieverbot; Schleierzwang).

Was tut der nordrhein-westfälische Landtag dafür, dass es jedem Bürger (also auch jedem so genannten Muslim) möglich ist, seine Ablehnung von Fiqh und Scharia zu ‘bekunden’ und zu ‘bekennen’, und zwar auch im Islamischen Religionsunterricht?

Lassen Sie mich zum Schluss den Text der Petition I.3/15-P-2011-05451-00) vom 20.09.2011 wiederholen, den der Düsseldorfer Landtag beschließen möge:

„Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.“

Mit freundlichen Grüßen

Edward von Roy

[1] Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht

Die Unterzeichnenden verabreden die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land. Alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens.

Der KRM nimmt es – unter Aufrechterhaltung seiner anderslautenden verfassungsrechtlichen Position – zur Kenntniss, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.

Um den Bedenken der Mitglieder des KRM zu begegnen, die Beiratslösung könne auf Dauer angelegt sein, wird ausdrücklich bekräftigt, dass es sich um eine zu befristende Übergangslösung handeln soll.

http://religion-recht.de/2011/02/islamischer-religionsunterricht-in-nordrhein-westfalen-mit-dem-krm/

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/Pressemitteilungen/Gemeinsame_Erklaerung.pdf

http://gew-krefeld.de/Aktuelles-Archiv2011/0211/03/Islamunterricht_3.11.pdf

Die Ministerin macht Druck. Löhrmanns Schreiben an die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Thema „Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung über den Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht“

Schariafreundin Löhrmann am 24.02.2011 als Fachfrau für erleichtertes Zusammenleben:

„In der unterzeichneten Erklärung wird die Einberufung eines Beirats verabredet, dessen Mitglieder im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land, alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens. Mit diesem Beirat hat das Land Nordrhein-Westfalen nun für eine noch zu bestimmende Übergangsfrist einen institutionalisierten Ansprechpartner auf Seiten der Muslime, ohne dass die Mitglieder des KRM als Religionsgemeinschaften anerkannt werden.

Um die rechtlichen Grundlagen für den bekenntnisorientierten Islamunterricht zu schaffen und auch um für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells zu sorgen, muss das Schulgesetz geändert werden. Es wäre ein sehr gutes integrationspolitisches Signal, wenn dieses Gesetz fraktionsübergreifend aus der Mitte des Parlaments eingebracht und verabschiedet würde. …

Die Einführung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts dient nachhaltig dem Wohl unseres Landes – das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher religiöser Orientierung wird dadurch spürbar erleichtert.

http://www.laga-nrw.de/data/110224_gemeinsame_erklrung_mswkrm.pdf

[2] Zum Gesetzentwurf hat im Landtag am 14. September 2011 eine Expertenanhörung stattgefunden. Protokoll.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-278.pdf

Expertenrat zum geplanten islamischen Religionsunterricht

14.09.2011 – Nun haben CDU, SPD und Grüne gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Einführung islamischen Religionsunterrichts als reguläres Schulfach auf den Weg gebracht. Die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (stellvertretender Vorsitz: Dr. Gerd Hachen, CDU) sowie des Unterausschusses Integration (Vorsitz: Arif Ünal, Grüne) spitzten heute in einer Expertenanhörung gespannt die Ohren, was die geladenen Sachverständigen vorwiegend aus Wissenschaft und muslimischen Verbänden zu dem Gesetzentwurf zu sagen hatten.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Aufmacher/2011/09/Aufmacher118210.jsp

[3] Petition

I.3/15-P-2011-05451-00

Der Landtag möge beschließen:

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) ist gegenwärtig kein Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einem bekenntnisorientierten Islamunterricht; die am 22.02.2011 in Düsseldorf diesbezüglich getroffene Gemeinsame Erklärung des Koordinationsrats der Muslime (KRM) und der Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der die Einberufung eines im Einvernehmen mit dem KRM zu besetzenden Beirats verabredet worden ist, ist für den Staat, hier vertreten durch das Bundesland NRW, nicht bindend; der von KRM und Schulministerin geplante Beirat ist nicht einzurichten.

Edward von Roy begründet:

Zur auf Ungleichbehandlung beruhenden, angeblich die Seele vor dem Höllenfeuer rettenden Pflichtenlehre der Scharia (Islamisches Recht) geht der KRM, der insofern als fundamentalistisch und reaktionär zu bezeichnen ist, nicht auf Distanz. Ein proschariatischer Verantwortlicher für die Inhalte des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) jedoch wird die an staatlichen Schulen unterrichteten Kinder und Jugendlichen, auch die nichtmuslimischen, in einen Wertekonflikt mit den Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bringen, der Grundlage unseres Grundgesetzes (GG)

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2011/09/20/260/

[4] ECFR

Die Vereinigten Staaten fragen ihre Botschaften, ob der Europäische Rat für Fatwa und Forschung (ECFR) nach einer europäischen Anerkennung der Schariagesetze strebe.

The Bush administration asked its Dublin embassy to evaluate whether the European Council for Fatwa and Research (ECFR) was trying to have Sharia law recognised in Europe. …

It details how Washington asked its Dublin embassy to answer a series of questions on whether Irish-based groups like the ECFR, which is headquartered in Clonskeagh at the mosque of the Islamic Cultural Centre in Ireland, were trying to introduce Sharia law.

The ECFR is chaired by Qatar-based Egyptian cleric Yusuf al-Qaradawi, 84, a leading member of the Muslim Brotherhood, the embassy told Washington. He is now better known for the conservative views shared on his weekly talk show on Al-Jazeera.

Homosexuelle sind islamrechtlich zu töten, ein „leichtes“ Schlagen der Ehefrau ist dem Muslim nach einigen Mahnungen gestattet. In der Hierarchie der geistigen und geistlichen Autoritäten der Muslimbruderschaft steht Scheich Yusuf al-Qaradawi sicherlich sehr weit oben.

Among al-Qaradawi’s controversial views are that homosexuality is punishable by death, and that “lightly” beating one’s wife is permissible if all other means of persuasion have proven unsuccessful. Al-Qaradawi is considered a high-ranking leader within the Muslim Brotherhood’s intellectual movement.

The US was apparently concerned that the ECFR and similar groups were trying to force greater legal recognition for Islamic Sharia law in Western Europe, fearing that such laws were not compatible with democracy.

aus: TheJournal.ie (an Irish news website) 26.04.2011

http://www.thejournal.ie/usa-had-concerns-over-dublin-based-muslim-think-tank-wikileaks-126383-Apr2011/

im Bild: Die Moschee von Clonskeagh oder Islamic Cultural Centre of Ireland (ICCI) ist Sitz des den Muslimbrüdern verbundenen Gelehrtennetzwerks ECFR

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/en/3/31/Mosque_in_Clonskeagh.jpg

26.04.2008, Kommentator Shengyi:

The same goes for the European Council for Fatwa and Research: It is headquartered in the ICCI, it regularly meets there, the ICCI imam is ECFR general secretary and the ICCI publishes ECFR fatwas. It is very obviously important for the theological/political orientation of the ICCI and the ECFR must be mentioned in the article.

http://en.wikipedia.org/wiki/Talk:Islamic_Cultural_Centre_of_Ireland

28.04.2011 – IRELAND’S LARGEST Sunni mosque has tried to counter the perception … that it is dominated by groups such as the Muslim Brotherhood.

Weder in Kairo noch in Dublin dominiert die Muslim Brotherhood, Allahgott dominiert, die Bruderschaft setzt lediglich politisch um. Mit Koexistenz umschreiben Islamisten Apartheid oder Sezession:

The centre also argued that it calls for “integration and peaceful coexistence of Muslims and non-Muslims”. Rückzug und „Auswanderung“, abgeschottet von den Dhimmis, bis sich die Kräfteverhältnisse verschoben haben.

http://www.irishtimes.com/newspaper/ireland/2011/0428/1224295620891.html

ICCI – The Islamic Cultural Centre of Ireland was established in 1996 evolving, by Allah’s Will, into a distinguished landmark and an elite Islamic edifice not only in Ireland but in Europe as a whole.

Je mehr Schamhaftigkeit, desto mehr Allahkratie. Muslim women pray here. Muslim men and women pray at the same time but in separate locations due to modesty.

http://islamireland.ie/about.html

Dr. Nooh Al-Kaddo und Ahmed Al-Rawi vom Europe Trust arbeiten europaweit für mehr und mehr Waqf (waqf, Islamische Stiftung, pl. awqāf; türk. vakıf).

The Europe Trust is now more than ten years old and is proud of its distinctive approach of using awaqf (endowments) to generate resources to support many deserving organisations and community projects. … However, recognising that the lack of public awareness of awqaf is a major obstacle, which we need to overcome, and so we have joined forces with the Kuwait Awaqf Foundation and the Islamic Research and Training Institute of the Islamic Development Bank and organised a seminar, back in 2006. This was the first seminar of its kind and was intended to initiate consultation on the concept of waqf and to explore how awaqf can be used for community development projects.

http://www.europetrust.eu.com/

Sommer 2011, Irland lässt den radikalen Scheich nicht einreisen! Yūsuf al-Qaraḍāwī hat Selbstmord-Terrorangriffe verteidigt und die Todesstrafe für Homosexuelle islamisch begründet.

A CONTROVERSIAL religious leader with close links to Ireland’s largest Muslim organisation has been banned from entering the country, the Irish Independent has learned.

The Irish Naturalisation and Immigration Service refused to approve an entry visa for Sheikh Yusuf al-Qaradawi, an Egyptian cleric who has defended suicide bombing and advocated the death penalty for homosexuals.

Sheikh al-Qaradawi (84) is head of the European Council of Fatwa and Research (ECFR), a private Islamic foundation whose headquarters is in the Islamic Cultural Centre of Ireland (ICCI) in Clonskeagh, Dublin. (…)

Nooh al-Kaddo bestätigt, dass al-Qaradawis ECFR am ICCI angesiedelt war:

Despite Mr Al-Qaradawi’s controversial remarks, the ICCI, the largest Muslim organisation in the country, has refused to criticise him. Its chief executive, Dr Nooh al-Kaddo, confirmed to the Irish Independent that Mr Al-Qaradawi’s foundation had its headquarters at the ICCI. He described the sheikh as „widely respected“ and a „learned scholar“. „His views are representative of Islamic teachings and are not assumed to be a violation of same,“ said Dr al-Kaddo.

von: Shane Phelan: ‘Fatwa’ sheikh with links to Irish Muslims is refused visa

in: Irish Independent 08.08.2011

http://www.independent.ie/national-news/fatwa-sheikh-with-links-to-irish-muslims-is-refused-visa-2842247.html

Sheikh al-Qaradawi (84) is head of the European Council of Fatwa and Research (ECFR), a private Islamic foundation whose headquarters is in the Islamic Cultural Centre of Ireland (ICCI) in Clonskeagh, Dublin.

Immigration officials are understood to have blocked his entry to the country after Mr Al-Qaradawi described suicide-bombing attacks on Israelis as “martyrdom in the name of God”.

The Irish Independent has learnt the elderly religious leader was denied a visa when he last tried to enter the country on ECFR business.

The Irish ban follows similar ones in the US and UK.

aus: Ireland: ‘Fatwa’ sheikh with links to Irish Muslims is refused visa

09.08.2011, Secular Europe Campaign

http://secular-europe-campaign.org/2011/08/ireland-fatwa-sheikh-with-links-to-irish-muslims-is-refused-visa/

Al-Qaradawi interdit de séjour en Irlande: protestation du Centre culturel islamique irlandais

Yusuf al-Qaradawi meint, Homosexuelle solle man doch am besten töten, und Apostaten seien unbedingt zu bekämpfen. Der Terrorismus der Hamas sei völlig akzeptabel, und in Adolf Hitler erblickt der Scheich göttliches Wirken:

Le Centre culturel islamique d’Irlande (Islamic Cultural Center of Ireland-ICCI), lié aux Frères musulmans, proteste après que le Service de l’immigration et des naturalisations ait renouvelé l’interdiction de territoire de cheikh Yussuf Al-Qaradawi en vigueur depuis trois ans. (…)

Conseil européen de la fatwa et de la recherche (CEFR) (en plus de présider le Conseil mondial des Oulémas, très respecté dans le monde sunnite) des attentats du Hamas, ainsi que par sa préconisation de tuer les homosexuels. Les autorités irlandaises auraient pu ajouter son enseignement d’abattre les apostats ainsi que sa vision d’Hitler comme un instrument divin. Le CEFR possède son siège social dans les locaux du Centre culturel, d’où l’irritation des responsables (…)

Nooh al-Kaddo refuse de condamner celui qui est „largement respecté“ en plus d’être un véritable „érudit“. „Ses positions sont fidèles aux enseignements de l’islam“ a expliqué al-Kaddo. (…)

Al-Kaddo est un membre du bureau de l’Union des organisations islamiques d’Europe (UOIE), dont la branche française est l’Union des organisations islamiques de France (UOIF)

bei: Observatoire de l’islamisation (Joachim Véliocas)

http://www.islamisation.fr/archive/2011/08/10/qaradawi-interdit-de-sejour-en-irlande-protestation-du-centr.html

im Bild: Pictured at the Inter-faith meeting in the Islamic Cultural Centre of Ireland were Dr Nooh Al-Kaddo, CEO, ICCI; Fr. Godfrey O’Donnell, Romanian Orthodox Church; Sheikh Husein Halawa, Imam of ICCI, Chairman of Irish council of Imams; Adrian Cristea, Integration Project, Irish Inter-Church Committee and Shaheen Ahmed, PR Officer, ICCI.

http://dublin.anglican.org/cmsfiles/images/galleries/full_mosque_visit_9.jpg

[5] IRU als wissenschaftsfreie Zone? Die Logik ist hier, Frau Kaddors Islam woanders? Lamya Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

[6] Generalsekretär Kofi Annan: Ihre Allgemeingültigkeit verleiht den Menschenrechten ihre Kraft

Die Menschenrechte sind das Fundament der menschlichen Existenz und Koexistenz. Die Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar und voneinander abhängig. Es sind die Menschenrechte, die uns menschlich machen. Sie sind die Leitlinien, nach denen wir der Menschenwürde eine erhabene Stellung einräumen.

http://www.unric.org/de/pressemitteilungen/5047

[7] Der Fiqh ist die Islamische Sakraljurisprudenz. Wenn die Gottheit Souverän und die Scharia die Wolke ist, regnen Gesetze vom Himmel – demnächst auch in Europas Parlamente?). Heiligkeit begründet die Paragraphen im gelebten Islam. Justiz plus Seelenrettung.

Fiqh is an expansion of the code of conduct (Sharia) expounded in the Quran, often supplemented by tradition (Sunnah) and implemented by the rulings and interpretations of Islamic jurists.

http://en.wikipedia.org/wiki/Fiqh

[8] Sharia law is the moral code and religious law of Islam

http://en.wikipedia.org/wiki/Sharia

[9] Hisba. Ordnung schaffen mit Gewaltlizenz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

[10] Hisba ganz praktisch. Vom Wortsinn her deutet der Begriff auf ausgleichen, gleich machen (siehe jüngere deutsche: Gleichschaltung). Die Pflicht jedes Muslims, „zu gebieten, was recht ist und zu verbieten, was verwerflich ist“ (al-amr bil-maʿrūf wan-nahy ʿani l-munkar) stellt in Ägypten, Nigeria und Afghanistan authentische islamische Gottesfurcht (taqva) her, notfalls mit Prügel.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Hisba#Hisba_moderne

[11] A Muslim Is Not Allowed to Vote for a Non-Muslim Für Demokraten sicherlich keine gute Perspektive im Hinblick auf die Wahl von Klassensprecher, Bürgermeiser oder Landtagspräsident.

http://www.thememriblog.org/blog_personal/en/41281.htm

[12] 29.11.2011 – Mahmoud Amer: „Lassen Sie mich etwas hinzufügen,: Man darf nicht jemanden wählen, der bekanntermaßen nicht täglich fünf mal betet (…)

http://de.ibtimes.com/articles/25001/20111129/gyptischer-kleriker-mahmoud-amer-muslime-d-rfen-keine-nicht-muslime-w-hlen.htm

[13] Saphir 5/6. Wir reden ein bisschen vom Paradies und lassen die Hölle für heute weg. Seite 19: „um dem Toten mit Gottes* Hilfe den Weg ins Paradies zu ebnen.“

http://www.randomhouse.de/content/edition/excerpts/46058.pdf

[14] Hölle im Koran

http://www.koransuren.de/koran/koran_suren.html

[15] Hölle im Hadith

http://www.islamreligion.com/de/articles/382/

[16] Hölle bei at-Tirmidhi

http://www.islamreligion.com/de/articles/382/

http://www.way-to-allah.com/dokument/Eine_Beschreibung_der_Hoelle.pdf

[17] Lamya Kaddor hat gehört, „dass der Sünder wie Brennholz in der Hölle sein wird„, und beschreibt uns die Visualisierungen in den Köpfen der Frommen: „ein Bild in den Köpfen der Muslime …, das Gott als strafenden Gott wahrnimmt.“ Feiert Frau Kaddors Gott mit allen säkularen Muslimen und Ex-Muslimen ein ewiges Friedensfest, heute bleibt die Hölle kalt? In Wirklichkeit tritt die selbst ernannte deutsche Islamliberale den weltweiten islamgelehrigen Einschüchterern gar nicht entgegen. Das Schariarecht hat die Lehrerin auch nicht verworfen, weshalb der islamische Teufel und seine ewige Bleibe weiterhin islampädagogisch aktiv sind.

http://books.google.de/books?id=FXi1qkboZmgC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

[18] Der KRM ist gegründet auf Koran und Sunna ewiglich plus eine Tagesdosis Grundgesetz. KRM, Geschäftsordnung in der Fassung vom 28.03.2007.

http://koordinationsrat.de/files/krm/krm_go.pdf

[19] Aus: AUFGABEN UND ZIELE DES ISLAMISCHEN RELIGIONSUNTERRICHTS, von: Zentralrat der Muslime in Deutschland (Hg.), Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht, Köln 1999

http://www.ganztagsschulen.org/_downloads/ZDMIRU.pdf

[20] EMMA September/Oktober 2009

http://www.emma.de/ressorts/artikel/islam-islamismus/mobbing-gegen-kopftuchfreie-maedchen/

Universelle Menschenrechte auch in Afghanistan

Dezember 3, 2011

د بون د دوهم کنفرانس

Bonn-2 Conference on Afghanistan

Afghanistan-Konferenz (2001-2011)

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Presseerklärung

Mina Ahadi wird auf der Demonstration gegen die Zweite Bonner Afghanistan-Konferenz eine Rede halten!

Die Zweite Afghanistan-Konferenz, die vom 3. bis 5. Dezember in Bonn stattfindet, ist ein wichtiges politisches Ereignis. 10 Jahre nach der ersten Konferenz wird noch einmal über die gesellschaftliche Zukunft von Millionen Menschen und besonders von Millionen Frauen in Afghanistan entschieden.

Nach den vorliegenden Informationen sieht es danach aus, dass auf dieser Konferenz die Weichen nicht in Richtung auf den Aufbau eines säkularen Staates gestellt werden, der sich an den Menschen- und Frauenrechten orientiert. Beabsichtigt ist vielmehr eine Zusammenarbeit mit den Islamisten bzw. ein Dialog mit den Taliban, also eine Politik, die vollständig gegen die Interessen der afghanischen Bevölkerung sowie der fortschrittlich-säkularen Organisationen verstößt und dem Aufbau einer freiheitlichen Lebensordnung zuwiderläuft.

Afghanistan verfügt über genügend Kapazitäten und ein ausreichendes Potenzial von fortschrittlichen Menschen und Organisationen, um die Zukunft des Landes auf der Basis der Trennung von Religion und Politik zu gestalten und eine bessere Gesellschaft aufzubauen.
Aber die Politik der westlichen Staaten und der deutschen Regierung ist bis heute auf die Zusammenarbeit mit reaktionären islamischen Organisationen fixiert und bastelt an einer Regierung, die konzeptionell und in ihrer Zusammensetzung der Vergangenheit angehört und gegen eine fortschrittliche Zukunft gerichtet ist.

