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60 Jahre deutsche Grundrechte, 30 Jahre islamischer Gottesstaat

Mai 21, 2009

23.05.2009

von Gabi Schmidt

Sehr geehrte Damen und Herren,

der heutige Samstag ist in Deutschland ein ganz besonderer Jubiläumstag. Am 23. Mai 1949, also vor genau 60 Jahren, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet, am nächsten Tag trat es in Kraft. Seither gilt: egal, welche Hautfarbe du hast, woher du kommst oder welche Sprache du sprichst, welche Weltanschauung oder Religion du hast oder nicht hast, ob du Frau oder Mann bist, in Deutschland haben alle Menschen die gleichen Rechte, jeder einzelne muss vor Willkür, Benachteiligung und Machtmissbrauch geschützt werden. Das schreibt das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, vor. In den 146 Artikeln steht genau aufgeschrieben, wie alle Menschen, unabhängig von sozialer Rolle, gesellschaftlichem Status oder beruflicher Funktion miteinander umzugehen haben und auf was der Staat aufpassen muss. Aber auch die gesamte politische und rechtliche Ordnung Deutschlands stützt sich auf das Grundgesetz (GG). Es gibt sogar ein besonderes Gericht, das darauf achtet, ob die Grundrechte gewahrt bleiben: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort kann jeder Bürger klagen, wenn er glaubt, in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein, ein Gesetz kann auf Verfassungskonformität überprüft werden.

Das Grundgesetz ist die politische Grundordnung Deutschlands, an die sich auch der Staat halten muss. So darf in Gefängnissen nicht gefoltert werden. Laut Art. 8 Abs. 1 haben alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Waffen friedlich zu versammeln, ohne eine eigene Genehmigung einholen oder das Treffen anmelden zu müssen. Aus gutem Grund ist es nicht so einfach, das Grundgesetz abzuändern. Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrates müssen damit einverstanden sein. Artikel, die wesentliche Verfassungsprinzipien festlegen, dürfen sogar nie eingeschränkt oder gestrichen werden. Dazu gehören die Artikel 1 (unantastbare Menschenwürde) und 20, der Grundsätzliches zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wie Gewaltenteilung, Säkularität, soziale Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus enthält und jedem Deutschen, wenn andere Mittel nicht mehr greifen, ein Widerstandsrecht gegen jeden einräumt, der versucht, die freiheitlich demokratische Staatsordnung zu beseitigen.

Einigkeit und Recht und Freiheit sind jedoch keine Selbstverständlichkeit. Immer wieder hat es Diskussionen über das Grundgesetz gegeben. Schon bei den Sitzungen des parlamentarischen Rates, der Gruppe, die beauftragt wurde, eine demokratische Verfassung für das Nachkriegsdeutschland zu schaffen, gab es heftige politische Auseinandersetzungen über deren Inhalt und Ausgestaltung. Elisabeth Selbert schaffte es gemeinsam mit ihren drei Mitstreiterinnen Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel sowie mit der Unterstützung von Frauenverbänden, gegen die deutliche Überzahl der männlichen Kollegen (61/4) im parlamentarischen Rat ihre Überzeugung von der Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen. So heißt es in Art. 3 Abs. 2 GG ausdrücklich: Alle “Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Soweit das Gesetz. Im Alltag zeigte sich jedoch, dass der Umsetzung der vom Grundgesetz geforderten Gleichheitsrechte für Frauen noch große Hindernisse und Widerstände im Weg standen. Vor 50 Jahren war der Mann der „Herr im Haus“, der in allen Fragen des Lebens die letzte Entscheidung hatte. Frauen durften zwar einen Arbeitsvertrag schließen, aber der Ehemann konnte ihn einfach kündigen, wenn er mit der Berufstätigkeit seiner Ehefrau nicht einverstanden war. Als Familienoberhaupt hatte der Vater die „elterliche Gewalt“ über die Kinder. Das hieß: Papa bestimmte, wo es lang ging und die Familie musste sich daran halten.

Erst acht Jahre später, am 03.05.1957 wurde der verfassungsrechtlich verbriefte Grundsatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im BGB, das auch heute noch regelt, wie das Grundgesetz im Alltag umgesetzt werden soll, berücksichtigt, es dauerte weitere zwei Jahre bis das Bundesverfassungsgericht endgültig für Rechtsklarheit sorgte und das „patriarchalische Machtwort“ entkräftete. Mehr als 50 Jahre später dürfen wir Bürgerinnen feststellen, dass wir Frauen in der Bundesrepublik zwar weitgehend gleichberechtigt sind, in unseren Bemühungen jedoch nicht nachlassen dürfen. In den Chefsesseln sitzen weiterhin viel häufiger Männer, Frauen bekommen für die gleiche Arbeit noch immer nicht den gleichen Lohn. Zurzeit ähnelt der Alltag vieler Frauen einer ständigen Hetze zwischen Haushalt, Herd, Kindererziehung und Billigjobs. Armut ist weiblich. Das bestätigt der 3. Armutsbericht der Bundesregierung. Die Bedingungen, die an das eigenständige Aufenthaltsrecht trennungswilliger, geschiedener oder nach Zwangsheirat in die Heimat verschleppter Ausländerinnen geknüpft sind, stellen für diese Frauen eine unverhältnismäßige Härte dar.