Mehrere afghanische und iranische Organisationen haben anlässlich dieser Konferenz eine Demonstration organisiert, auf der die Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, Mina Ahadi, eine Rede halten wird.

Mina Ahadi sagt: Der politische Islam und die islamische Regierung verstoßen gegen die Menschenrechte und sollten weltweit geächtet werden. Die Zweite Bonner Afghanistankonferenz ist der zweite untaugliche Versuch der internationalen Gemeinschaft, eine islamische Regierung in Afghanistan zusammenzustellen, die kein Garant, sondern ein Hindernis ist für die Durchsetzung von Menschen- und Frauenrechten.

Der ZdE begrüßt den Protest der Linkspartei gegen diese Konferenz, verlangt aber von der Linkspartei, dass sie sich auch ausdrücklich gegen die Islamisten und deren Mord- und Steinigungsterror wendet und nicht weiterhin auf diesem Auge blind bleibt. Gegen den Natoeinsatz und den Krieg in Afghanistan zu sein darf nicht mit einer Verharmlosung der Islamisten verbunden bleiben. Auch in Bezug auf Afghanistan müssen wir als eine Dritte Kraft auftreten: Gegen den Krieg einerseits und gegen die Islamisten und die islamische Regierung andererseits. Für einen säkular-demokratischen Staat in Afghanistan.

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Am 5. Dezember veranstalten afghanische und iranische Organisationen eine Protestkundgebung:

Datum: Montag, 05.12.2011

Zeit: 10:00 bis 14:00 Uhr

Ort: Bonn, Kunstmuseum

(Friedrich-Ebert-Allee 2, 53113 Bonn)

Zentralrat der Ex-Muslime

Postfach 801152 , 51011 Köln

exmuslime@gmail.com

http://www.ex-muslime.de/

Zum Mord an Rafi Tagi

November 30, 2011

رافق تقی

Rafiq Tağı

Рафик Таги

Rafik Tagi

aserbaidschanischer Mediziner, Schriftsteller und Journalist

Zentralrat der Ex-Muslime (ZdE)

Presseerklärung vom 30.11.2011

Zentralrat der Ex-Muslime verurteilt den Mord an Rafik Tagi

Der 1950 als Rafig Nazir oglu Taghiyev in Khoshchobanly, Aserbaidschan geborene Publizist, Journalist und Arzt Rafik Tagi war als Kritiker des religiösen, insbesondere des politischen Islams bei der Jugend, den Säkularen und Atheisten sehr bekannt und beliebt und wurde der Salman Rushdie Aserbaidschans genannt.

Tagi erlangte durch seine gesammelten Erzählungen (sechs Bände) große Bekanntheit. Auch die gut begründeten politischen Stellungnahmen des Autors in der internationalen Presse fanden Beachtung. Oft wurde Tagi wegen seiner Zivilcourage bedroht.

In dem Artikel „Europe and us“ (Europa und wir) lehnte der Publizist die enge Zusammenarbeit der Nachbarländer Aserbaidschan und Iran ab. Das Land könne sich nur dann zum Nutzen aller Bürger weiterentwickeln, wenn es sich künftig nicht an Asien binden, sondern nach Europa ausrichten würde. All seinen Fortschritt verdanke der Staat jenem Humanismus und Universalismus, der auch Europa präge. Der Islam habe seine Herrschaft auf dem Kontinent aus diesem Grunde niemals aufbauen können. Ferner nannte der Publizist im Artikel Äußerungen des Propheten Mohammed aggressiv.

Dieser Beitrag in der Zeitung Sanat erzürnte Irans rückwärtsgewandte schiitische Autoritäten. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Großayatollah Fazel Lankarani (1931-2007) fertigte am 25. November 2006 eine Fatwa (islamisches Rechtsgutachten) wegen „Beleidigung des Islams und des Propheten Mohammed“ gegen Tagi und den Zeitungsherausgeber Samir Sadagatoglu an, in der er für beide die Todesstrafe forderte.

Rafik Tagi wurde am 15. November 2006 verhaftet und, ebenso wie Herausgeber Sadagatoglu, im Mai 2007 zu einer dreijährigen (Tagi) bzw. vierjährigen (Sadagatoglu) Gefängnisstrafe für angebliche „Aufwiegelung zu religiösem Hass“ verurteilt. Die Regierung ließ Rafik Tagi wegen des Druckes der Öffentlichkeit im Dezember 2007 frei.

Erst vor wenigen Wochen, am 10. November 2011 hatte Tagi (in: Der Iran und die Unvermeidlichkeit der Globalisierung, Iran and the Inevitability of Globalization) die Teheraner Machthaber kritisiert und den Präsidenten der islamischen Regierung, Ahmadinedschad, vorgeworfen, den Islam herabzuwürdigen und die ganze zivilisierte Welt zu gefährden.

Am Abend des 19. November stachen zwei Männer an einer Bushaltestelle dem Journalisten mehrmals in Rücken und Unterleib. Trotz schwerer Verwundungen konnte Tagi seine Wohnung erreichen und den Notarzt anrufen. Im Krankenhaus schien er sich nach zwei Operationen soweit erholt zu haben, dass sich Tagi über den Tathergang äußern konnte und einen Zusammenhang zwischen dem Attentat und dem neun Tage eher veröffentlichten irankritischen Artikel herstellte. Am 23. November verstarb Rafig Nazir oglu Taghiyev im Krankenhaus.

Als der Tod des Arztes, Schriftstellers und Journalisten öffentlich bekannt wurde, bedankte sich Ayatollah Mohammad Javad Lankarani, der Sohn des Erstellers der Todesfatwa, bei den Tätern dafür, dass sie den Verfluchten (gemeint ist Rafik Tagi) in die Hölle gebracht haben („sending the reprobate who insulted the prophet to hell“). Lankarani junior gibt sich zuversichtlich, dass die junge muslimische Generation die (angeblichen) Intrigen des globalen Imperialismus und Zionismus („the intrigues of global imperialism and Zionism“) nicht länger hinnehmen werde.

Der Zentralrat der Ex-Muslime verurteilt diesen abscheulichen Mord und fordert eine lückenlose Aufklärung des Attentats und der Todesumstände durch eine unabhängige Kommission.

Mina Ahadi

Internationales Komitee gegen Todesstrafe

International Committee Against Execution (ICAE)

http://notonemoreexecution.org

Internationales Komitee gegen Steinigung

International Committee Against Stoning (ICAS)

http://stopstonningnow.com/wpress/

E-Mail: minaahadi@aol.com

Telefon: 0049 (0) 1775692413

Allah macht Schule

Oktober 30, 2011

مدرسة

madrasa

Allahs Schule

Scharia versetzungsrelevant

Politik und Kirchen überschlagen sich schier vor Begeisterung, einen auf dem Islamischen Recht beruhenden Islamischen Religionsunterricht (IRU) flächendeckend einzuführen. Die schariatreuen deutschen Islamverbände lächeln Zustimmung. Damit darf das antirationale, brutale, kulturrassistische und frauenfeindliche Menschenbild von Koran und Sunna ins deutsche Klassenzimmer Einzug halten, für alle zu muslimisierenden Kinder werde grausige Höllenfurcht und erlösende Gottesfurcht zum Bildungsziel. Dass der Frauenschleier die Schülerseele rettet und die Scharia mit dem Grundgesetz ausgesöhnt werden kann, bewerben zwei standhaft faktenferne Bücher: Das 2004 im Lit-Verlag publizierte und zuerst (A) betrachtete Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven von Thomas Bauer, Lamya Kaddor und Katja Strobel (Hg.) sowie (B) Auf dem Weg zum Islamischen Religionsunterricht: Sachstand und Perspektiven in Nordrhein-Westfalen von Michael Kiefer, Eckhart Gottwald und Bülent Ucar (Hg.) aus dem Jahr 2008, ebenfalls bei Lit. Eine pädagogische Islamkritik von Jacques Auvergne.

Zia-ul-Haq schwor die Bevölkerung Pakistans auf die Verwirklichung des niẓām islāmī ein, auf die den Teufel abwehrende islamische Staatsgestaltung und Lebensführung.(1) Vergleichbare Leidenschaft legt Asiye Köhler an den Tag, die keinen anderen Koran und keine andere Scharia bewirbt als der 1977, zwei Jahre vor Chomeinis Revolution, einen Staatsstreich organisierende pakistanische General, Köhler:

A 45. Dabei sollen die Schüler die Vorgaben des Korans (Lebensweise des Propheten Muhammad) als Hilfe und nicht als Maßregelung begreifen lernen.

Das Kind, das die Repression von Koran und Hadith nicht als hilfreich und human „begreift“, hat das Klassenziel verfehlt. Schüler, jauchze über deine Sklavenketten!

Die Allahkratin weiß die deutsche Zuhörerschaft gespalten, in die Uninformierten oder Gutmütigen einerseits, die meinen, Zwang und Gewalt der Befehle Allahs seien durch Diskussion und Spiritualität irgendwie aufgehoben, und in die, hierzulande um Muslimbrüder und Millî Görüş angeordneten, Scharialobbyisten, die dreist genug sind, die totalitären Konsequenzen eines wortgetreu verstandenen Koran als harmoniefördernd und pädagogisch maximal wertvoll auszugeben.

Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven (Thomas Bauer, Lamya Kaddor und Katja Strobel (Hg.). Dem Buch, das wir in der Hand halten, geht es um staatlichen Religionsunterricht – und darum, dass die islamischen Normen (Köhler: „Lebensweise des Propheten Muhammad“) die islamisch tugendhafte Frau dämonisieren, obszönisieren und herabstufen und ein schuldhaftes Verweigern der Schariavorgaben als misslingendes Leben verstehen, was, wie jeder Schüler lernen muss, den einzigen Daseinssinn, die ewige Nähe zu Allah, schrecklich unwahrscheinlich macht.

Allahgott weiß, ob uns der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) auch dazu ermutigen würde, Verheiratung neunjähriger Mädchen, Ehefrauenverstoßung,(2) Burka sowie Steinigung „als Hilfe und nicht als Maßregelung“ (Köhler) zu begreifen. Fast wortgleich findet sich der Satz bereits neun Jahre eher (1999) und beim ZMD.(3)

Die Allahkratin verwirft die Scharia nicht, sondern fordert pauschal, den koranischen Befehlen zu gehorchen, was die bürgerliche Ordnung beseitigen müsste. Der Gegner der islamischen Ordnung bzw. der Islamapostat hat kein Recht auf Leben, die Frau erbt idealerweise nur die Hälfte, ihre Aussage vor Gericht, gibt es erst Schariagerichte, gilt nur halb so viel wie die eines Mannes, das alles muss der kindliche oder jugendliche Teilnehmer am IRU (Islamischen Religionsunterricht) nicht „Maßregelung“, sondern beglückende Lebenshilfe nennen.

Der Korankritiker hat das Lernziel verfehlt, dem hörbaren Schariagegner könnte der optional versetzungsrelevante IRU die schulische und berufliche Karriere versauen. Schleierträgerin Köhler, die sich auch Zilelioğlu-Köhler nennt und sorgt sich, dass Deutschlands Schulkinder vom rechten Pfad der Scharia abgebracht werden: „Wir haben eine andere Befürchtung – dass durch die Ganztagsschule bewusst oder unbewusst Werte und kulturellen Eigenheiten eingeebnet werden.“(4)

Köhler ist die Ehefrau des Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Ayyub Axel Köhler. Der orthodoxe sprich separatistische ZMD will, was auch sonst, das Islamische Recht leben. Zu diesem Zwecke nimmt Asiye Köhler daran Anstoß, wenn eine regierungsnahe Stelle faktennah über die schließlich auch islamisch begründeten deutschen Ehrenmorde schreibt und eine Berliner Schulleiterin aus der schariatischen, an zunehmender Abschottung zu den Nichtmuslimen interessierten Gegenkultur informieren lässt. Schulleiterin Astrid Busse berichtet: „Ein anständiges Mädchen trägt Kopftuch, ordnet sich dem jüngeren Bruder unter, bleibt zu Hause, fährt nicht auf Klassenfahrt und darf natürlich von ihren Brüdern gehauen werden“.(5)

Ungehindert soll sich das kulturrassistische und frauenfeindliche Menschenbild von Koran und Sunna in der Bundesrepublik Deutschland ausbreiten dürfen, und die Islamfunktionärin möchte verhindert wissen, dass über die demokratiezerstörenden Folgen derlei Glaubenspraxis auch nur gesprochen wird.

Zwangsläufig geraten IRU und Grundgesetz in einen Wertekonflikt, den unsere naiv tuenden Bundes- und Landesparlamentarier sehr wohl in ersten Umrissen erkennen und kalkuliert nicht besprechen und dem Frau Asiye Köhler eine „Lösung“ (al-ḥall) entgegensetzt, die dem Motto der Iḫwān al-Muslimūn, der Muslimbrüder, wie zufällig gerecht wird: al-Islām huwa al-ḥall, Sunnagehorsam und Schariajustiz sind die Lösung:

A 45. Die Schüler sollen den Koran als das endgültige Wort Allahs verstehen lernen, welches Antworten auf grundlegende Fragen menschlicher Existenz gibt, gleichzeitig aber dazu auffordert bei der Umsetzung in die Praxis den Verstand als Allahs Gabe zu nutzen.

Auch dieser Satz fand sich bereits vor zwölf Jahren. Verfassungen, Wissenschaft und Philosophie haben keine Basis, es sei denn eine koranische. Im dämonischen Chaos der unreinen und unverständlichen Welt schaffen nur Koranvers und Hadithspruch den ins Paradies führenden Überblick und den Staat. Zum Aufbau des Kalifats („bei der Umsetzung in die Praxis“) darf der Schüler des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) durchaus seinen Verstand einsetzen. Der Schüler, so dürfen wir Köhler in den Mund legen, darf Schariadoktrin und Fiqhjustiz niemals verwerfen.

A 46. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt, dass das Miteinander – innerhalb der muslimischen Gemeinschaft wie auch im Kontakt und im Alltag mit Andersgläubigen und Andersdenkenden – friedlicher und konstruktiver gelingt, je stabiler und selbstbewusster die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln in der Auseinandersetzung mit der individuellen und aktuellen Lebenssituation erarbeitet werden.

Ein Hauch von Erpressung: Je mehr Scharia, desto weniger Pessimismus und Kriminalität. Wie nebenbei ist die Schülerschaft verdoppelt worden. Kontakt zwischen Muslimschülern und Nichtmuslimschülern hat keine Berechtigung, wenn er nicht Allahs Gesetz, den „Vorgaben des Korans“ (Köhler S. 45) folgt.

Ohne eine hohe Dosis an Gottesfurcht und Sunnagehorsam gerate die kindliche oder jugendliche Psyche ins Wanken; mysteriöse feinste „Wurzeln“ verzweigen sich tief im Erdreich von Burka und Zweitfrau. Um keine orientierungslosen Wesen zu erzeugen, muss der deutsche Steuerzahler dem zu muslimisierenden jungen Menschen den reflektierten Alltagsbezug von Dhimma und Dschihad finanzieren.

Ein Hauch von Erpressung durchweht Kultusministerkonferenz, Lehrerzimmer und Pausenhof: Ohne schariatreuen Bekenntnisunterricht wird es keinen schulischen oder gesellschaftlichen Frieden („Miteinander“) geben, sondern Verwirrung, Disharmonie oder vermeidbare Gewalt.

A 46. Bei den Inhalten der islamischen Religionslehre möchte ich hier nur die unverzichtbaren erwähnen: das Arabische, die Koranwissenschaft, die Hadithwissenschaft, die islamische Rechtswissenschaft und die Rezitation.

Dreimal lässt die Islamaktivistin ein Wort auf Wissenschaft enden, was Kultusministerien und Bildungsforschern gegenüber den Eindruck erwecken soll, es ginge hingebungsvoll ausgeübter Schariadidaktik um die Anwendung der historisch-kritischen Methode oder auch nur um ungezügelten Verstand. Allahs oder vielmehr Köhlers „Wissenschaft“ ist eher das, was Amir Zaidan unter Islamologie versteht, und die verhält sich zur Islamwissenschaft bekanntlich wie Astrologie zu Astronomie. Mit ihrem „das endgültige Wort Allahs“ hat die Germanistin und Lehrerin am Kölner Herder-Gymnasium deutlich gemacht, was die Kinder und Jugendlichen als Lernziel zu verinnerlichen haben und ab wann man dem IRU-Lehrer besser nicht mehr widerspricht.

„Islamische Rechtswissenschaft“ schließlich fordert ungekürzte Scharia, dem Jenseits entsprossene Rechtsgutachten und fromme Gerichtsurteile, welche die Höllenstrafe zu vermeiden streben, was vermuten lässt, dass Asiye Köhler keine andere Islampädagogik in den Hochschul- und Schulbetrieb integrieren möchte, als Taqi Usmani oder Yusuf al-Qaradawi es an ihrer Stelle tun würden. Nichts weist darauf hin, dass Deutschlands Islamische Studien Koran und Sunna anders lehren lassen wollen als die hanafitisch-pakistanisch geprägte Darul Uloom in Bury bei Manchester bzw. in ihrem 1866 gegründeten Stammsitz im nordindischen Deoband oder, was beim Zentralrat (ZDM) viel näher liegt, als die Schariafachleute der Muslimbrüder vom IESH unweit des burgundischen Château-Chinon.

Dass Allah den Schleier fordert und die in Griechenland legale neunjährige Ehefrau billigt, übergeht Asiye Köhler elegant. Dass weibliches Haupthaar Schamhaar ist, spürt die Tugendhafte und trägt den Hidschab.(6)

Asiye Köhler, die jedes Kind auf die antidemokratische Scharia verpflichtet („Jeder Mensch wird als Muslim geboren, weil er einen göttlichen Kern in sich trägt“),(7) war 2004 Leiterin des Pädagogischen Fachausschusses im Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), ihr Ehemann Ayyub Axel Köhler war zwischen 2006 und 2010 der Vorsitzende des ZMD. Heute ist neben Nadeem Elyas (Eschweiler, sucht seine Doktorarbeit (8)), Murad Wilfried Hofmann (Bonn (9)), Fatima Grimm (Hamburg) und Muhammad Aman Hobohm (Bad Honnef bei Bonn) auch Ayyub Axel Köhler aus Köln ein Ehrenmitglied im ZMD.(10)

Die Eheleute Köhler wirkten 2007 an der Gründung des Koordinationsrates der Muslime in Deutschland (KRM) mit. Über das KRM-Mitglied Islamrat lässt man die dort dominierende Islamische Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) mittelbar auf den KRM Einfluss nehmen. International ist die theologisch bis heute am radikalislamischen Theoretiker Necmettin Erbakan ausgerichtete Milli-Görüş-Bewegung gelinde gesagt umstritten, eine so fundamentalistische Auffassung von Frömmigkeit, Frauenrolle, Sexualität und Gesellschaft, dass Minderjährige dem säkularen Staat gezielt entfremdet werden, kann jeder moderne Pädagoge vermuten.

Obwohl sich alle deutschen Islamverbände, also auch alle derzeitigen KRM-Verbände und -Organisationen, dem Islamischen Recht verpflichtet sehen, unterschrieb NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann am 22.02.2011 jene „Gemeinsame Erklärung“, die mit einem Schulrechtsänderungsgesetz, das der Düsseldorfer Landtag verhindern möge, ein dubiosen Beirat ersehnt. Dieser stellt, womöglich gesetzeswidrig, aus Löhrmanns (fehlerhafter) Sicht offensichtlich bereits jenen Ansprechpartner für den Staat dar, der die zu lehrenden Inhalte entsprechend Art. 7 Abs. 3 GG (in Verbindung mit Art. 140 GG) authentisch festzulegen befugt ist. Und wer das darf, ist aus Sicht des KRM nun einmal der KRM: „die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land“. Die Schulministerin aus Düsseldorf hat dem gegenmodernen KRM damit zugebilligt, zu definieren, wer und was „die Muslime“ sind. Dass der (verhindernswerte) künftige Unterrichtsinhalt nur als extrem reaktionär bezeichnet werden kann, weiß Frau Löhrmann so gut wie wir alle. Gleichwohl signierte die Pädagogin, dass die Landesregierung „in absehbarer Zeit … 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler“ zur staatlich finanzierten Seelsorge an islamische Fundamentalisten und Schariafreunde ausliefern möchte.(11)

Der betrachtete Text wurde 2004 durch das Centrum für religiöse Studien (CRS) veröffentlich, im selben Jahr, als der die Rolle einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft anstrebende KRM die Ablösung von Professor Muhammad Sven Kalisch (Münster) forderte und den Beirat des der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angeschlossenen CRS unter Protest verließ.(12)

Im ARD ließ Asiye Köhler 2006 wissen: „Ich möchte nicht oben ohne rumlaufen. Für mich ist ohne Kopftuch wie oben ohne … Deutschland muss sich verändern, neu ordnen. Die Deutschen müssen umdenken. Diese Werte, die der Islam bringt, braucht diese Gesellschaft.“(13)

Jede Schülerin, die ihr nacktes Haar zeigt, ist genau so unbekleidet und verachtenswert, als ob sie mit nackten Brüsten im Klassenzimmer sitzen würde, meint Asiye Köhler. Das ist ein Frauenbild und, allgemeiner, ein Menschenbild übelster Sexualisierung und mit genau solchen Leuten handelt unsere Bundesregierung die Pädagogik der sehr nahen Zukunft aus. Fünf Jahre später berichtet ein Bonner Realschulleiter von Mädchen, die nahezu wortgleich argumentieren wie die ZMD: „Ohne Kopftuch fühle ich mich wie oben ohne.“

Von Asiye Köhler zu Rabeya Müller.

A 50. Lehrende können nur auf situationsbezogene Problematiken eingehen, wenn sie ein qur’anisch-humanistisch-demokratisch geprägtes Menschenbild verinnerlicht haben. Für Lehrkräfte ist das extrem wichtig, denn sonst werden sie, meist schon von den Kindern, entlarvt.

Was an vorbehaltlosem Bekenntnis zu AEMR oder GG fehlt, wird von der Kölner Konvertitin durch die Irreführung ersetzt, Koranisches und Humanistisches bzw. Koranisches und Demokratisches seien kompatibel. Gekonnt erweckt die Ansprechpartnerin von Schulbuchverlag, Kirchentag und Bundesregierung schlechtes Gewissen bei Politikern und Pädagogen, die ja, nicht anders als die gottesfürchtigen Islamisierer, in der Tat unfähig sind, Kindern oder Jugendlichen eine grundgesetzkompatible Lesart von Koransure oder Fatwa anzubieten. Dass der Islam von Scharia und Fiqh mit Bekenntnischarakter, also ohne Außenansicht, gar nicht gelehrt werden kann, ohne dass die Maßgaben des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wird, weiß die 1957 im Osteifeler Städtchen Mayen geborene Schariafreundin, die sich auch Rabeya Müller-Haque schreibt, und verschweigt es.

Es ist schön, wenn Kinder neugierig sind und von ihnen etwas Geheimnisvolles durchschaut und aufgedeckt (Müller: „entlarvt“) wird. Geschickt gelingt es der fundamentalistischen Kölnerin, mit Erwähnung unverbildet-aufrichtiger kindlicher Psychen den Eindruck zu erwecken, dem kindlichen Forschungsdrang Rechnung zu tragen sowie selbst durch und durch grundehrlich zu sein. Diese etwas aufdringliche Selbstetikettierung als ehrlicher Muslim legt auch Bajrambejamin Idriz, Künstlername Benjamin Idriz an den Tag: „Das Projekt ZIEM ist ein aufrichtiges Angebot von Muslimen in München, die sich dem Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland verpflichtet sehen“, wer jetzt noch widerspricht, unterstellt dem Penzberger Schariafreund und Vorzeigeimam Unredlichkeit und darf als Rassist und Rufmörder ausgezischt werden.(14)

ZIE-M hat dabei vielleicht auch noch ein wenig geflunkert und mit „Gemeinwohl“ eine AEMR-Verhaftung oder Wissenschaftlichkeit gar nicht gemeint, sondern auf die maṣlaḥa angespielt, jenes koranbasierte „Gemeinwohl“, das mit Schleierpflicht, Dhimma und Gottesherrschaf einhergeht. Während Deutschlands Gutmenschen allzu sehr angestrengt behaupten können, ZIE-M hätte soeben von Sozialstaatlichkeit und selbstbestimmter Lebensführung gesprochen, geht es dem IESH-Schariastudenten Idriz bei „Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland“ um Implementierung der Scharia und religiös begründete Rechtsverschiedenheit.

Maṣlaḥa gehört zu ṣulḥ, islamkonforme Vereinbarung oder heilssichernde Vertragsgestaltung, und weist auf das erst durch künstliches Zerreißen des Weltganzen entstehende und klerikale Schwellenwächter ermöglichende Jenseits, das in der Justiz kultureller Moderne keinen Platz hat. Aus islamischer Sicht kann nur Allah die Gültigkeit (validity) von Verträgen garantieren. Al-maṣāliḥ al-mursala (Considerations of Public Interest) ist die Berücksichtigung des allgemeinen Interesses im Sinne von Koran und Sunna.(15) Istiṣlāḥ (to deem it proper, seeking what is correct)(16) ist die schariatische, kulturrassistische und die Frau erniedrigende, „Gemeinwohl“ herstellende Urteilsbegründung in all den Fällen, zu denen der Koran keine eindeutige Regelung trifft und nach der Heilssicherung und Heilsgefährdung schariagelehrig abzugleichen sind (mutual understanding). Schließlich haben Verträge die Seelen der Muslime vor der Höllengrube zu bewahren oder sind ungültig. Wo seit al-Ghazali selbst jeder kaufmännische Vertrag, sofern nicht korangemäß, zur Hölle führt und nach bestem Vermögen umgangen werden muss, werden Staatsverträge mit einem Islamverband umso mehr „außerweltlich“ zentriert sein müssen und das absolute Unheil abzuwehren haben.

Wieder und noch genauer zu Rabeya Müller, der Leiterin des Instituts für interreligiöse Pädagogik und Didaktik (IPD) und stellvertretenden Vorsitzenden des Zentrums für Islamische Frauenforschung und -förderung (ZiF).(17),(18)

A 50. Lehrende können nur auf situationsbezogene Problematiken eingehen, wenn sie ein qur’anisch-humanistisch-demokratisch geprägtes Menschenbild verinnerlicht haben.

Menschenbild der Zweitfrau und Kindbraut. Demokratischer Apostatenmord. Humanität des halbierten Erbes für die Frau und ihre halbe Aussagekraft vor Gericht. Müller weiter:

A 51. Interreligiosität … bedeutet ein Miteinander, basierend auf der Grundlage der Geschöpflichkeit.

Schöpfergottlose Religionen wie der Taoismus werden aus der Solidargemeinschaft („Miteinander“) ausgegrenzt, pantheistische Lesarten des Monotheismus eher verhindert. Mit „basierend“ und „Grundlage“ meint Müller die fiṭra, das islamische natürliche Ausgerichtetsein auf Allāh hin. Die Konvertitin erkennt Interreligiosität wie Menschentum als Allahkratie, als Islamstaat, jedenfalls als Islamische Ordnung (niẓām islāmī, Nizam-ı İslâm). Die Verbindung zu den letzten tausend Jahren Scharia und Dhimma wollen IPD und ZiF auch von Köln aus nicht verlieren.

A 51. Das bedeutet zu vermitteln, dass alle Kinder vom Schöpfer gewollt sind, seien sie christlichen, hinduistischen oder gar „atheistischen“ Bekenntnisses.

Selbstverständlich bejaht der Schöpfer den Dhimmi, Harbi oder Mohareb,(19) sonst wäre Allah ja nicht allmächtig. Die „gerechte“ islamische Behandlung spätestens im Jenseits steht fest, und gegen den Mord am Islamapostaten oder Krieger gegen Gott (muhārib) hat sich Müller auch gar nicht ausgesprochen, nur gesagt, dass Allahgott Heidenkind wie Heideneltern auf Erden vorläufig leben lässt.

In diesem authentisch islamischen bzw. Müllerschen Sinne ist der im Iran als Angreifer gegen Gott oder Verderbenstifter auf Erden getötete Mensch selbstverständlich „vom Schöpfer gewollt“ (Müller).(20)

Rabeya Müller fleht den Rechtsstaat an, die emotionale und juristische Erniedrigung der Frau und des Dhimmi doch endlich flächendeckend in einem Religionsunterricht mit nicht nur informierendem, sondern bekennendem Charakter lehren zu lassen. Die Bundesrepublik soll dulden, dass im öffentlichen Schulgebäude ein grundrechtswidriges Gesellschaftsbild und Menschenbild auf dem Lehrplan steht, jene ausgerufene und koranisch verbürgte Islamische Höchstgeltung (Islamic supremacy),(21) die, in erklärlicher Abhängigkeit zum muslimischem Anteil der Schülerschaft, einen Schulfrieden nur in den Grenzen der vielgerühmten islamischen Friedensherstellung ermöglicht, der Pax Islamica. Damit die von der öffentlichen Hand finanzierte Verkündung der Schariapflicht nicht wie ein Putsch im Klassenzimmer aussieht, gilt es, die den pädagogischen Sektor bevölkernden deutschen Muslime korrekt zu instruieren, Müller:

A 52. Wesentlich für Musliminnen und Muslime ist natürlich, dass jeder Lehrhinhalt mit dem Qur`an vereinbar ist, aber noch wesentlicher scheint es momentan, wenn wir die Realität auf dem bundesdeutschen „Muslimmarkt“ betrachten, dass die Lehrkräfte selbst erfassen, verstehen und verinnerlichen, dass Qur`an und Grundgesetz durchaus vereinbar sind; dabei sollte es nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen bleiben – Papier ist ja bekanntlich geduldig – auf die Umsetzung kommt es an.

Das ist („durchaus“) Unsinn. Koran und GG kollidieren, ernst genommen, derart massiv, dass eines von beiden Schaden leiden muss. Eine grundgesetzkonforme Verbindlichkeit an Rechtsbegriff und Rechtsordnung geht bei didaktischer Zweitfrau, gottesfürchtigem Hass auf den Atheisten oder Homosexuellen und beim Rufen nach der spirituellen Apostatentötung kaputt, und man muss 2011 fürchten, dass auf diesem staatlich und kirchlich geplanten künftigen Schlachtfeld der Wertesysteme die Islamische Ordnung (niẓām islāmī, Nizam-ı İslâm) ist, die unversehrt bleibt.

Will die freiheitliche Demokratie ihr Überleben sichern, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich dass der IRU-Lehrplan den Koran und die Sunna eben überall da verwirft, wo Ungleichbehandlung der Frauen oder Nichtmuslime vorkommen, also nahezu überall, oder dass das Projekt Islamischer Religionsunterricht bis auf Weiteres überall abgebrochen wird, wo es mehr beinhalten soll als eine informierende Außenansicht.

Allein die mit einem ernst genommenen Koran unvermeidbar einhergehende, in jedem schariapflichtigen Kind zu erweckende Angst, im Falle schuldhaften Verstoßens gegen die „islamische Normativität“ (Reinhard Schulze nach Baber Johansen) auf ewig im Höllenfeuer zu brennen, gehört in der so genannten offenen Gesellschaft (La société ouverte des Henri Bergson, weiter entwickelt und 1945 als The Open Society and Its Enemies durch Karl Popper verbreitet)(22) nicht in ein Klassenzimmer. Das gilt auch in Bezug auf die Sexualisierung und Obszönisierung aller im Klassenzimmer befindlichen Mädchen (und Jungen!), die mit dem vor der Hölle rettenden Kopftuch einhergeht, auf die Dauer muss europaweit die kopftuchfreie Schule her.

Während die Bundesregierung ihrer Verantwortung ausweicht, die deutsche Bevölkerung über die Grundrechtswidrigkeit der Scharia zu informieren, soll in diesen Jahren die revolutionäre Ideologie der korantreuen Gegenmoderne zum Zwecke der Imamausbildung in Hochschulpolitik und Wissenschaftspolitik einziehen dürfen. Von einer wissenschaftlichen Herangehensweise auch in den Fächern Soziologie oder Pädagogik wird wohl nicht viel übrig bleiben, wenn die einen archaic fascism, einen archaischen Faschismus (Maxime Rodinson 1979)(23) pflegenden, global bestens vernetzten Urgemeindler (Salafisten) und Schariafreunde erst in jedem deutschen Hörsaal und Hochschulsenat sitzen:

A 52. Die Muslime und Musliminnen vermögen vielleicht zu realisieren, dass sie mittels eines solchen Unterrichts auch die islamische Gesellschaft dynamisch halten bzw. wieder dynamisch gestalten könnten, was sie zweifelsohne in ihrer Frühzeit auch gewesen ist. Die Dynamik hat sich vielerorts in Starrheit gewandelt.

Frau Müller, so sehr undynamisch und starr waren Sayyid Qutb und Ayatollah Chomeini doch gar nicht, aber vielleicht haben Sie die diese beiden Herren als Best-Practice-Beispiele ja durchaus im Sinn. Oder möchten Sie noch intensiver urgemeindlich (salafistisch) leben als Qutb?

Es gibt zwei kontrastierende, silhouettierende Lebensformen oder Gesellschaften, Weltbürgertum und Staatsbürgertum werden durch die in Mayen (Eifel) geborene Konvertitin in Muslimvolk (umma) und Nichtmuslime zerspalten:

A 52. Auf der anderen Seite findet auch die hiesige Gesellschaft darin eine Chance selbst beweglich zu bleiben, denn sie wird letztendlich an ihrem Verhalten gegenüber den Musliminnen und Muslimen gemessen werden.

Und letztendlich rechnet Allahgott ab, wie der Dhimmi mit den sittlich höherwertigen Muslimen umgegangen ist. Daneben droht Müller uns Nichtmuslimen oder säkularen Muslimen ja vielleicht ein wenig mit einer künftigen Gewalt, die nicht mehr vom (ungespaltenen) Volke ausgehen wird, aber die schariatisierte „Gesellschaft“ rettet:

A 53. IRU ist eine Gelegenheit für diese unsere Gesellschaft, Spiritualität nicht verloren gehen zu lassen, und das wird vielleicht noch einmal wichtig für unser aller „Überleben“ sein.

Nicht Erkenntnisse der Wissenschaft bewahren die Menschheit vor ökologischen Katastrophen, Finanzkrisen oder Krieg, sondern der Gehorsam gegenüber den göttlichen Befehlen aus dem verborgenen Seinsbereich, die dem Propheten Mohammed offenbart wurden und denen nur durch Schariagehorsam gerecht zu werden ist. Für ein spirituell erfüllt bleibendes und vor dem Bürgerkrieg oder der territorialen Spaltung nach indisch-pakistanischem Beispiel verschontes Europa ist die religiös begründete Rechtsspaltung endlich durchzusetzen, wie sie der ECFR-Scheich aus Sarajevo fordert:

La possibilité de la reconnaissance de la loi islamique dans le cadre des questions relatives au statut des personnes comme par exemple les questions d’ordre familial. Opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law.

Halit Ünal glaubt an Hölle und Paradies und will Kindern wissenschaftlich begründet beibringen, wie verhältnismäßig wertlos das Dasein auf der Erde ist. Der muslimische Nachwuchs soll das Zittern lernen, damit er der Scharia nicht von der Fahne weicht:

A 104. Die Kinder sollen verstehen lernen, dass das Diesseits keinen Bestand hat. Deshalb sollen sie in zunehmendem Maße über ihren Zustand im Jenseits nachdenken und die Zwiesprache mit Allah suchen.

Den angeordneten Monolog Zwiesprache zu nennen ist glatt gelogen, da sich seit den Tagen Mohammeds die Gottheit von Zweitfrau, Burka und Handabhacken in Schweigen hüllt. Ünal will in Wahrheit, dass die Kinder ihr Handeln an den islamrechtlichen Vorgaben abgleichen. Skandalöserweise war Ünal 2004 nicht nur Gastprofessor an der Uni Erlangen-Nürnberg, sondern dort ausgerechnet für die Ausbildung der angehenden Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht zuständig.

Aus freiheitlich demokratischer, beispielsweise sozialpädagogischer Sicht sollten Ünals besagte Kinder auch viel eher über ihren Zustand im Diesseits nachdenken, beispielsweise, ob sie mit AEMR, Pressefreiheit, Rockmusik oder wahlweise mit körperbetonter Kleidung nicht besser leben als unter der teufelsabwehrenden und seelenrettenden Herrschaft der afghanischen Taliban, somalischen Schabab-Miliz oder iranischen Mullahs.

Halit Ünal wirkte im türkischen Kaiseri und erwarb eine Promotion beim schiitischen Kölner Professor Abdoldjavad Falaturi (1926–1996).(24) Falaturi erlangte als Schariagelehrter den Rang eines Befugten für den Idschtihad. Im postmodernen (proislamischen) Zeitalter der Preisverleihungen gibt es folgerichtig einen Falaturi-Preis, 2002 etwa empfing Murad Wilfried Hofmann diesen „Friedenspreis für Dialog und Toleranz“, die Laudatio hielt GMSG-Vorstandsmitglied Ibrahim el-Zayat.(25)

Ünal lehrt an der türkisch geprägten, Allah und Said Nursî verpflichteten Islamic University of Europa zu Rotterdam.(26) Wer sich dem Islamischen Recht in den Weg stellt, begeht eine Ungerechtigkeit, denn Talaq und Kindbraut haben einen „hohen Stellenwert“, weiß der Professor:

A 104. Es ist wichtig, dass die Kinder schon früh mit der Bedeutung von Gerechtigkeit und dem damit verbundenen hohen Stellenwert des Rechts vertraut gemacht werden. Muslimische Heranwachsende müssen verstehen lernen, dass das zwischenmenschliche Zusammenleben auf wechselseitigen Rechten und Pflichten basiert.

Und da haben inschallah die Schariapflichten Vorrang vor den Rechten der AEMR. Ein letzter Ünal:

A 104. Der Unterricht soll den Islam von seinen wahren Quellen aus betrachtet vermitteln, um keinen Nährboden für falsche Auslegungen des Korans zu bieten. Ein verzerrtes Verständnis von Religion kann nämlich leicht zu Extremismus und Fanatismus führen.

Sehr geehrter Herr Ünal, haben Maududi, Qutb oder Chomeini den Islam jetzt falsch verstanden und „verzerrt“ wiedergegeben? Oder sind es die säkularen Muslime, die dem Bereich des „Extremismus und Fanatismus“ (Ünal) zuzurechnen sind?

Soviel zu Islamischer Religionsunterricht: Hintergründe, Probleme, Perspektiven von Thomas Bauer, Lamya Kaddor und Katja Strobel (Hg.).

***

B: In Auf dem Weg zum Islamischen Religionsunterricht: Sachstand und Perspektiven in Nordrhein-Westfalen gestatten die Herausgeber Michael Kiefer, Eckhart Gottwald und Bülent Ucar dem Vorsitzenden der AG 2 (Religionsfragen im Deutschen Verfassungsverständnis) der Deutschen Islamkonferenz, Herrn Dr. Klaus Spenlen den Hinweis auf religiöse Stolpersteine des Verfassungsbruchs, islamische Saatkörner des Staatsstreichs:

B 27, 28. Allerdings können auf Koran und Tradition basierende Unterrichtsinhalte, die mit dem Wertesystem des Grundgesetzes unvereinbar sind (z.B. Aufruf zum Töten von Apostaten, das islamische Strafensystem, die positive Darstellung körperlicher Züchtigung, die eingeschränkte Rechtsstellung der Frau, die Tiraden gegen „den Westen“, u.a.m.) nicht Lehrplaninhalt sein. Dabei wird es Aufgabe der Lehrplankommission sein, den Lehrplan mit dem Wertesystem des GG zu vereinbaren.