Es ist noch ein langer Weg zurückzulegen, bis alle Menschen in der Bundesrepublik gleiche Rechte haben. Seit 2002 ist im GG aufgeschrieben, dass der Staat Tiere schützen muss. Die Forderung, auch Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, scheiterte im letzten Jahr jedoch kläglich. Tierschutz vor Kinderschutz – das gibt es wirklich in keinem anderen Land der EU. Während Tierschutz in Deutschland nun Staatsziel ist, müssen Rechte für junge Menschen noch indirekt aus der Verfassung abgeleitet werden. Kinder verdienen den besonderen Schutz der Gesellschaft, sie haben ein Recht auf Bildung, gewaltfreie Erziehung und soziale Sicherheit. Für eine altersgerechte Entwicklung brauchen sie von religiöser Indoktrination freie Räume. Deshalb fordern wir gänzlich kopftuchfreie Kindergärten und Schulen und ein Verbot des Kinderhidjab in der Öffentlichkeit für Mädchen unter vierzehn Jahren. Auch Kinderrechte müssen ins Grundgesetz. Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Frieden für alle hier lebenden Bewohner sind ein dauerhaft erstrebenswertes Ziel, dass erarbeitet und verteidigt werden muss. Gleichheits- und Freiheitsrechte fallen jedoch niemandem einfach in den Schoß. Die aktuelle Entwicklung in der deutschen Sicherheitspolitik fallen einem auch in der Bundesrepublik nicht einfach in den Schoß, für seine Rechte muss man kämpfen.

30 Jahre Islamische Republik Iran

Von diesen durchaus noch verbesserungsfähigen deutschen Standards ist der zweite Jubilar, die Islamische Republik Iran jedoch meilenweit entfernt. Mit der Islamischen Revolution ist das vormoderne islamische Recht, die Scharia, wieder eingeführt worden. Da dieses Gesetz niemals schriftlich fixiert wurde, wird die Rechtspflege und Weiterentwicklung der islamischen Jurisprudenz (fiqh) in einer Art Fallrecht System durchgeführt. Bis heute gibt es keine Gewaltenteilung im Staat, der oberste geistliche Führer hat weit reichende Befugnisse.

Im Iran haben weder die Bürgerinnen und Bürger des Landes, noch ausländische Gäste die Wahl, sich morgens vor den Kleiderschrank zu stellen und nach Geschmack, Lust und Laune die Garderobe zusammenzustellen. Durch die Straßen der islamischen Republik patrouilliert die Sittenpolizei und bestraft Verstöße gegen die islamische Kleidungsordnung oder die Haar- und Barttracht der Männer mit einer Geldbuße von bis zu 300 €. Da die meisten eine so hohe Geldsumme nicht bezahlen können, werden sie für 10 Tage ins Gefängnis gesperrt.

Religionsfreiheit gibt es in dieser Theokratie ebenfalls nicht. Anhänger der rechtlich anerkannten Buchreligionen, Zoroastrier, Juden und Christen werden permanent benachteiligt und zu Loyalitätsbeweisen gezwungen, die größte nichtmuslimische Bevölkerungsgruppe, die Bahā’ī wird systematisch verfolgt. Seit 1979 wurden Aufstände der Kurden brutal niedergeschlagen, zahlreiche Zivilisten kamen dabei ums Leben, mehrere kurdische Oppositionelle wurden ermordet. Iran gehört zu den Staaten mit einem sehr hohen Korruptionsindex, universelle Menschenrechte haben in dieser theokratischen Diktatur keinen hohen Stellenwert. Gerichtsverfahren entsprechen nicht internationalen juristischen Standards, Folter und Misshandlungen an Gefangenen sind üblich, einige Gefängnisse des Landes sind für ihre unmenschlichen Haftbedingungen berüchtigt. Immer wieder kommt es vor, dass Gefangene versuchen, sich umzubringen, weil sie den Psychoterror und die sadistischen Misshandlungen der Wärter nicht mehr ertragen können, leider sterben immer wieder Häftlinge an den Folgen von Folter und Körperverletzung durch das Gefängnispersonal. Die Scharia erlaubt Blutrache, auch das Freikaufen eines Täters / einer Täterin durch die Zahlung von Blutgeld an die Familie des Opfers ist nach islamischem Recht statthaft. Das sind Relikte der kulturellen Vormoderne.