Dem Volke entrückt (unzugänglich) tagende Lehrplankommissare also sollen den gegebenen menschenrechtswidrigen Islam entkernen und auf diese Weise Schultauglichkeit herstellen. Meine Damen und Herren, so etwas sieht Allah gar nicht gern, und Sie wollen doch nicht etwa das artgerecht in Höllenfurcht aufwachsende deutsche Muslimkind seinen kulturellen Wurzeln entfremden?

Wie Spenlen den ausnahmslos reaktionären (schariatreuen) Islamverbänden einen Islamunterricht ohne Islam schmackhaft machen will, sagt uns der der Ministerialrat im Ruhestand leider nicht. Und so wird wohl, die hochschulische Imamausbildung (verfassungswidrige Beiräte) betreffend noch in diesem Jahr und hinter verschlossenen Türen über das schultaugliche Quantum an islamischer Teufelsabwehr und Seelenrettung verhandeln, über die kindgerechte Dosis an Scharia und Fiqh, Schleierpflicht und Dhimma.

B 28. Derzeit gibt es in keinem Land IRU nach Art. 7 (3) GG.

Das ist richtig muss so lange so fortgeführt werden, bis das frauenfeindliche und kulturrassistische Dogma der Schariapflicht und das Streben nach der islamischen Sakraljustiz (Fiqh) abgelegt worden sind.

Wie Michael Bertrams nüchtern feststellte, verstoßen Allahs Gesetze gegen Deutschlands Verfassung: „Sie weisen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann.“ Der NRW-Verfassungsrichter liegt völlig richtig. Nicht der legendäre „Islamismus“, sondern der echte, alte Islam kollidiert mit dem höchsten Wert des GG, dem Begriff der menschlichen Würde, Bertrams: „Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten“.(27)

Der Bremer Richterin Dr. Myrian Dietrich dämmert ebenfalls, dass die „uneingeschränkte Verbreitung“ der islamischen Dogmen den Rechtsstaat zertrümmert oder für eine Teilbevölkerung außer Kraft setzt. Was aber, wenn die für den IRU inhaltlich Verantwortlichen die Lust an der Demokratie verlieren?

40. Tatsächlich ist der staatliche Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung des Religionsunterrichts im Vergleich zu einer Islamkunde beschränkt, zumal der kooperierenden Religionsgemeinschaft in weiten Kreisen auch zugebilligt wird, die Dialektik und Methodik des Unterrichts (zumindest mitzu-) bestimmen. Mitnichten ist damit jedoch eine uneingeschränkte Verbreitung religiöser Lehren im Klassenzimmer verbunden.

Wie Schule der Verbreitung von Allahs Moral Schranken setzen will, sagt die Juristin nicht.

Ein Wissenschaftsrat (WR), der sich am 13.07.2010 darüber erfreut zeigte, Ägyptens Schariaminister Maḥmūd Ḥamdī Zaqzūq zum Aufbau der hochschulischen Ausbildung von Imamen und Religionslehrern gewonnen zu haben (Peter Strohmeier: So hat Professor Mahmoud Zakzouk, Minister für Religiöse Angelegenheiten in Ägypten, angekündigt, bei der „Verwirklichung dieser Pläne (gemeint ist die Einrichtung von Islamischen Studien) mit Rat und Tat mitzuhelfen“), lässt uns vermuten, dass man gegen „Dialektik und Methodik“ (Dietrich) der Azhar bzw. der Muslimbrüder nichts Grundsätzliches einzuwenden hat. Der WR bedauerte das Fernbleiben des iranischen Gastredners Seyed Mohammad Chatami, von dem man sich durchaus zur Rettung des Weltfriedens beauftragt fühlt, schließlich sei die Tagung zum Thema Islamische Studien: „sehr wichtig im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der islamischen Welt und dem Westen“.(28)

Ach ja, Chatamis Amtsnachfolger heißt Ahmadinedschad. Der deutsche Bürger darf vermuten, dass sich seine Regierung einer Islamdidaktik nach dem Modell Teherans nicht in den Weg stellen würde.

Strohmeier weiß, wie man das schariadidaktische Know-How nach Berlin, Frankfurt, Köln und Osnabrück importieren kann: „Umso mehr freue ich mich, Professor Amin Abdullah als Vertreter des Ministeriums für Religiöse Angelegenheiten Indonesien und Herrn Professor Ali Dere als Leiter der Auslandsabteilung des Amtes für Religiöse Angelegenheiten in der Türkei (DIYANET) begrüßen zu dürfen.“

Einen brisanten Gast, der ebenfalls nicht nach Köln kommen wollte oder sollte, hat Strohmeier durch Nennung einer Provinz umschrieben, deren Hauptstadt Sarajevo heißt: „Aus unterschiedlichen Gründen – primär tages- und außenpolitischen Gründen, in jedem Fall nicht aus wissenschaftspolitischen Gründen – müssen wir das Gespräch mit dem Iran, mit Ägypten und mit Bosnien-Herzegowina zu einem anderen Zeitpunkt führen.“

Wen Herr Strohmeier etwas schüchtern hinter „das Gespräch mit Bosnien-Herzegowina“ versteckt, ist der amtierende Reisu-l-ulema (Führer der Gelehrten) Mustafa Cerić. Bosniens Großmufti ist Yusuf al-Qaradawi theologisch treu ergeben, für den er einen Sitz als Scheich im European Council for Fatwa and Research (ECFR) inne hat. Wir dürfen ECFR und Scheich al-Qaradawi der Muslimbruderschaft zurechnen, mit deren erweitertem Freundeskreis Bundesregierung und Wissenschaftsrat am 13. und 14. Juli 2010 dann ebenso „konstruktiv“ (Chatami) zu Islamische Studien in Deutschland tagten wie mit den Funktionären der ECFR-loyalen und türkisch-radikalislamischen Millî Görüş. Islamisch („konstruktiv“) gesehen muss man Chatami zustimmen und ist der Schariagegner „destruktiv“.

Unsere Politiker scheinen die Rechtsspaltung in Kauf zu nehmen. Islamkenner und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (Religion im säkularen Staat: „Ich lade hier zu viel juristischer Fantasie ein“) beispielsweise rief Deutschlands Juristen am 07.12.2010 dazu auf, im Sinne einer einzigartigen Sonderlösung („sui generis“) die ungleich behandelnde, sprich grundrechtswidrige Scharia in das deutsche Recht zu implementieren.(29)

Auch Christian Wulff kennt Kulturrassismus und Frauenentrechtung der juristisch anzuwendenden Scharia genau. Ungerührt wirbt der Bundespräsident am 02.06.2011 auf dem Evangelischen Kirchentag für die zeitgenössische Variante von Dhimma und Kalifat, wie sie Indien, Indonesien oder die Türkei zu Lasten aller Nichtmuslime und Frauen pflegen. Dabei differenziert der Optimist und Feingeist und empfindet den Staatsaufbau des Ayatollah Chomeini als irgendwie unangenehm: „Wenn man dann Länder wie den Iran sieht, der Grundfreiheiten vorenthält, dann gibt es Sorgen.“(30)

Sehr geehrter Herr Wulf, weder Sie noch Ayatollah Chomeini haben den Islam falsch verstanden, doch die Menschen in Teheran haben gar kein Iranproblem, sondern ein Islamproblem, dass ihnen „Sorgen“ bereitet!

Sinkender Tatsachenbezug, steigende Erregung, Nebelwurf zum diskriminierenden Islamischen Recht, nur so lässt sich schließlich die Imamausbildung in die Hochschulpolitik integrieren.

Mit Wulff war auch der Yusuf al-Qaradawi treu ergebene bosnische Großmufti Gast auf dem Massentreffen evangelischer Karrieristen, Narzissten und Orientierungslosen in Dresden. Korantreu überträgt Mustafa Cerić („Spirituelle Revolution“) die politischen Visionen von Maududi, Qutb oder Schariati ins Globale, die eigene Nähe zur international operierenden Muslimbruderschaft verschweigend: „Das 21. Jahrhundert wird ein spirituelles Jahrhundert sein – oder es wird überhaupt nicht sein.“(31)

Damit erklärt der Reisu-l-ulema aus Sarajevo jeden Gegner des Islamischen Rechts als mitverantwortlich an vielleicht noch vermeidbaren ungeheuren Schrecknissen, die einzige Lösung (al-ḥall) sind das in Europa einzuführende islamische Familienrecht („opening the way“) und die Verwaltung aller Schariapflichtigen unter einer rechtsparallelen islamischen Europaverwaltung, der von Cerić Imamat genannten Islam-Administration (a single Muslim authority in Europe).(32)

Myrian Dietrich wundert sich darüber, dass jeder Lehrer, der Koran oder Hadith wörtlich versteht, kulturrassistisch argumentiert, die Schüler zu einem entsprechend diskriminierenden Verhalten ermutigt und daher an einer staatlichen Schule nichts verloren hat:

B 41. Die beispielsweise von der Islamischen Föderation Berlin vermittelte Botschaft, es gebe zwei Arten von Menschen, von denen die einen die Geschwister im Glauben seien und man mit den anderen nur durch das Mensch-Sein verbunden sei, [fällt] unter der Herrschaft des Art. 7 Abs. 3 GG daher unter die Kategorie „nicht lehrbar“, denn wie die Situation in Berlin zeigt, führt die Umsetzung der an sich durchaus tolerablen Glaubensauffassung zu Überlegenheitsansprüchen gegenüber ihren andersgläubigen Mitschülern. Die staatlicherseits äußerst wichtige Erziehung zu gegenseitigem Respekt wird damit unmöglich.

Dietrich hätte auffallen müssen, dass sich das von Politikern und Klerus, keinen Widerspruch duldend, am lautesten gelobte deutsche Schulbuch für den Islamischen Religionsunterricht von dem von ihr zu recht beanstandeten Berliner Curriculum ja vielleicht gar nicht unterscheidet. In Saphir 5/6 heißt es auf Seite 166: „Wenn der Glaube verbindet, dürfen dann Muslime mit Menschen anderen Glaubens … Freundschaften schließen? (…) Bildet Gruppen und beantwortet diese Fragen.“(33)

Aus dem staatlich genehmigten „Wenn der Glaube verbindet“ wird jeder Schariafreund das von Burhan Kesici nur mit Ausflüchten zurückgenommene Berliner „Es gibt zwei Arten von Menschen: Die einen sind unsere Geschwister im Glauben, mit den anderen sind wir durch das Mensch-Sein verbunden“ heraushören.(34)

Myrian Dietrich:

B 41, 42. Die Vermittlung von Dschihad und Scharia ist trotz ihrer Vorbelastetheit und der durchgängig negativen Bewertung in der deutschen Bevölkerung nicht völlig ausgeschlossen. … Gegen die Bezugnahme auf die Scharia z.B. hinsichtlich der Gebetsvorschriften, des Fastens und des Verbots bestimmter Speisen und Getränke [ist] grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings ist die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Religion eng mit der Scharia verbunden

Die Scharia ist kohärent, ein bisschen Scharia geht so wenig wie ein bisschen Allah. Islamisches Fasten oder schariatische Speisegesetze sind daher alles andere als problemlos, Gruppengebet oder Herstellung und Vertrieb rituell reiner Nahrung sind Brennpunkte der totalen Überwachung, Kristallisationskerne des Kalifats, und wer als muslimischer Mann seiner Frau den Hidschab nicht erfolgreich andressiert oder dem Freitagsgebet fern bleibt, ist ein Apostat, verdient nach orthodoxer islamischer Auffassung keine Unterstützung, darf nichts erben und hat eigentlich sein Recht verwirkt, für seine Kinder zu sorgen. Die Freitagsmoschee muss erstrebt werden, die Umformung des politischen Raumes geht von jeder Moschee aus, nicht nur der Gebetsruf. Verbotene Nahrung zu vermeiden, heißt, den Halal-Zertifizierer und seinen Scheich nicht anzuerkennen, der nicht nur das islampolitisch korrekte geschächtete Fleisch, sondern ein komplettes Gesellschaftsmodell im Angebot hat.

Angesichts eines derartigen, religiös begründeten kulturellen Komplettangebots (Totalitarimus) ist es nicht erklärlich, dass Myrian Dietrich von uns gerade eine Art pauschale Schariafreundschaft verlangt hat:

B 41, 42. ein genereller Vorbehalt … [gegenüber Dschihad und Scharia ist] rechtlich nicht vertretbar. … Die Vermittlung von Dschihad und Scharia ist trotz ihrer Vorbelastetheit (…)

Korrekt ist, dass der säkulare Staat teufelsabwehrende oder seelenrettende Ansprüche aus dem Innenleben einer Religion juristisch nicht bewertet, solange sie die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht tatkräftig abschaffen wollen oder solange der Religionslehrer, hier der islamische, die ihm „anvertrauten“ (ausgelieferten) Kinder dem Verfassungsstaat nicht gezielt entfremdet.

Das Letztgesagte ist allerdings im nicht säkularisierten Islam nicht gegeben und jeder heutige Moschee-Imam oder IRU-Lehrer wird den Koran als die gerechteste irdische Verfassung einzuschätzen und zu vermitteln haben, was das Kind, das irgendwann erkennt, dass es sich zwischen Muslimsolidarität und AEMR zu entscheiden hat, in einen Wertekonflikt bringt, den Schule kultureller Moderne einem Schüler nicht zumuten darf. So lange sich die deutschen Islamverbände, die den IRU schließlich inhaltlich vorgeben wollen, nicht deutlich und glaubhaft von der Scharia distanziert haben, ist Islam an staatlichen Schulen nicht verkündend lehrbar.

Das irgendwie unschuldige Islamische Recht, so legte Dietrich uns gerade nahe, erhöhe die Bürde alter Missetaten oder neuer Vorurteile („Vorbelastetheit“), die europäischen Nichtmuslime würden bis in akademisch ausgebildete Milieus hinein dazu neigen, Fremdenfeindlichkeit zu praktizieren („ein genereller Vorbehalt“).

Ist die eigentliche Scharia etwas Unantastbares und Makelloses? Oder gibt es kleine Faulstellen in der echten, ewigen Scharia, die man jedoch mit einer kräftigen Prise IRU-Waschmittel herausspülen kann?

… und der durchgängig negativen Bewertung in der deutschen Bevölkerung …

Was will uns die Juristin mitteilen, sind die Deutschen blind vor Hass oder ein Volk von Schwarzsehern? Eine schlimme Bevölkerung, die doch endlich die Vorzüge von Scharia und Dschihad erkennen soll? Da wird Leid zugefügt, suggeriert Dr. Dietrich, die bis zum 31.07.2004 an der Uni Erlangen arbeitete, was wiederum heißt, wir haben es wohl geahnt, bei Dr. Mathias Rohe.(35)

Möchte Myrian Dietrich appellieren, dass die Menschen („die deutsche Bevölkerung“) ganz laut ganz viel Gutes über die Scharia sagen sollen? Wenn ja, was ist denn so gut an der Scharia im Vergleich zum säkularen Recht? Das Thema Islam scheint der Beschönigung zu bedürfen, Nebelschwaden des Mysteriösen fallen – und werden durch mächtige deutsche Stiftungen mit hohen Preisen bedacht: Am 18.02.2007 wurde Myrian Dietrich mit dem Alfred-und-Ida-Marie-Siemens-Preis 2005 geehrt, den sie für ihre Dissertation über „Rechtliche Perspektiven eines islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen“ erhielt.(36)

Die Islamische Föderation Berlin kennt und schätzt den Wohlverhaltenskult Islamischen Rechts. Der Generalsekretär des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland und stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Föderation Berlin, Burhan Kesici, macht dem Berliner Teil der weltweiten Glaubensnation klar, was es mit der Apartheid „des Verbots bestimmter Speisen und Getränke“ (Dietrich) auf sich hat.(37)

Von Dietrich zu Ucar.

Bülent Ucar distanziert sich weder von der vor einem Imam oder Mufti vorgenommenen Verheiratung elfjähriger oder zehnjähriger Mädchen aus der türkischen Minderheit Griechenlands noch von der schariatischen Schleierpflicht, sondern orakelt Juristisches zur seit jeher herrschaftlich monopolisierten Ausdeutung des Begriffs der Natur. Jedes beschworene naturnahe Innere bedingt eine Hülle mangelnder Nestwärme, ein erstaunlich mythischer, bedeutungstragender „Kernbestand“ erklärt den Rest für eher entbehrlich:

B 75. Die Allgemeinheit – dargestellt im säkularen Staat – muss sich davor hüten, für eine bestimmte religiöse Überzeugung zu sprechen, jedoch darauf achten, dass Mindeststandards wie der Kernbestand der Menschenrechte als vor- oder übergesetzliche, natürliche Normen auch durchgehend beachtet werden.

Welche Menschenrechte denn künftig zum Bestand bildenden „Kern“ gehören und welche verzichtbar sein sollen, lässt der gefeierte Korangelehrte offen, der uns auch seine weiteren „Mindeststandards“ verschweigt.

Den Menschenrechtsbegriff hat Ucar gar nicht erst definiert, könnte damit also denjenigen der OIC (Kairo 1990) gemeint haben, nach dem alle „Menschenrechte“ der Scharia nachzuordnen sind. Oder halten Sie, sehr geehrter Herr Ucar, die OIC-Charta für eine widernatürliche Norm und das Institut Européen des Sciences Humaines (IESH) für einen Tummelplatz von islamisch Unkundigen?

B 79. Faktum ist, dass es bislang [Stand Juli 2008] nirgendwo gelungen ist, einen ordentlichen Religionsunterricht nach Art. 7 III GG einzuführen. Eine wirklich tragfähige Lösung kann im Interesse der Kinder nur auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gefunden werden.

Und das ist auch gut so, denn solange sich die in der KRM zusammengeschlossenen Islamverbände, die Ucar ebenso verteidigt wie die KRM selbst, die abgestuft menschenfeindliche Scharia nicht verwerfen, ist Islam nicht schulreif, nicht lehrbar, sondern würde das Gewaltmonopol des Staates beenden und die Rechtsspaltung legalisieren.

Kein Imam ist bereit, zu sagen, dass die koranische Vorschrift, der Schwester nur halb so viel Erbe zuzuteilen wie dem Bruder, nicht ernst genommen werden darf, da sie gegen AEMR und GG verstößt. Kein Islamverband hat sich jemals vom Kopftuchzwang ausgesprochen, wie ihn Theologe Yusuf al-Qaradawi als unabdingbar erklärt:

„Benehmen der muslimischen Frau. … Ihre Kleidung muss den Grundsätzen der islamischen scharia entsprechen … Die Kleidung muss den gesamten Körper bedecken, mit Ausnahme dessen, ‘was sichtbar sein muss’, was nach der am meisten vorzuziehenden Auslegung Gesicht und Hände sind. Die Kleidung darf nicht durchscheinend sein, so dass sichtbar würde, was darunter ist. … Die Kleidung darf nicht zu eng anliegend sein, damit nicht die Konturen des Körpers und besonders die Rundungen sichtbar sind, selbst wenn sie nicht durchscheinen. Sie darf keine Kleidung tragen, die speziell Männerkleidung ist, wie heutzutage Hosen. Bei der Wahl der Kleidung soll sie nicht die Nichtmuslime nachahmen.“

Traurige Kinderaugen sind etwas Schlimmes, spürt Bülent Ucar, und Kinderglück steht auf dem Spiel:

B 79. Eine wirklich tragfähige Lösung kann im Interesse der Kinder nur auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gefunden werden.

Allahs Pädagoge, der Deutschland „im Interesse der Kinder“ auf staatlich legalisierten und finanzierten schariakonformem IRU drängt, kennt die theologische Position eines al-Qaradawi und weiß zugleich, was eine wissenschaftsbasierte, nachhaltig freiheitlich demokratische Pädagogik sagen müsste: Die von den Scheichen und Imamen gelobte Frau ist sexuell kontrolliert, sozial obszönisiert und spirituell dämonisiert, was kein „Islamismus“ ist, sondern echter alter Islam, und der kann an einer modernen Schule kein bekennendes Lehrfach sein. Dass sich die Frau äußerlich von den Ungläubigen zu unterscheidet hat, kann man in pädagogischer Sprache nur als Ruf nach dem System der Apartheid bezeichnen; zugleich geht es um echte Religion, nämlich die (wenig wissenschaftliche) Rettung der Seele. Die nichtislamisch Gekleidete ist Brennstoff fürs Höllenfeuer, das ist die religiöse Bedeutung des Schleiers.

Die diskriminierenden Schariagesetze bewahrheitenden, vom Himmel herab gekommene Schriften und das natürliche Ausgerichtetsein auf den islamischen Gottgehorsam sollen jeden Menschen eine beglückende Unio Mystica erleben lassen können, so schlussfolgern Bülent Ucar und Yasar Sarikaya geschmeidig bis glitschig. Verhandlungsgegenstand „im Kontext kultureller Differenzen“, gemeint ist trotz der aus Allahs Sicht heilsgefährdenden kulturellen Moderne, kann da nur noch das Ausmaß ungefilterter Schariabrutalität sein, die Gottheit hatte schließlich das richtige Buchkonzept:

„Die Konzipierung des Koran folgt den überzeitlichen Normen der Moral entsprechend. … Die Offenbarung und die natürliche Veranlagung des Menschen sind beide gottgegeben und deshalb grundsätzlich miteinander vereinbar. … Über die Intensität und Konsequenz in der Umsetzung wird man immer wieder zu streiten haben.“(38) Die Steinigung der Ehebrecherin und der Apostatenmord sind, inschallah, in diese Vereinbarkeit auch gleich integriert.

Etwas mühsam bekennt sich Ucar schlussendlich dann doch noch dazu, dass Islamischer Religionsunterricht die Kinder und Jugendlichen „zu mündigen, die Grundrechte anderer achtenden, wertebewussten Menschen“ (S. 82) erziehen soll, wobei er schon wieder nichts zu den grundrechtswidrigen Vorgaben des Islamischen Rechts sagt, nachdem die Frau beim Vererben herabzustufen ist und einen verniedlichend Kopftuch genannten Schleier tragen muss.

Der Koran zerreißt das Weltganze in physische Erdenbühne und von Geistwesen durchflatterten Seinsbereich. Ob es nun der aus Ucars Sicht jedem von uns angeborene Drang nach islamischer Gotterkenntnis ist, der den Systemen der Wissenschaft Leben spendet wie die Quelle dem Wüstensand, oder der skeptische Geist, der sich schicksalsgemäß in die Welt der Verborgenheit hineinquälen möchte, wer befugt ist, den nach Frommheit und Glaubenserlebnis dürstenden deutschen Schülern den Islam zu erklären, weiß der Islamisierer ganz genau: „authentische Vertreter als Lehrkräfte“ (Seite 82) müssen endlich her. Die Spezies Schariapädagoge kann in Serienproduktion gehen.

Wahrscheinlich so „authentisch“ wie Deutschlands Vorzeigepädagogin Lamya Kaddor, die den Pflichtvergessenen klar macht, in welcher Weise künftig Glaubensgehorsam und Wissenschaftlichkeit hierarchisch anzuordnen sind, Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“(39)

Ucars und Kaddors Religion ist, im fortgesetzten Säkularstaat, an einer öffentlichen Schule nicht lehrbar.

Jacques Auvergne

(1) Nizam islami. Verfassungsschutz Baden-Württemberg:

Qutb propagiert die Schaffung einer politisch-religiösen Bewegung (Haraka islamiyya), welche die Durchsetzung einer von ihm, unter dem Einfluss des Pakistaners al-Maududi, entworfenen islamischen Ordnungsvorstellung vorantreiben soll, die seiner Meinung nach dem Vorbild der frühislamischen Zeit entspricht. In diesem Kontext betont er, dass der Islam durch seine umfassende Einheit ein ethisches, gesellschaftliches und zugleich politisches System (Nizam islami) darstellt, das die Gültigkeit aller anderen sozio-politischen Systeme wie Demokratie auf nationaler und auch internationaler Ebene außer Kraft setzt.

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1041:reihe-fuehrungs-und-identifikationsfiguren-extremistischer-organisationenq-sayyid-qutb-als-wegbereiter-des-modernen-jihadismus&catid=201:meldung&Itemid=327

(2) Peter Scholz (2002): Islamisches Recht im Wandel: am Beispiel des Eherechts islamischer Staaten

Die religiöse Rechtsordnung des Islam, die Scharia, gehört nach traditionellem islamischem Verständnis zu den konstitutiven Elementen der islamischen Gemeinschaft. Als göttliches Recht wird sie grundsätzlich für unveränderlich und einer weltlichen Gesetzgebung nicht zugänglich gehalten. … Das islamische Recht nimmt für sich in Anspruch, das gesamte Leben des Muslim zu regeln. … Allerdings widerspricht das islamische Recht auch in seiner reformierten Form – und in stärkerem Maße noch die Rechtspraxis – dem abendländischen Wertesystem, in dessen rechtlicher Ausprägung insbesondere den Menschenrechten. Dies gilt hinsichtlich des Familien- und Erbrechts vor allem für die nicht gewährleistete Gleichberechtigung von Mann und Frau insbesondere bei der Ehevormundschaft, der Mehrehe, den Ehewirkungen, der Verstoßung und den Erbquoten, aber auch für die nicht verwirklichte Religionsfreiheit aufgrund entsprechender Eheverbote und Erbhindernisse.“

http://www.gair.de/wp-content/uploads/2011/08/Scholz-P.-Islam.-Recht-im-Wandel.pdf

(3) Der Islamische Religionsunterricht soll die Kinder und Jugendlichen zur Übernahme der Pflichten der Scharia erziehen, dafür kämpft der ZMD seit 1999.

„Dabei sollen sie die Vorgaben des Korans und der Sunna als Hilfe und nicht als Maßregelung begreifen lernen. Sie sollen erkennen, dass die teilweise sehr konkrete Ausgestaltung der islamischen Regeln der Schwäche des Menschen entgegenkommt und Rechtleitung, Orientierung und Halt geben will. Die Schüler sollen den Koran als das endgültige Wort Allahs verstehen lernen, welches Antworten auf die grundlegenden Fragen menschlicher Existenz gibt, gleichzeitig aber auffordert, bei der Umsetzung in die Praxis den Verstand als Allahs Gabe zu nutzen. …

Lernbereich „Islamische Ethik“. Das sittliche Wollen und Handeln des Muslims basiert auf den von Allah im Koran gesetzten Normen, wie wir sie im Leben des Propheten Muhammad beispielhaft umgesetzt sehen. Hier geht es um die Gestaltung des alltäglichen Lebens des Muslims, wobei sich viele Anknüpfungspunkte zur Lebenspraxis der Schüler ergeben.“ (ZMD 1999)

http://www.ganztagsschulen.org/_downloads/ZDMIRU.pdf

(4).Asiye Köhler (Asiye ZİLELİOĞLU-KÖHLER) (20.12.2005) will die beibehaltene oder zunehmende Fremdheit anerziehen, dem in der kulturellen Moderne angekommennen, das heißt kopftuchkritischen Mädchen oder schariakritischen Jungen würden „Werte und kulturellen Eigenheiten eingeebnet“.

Der Clan werde zur Festung: „Wir sind der Ansicht, dass die Erziehung der Kinder in erster Linie in der Verantwortung der Familien bleiben und das Elternrecht gestärkt werden sollte.“

http://www.ganztagsschulen.org/4800.php

(5) „Ein anständiges Mädchen trägt Kopftuch, ordnet sich dem jüngeren Bruder unter, bleibt zu Hause, fährt nicht auf Klassenfahrt und darf natürlich von ihren Brüdern gehauen werden“. (16.09.2005)

„Abstimmung mit dem Möbelwagen“, nennt Schulleiterin Astrid Busse dieses Phänomen, das sich darin äußert, dass immer mehr einheimische oder gut integrierte ausländische Familien die Brennpunktbezirke von Berlin verlassen.

http://www.ganztagsschulen.org/4179.php

(6) Asiye Köhler trägt den Hidschab.

http://i2.ytimg.com/vi/e2LQe1HTOoQ/0.jpg

http://www.fdp-koeln.de/images/3k08-03m.jpg

(7) ZDF 19.05.2008. Die Vertreterin des Islam, Asiye Köhler, Islamwissenschaftlerin und Pädagogin aus Köln, vertritt die Auffassung, jeder Mensch werde als Muslim geboren, weil er einen göttlichen Kern in sich trage.

http://www.presseportal.de/pm/7840/1193848/zdf

(8) Nadeem Elyas. Zum Text des Nadeem Elyas »Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein«, den der Islamische Informationsdienst (IID) 1997 in Aachen anlässlich der zwei Jahre eher erfolgten Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an die islamverliebte Orientalistin Annemarie Schimmel herausgab.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/07/11/180/

(9) Murad Wilfried Hofmann. Zum Buch »Der Islam als Alternative« (1992) des zum Islam konvertierten ehemaligen Botschafters Murad Wilfried Hofmann.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/10/05/144/

(10) Ayyub Axel Köhler als Ehrenmitglied im ZMD

http://zentralrat.de/2593.php

(11) Sylvia Löhrmann will den Islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen und signiert dazu am 22.02.2011 einen skandalösen Vertrag mit dem schariatreuen KRM. Wahrscheinlich hätte sie das Kommunikee nicht unterschreiben dürfen:

Gemeinsame Erklärung:

Schulministerin Sylvia Löhrmann und der Koordinationsrat der Muslime (KRM) haben seit dem 9. November 2010 in drei Gesprächen die Möglichkeiten für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Sinne von § 31 SchulG in Nordrhein-Westfalen ausgelotet. Das Land hat Interesse an einer Institutionalisierung der Ansprechpartner für den Religionsunterricht, damit die Glaubensüberzeugungen der Muslime in die Vorarbeiten für den ReJigionsunterricht eingebracht werden können.

Die Mitglieder des KRM verstehen sich bereits als Religionsgemeinschaften. Das Land begrüßt die Bemühungen und die Entwicklung auf Seiten des KRM, die in den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft münden sollen. Die Unterzeichnenden verabreden die Einberufung eines Beirats, dessen Mitglieder unter Beachtung des Homogenitätsprinzips im Einvernehmen mit dem KRM benannt werden. Der Beirat formuliert die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land. Alle Beiratsmitglieder sind muslimischen Glaubens.

Der KRM nimmt es – unter Aufrechterhaltung seiner anderslautenden verfassungsrechtlichen Position – zur Kenntniss, dass der nordrhein-westfälische Landtag erwägt, fraktionsübergreifend ein Schulrechtsänderungsgesetz zu beschließen, das den islamischen Religionsunterricht rechtlich ermöglicht und auch für die rechtliche Absicherung des Beiratsmodells sorgt.

Um den Bedenken der Mitglieder des KRM zu begegnen, die Beiratslösung könne auf Dauer angelegt sein, wird ausdrücklich bekräftigt, dass es sich um eine zu befristende Übergangslösung handeln soll.

Außerdem streben die Unterzeichnenden die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungl des Landtages und der organisierten Muslime an, in der religionsverfassungsrechtliche Fragen, also auch Statusfragen, besprochen werden.

Die Unterzeichnenden begrüßen die Einigung, weil mit dem Beirat ein institutionalisierter Ansprechpartner auf Seiten der Muslime eingerichtet werden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter der Muslime und die Schulministerin bezeichnen es als Erfolg, dass nun in absehbarer Zeit für 320.000 muslimische Schülerinnen und Schüler Religionsunterricht vorbereitet werden kann. Damit kann die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit auch für die muslimischen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Unterschrift der Schulministerin Sylvia Löhrmann

Unterschrift der Vertreter von Islamrat, Ditib, VIKZ, ZMD

http://koordinationsrat.de/18154.php

(12) Frankfurter Rundschau, 12.09.2008. Canan Topçu:

Auch Lamya Kaddor, Kalischs ehemalige Assistentin, zweifelt inzwischen daran, „dass Professor Kalisch die angemessene Besetzung für diesen Lehrstuhl ist“. Nach theologischen Auseinandersetzungen sei sie zu der Überzeugung gelangt, „dass er den Aufgaben des Lehrstuhls mittlerweile nicht mehr gerecht wird“, so Kaddor, die an einer Hauptschule in NRW Islamkunde lehrt.

http://www.fr-online.de/wissenschaft/kalisch-passt-dem-rat-der-muslime-nicht/-/1472788/3279104/-/index.html

(13) Frau, deine nackten Haare öffentlich zu zeigen ist so, als würdest du uns deine nackte Oberweite zur Schau stellen! So ähnlich wettert die tugendhafte Asiye Köhler, wie Manfred Spies am 10.7.2006 berichtet:

Frau Asiye Köhler, Lehrerin in Köln und Mitglied im Zentralrat der Muslime in Deutschland, erklärt in derselben ARD-Sendung: „Für mich ist ohne Kopftuch wie oben ohne.

http://www.manfred-spies.de/aktuell/news8.html

General-Anzeiger 30.03.2011, ohne Kopftuch sei wie oben ohne. Fast wortgleich mit Asiye Köhler argumentieren die Schülerinnen der von Martin Finke geleiteten Freiherr-vom-Stein-Realschule im Bonner Stadtteil Tannenbusch:

GA: Welche speziellen Probleme haben Migrantenkinder?

Finke: Sie haben zunächst einmal einige Vorteile, weil sie noch aus relativ stabilen Familien kommen. … Auch Bildung ist im Islam sehr wichtig. Das Schwierige ist, dass es ein Zuviel an Regeln geben kann. Dann muss man sich fragen, was mit den Kindern passiert, die in einer permanenten Angst leben.

GA: Die Angst also beispielsweise vor dem strafenden Gott?

Finke: Zum Beispiel.

GA: Dürfen ihre Schülerinnen im Unterricht ein Kopftuch tragen?

Finke: Ja. Wir respektieren es, wenn Mädchen das Kopftuch tragen wollen. Ich verstehe allerdings nicht, wenn sie es bereits an den Grundschulen tragen.

GA: Wie ist es im Sportunterricht?

Finke: Da machen wir Kompromisse, weil es Mädchen gibt, die sagen: Ohne Kopftuch fühle ich mich wie oben ohne. Sie sind bedeckt, aber sie nehmen am Sportunterricht teil.

GA: Auch am Schwimmunterricht?

Finke: Alleine schon organisatorisch wäre es schwierig, das Schwimmen getrenntgeschlechtlich anzubieten. Wenn es Schwierigkeiten gibt, reden wir mit den Eltern. Und wir haben bisher fast immer eine Lösung gefunden. Zumal die Schülerinnen einen Burkini tragen können, der Arme, Beine und Kopf bedeckt.

GA: Thematisiert der Islamkundelehrer an Ihrer Schule, dass von Erwachsenenseite auch subtiler Druck ausgeübt wird, damit muslimische Mädchen ein Kopftuch tragen?

Finke: Das ist auch Thema. Er stellt dar, dass zur Religion auch der Verstand und nicht nur die Angst gehört. Nach dem Motto: Ich kann auch religiös leben, wenn ich innere Stärke beweise.

GA: Wie ist die Situation bei Klassenfahrten? Erlauben muslimische Eltern ihren Töchtern mitzufahren?

Finke: In aller Regel fahren sie mit. Aber ich will das genauso wenig wie die anderen Themen schönreden. Es gibt immer wieder Eltern, die lehnen das ab, weil sie um die Keuschheit ihrer Töchter fürchten.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10028&detailid=869130

(14) Das Projekt ZIEM ist ein aufrichtiges Angebot von Muslimen in München, die sich dem Gemeinwohl unserer Gesellschaft in Deutschland verpflichtet sehen.

http://www.zie-m.de/index.php?option=com_content&view=article&id=390&Itemid=752&lang=de

(15) Maṣāliḥ Murasala, Gemeinwesenarbeit und Gemeinwohlorientierung im Sinne von Koran und Sunna

http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Masalih_Mursala

Istiṣlāḥ

http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Istislah

Maṣlaḥa Mursala, p 165-173.

aus: Maslaha and the Purpose of the Law: Islamic Discourse on Legal Change from the 4th/10th to 8th/14th Century, von: Felicitas Meta Maria Opwis (Leiden 2010)

http://books.google.de/books?id=MfK3uIcR9tYC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

http://www.amazon.co.uk/Maslaha-Purpose-Law-Islamic-Discourse/dp/9004184163

(16) Maslaha, to deem it proper, etwas für geboten halten, für geeignet ansehen. Bei dict.cc, dem zuverlässigen Deutsch-Englisch-Wörterbuch von Paul Hemetsberger aus Wien.

http://www.dict.cc/?s=to+deem+it+proper

Istihsan and Maslaha

http://www.witness-pioneer.org/vil/Books/SH_Usul/istihsan_and_maslaha.htm

Witness-Pioneer folgt Yusuf al-Qaradawi, Sayyid Abu l-A’la Maududi, Sayyid Qutb, Muhammad Iqbal, Tariq Ramadan und Syed Naquib al-Attas.

http://www.witness-pioneer.org/index.htm

Allahs Pädagogik. Syed Muhammad Naquib al-Attas (Hg.), Muhammad Qutb, Muhammad Faisal al-Saud et al.: »Aims and Objectives of Islamic Education« (1977), kommentiert von Jacques Auvergne.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2010/12/12/214/

Welcome to Maslaha! We are a dynamic organisation which connects technology with the community to create inventive and effective resources to tackle issues around health and education. We also use a range of media to break down barriers and increase understanding of Islam and its contribution to society in a broader context.

http://www.maslaha.org/

(17) Institut für interreligiöse Pädagogik und Didaktik (IPD). Die Komplementarität der Religionen: Kölns erster Lehrstuhl für heilige Segregation. Von Jacques Auvergne.

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/02/18/098/

(18) Zentrum für Islamische Frauenforschung und -förderung (ZIF)

http://www.zif-koeln.de/4466.html

(19) Muharaba (muḥāraba), Kriegsführung gegen Gott und seinen Propheten. In Ergänzung zur jenseitigen Qual ist der Mohareb vorab religiös zu ermorden, Allah präzisiert: etwa zu kreuzigen, oder es sind ihm ein Hand und ein Fuß abzuhacken, von verschiedenen Körperseiten, oder er ist des Landes zu verbannen. Koran 5:33

YUSUF ALI: The punishment of those who wage war against Allah and His Messenger, and strive with might and main for mischief through the land is: execution, or crucifixion, or the cutting off of hands and feet from opposite sides, or exile from the land: that is their disgrace in this world, and a heavy punishment is theirs in the Hereafter;

PICKTHAL: The only reward of those who make war upon Allah and His messenger and strive after corruption in the land will be that they will be killed or crucified, or have their hands and feet on alternate sides cut off, or will be expelled out of the land. Such will be their degradation in the world, and in the Hereafter theirs will be an awful doom;

SHAKIR: The punishment of those who wage war against Allah and His messenger and strive to make mischief in the land is only this, that they should be murdered or crucified or their hands and their feet should be cut off on opposite sides or they should be imprisoned; this shall be as a disgrace for them in this world, and in the hereafter they shall have a grievous chastisement,

http://www.cmje.org/religious-texts/quran/verses/005-qmt.php#005.033

(20) Efsad-e fel-arz, Verderbenstiften auf Erden. Moharebeh, Angriffs gegen Allah und seinen Propheten. Zwei Quellen:

fidh: IRAN/death penalty, April 2009

Moharebeh is the action of a mohareb (a warrior); efsad-e fel-arz (corruption on earth) is the action of a mofsed-e fel-arz (‘corrupt on earth’). By implication, a mohareb is a ‘mohareb baa Khoda or a theomachist, a ‘warrior against God’. A large number of members of the opposition groups were in various years, in particular in 1981 and 1988, executed for ‘waging war against God’.

http://www.fidh.org/IMG/pdf/Rapport_Iran_final.pdf

amnesty international, 28.02.2008

Women in Iran face widespread discrimination under the law. They do not have equal rights with men in marriage, divorce, child custody and inheritance, for example. Iranian women’s rights defenders have courageously launched a campaign demanding an end to legal discrimination against women.

http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE13/027/2011/en/27ec2c50-346d-4943-a057-3f7c56ab3187/mde130272011en.html

(21) Islamische Vorrangstellung oder Islamische Höchstgeltung. Islamic supremacy.