In drei Jahrzehnten sind mehr als 150.000 Menschen gesteinigt, enthauptet und erhängt worden. Ihnen wurde teils in überhasteten Prozessen, die an Grausamkeit kaum zu übertreffen sind und die in vielfacher Hinsicht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verstoßen, Vergewaltigung, Ehebruch, Mord, Gotteslästerung, Drogenhandel, Apostasie und Unzucht vorgeworfen.

Wir trauern um diese unzähligen Opfer. Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder, die von diesem menschenverachtenden Regime öffentlich ausgepeitscht, verhaftet, eingesperrt, gefoltert und ermordet wurden.

Seit Anfang dieses Jahres hat die islamische Regierung 120 Menschen hingerichtet. Einige waren zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, so wie Delara Darabi, die trotz zahlreicher internationaler Proteste am 1. Mai, dem internationalen Arbeiterfeiertag durch Erhängen ermordet wurde. Dass solche Untaten gegen internationale Verträge verstoßen, die der Iran freiwillig unterzeichnet hat, scheint die iranischen Machthaber ebenso wenig zu beeindrucken wie die Vertreter der europäischen Staaten, die mit dem menschenverachtenden Unrechtsregime Iran Handel treiben.

Im Iran gibt es keine Rede- und Pressefreiheit, es gibt keine Versammlungsfreiheit. Journalisten, Internet Nutzer, Blogger, Menschenrechtsaktivisten und andere politische Gegner werden verhaftet, verprügelt, gefoltert, inhaftiert und ermordet, weil sie dem Machthunger der politischen und geistlichen Führer gefährlich werden, indem sie Verstöße gegen internationale Vereinbarungen und die universellen Menschenrechte anprangern.

Vor etwa drei Wochen, am 1. Mai, haben sich im Iran, wie überall auf der Welt üblich, Menschen getroffen, um miteinander friedlich zu diskutieren und den internationalen Arbeitertag zu feiern. Das gefiel den Machthabern jedoch nicht, weshalb nun 170 Arbeiter in Gefängnissen einsitzen. Der islamische Gottesstaat verbietet den Aufbau unabhängiger Gewerkschaften. Werktätige haben kein Streikrecht. Angeblich sollte der Mindestlohn im Jahr 2008 auf 140 US Dollar monatlich festgesetzt worden sein. Tatsächlich bezahlte der Staat als größter Arbeitgeber, 40 % der iranischen Arbeitnehmer stehen in seinen Diensten, willkürlich niedrige Gehälter. Zwei Millionen Beschäftigte wurden seit Monaten gar nicht bezahlt, einige versuchen seit zwei Jahren sich und ihre Familien ohne Lohn durchzubringen. Um sich Zusatzleistungen und Entlassungsabfindungen zu sparen, kündigen viele Betriebe Mitarbeiter, die auf Probe eingestellt wurden, einen Tag vor Ablauf der Probezeit.

In der islamischen Republik leben 71 Millionen Menschen, 20 Millionen Männer und Frauen sind arbeitslos. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu spontanen Protesten, Arbeitsniederlegungen und nicht genehmigten Streiks, die von den Schergen des Staatsapparates brutal niedergeschlagen wurden. Die Teilnehmer an diesen Aktionen wurden verprügelt, diffamiert, teilweise ohne Anklage verhaftet und inhaftiert. Einer von ihnen ist der Transportarbeiterführer Mansour Osanlou. Zusammen mit seinen Kollegen hatte er das öffentliche Verkehrsnetz zum Stillstand gebracht. Mit dieser Aktion wollte er gegen eine neue Verordnung des Regimes protestieren, Fahrgäste in Bussen streng nach Geschlechtern zu trennen, die Männer vorne und hinten die Frauen. Für diese mutige Protestaktion wurde er verhaftet, mehrmals verprügelt und ins Gefängnis gesperrt. Dort muss er eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen, sofern das Urteil, vielleicht durch internationalen Protest, nicht angefochten wird. Ihm werden Gefährdung der Staatsicherheit und Propaganda gegen das Regime vorgeworfen.

Wir fordern den Iran auf, die internationalen Vereinbarungen wie den International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) und die Convention on the Rights of the Child (CRC), die der Iran freiwillig unterschrieben hat, endlich umzusetzen! Alle am 1. Mai verhafteten Arbeiter sind frei zu lassen! Stop child execution!

von Gabi Schmidt