Robert Spencer

http://www.jihadwatch.org/2007/02/spencer-islamic-supremacy-at-the-dnc.html

http://archive.frontpagemag.com/readArticle.aspx?ARTID=278

Citizen Against Sharia

http://citizensagainstsharia.wordpress.com/tag/islamic-supremacy/

zTruth

http://ztruth.typepad.com/ztruth/Islamism/

(22) Österreichische Karl-Popper-Forschungsgemeinschaft / Austrian Karl R. Popper Research Association

http://www.karlpopper.info/

Volker Gadenne: Fortschritt zu tieferen Problemen. Hommage an Sir Karl Popper

https://ssl.humanities-online.de/download/popper.html

Karl Popper: The Myth of the Framework: In Defence of Science and Rationality

Bacon was the prophet of the secularized religion of science. He replaced the name ‘God’ by the name ‘Nature’, but he left almost everything else unchanged. Theology, the science of God, was replaced by the science of Nature. The laws of God were replaced by the laws of Nature, God’s power was replaced by the forces of Nature. And at a later date, God’s design and God’s judgment were replaced by natural selection. … Bacon was the prophet, the great inspirer of the new religion of science, but he was not a scientist. (p 82-83)

Bacon is the spiritual father of modern science. Not because of his philosophy of science and his theory of induction, but because he became the founder and prophet of a rationalist church – a kind of anti-church. (p 195)

Though based upon the mistaken doctrine of manifest truth, this second road led, nevertheless, to the valid and invaluable demand for freedom of thought, and to the demand for a universal and secular primary education – on the ground that those who are freed from the darkness of illiteracy and religious tutelage cannot fail to see the manifest truth. (205)

http://books.google.com/books?id=Ye2tAhDX7agC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

http://www.wheatandtares.org/2011/01/27/francis-bacon-vs-karl-popper-the-fallacy-of-observationalism/

(23) Vor dem gelebten Islam als einer Art von „archaischem Faschismus“ warnt Maxime Rodinson (1979). Ralf Balke in der Jüdischen Zeitung, Januar 2008.

http://www.j-zeit.de/archiv/artikel.896.html

un type de fascisme archaïque

In a 1979 debate with Michel Foucault in the pages of Le Monde over the character of the Iranian Revolution of 1979, the French Marxist historian Maxime Rodinson wrote that the Khomeini regime and organizations such as the Muslim Brotherhood represented a type of „archaic fascism“ („un type de fascisme archaïque“).

http://www.eurotrib.com/comments/2008/8/9/102157/8633/21

Maxime Rodinson, Historiker, Soziologe und Marxist.

http://socialistwebzine.blogspot.com/2011/01/celebrating-maxime-rodinson-born.html

Rodinson sprach Arabisch, Hebräisch, Türkisch und Altäthiopisch (Ge’ez, Aksumitisch).

Il devint l’un des plus grands orientalistes contemporains, ayant dédié sa vie à l’étude de l’islam et aux civilisations arabes. Historien des religions, il parlait l’arabe, l’hébreu, le turc et le guèze.

http://fr.wikipedia.org/wiki/Maxime_Rodinson

(24) Die Ausbildung Islamischer Religionslehrerinnen und Religionslehrer in einem grundständigen Lehramtsstudium: Das Modell der Universität Erlangen-Nürnberg.

„Eine Besonderheit stellt die Zusammenarbeit mit der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen dar. … Ali Türkmenoglu M.A. (Abschluss an der Al Azhar Universität Kairo sowie deutscher Magister)“

Interdisziplinäres Zentrum für Islamische Religionslehre (IZIR), Johannes Lähnemann und Harry Harun Behr, Erlangen-Nürnberg.

http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/1349034.pdf

(25) Gesellschaft Muslimischer Sozial-und GeisteswissenschaftlerInnen (GMSG), Prof. Abdoldjavad Falaturi Friedenspreis für Dialog und Toleranz. Die GMSG möchte Frauen, Männer oder Gruppen würdigen und vorstellen, die dazu beigetragen haben, der Verständigung der Völker, Religionen und der Menschen untereinander zu dienen sowie Feindbilder ab- und Vertrauen aufzubauen.

http://www.gmsg.de/FALATURI/falaturi.html

GMSG 2003. Der diesjährige „Falaturi Friedenspreis für Dialog und Toleranz“ ging an Prof. Dr. Udo Steinbach, vom Deutschen Orient Institut in Hamburg. Die Laudatio hielt Ibrahim El-Zayat. Nach der Preisverleihung wurde unter der Leitung von Dr. Sabiha El-Zayat das Panel „Religion im Kontext von Globalisierung“ eröffnet. Der erste Referent war Prof. Dr. Udo Steinbach. … Zweiter Referent des Panels war Prof. Dr. Christian Troll.

http://www.gmsg.de/JAHRESTAGUNG/HAMBURG2/UNITY/unity.html

GMSG Jahrestagung “Das westliche und islamische Minderheitenkonzept” vom 26.-27. Januar 02 – Universität Kassel

Amir Zaidan: “Integrative Aspekte des islamischen Religionsunterrichtes” : Für die muslimischen Kinder in Deutschland ist die religiöse Identitätsfindung bisher nur unter erschwerten Bedingungen bzw. überhaupt nicht möglich. Hier kann und soll der IRU als Regelfach gemäß des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule eine wichtige Hilfe bieten.

Bülent Ucar: “Das Milletsystem im Osmanischen Reich”: Das Milletsystem im Osmanischen Reich hat letzlich den inneren Frieden zwischen den verschiedenen Religionen und Ethnien in einem Staat, der über 600 Jahre lang über drei Kontinente hin existiert hat, aufrechterhalten können.

Dr. Ahmad Khalifa, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD), zur psychosozialen Situation der Muslime in Deutschland. (…) „Wir müssen mehr islamische Beratungsstellen gründen“, forderte al-Khalifa.

Dr. Mehmet S. Erbakan

http://www.gmsg.de/JAHRESTAGUNG/HAMBURG2/BERICHT2002/bericht2002.html

(26) Islamic University of Europe (Rotterdam; Said-Nursî-Bewegung)

Halit Ünal, geboren op 1 juni 1952, heeft in 1975 zijn bachelor diploma behaald aan de Faculteit der Godgeleerdheid van de Universiteit van Ankara. Tussen 1975-1982 heeft hij zijn doctoraattitel behaald aan de Faculteit der Islamologie van de Universiteit van Köln op het gebied van Islamitisch Recht. … Tussen 1992-2002 heeft hij aan de Faculteit der Godgeleerdheid van de Universiteit van Erciyes gewerkt als onderwijslid Islamitisch Recht. In 2002-2003 heeft Unal gewerkt als onderwijslid bij het project ´Islamitische Godsdienstleerkracht´ van de Universiteit van Erlangen. Sinds 2007 geeft hij colleges aan de Faculteit der Islamitische Wetenschappen van de Islamitische Universiteit van Europa op het gebied van Islamitische Rechtsgeschiedenis en Bronnen van de Islam.

http://www.iueurope.com/nl/index.php?option=com_qpersonel&task=detay&id=32&katid=2&Itemid=&Itemid=62

Islamic University of Europe

Prof. Dr. Nedim Bahcekapili, Rector

http://www.iueurope.com/nl/index.php?option=com_content&view=article&id=68&Itemid=57

Hauptniederlassung, Rotterdam. Hoofdlocatie in Rotterdam.

Statenweg 200 3033 JA Rotterdam-Hollanda

Fakultät für Islamische Wissenschaften, Brüssel. Faculteit der Islamitische Wetenschappen Brussel.

Rue de la limite, 100, 1210 Bruxelles / Belgique

http://www.iueurope.com/nl/index.php?option=com_content&view=article&id=69&Itemid=71

In derselben Brüsseler Adresse residiert die Faculté des Sciences Islamiques de Bruxelles (FSIB) unter Dekan Dr. Mustafa DÖNMEZ. Sprecher Ibrahim DÖNMEZ.

Rektor: Dr. Nedim Bahçekapılı

http://www.faculte-islamique.be/fr/mot%20du%20recteur.html

Rat der FSIB. Nedim Bahçekapılı, Marzouk Ewlad Abdellah, Ahmet Ağırakça, Mustafa Dönmez, Johan Hendrik Meuleman.

http://www.faculte-islamique.be/fr/conseil.html

The Islamic University of Rotterdam (Islamitische Universiteit Rotterdam) also known by its acronym IUR is a vocational university founded in 1997. …

http://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_University_of_Rotterdam

Qantara 09.06.2010. Jan Felix Engelhardt: The founder of this Islamic community was the Turkish scholar Said Nursi who declared science, which he understood as the study of God’s creation, to be the only way to preserve Islam in the modern world. Over the years the mainly Turkish followers of the Nurcu movement have established hundreds of educational institutions all over the world.

http://en.qantara.de/Muslims-are-the-Best-Teachers-of-Islam/8339c8408i1p471/

(27) Islam ist verfassungswidrig und deshalb als Schulfach mit Verkündungscharakter ungeeignet. Die Schariagesetze, so Bertrams: „weisen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann.“

http://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft.html?&news[id]=2381&news[image]=1&news[action]=detail

(28) Der Wissenschaftsrat lud 2010 die weltweit verfügbaren höchstrangigen Islamisten zur Tagung Islamische Studien in Deutschland in den Kölner MediaPark, um für Wissenschaftspolitik und Hochschulpolitik der kommenden Jahrzehnte oder Jahrhunderte die Weichen auf Postsäkularität und Allahkratie umzustellen, draußen demonstrierten zwei Dutzend Bürgerrechtler gegen die Lobbyisten der globalen Islamischen Revolution, unter ihnen vorwiegend aus dem Iran stammende Ex-Muslime.

„sehr wichtig im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der islamischen Welt und dem Westen“ (Chatami)

http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Strohschneider_Begruessung.pdf

Seyed Mohammad Khatami, has assessed our plan and conference as „very important in the direction of constructive cooperation between the Islamic World and the West„.

http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/Strohschneider_WelcomingSpeech.pdf

(29) Anlässlich der Göttinger Vorträge zu Religion und Recht des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD (Evangelischen Kirche in Deutschland) verzichtete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 07.12.2010 bei seiner Rede (Religion im säkularen Staat) darauf, das Deutsche Volk auf Kulturrassismus und Frauenfeindlichkeit von Koran und Sunna aufmerksam zu machen. Plant Schariafreund de Maizière einen Staatsstreich im Namen des Pluralismus der Religionen, einen gottgefälliger Putsch „sui generis“? Göttinger Tageblatt, 08.12.2010.

http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Wissen/Regionale-Wissenschaft/Bundesinnenminister-de-Maiziere-spricht-ueber-Religion

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich kann mir vorstellen, dass wir die Zwischenzeit mit dem Rechtstypus eines Vertrages „sui generis“ überbrücken, statt einer ungeklärten Anerkennung einer Religionsgemeinschaft könnten wir z. B. einen „Vertrag über die Einführung eines Religionsunterrichts“ machen, mit Mitwirkungsrechten organisierter islamischer Organisationen. Ich lade zu juristischer Phantasie ein.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2010/12/goettingen1.html?nn=2205730

(30) Sinkender Tatsachenbezug, steigende Erregung, Nebelwurf zum diskriminierenden Islam. Charismatiker Wulff: „Denn es gibt viele Demokratien auf der Welt mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung, wenn ich an Indien, Indonesien und andere wie die Türkei denke, wo man auf dem Weg zu einer umfassenden Demokratie ist“, aus: Märkische Oderzeitung, 02.06.2011.

http://www.moz.de/nachrichten/welt/artikel-ansicht/dg/0/1/309903/

(31) Himmel hilf! Ohne Schariagesetz droht der Menschheit der Untergang: „Das 21. Jahrhundert wird ein spirituelles Jahrhundert sein – oder es wird überhaupt nicht sein.“

http://www.kirchentag.de/en/jetzt-2011/religion-glaube/02-donnerstag/li-grossmufti.html

(32) Mustafa Cerić und das in ganz Europa allmählich wachsende Kalifat (Imamat). Glaubensbekenntnis, Gottesgesetz, Imamische Führung: Schahāda, Scharī’a, Imāma. The Challenge of a single Muslim authority in Europe. Cerić:

The divine origin of the Qur’an is the reason why the divine call for the covenant with humans is perpetual, not negotiable and not terminable; humans need to learn how to keep their promise to God at all times and in all places.

The personal confession of faith (the shahādah) and the collective moral commitment (the sharī’ah) must find expression in the practical function of leadership (the imāmah) as the human way of discipline and loyalty to the common good of civil society.

http://www.springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

(33) Jacques Auvergne zu Saphir 5/6

http://jacquesauvergne.wordpress.com/2008/09/18/086/

(34) WELT-online, 15.07.2004. Vorwurf: Islamische Föderation setzt Eltern unter Druck.

„Wie Lehrkräfte und Schulleitungen mehrfach berichtet hätten, seien Eltern durch Religionslehrer oder Vertreter der Föderation angeblich verschiedene Male unter Druck gesetzt worden, ihre Kinder in die islamische Unterweisung zu schicken, antwortete Schulsenator Klaus Böger (SPD) auf eine Anfrage der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus. … Marion Berking, Schulleiterin der Rixdorfer Grundschule in Neukölln, bestätigte, dass Druck auf Eltern ausgeübt wird. Diese hätten allerdings Angst, das öffentlich zuzugeben.“ …

Böger kritisierte außerdem den Spruch, der auf den Zeugnissen stand, die die Teilnehmer am islamischen Unterricht erhielten: „Es gibt zwei Arten von Menschen: Die einen sind unsere Geschwister im Glauben, mit den anderen sind wir durch das Mensch-Sein verbunden.“ „Dieser Satz ist gründlich missverstanden worden“, sagte Kesici. Man habe ihn nicht mehr auf die Zeugnisse geschrieben.

http://www.welt.de/print-welt/article327798/Vorwurf_Islamische_Foederation_setzt_Eltern_unter_Druck.html

Burhan Kesici im Bild

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/contentblob/264212/timg485x273blob/291048

http://forumamfreitag.zdf.de/ZDFde/s_img/19/0,6992,5993491-render-Y2-,00.jpg

Der „Forum am Freitag“-Gast Burhan Kesici über das islamische Recht Scharia. Ist sie göttliches Recht oder Menschenrecht? Und in welchem Verhältnis steht sie zum geltenden Recht in Deutschland? Kurzfilm, Dauer 8 Minuten.

http://stream-tv.de/sendung/11052/forum-am-freitag-goettliches-recht-die-scharia

(35) Dr. Myrian Dietrich, Fachbereich Rechtswissenschaft Institut für Deutsches und Internationales Privatrecht und Zivilverfahrensrecht Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Direktor des EZIRE

http://www.zr2.jura.uni-erlangen.de/mitarbeiter/ehemalige.shtml

Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE)

„Zum 1. Januar 2009 wurde aus Mitteln des Innovationsfonds des Bayerischen Wissenschaftsministeriums das Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa EZIRE als eine zentrale Einrichtung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg errichtet. Kommissarischer Direktor ist Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A., Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Islamwissenschaftler, auf dessen Initiative und Antrag hin dieses neue geistes- und sozialwissenschaftliche Zentrum entstanden ist. Zum Geschäftsführer wurde Dr. Jörn Thielmann bestellt, Islamwissenschaftler und bislang geschäftsführender Leiter des 2008 geschlossenen Kompetenzzentrums Orient-Okzident Mainz KOOM an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

http://www.ezire.uni-erlangen.de/index.shtml

“Ängste vor einer Islamisierung Deutschlands sind unbegründet”, Mathias Rohe im Interview. Deutsch Türkische Nachrichten, Felix Kubach, 14.04.11

Rohe in Aktion. Schnapp dir das Leckerchen, lieber Klerus:

„Ich glaube, dass die Kirchen sehr wohl verstanden haben, dass der Umgang mit dem Islam in Deutschland auch für ihre eigene Zukunft nicht unbedeutend ist.“

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2011/04/62494/

Scharialobbyist Mathias Rohe watscht die Säkularen ab, in: Das ist Rechtskulturrelativismus, FAZ.net 22.02.2011.

Der Jurist übergeht gezielt, dass die Scharia die Seele vor dem Höllenfeuer rettet und daher in vormodernen Familien mit unmenschlichem Gruppenzwang verkittet ist.

Vor Wut wird der ertappte Proislamist unsachlich: „Wenn Frau Kelek … meint, mich dabei als „rechtspolitischen Mentor von ZMD und Milli Görüs“ bezeichnen zu müssen, dann wäre ihre eigene passende Einordnung wohl die einer Hofnärrin am Hofe der Islamhasser.“

http://www.faz.net/artikel/C31315/islam-debatte-das-ist-rechtskulturrelativismus-30328453.html

Europas Scharialobby arbeitet auch von Belgien aus. Institute for Migration Law & Legal Anthropology, Law Faculty, K.U. Leuven:

Secular Models in Europe – Innovative Approaches to Law and Policy

http://www.religareproject.eu/

Hinter hehren Autoritäten …

http://www.religareproject.eu/advisory-board-list

… nisten die Fachfrau für schariatisches Familienrecht Marie-Claire Foblets (Projektkoordinatorin; Institute for Migration Law and Legal Anthropology at the Law Faculty in Leuven: “particular interest in the application of Islamic family laws in Europe, and more recently in the accommodation of cultural and religious diversity under State law”), Jørgen S. Nielsen (Centre for European Islamic Thought (CEIT), Kopenhagen, Dänemark), Louis-Léon Christians (professor and head of the «Chair for Law and Religion » at the Université catholique de Louvain (UCL), and since 2008, president of the interdisciplinary master in Religious Studies, Leuven, Belgien), sowie Mathias Rohe und Jörn Thielmann aus Erlangen.

http://www.religareproject.eu/team-researchers

(36) Myrian Dietrich im Bild (18.02.2007), wie sie gerade erhöht wird durch Mathias Rohe, der die Festrede hält anlässlich der „Verleihung des Alfred-und-Ida-Marie-Siemens-Preises [2005] an seine Doktorandin Dr. Myrian Dietrich für ihre Dissertation zu dem Thema „Rechtliche Perspektiven eines islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen“.

http://www.jura.uni-erlangen.de/fachbereich/fotoalbum/2006-2/fotos/DSC_6395%20copy.jpg

(37) Burhan Kesici, Generalsekretär des Islamrates, spricht mit Abdul-Ahmad Rashid über das Verbot von Schweinefleisch und Alkohol sowie über zahlreiche Speisevorschriften, die fromme Muslime befolgen.

http://stream-tv.de/sendung/225496/forum-am-freitag-halal-was-muslime-essen-duerfen

(38) in: Bülent Ucar, Yavuzcan Ismail: Die islamischen Wissenschaften aus Sicht muslimischer Theologen: Quellen, ihre Erfassung und neue Zugänge im Kontext kultureller Differenzen (Frankfurt 2010), Reihe für Osnabrücker Islamstuden Band 1, Seite 60-61.

http://books.google.de/books?id=St54oHIvMW8C&printsec=frontcover#v=onepage&q&f=false

(39) Lamya Kaddor: „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar.“

Annedore Beelte: Der Oldenburger Religionspädagoge Jürgen Heumann bezweifelt das. Die Schule steht in der Tradition der Aufklärung, argumentiert er. Zum evangelischen und katholischen Religionsunterricht gehöre, sich kritisch mit der Entstehung der Religion auseinanderzusetzen. Auf muslimischer Seite sieht Heumann aber wenig Bereitschaft, Allah selbst zur Diskussion zu stellen. Geschweige denn, „die Entstehung des Koran als ein von Menschen in einer geschichtlichen Situation verfasstes religiöses Dokument zu würdigen – und damit zwischen Legende und historischer Entstehung zu unterscheiden“. Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“.

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

Meißnerlager 2013

Oktober 26, 2011

ואנדרפוגל

Вандерфо́гель

Wandervogel

Freideutscher Jugendtag 1913

Auf dem nordhessischen Berg Meißner gab sich, unmittelbar vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges, in dem sie viele ihrer Angehörigen verlor, eine kreative und selbstverliebte junge Generation idealistisches Stelldichein und eigenen Ausdruck (Meißnerformel 1913). Zum hundertsten Mal jährt sich 2013 die Wiederkehr dieses „Freideutschen“ Jugendtages, jenes symbolischen Epizentrums kaiserreichlicher Jugendbewegung. Die Junge Bünde genannten Nachfolgeorganisationen in der Bundesrepublik, einige sind im internationalen Pfadfindertum verwurzelt, feierten dieses Datum 1963 und 1988 und so soll es auch 2013 wieder sein.

Nach einem Jahrhundert muss man sich endlich dazu aufraffen, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Universalität der Menschenrechte als Grundlage der Jugendarbeit zu bekennen, fordert Cees van der Duin. Mein lieber Niederländer, es wird Schweigen sein im nordhessischen Walde und man wird auch im Folgejahrhundert eine Mohrrübe kauen (Neue Schar: herzhaftes Fröhlichsein, Glut ist Geist!) und nach der Revolution der Seele (Muck-Lamberty) streben. Mit der auf Ungleichbehandlung beruhenden, nicht seelischen, sondern höchst realen Islamischen Revolution vermag sich das nach dem Mauerfall erneuerte deutsche Biedermeier offensichtlich gelassen auszusöhnen. Dass die echten Meißnerfahrer von 1913 wie der linke Alfred Kurella oder Pazifist Hans Paasche, sehr im Gegensatz zu den heutigen deutschen Islamverbandsvertretern und Imamen, eine Furcht vor dem jenseitigen Strafgericht weder lehrten noch hatten, droht durch postmodernen Multikulturalismus oder erneuerten Fundamentalismus vernebelt zu werden. Das in zwei Jahren sozusagen unvermeidliche Meißnerlager braucht die Schariadiskussion und das Bekenntnis zu Rechtseinheitlichkeit und säkularem Staat.

Dem Vorbereitungskreis des Meißnerlagers 2013 und dem Schriftleiter von Idee und Bewegung (Kulturinitiative ‚lebendig leben’, Meißner 1988) müsste bekannt sein, dass der nicht säkularisierte Islam auf der die Seele vor dem Höllenfeuer rettenden Ungleichbehandlung der Frauen und Nichtmuslime gründet. Statt nur auf Reziprozität von „Freiheiten“ für die „Christen“ im Orient zu bestehen, wie es Alexej Stachowitsch für 2013 vornimmt,[1] durfte zwei Jahre eher, Stachowitsch war zugegen, Heidrun Roßdeutscher Scharia und Anthroposophie verschmelzen und auf dem Zweiten Bildungskongress „über Sprachqualitäten und mit Hilfe von Suren aus dem Koran entsprechend einiger Wege der Waldorfpädagogik“ dozieren.[2] Möchten die Erben der Jugendbewegung Allahs Befehl von Prügelvers (Koransure 4:34)[3] und Tötungsgebot (9:5)[4] mit Eurhythmie und Rohkost verzieren? Wo ist das Bekenntnis gegen die demokratieverhindernden Schariagesetze Ägyptens, Indonesiens, Saudi-Arabiens oder des Iran? Wo bleibt die Kritik an der Europa längst prägenden, religiös begründeten Frauendiskriminierung der Kairoer Azhar, pakistanischen Darul Uloom oder globalen Muslimbruderschaft?

2008 brachte Iranist Dr. Thomas Ogger den Bündischen fromme Kunde über Spirituelle Aspekte des Wanderns: „Jakobus war Jünger Jesu … wohingegen Khidr als spiritueller Wegweiser schon im Koran erwähnt wird“. Der Musik- und Islamwissenschaftler, Übersetzer von frühislamischen Dhimma-Verträgen und Referent bei der Auslandsvertretung der iranischen Gottesdiktatur, ist sich, Ludwigsteiner Blätter Heft 241, sicher: „Vom (dogmatischen). Gesetz (scharî’a) führt der Weg (tarîqa) über das Erkennen Gottes (ma’rifa) zu Gott selbst (allâh), mit dem er sich vermählt. (christl. unio mystica) oder in dem er aufgeht bzw. verlischt (islam. al-fanâ’).“[5] Mit Wandervogelscharia hinauf zu Allahgott auf den Ludwigstein?

Düsseldorf am 24 und 25. Oktober 2011. Ein noch nicht abgedruckter Leserbrief von Cees van der Duin.

24. Oktober 2011

Betreff: Meißner 2013 und die allgemeinen Menschenrechte

Lieber Gerhard,

wir kennen uns nicht persönlich, doch weiß ich vom (auch unter Pfadfindern üblichen, ich bin einer) jugendbewegten „Du“. Gestern bekam ich einen kleinen Stapel durchweg liebevoll gemachter Exemplare von ‘Idee und Bewegung’ in die Hand, der in meinem Bekanntenkreis geachtet und wie eine Kostbarkeit herumgereicht wird.

Meißner 2013 betreffend, die hundertste Wiederkehr des Freideutschen Jugendtages, ist meines Wissens noch kein „Motto“, kein übergreifendes Thema gefunden worden.

Das von der Kulturinitiative ‘lebendig leben’ ins Spiel gebrachte (Titel, Heft 95) „Demokratie von unten + Menschenbilder“ beGEISTert mich diesbezüglich, v. a. das Wort MENSCHENBILDER. Wobei der Plural humanistisch-wesensgemäß und nahezu spürbar schrumpft, die Achsen des Wollens und Suchens auf einen Pol hin konvergieren, der Plural um einen Singular kreist, die Mehrzahl („die Bilder“) sich der Einzahl („das Bild“) annähert.

Das Gesagte lässt mich zu Meißner 2013 eben die SUCHE NACH DEM MENSCHENBILD vorschlagen, ein Streben, was Jugendbewegung, Pädagogik und Pfadfinderei gewiss miteinander teilen und was in der (erst nach dem barbarischen Dritten Reich, 1948 von der UNO festgelegten) Universalität der Menschenrechte gipfelt.

Ich sehe die Freideutschen von 1913 (und sicherlich auch das Christentum) als Vorreiter der Norm von der ‘Universalität’, der Unbedingtheit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte, nach der kein Mensch (ganz und gar unabhängig von Hautfarbe, Weltanschauung oder Geschlecht) ein Wesen zweiter Klasse ist. Um dieses Kristallzentrum rankt sich, sagen wir es nicht ohne Stolz: Zivilisation.

Ob das 2013 Motto sein soll oder nicht, im Bereich des ‘Inhaltlichen’ darf die Betonung der AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) auf keinen Fall fehlen, so wichtig uns Jugendbewegt-Bündischen die sinnlich-musische, naturkundlich-ökologische und gemeinschaftsfähig-freundschaftsbezogene Dimension des ‘Bündischen’ ist.

Die wegweisende Erklärung der Kulturinitiative (vereinbart am 2. Juni 2002 in Immenhausen stellt fest: „Wir treten ein für die Würde und die Achtung eines jeden Menschen“). Hier müsste man, ganz im Geist der freiheitlichen Demokratie, in Abkehr von Vetternwirtschaft oder ‘Kollektivismus’, betonen, dass die Kategorie der Gruppenrechte („die Gestaltungsfreiheit von Gemeinschaften … verschiedener (…) Bevölkerungsgruppen, andere(r) Weltanschauungen“) im Zweifelswall „dem“ Menschen, d.h. dem Einzelnen, JEDEM MENSCHEN nachrangig ist: Ein Kollektiv kann also im modernen Rechtsstaat nicht sagen, wir ‘kultivieren’ ab morgen Folter, Steinigung, Kannibalismus oder Hexenverbrennung. Kurz gesagt: Einzelrecht vor Gruppenrecht, oder: Der Mensch im Mittelpunkt (das verbindet ja bereits Renaissance und Romantik, zwei Wurzelgründe des Jugendbewegten und Scoutistischen).

Ob wirklich gesagt werden kann, dass einer der Ursprünge und Urkräfte der Ausformung von der Idee der am 10. Dezember 1948 hörbar und lesbar gewordenen ‘Findung’ AEMR jene wandernden und singenden Freideutschen gewesen sind, das müsste man freilich erst auszusprechen wagen.

Wagen wir`s.

Mit freundlichen Grüßen

Cees

(Düsseldorf)

25. Oktober 2011

Betreff: Meißner 2013 und die allgemeinen Menschenrechte

Lieber Gerhard,

vielen Dank für deine wertschätzende Nachricht,

ja gerne kannst du meine Nachricht in ‘Aussprache’ des Weihnachtsheftes veröffentlichen, das wäre mir eine besonders große Freude und entspricht der Tugend demokratischen Diskutierens. Zu mir selber (gerne von dir so publizierbar und gerne auch mit beliebigen Sätzen aus dieser Mail verziert): „Cees van der Duin, 32 Jahre alt, Sozialarbeiter, lebt und arbeitet in Düsseldorf. Cees erlebte seine Jugendjahre in den Pfadfindergruppen der niederländischen Provinz Limburg.“

Es geht um Globalisierung … für Nostalgiker ein Schreckgespenst, für Unterdrückte ein Hoffnungsschimmer, denn die Frage ist ja, was sich globalisieren soll, Pressefreiheit oder Pressezensur, ökonomische Ausbeutung oder Gewerkschaftsgedanke, Gleichschritt oder Freigeist.

Mein Credo als säkularer Christ, Altpfadfinder und Gewerkschaftler ist klar: 100 % AEMR, und gemeint ist stets das Individuum, nicht das ethnoreligiöse Kollektiv. Die Volks- oder Religionsangehörigkeit der Großeltern oder Eltern darf ‘das Schicksal’, den Lebensweg eines Kindes oder Jugendlichen nicht bestimmen, schon gar nicht seine Chancen einschränken. Meinungswechsel oder Glaubenswechsel ohne Sorge vor Diskriminierung braucht Bürger-Sein (vgl. bei Bassam Tibi das frz. citoyen, citoyenne), benötigt universelle Menschenrechte (AEMR = Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).

Vielleicht ist die AEMR allseits bekannt und bereits jetzt bei den Lesern von Idee und Bewegung bzw. in den Jungen Bünden mehrheitsfähig, das wäre mir besonders recht.

Der Hohe Meißner ist für mich Symbol des hellenischen ‘erkenne dich selbst – werde der du bist – sei!’, Wiederhall des von da Vinci aufgezeichneten Renaissance-Bildes des „vitruvianischen“, ebenso in menschlicher Würde wie in rationaler Nüchternheit betrachteten Menschen in den (weltheimische All-Einheit und lernfreundliche Weltvernunft darstellenden?) geometrischen Figuren Kreis und Quadrat. Meißner ist Endphase der Strömungen des sensiblen Weltempfindens und sozialen Mitleidens der deutschen (und wohl auch: der europäischen) Romantik.[6]

Der Hohe Meißner ist mir das Sinnzeichen dessen, was Goethe unter Menschentum und Hermann Hesse unter Eigensinn verstand. Und der Freideutsche Weg führt, so empfinde ich das, geradewegs zum 10.12.1948, zum Bekunden der Universalität der Rechte des Menschen, die auch vom herrschenden Brauchtum oder religiösen Dogma nicht angetastet werden darf.

Meine Hoffnung ist, dass die uneingeschränkte Gültigkeit Allgemeiner Menschenrechte (AEMR) auf dem HOHEN MEISSNER des Jahres 2013 in der zu erwartenden Erklärung / Resolution wenigstens genannt werden wird – angesichts des erneuerten Fundamentalismus (US-amerikanische ‘Christliche Rechte’, politischer Islam) versteht sich das mittlerweile offensichtlich nicht mehr von selbst.

Ich habe das Gefühl, so deutlich werden zu müssen, weil der Menschenrechtsbegriff seit 1979 (Chomeini) oder 1990 (Cairo Declaration on Human Rights in Islam (CDHRI)) löchrig zu werden und auszufransen droht, besonders seit der genannten Kairoer Erklärung der ‘Menschenrechte im Islam’ und, 2010 / 2011, durch die OIC-Staaten, die (ausgerechnet!) den UN-Menschenrechtsausschuss dominieren. Die Cairo Declaration ordnet alle Menschenrechte dem Islamischen Recht (Scharia) nach. Das Bestreben, Individualrechte durch religiöse bzw. religiös daherkommende Gruppenrechte zu überdecken, findet sich etwa hier:

„Die Resolution wurde mit 24 zu 14 Stimmen bei neun Enthaltungen angenommen. Neben europäischen Staaten stimmten auch Kanada, Japan und Südkorea dagegen. Diese kritisierten insbesondere die einseitige Ausrichtung der Entschließung auf den Islam und dass die Resolution nicht auf die Problematik der Meinungsfreiheit eingehe. … Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte, die Resolution könne die Grundrechte Einzelner gefährden.“[7]

Vielleicht bin ich nicht der einzige, der den Freideutschen Jugendtag 1913 als eine der Hauptquellen der universellen Menschenrechte erblickt. Die 35 Jahre (und zwei Weltkriege) später, am 10. Dezember 1948 feierlich bekundete AEMR (die Nazi-Barbarei war gerade überwunden, der nicht weniger grausame Stalinsche Totalitarismus noch nicht) wäre dann sozusagen eine ‘Fortsetzung der Meißnerformel mit anderen Mitteln’.

Wird es Gegendruck geben, ist die Gestimmtheit etwa schon so, dass ‘die Ruhe stört’, wer zur Selbstverpflichtung auf die AEMR drängt? Dann darf man ganz jugendbewegt ein wenig ‘Ruhestörer’ sein.

Die Milieus eingefleischter Männerbündler mögen sich mit dem ‘gleichheitsfeministischen’ Anspruch der (ernst genommenen) AEMR schwer tun, doch in den Reformbewegungen der Zeit um 1900 bis 1913 gab es ein gelebtes Miteinander von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern. Wenn auch ’1913′ noch nicht erklärt feministisch daherkam (oder doch? man sollte Alice Schwarzer fragen), braucht sich die jugendbewegt-bündische Praxis auch angesichts der antipatriarchalen bzw. traditionskritischen, in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erhobenen Forderungen nach dem ‘neuen Mann’ oder nach ‘reflektierter Jungenarbeit’ nicht zu verstecken.

100 % AEMR, da gibt es nichts zu verhandeln. Bei den weltweit verbreiteten Scouts müsste diese Überwindung von Nationalismus, Rassenwahn und Religionsdünkel aus der Idee der ‘weltweiten Bruderschaft’ resultieren, meine ich jedenfalls. Auch das sahen andere anders und verteidigten 2011 CDHRI nebst Scharia im Namen des Multikulturellen und der Kultursensibilität. Nein, hier sollte man, gerade als Pädagoge oder Jugendgruppenleiter, bekennen, ‘unsensibel’ zu sein.

Wir können der britischen Menschenrechtsaktivisten Maryam Namazie danken, die der weltweit vorhandenen bzw. drohenden Rechtsverschiedenheit eine Absage erteilt und mit One Law For All die unteilbaren Menschen- und Bürgerrechte fordert, die für jeden gleich gelten, auch für den Gottlosen oder für die Frau.[8]

Die Traditionen und Religionen gehören zum Erbe der unteilbaren Menschheit. Doch nur eine diskriminierungslose und säkulare Gesellschaft kann eine freiheitliche Gesellschaft sein. Ob internationale Scouts oder deutsche Jugendbewegte, um das Bekennen zur AEMR kommen wir nicht herum. Gollwitzer, Meißnerfahrer von 1963, mahnt uns sicherlich, die Apartheid der Stämme und Glaubensnationen zu überwinden und, die kulturelle Moderne betretend, dem Menschen an sich Würde zu verleihen:

„Die Meißner-Formel ließen wir Bündische oft als individualistisch verleumden, statt zu erkennen, dass man sie als die Kernformel eines demokratischen Bewusstseins verstehen kann.“[9]

Mit freundlichen Grüßen

Cees

(Cees van der Duin)

[1] Nicht Ex-Muslime oder muslimische Säkulare leben in Deutschland, sondern Schariapflichtige? Stachowitsch: „Die in Deutschland lebenden Muslime sollten mithelfen, dass in ihren Heimatländern den Christen diejenigen Freiheiten zugestanden werden, die Muslime bei uns haben.“

aus: Alexej Stachowitsch: Gedanken zur Lage der Bünde vor dem Hohen Meißner 2013.

http://www.kulturinitiative-lebendig-leben.de/KI_WEB/Artikel_2013/Axis_Gedanken.pdf

[2] Januar 2007, der Ludwigstein tritt ein in die „Begegnung mit dem Islam“. Heidrun Roßdeutscher darf Rudolf Steiner seelsorgerlich mit Feldherrn Mohammed aussöhnen, vermittels „Sprachqualitäten und mit Hilfe von Suren aus dem Koran entsprechend einiger Wege der Waldorfpädagogik.“

aus: Einladung zum 2. Bildungskongress der Kulturinitiative ‚lebendig leben’ vom 26.-28. Januar 2007, Veranstalter: VDH e.V. – Kulturinitiative ‚lebendig leben’ Gerhard Neudorf

http://www.kulturinitiative-lebendig-leben.de/KI_WEB/Faltblatt-Einladung+Programm2007.pdf

Bildungskongress „Durch Bildung das Leben meistern“ auf der Jugendburg Ludwigstein am 26.-28.1.2007

„Auszugsweise erwähnt seien hier einige fachbezogene Angebote:

- für Klassenlehrer und Biologen: Praktische Wildnispädagogik und Wandern und Zelten

- für Klassen-, Deutsch- und Musiklehrer: Kommunikationstraining für Grundschüler mit Gongs und Klangschalen, ferner: Integration von Kindern und Jugendlichen im Deutschunterricht, vor allem der Klassen 7 – 11

- nicht nur für das Fach Musik: mitreißende internationale „Lieder“ und „Die Stimme im Lehrberuf“,

- für Religions- und Ethiklehrer: eine AG zum Verhältnis der beiden Fächer und eine weitere AG zur „Begegnung mit dem Islam“

Den besonderen Charme des Kongresses vermitteln die Morgenrunden und die kreativen Abende, die aus dem Kulturschatz der Wandervögel, Pfadfinder und ähnlicher Gruppen schöpfen, besonders aus den vielen Liedern, Tänzen und dem Theaterspielen – Anregungen für die Auflockerung und Verlebendigung des normalen Schulalltags.

Der Abschluss am Sonntag dient auch Planungen für die Zukunft, vor allem der Schaffung eines neuen reformpädagogisch-orientierten Lehrer(fort-)bildungswerks.

Informationen und schriftliche Anmeldung: Büro des VDH e.V.- Kulturinitiative, Gerhard Neudorf

http://www.kulturinitiative-lebendig-leben.de/KI_WEB/Presseinformation%20zum%20Bildungskongress.pdf

Heidrun Roßdeutscher, ehemalige Lehrerin an der Frauenschule auf dem Sattelberg (…)

Dr. Detlef Görrig: Christlich-Islamischer Dialog

Schöpfung, Gottes- und Menschenbild in Christentum und Islam

Scharia, Menschenrechte und Zehn Gebote – was ist für wen gerecht?

Quelle: NMZ (Nordelbisches Zentrum für Weltmission und Kirchlichen Weltdienst)

http://www.nmz-mission.de/fix/files/doc/nmz_halbjahresprogramm_2010.pdf

[3] Koran 4:34, sogenannter Prügelvers: and beat them!

bei Dawood:

Men have authority over women because God has made the one superior to the other, and because they spend their wealth to maintain them. Good women are obedient. They guard their unseen parts because God has guarded them. As for those from whom you fear disobedience, admonish them and send them to beds apart and beat them. Then if they obey you, take no further action against them. Surely God is high, supreme.

bei Shakir:

Men are the maintainers of women because Allah has made some of them to excel others and because they spend out of their property; the good women are therefore obedient, guarding the unseen as Allah has guarded; and (as to) those on whose part you fear desertion, admonish them, and leave them alone in their sleeping places and beat them; then if they obey you, do not seek a way against them; surely Allah is High, Great.

bei Arberry:

Men are the managers of the affairs of women for that God has preferred in bounty one of them over another, and for that they have expended of their property. Righteous women are therefore obedient, guarding the secret for God’s guarding. And those you fear may be rebellious admonish; banish them to their couches, and beat them. If they then obey you, look not for any way against them; God is All high, All great.

http://www.bible.ca/islam/islam-wife-beating-koran-4-34.htm

[4] Koran 9:5, sogenannter Schwertvers:

bei Paret:

Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwertvers

bei Abdullah Yusuf Ali:

But when the forbidden months are past, then fight and slay the Pagans wherever ye find them, an seize them, beleaguer them, and lie in wait for them in every stratagem (of war);“

http://en.wikipedia.org/wiki/At-Tawba_5

vgl. die religiös argumentierende Hamas, der satzungsgemäß die Tötung von Juden zur Voraussetzung für die Herankunft Jüngsten Gerichts ist:

Die Stunde des Gerichtes wird nicht kommen, bevor Muslime nicht die Juden bekämpfen und töten, so dass sich die Juden hinter Bäumen und Steinen verstecken und jeder Baum und Stein wird sagen: ‘Oh Muslim, oh Diener Allahs, ein Jude ist hinter mir, komm und töte ihn!

http://de.wikipedia.org/wiki/Hamas

The Day of Judgement will not come about until Muslims fight the Jews (killing the Jews), when the Jew will hide behind stones and trees. The stones and trees will say O Muslims, O Abdulla, there is a Jew behind me, come and kill him.

http://www.mideastweb.org/hamas.htm

[5] Mit Wandervogelscharia hinauf zu Allah auf den Ludwigstein? Dr. Thomas Ogger: Spirituelle Aspekte des Wanderns, in: Ludwigsteiner Blätter Heft 241 (Dezember 2008), p 12-18.

http://www.burgludwigstein.de/fileadmin/LudMedia/0168_VJL/LB/LB241.pdf

Thomas Ogger übersetzt uralte Texte zum Seelen rettenden Kulturrassismus der Dhimma, wissen die revolutionären Gottesfreunde von ESLAM. Das Abkommen zwischen Imam ‘Ali (a.) und den Christen

„Aufgrund dieser Übereinkunft wird allen Christen, die innerhalb des islamischen Reiches leben, Sicherheit gewährleistet. Dieser Vertrag ist ausreichend und für die Ewigkeit gedacht, damit sie der Vereinbarung, die ich mit ihnen getroffen habe, Loyalität erweisen. … Für das Verfassen dieses Schriftstückes habe ich hoch gestellte muslimische Persönlichkeiten und meine besten Gefährten versammelt und für die Christen Bedingungen gesetzt, die auch für die späteren Generationen gelten werden. …

Wer sich von meinen Anhängern gegen mich stellt, bricht den Vertrag Gottes und wendet sich von dem Befehl Gottes des Erhabenen ab, sodass Gott seinen Schaden und Nachteil rechtfertigen wird. …

Man muss die Christen unter die Fittiche der Barmherzigkeit und Zuneigung nehmen und die Übel von ihnen und von überall da, wo sie sind, vertreiben.

http://www.eslam.de/manuskripte/vertraege/abkommen_imam_alis_mit_christen.htm

Museum in aller Munde – Jesus und Mohammed – Poesie und Mystik (Lesung/Vortrag)

17.12.2005, 18.00 Uhr, Museum Neukölln, Berlin

Was geschieht, wenn Mohammed und Jesus sich begegnen? Streit oder Frieden? Ein Stück Poesie aus Bibel und Koran, verwoben mit Worten der christlichen und islamischen Mystik. Der Erzengel Gabriel führt durch das Programm, begleitet von Musik und Gesang. Zwei Schauspielerinnen sprechen Jesus und Mohammed. Ein ungewöhnliches Bühnenprojekt über die Begegnung zweier Weltreligionen. Nach dem Theaterstück „Jesus und Buddha – eine Begegnung“ ist dies die zweite Produktion der Theatergruppe spirit dialox. Das Ensemble von spirit dialox hat es sich zur Aufgabe gemacht, religiöse und spirituelle Texte als Bühnenprojekte zu realisieren.

Eine Produktion des Ensembles spirit dialox.

Darsteller: Nina Herting, Mia Kaspari, Mathias Eysen

Buch/Regie: Harald-Alexander Korp

Musik und Gesang: Hanan El-Shemouty

Islamwissenschaftliche Beratung: Dr. Thomas Ogger.

http://www.zwischen-krieg-und-frieden.de/suche.html?Region=0&Detail=0&Stadt=Berlin&Vhaus=0&Vart=0&Kinder=&DatumAb=&DatumAm=&Begriff=&Aktion=Suchen&Seite=10

Dr. Thomas Ogger (Iranist, Islam- und Musikwissenschaftler)

Thema: Die verborgene Sprache der Musik – Musikauffassung und -ausübung in Orient und Okzident –

Veranstaltungsort: Kulturabteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran, Drakestr. 3, 12205 Berlin – Lichterfelde.

http://fa.berlin.icro.ir/index.aspx?siteid=191&pageid=11681&newsview=555572

bei: ICRO – Organisation für Islamische Kultur und Beziehungen (Kulturabteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran, Berlin); im Blick: Bank Melli sowie IRNA – Iranische Presseagentur

http://fa.berlin.icro.ir/index.aspx?siteid=191&pageid=5706

Erstes Hafis-Symposium in Berlin

03. Dezember 2010

Die Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin und der Oberste Rat der im Ausland lebenden Iraner veranstalteten am 03. Dezember 2010 das Erste Hafis-Symposium in Berlin. An dieser Veranstaltung nahmen ca. 200 Hafis-Freunde, Akedemiker und Studenten aus verschiedenen Bundesländern teil. …

Professor Dr. Hartmut Bobzin (Universität Erlangen) hielt einen Vortrag über Rückert und Hafis. Danach stellte Herr Professor Dr. Manfred Lorenz (Humboldt-Universität Berlin) in seinem Vortrag wichtige Aspekte der Begegnung zwischen Ost und West- Hafis und Goethe dar. Nach der Pause sprach Professor Dr. Ali Radjaie (Universität Arak) über Hafis und die Macht des Wortes. Danach hielt Frau Dr. Katja Föllmer (Universität Göttingen) ihren Vortrag über Aspekte mystischer Dichtung – Hafis im Vergleich. Anschließend referierte Dr. Thomas Ogger, Orientalist und Musikwissenschaftler, über Hafis und Musik. Der letzte Redner war Herr Esfandiar Rahim Mashaie, Präsidialamtsminister und Präsident des Obersten Rates der im Ausland lebenden Iraner über Die Philosophie des Seins am Beispiel der Hafisischen Dichtung.

Am 02. Dezember 2010 hatte die Hafis-Gesellschaft in Hamburg ein Seminar unter dem Titel Hafis und Goethe – Dichterische Geistesverwandtschaft als Symbol für Völkerverständigung und Toleranz, veranstaltet. Auf dieser Veranstaltung haben u.a. Herr Botschafter Sheikh Attar, Herr Präsidialamtsminister Esfandiar Rahim Mashaie, Professor Dr. Manfred Lorenz und Professor Dr. Mehr Ali Newid vor mehr als 80 geladene deutsche und iranische Akademiker und Hafis-Freunde gesprochen.

http://www.iranembassy.de/ger/text/%D9%8DErstes%20Hafis.htm

Der Grüne Heilige, al-Chidr? Eine Sagengestalt, an vielen Orten gar ein Heiliger im Islam. Ein grüner Prophet, der die Erneuerung der Vegetation verkörpert oder die lebenspendende Kraft der Gewässer. „Der Grüne“ (al-Ḫiḍr bzw. al-Ḫaḍir / Ḫaḍr; anglisiert al-Khidr / Khizr oder al-Khadr / Khazr) ist seit islamischer Zeit mythischer Stadtgründer von Damaskus, Edirne, Herat, Samarkand und Tunis. Dieser Ölbaum in der jordanischen Stadt Kerak etwa genoss als Chidr-Heiligtum hohes Ansehen. Das Bild wurde Anfang des 20. Jahrhunderts von Alois Musil aufgenommen.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/8a/Khidr-sanctuary_al-Karak.jpg

Nordindische Miniatur zum Ḫiḍr. V&A – “The legendary Muslim saint, Khwaja Khizr, standing on a large fish swimming on the surface of water. The saint holds out his hands in prayer with a rosary looped over his left hand. He is facing left and is dressed in robes in his traditional colour of green.”

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/95/Khizr.JPG

The Legend of El Khidr, the green saint or Prophet.

http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/03068374608731218?journalCode=raaf19

Bei Samandag (Türkei) fährt im Juni 2011 ein Auto dreimal rituell um das Khidr-Heiligtum.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a4/Khidr-Heiligum_Samandag.jpg

Dem Chidr ist der Sakralbezirk von Kataragama geweiht, eine Krankenstation der Sufis.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e0/Khidr_Takiyya_in_Kataragama.jpg

Chidrheiligtum (Khidr sanctuary) auf einer Indusinsel in der pakistanischen Provinz Sindh. Fotografiert von Henry Cousens im Jahre 1911

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3f/Khidr_sanctuary_Bhakkar.jpg

An der Chidr-Moschee zu Kataragama (Sri Lanka) ehrt man den Grünen Heiligen: „Unser Herr, al-Chidr Abū l-’Abbās, Balyā, Sohn des Malkān, Gott spende ihm und unserem Propheten das beste Heil“

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/ae/Khidr_Abu_l-Abbas.jpg

Alois Musil (* 30.06.1868 in Rychtařov / Richtersdorf, Mähren; † 12.04.1944 in Otryby bei Český Šternberk / Böhmisch Sternberg, Mittelböhmen)

Alois Musil, fotografiert 1891

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/b/b9/Alois_Musil_-_Jugendbildnis.jpg

Alois Musil, fotografiert 1898

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/1/17/Alois_Musil_-_in_arabischer_Tracht.jpg

Alois Musil, fotografiert 1914

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Hoher Meißner, von Osterode aus und nach Süden gesehen

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75. Wiederkehr des Freideutschen Jugendtages. Hoher Meißner 1988

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Gedenktafel auf dem Meißner: Freideutscher Jugendtag 1913

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Frau-Holle-Teich mit Holzfigur der Frau Holle

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http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/eb/Frau-Holle-Teich_001.jpg

Das ist doch der Gipfel – des Meißners: Kalbe 720 m (nun, Kasseler Kuppe, 754 m, und Kasseler Stein, 748 m, sind noch etwas höher). Sehr viel Schnee, Frau Holle hat ganze Arbeit geleistet. Dezember 2009.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f0/Hoher_Meissner_Kalbe.jpg

Blick von der Kalbe, Juni 2007

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Burg Ludwigstein

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Angereiste Jungengruppe, 1948

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Alte Ansichtskarte von der Jugendburg

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Ludwigstein

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Volkstanz. Europäische Jugendwoche Burg Ludwigstein

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Enno Narten: Wandervogel, Bauingenieursstudent 1908, Hilfslehrer im Landesziehungsheim Haubinda 1914, Mitarbeiter bei der Gründung des Jugendrotkreuz nach 1945, Jugendpflegedezernent, Naturschutzaktivist, Protestierer gegen Wiederbewaffnung (dafür flog er wie bereits 1933 aus der SPD) und Vietnamkrieg. Enno Narten ist der Urheber des jugendbewegten Ludwigsteins.

http://burgludwigstein.de/Wer-war-Enno-Narten.411.0.html?&L=sjoqqalohrr

[6] Der vitruvianische Mensch ist eine berühmte, Zeichnung von Leonardo da Vinci aus dem Jahr 1492.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/22/Da_Vinci_Vitruve_Luc_Viatour.jpg

[7] „Auf Antrag der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf eine Resolution für ein weltweites Verbot der öffentlichen Diffamierung von Religionen verabschiedet. … In der Erklärung vom Freitag wird neben dem Islam keine andere Religion erwähnt.“

http://www.net-tribune.de/article/300307-194.php

[8] New Report by One Law for All

“Sharia Law in Britain: A Threat to One Law for All and Equal Rights”

http://www.onelawforall.org.uk/new-report-sharia-law-in-britain-a-threat-to-one-law-for-all-and-equal-rights/

[9] Hoher Meißner 1963: Rede von Professor Dr. Helmut Gollwitzer (Pfarrer; als Wehrmachtssoldat in russischer Kriegsgefangenschaft)

„Nichts einte diese “Bewegung” als der neue Lebensstil, der die äußere wie die innere Haltung prägte. Er aber genügte, damit wir uns wieder erkannten als verwandten Geistes über die Zäune der Anschauungen hinweg, die wir von den Älteren übernommen hatten. Seinetwegen fühlte ein Junge aus den rechts stehenden Gruppen der Bündischen Jugend sich den jugend-bewegten Sozialisten näher als den Angehörigen der Bismarckjugend und der Hitlerjugend.“

http://www.rundschau-hd.de/archives/2450/

Schleier und Scharia. Osnabrück und al-Ghazali

Oktober 20, 2011

Mit al-Ghazali auf dem Irrweg der staatlichen Imamausbildung voranschreiten?

Osnabrücker Universität ehrt einen orthodox-islamischen Totengräber des orientalischen Rationalismus

Eine Stellungnahme der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte ( GAM )

Osnabrück vermarktet sich nicht nur als „Friedensstadt“. Osnabrück ist auch bekannt als eine Stadt, die gute Beziehungen zur iranischen Gottesdiktatur pflegt, deren Tageszeitung und Universität Hochburgen islamophiler Ideologiebildung darstellen und die immer wieder durch Kollaboration mit zwielichtigen islamischen Funktionsträgern auf sich aufmerksam macht.

http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/ahmadineschads_willige_geiger/

http://www.glasnost.de/autoren/krauss/integrationspol.html

http://nicsbloghaus.org/2010/06/19/die-gbs-zur-absage-von-osnabrueck/

Aus der Friedensstadt Osnabrück stammt auch jener umstrittene parteichristliche Bundespräsident Christian Wulf, der uns den Islam – ohne tabufreie und chancengleiche öffentliche Debatte – als organischen Teil Deutschlands aufnötigen möchte und dafür trotz weitgehend gleichgeschalteter Medien wohl kaum eine Mehrheit hinter sich brächte.

Diesmal ist es wieder so weit. An der Universität Osnabrück, einer der vier Standorte für islamische Theologie in Deutschland, soll vom 28. bis 30. Oktober eine Konferenz zum Thema „900 Jahre al-Ġazālī im Spiegel der islamischen Wissenschaften. Perspektiven für eine islamische Theologie in Deutschland“ stattfinden.

Zur institutionellen Einbettung dieser Veranstaltung ist zunächst prinzipiell Folgendes anzumerken: Zum einen ist es höchst abwegig, Theologie und offenbarungsreligiösen (hier: islamischen) Glauben als „Wissenschaft“ zu bezeichnen und zu behandeln. Zum anderen verstößt die Einrichtung einer staatlichen Imam-Ausbildung grundsätzlich gegen das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot in Religionsangelegenheiten. Es kann nicht sein, dass dem ungefragten deutschen Steuerzahler, darunter ein Drittel Konfessionsloser, nun auch noch die Finanzierung des geistlichen Personals einer höchst kritikwürdigen Fremdreligion aufgebürdet werden soll. Drittens ist zu kritisieren, dass den Studierenden des Erweiterungsfachs „Islamische Religionspädagogik“ als Voraussetzung für ihre Lehrerlaubnis die Zugehörigkeit oder die Konversion zum Islam abverlangt wird.

Begründet wird diese verfassungswidrige und demokratisch illegitime Institutionalisierung mit dem angeblichen Vorhaben, den Islam „von außen“ im Sinne der Prinzipien der europäischen Moderne zu domestizieren und gegenüber radikalen (islamistischen) Ausformungen zu immunisieren. Für die Einsicht, dass diese dogmentheoretische Einmischung von Seiten des „Staates der Ungläubigen“ bei dem orthodoxen Mainstream-Islam und seinen berufsmuslimischen Vertretern auf wenig Verständnis und Hinnahmebereitschaft stoßen dürfte (es sei denn, diese erhalten hinter verschlossenen Türen doch noch die inhaltliche Lufthoheit), muss man kein Hellseher sein.

Um die ausschlaggebenden Kräfte der islamischen Orthodoxie gnädig zu stimmen, haben sich die universitären Profiteure der Theologie- und Imamausbildung mit Abū Ḥāmid al-Ġazālī (1058-1111) eine geeignete Galionsfigur auserkoren. Unter dem Eindruck gravierender geistiger Gegensätze und Orientierungswidersprüche innerhalb der zeitgenössischen Umma zwischen Sufismus (islamische Mystik), aristotelischer Philosophie, traditioneller Orthodoxie und ismaelitisch-schiitischer Einflüsse verkörpert al-Ġazālī die orthodox-islamische Verdammungsideologie gegenüber den Einwirkungen der aristotelischen Philosophie auf die islamische Weltanschauung. Mit Bezug auf al-Farabi und Ibn Sina wird von ihm das Recht der philosophisch argumentierenden Vernunft bestritten, den Offenbarungsglauben zu hinterfragen und überhaupt rationales Denken auf religiöse Prinzipien anwenden zu dürfen. Verurteilt wird auch die Leugnung von Wundern durch die Philosophen sowie das Kausalitätsdenken, weil es die göttliche Allmacht, ein Grunddogma des islamischen Eingottglaubens, in Frage stellt und dadurch die Krisen erzeugende Verunsicherung der Menschen hervorrufe. Um die rationale Philosophie als Nebenbuhlerin des Ringens um Wahrheit auszuschalten und den Absolutheitsanspruch des theokratischen Denkens zu befestigen, belässt es al-Ġazālī nicht nur bei der Kritik der angeblichen philosophischen Irrtümer, sondern verdammt die Philosophen als Ungläubige, was im orthodoxen Islam einem Todesurteil gleichkommt. Im Einzelnen gelten ihm drei Auffassungen als Indikatoren für todeswürdigen Unglauben (Glaubensabfall) für einen Muslim: 1) dass die Welt ungeschaffen und ewig sei, 2) dass Gott nur das Allgemeine, nicht aber das Besondere und Einzelne wisse und 3) dass es keine leibliche Auferstehung gebe.

Mit diesem islamisch-theologischen Verdammungsurteil fungiert al-Ġazālī als herausragende Figur der Austreibung philosophisch-rationaler Diskurskeime aus dem islamischen Weltanschauungssystem, das auch heute in seiner orthodoxen Grundgestalt mit der säkularen Moderne auch bei größtem Aufwand spitzfindigster Hermeneutik nicht in Einklang zu bringen ist.

Dass nun die Osnabrücker Universität ausgerechnet al-Ġazālī, nicht aber die muslimischen Vertreter der aristotelischen Philosophie würdigen, lässt tief blicken in die wahren Abgründe und Perspektiven der mehr als fragwürdigen und deplatzierten Imamausbildung an deutschen Hochschulen.

Ergänzend und vertiefend hierzu der folgende Text:

Osnabrück und das erneuerte Mittelalter: Heilssicherung verhindert Wissenschaftlichkeit

http://schariagegner.wordpress.com/2011/10/18/al-ghazali-am-ziis/

Zur Kritik der Imamausbildung:

Universitäre Imamausbildung und Einführung von Islamunterricht: Mit Siebenmeilenstiefeln in die falsche Richtung: Stellungnahme zur forcierten Etablierung islamischer Herrschaftskultur in Deutschland

http://www.hintergrund-verlag.de/texte-islam-universitaere-imamausbildung-und-einfuehrung-von-islamunterricht.html

Wer den Osnabrücker Veranstaltern seine Meinung mitteilen möchte, kann das hier tun:

info-irp@uni-osnabrueck.de

http://www.blogs.uni-osnabrueck.de/ghazali2011/?page_id=30


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