Posts Tagged ‘Ciftci Mönchengladbach’

Jugendschutzgesetz konsequent durchsetzen

April 12, 2011

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Petitionsausschuss des Landes NRW

Sprechstunde für Bürger am 11.04.2011

Rita Klöpper MdL

Vorsitzende des Petitionsausschusses

Franz Muschkiet

Leiter des Petitionsreferats

11.04.2011

Geschäftszeichen: I.3/15-P-2011-03200-00

Extremisten werben an: Kinder- und Jugendschutz umsetzen

Sehr geehrte Frau Klöpper,

sehr geehrter Herr Muschkiet,

die Petenten beantragen, dass es extremistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinigungen politischer oder religiöser Prägung nicht mehr gestattet wird, im öffentlichen Raum (Fußgängerzonen, Markplätze) Informationsstände zu betreiben. Alternativ könnten Häufigkeit, Ort und Zeit so eingeschränkt werden, dass Minderjährige besser geschützt sind (Stände nicht am Wochenende, nicht in den Ferien oder an Feiertagen, nur an Orten, die von Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren wenig frequentiert sind).

Grundsätzlich sollte es diesen radikalen Gruppierungen und Einzelpersonen untersagt werden, zu Informationsveranstaltungen oder Seminaren Kindern oder Jugendlichen den Zutritt zu ermöglichen oder an öffentlichen Schulen Werbematerial auszulegen.

Die Jugendhilfeausschüsse Nordrhein-Westfalens sollen beauftragt werden, aufklärerische Bildungsveranstaltungen für Minderjährige zu ermöglichen, zu organisieren und finanziell zu fördern (gerne über die Jugendverbandsarbeit, die Wohlfahrtsverbände sowie die städtischen und kirchlichen Jugendzentren), in denen fundiert über Extremismus, explizit über Islamismus aufgeklärt wird. Nur so wird der Staat seinem Auftrag, die altersgemäße, ganzheitliche und gesunde Entwicklung junger Menschen zu gewährleisten, sie durch Bildung zu fördern und vor Schaden zu bewahren, gerecht. Die Jugendhilfeausschüsse NRWs sollen hierzu Forschungsprojekte initiieren.

Entsprechendes gilt für die Gleichstellungsbeauftragten in NRW, zumal im Salafismus die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Frage gestellt bzw. eingeschränkt wird.

Zur Begründung

Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz beinhaltet, Gefährdungen möglichst nicht entstehen zu lassen (struktureller Jugendschutz), über Gefährdungen aufzuklären und zur Bewältigung anzuleiten (erzieherischer Jugendschutz), den Umgang mit Gefährdungen zu regeln (gesetzlicher Jugendschutz).(1)

Artikel 3 (2) GG: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Der Staat als Garant der Neutralitätspflicht hat zu verhindern, dass weltanschauliches oder politisches Werbematerial in öffentlichen Räumen und Bildungseinrichtungen ausliegt (Ausnahme: Hochschulinterne Wahlen).

Der vom Verfassungsschutz beobachtete salafistische Verein Einladung zum Paradies (EZP) betrieb am Nachmittag des 09.04.2011 in der Innenstadt von Mönchengladbach (MG Rheydt, Marienplatz) einen überdachten Infotisch. Dort fanden sich gegen 17:20 Uhr zwei Mädchen im Alter von schätzungsweise elf und sechs Jahren ein, die sich mindestens zwanzig Minuten lang mit den Aktivisten unterhielten und das ausliegende Informationsmaterial gemeinsam betrachteten. Bei dem sonnigen, warmen Wetter brachte ein Salafist ein Tablett mit Eisbechern heran, die Missionare und auch die beiden Kinder erhielten jeweils ein Eis.

Bereits im Mai 2010 ist ein zwölfjähriges Kind in einer Mönchengladbacher Arztpraxis von einem erwachsenen Islamisten, der religiöse Kleidung trug, zu sportlichen und erlebnisorientierten EZP-Veranstaltungen angeworben worden, dem Jungen wurde eine Visitenkarte von Einladung zum Paradies zugesteckt.(2)

Das Anwerben von Kindern und Jugendlichen, die momentan nicht in Begleitung ihrer Eltern oder persönlich bekannter Erwachsener sind, ist niemandem erlaubt und sollte allen erwiesenermaßen verfassungsfeindlichen Gruppen erst recht nicht gestattet werden. Entsprechendes hat für fremde Erwachsene zu gelten, die kalkuliert eine vertraute Beziehung zu diesen unbeaufsichtigten und daher besonders schutzbedürftigen jungen Menschen aufbauen wollen. Solches Handeln wäre unter dem Aspekt des Jugendschutzes generell problematisch. Daher sollte es nachweislich demokratiefeindlichen Vereinigungen oder Einzelpersonen, die rassistische, antisemitische, frauenfeindliche oder jugendgefährdende Standpunkte vertreten und verbreiten, wirksam untersagt sein, durch Mission bzw. Werbung im öffentlichen Raum Einfluss auf Minderjährige ausüben zu können.(3), (4)

Vor zehn bis zwölf Monaten lagen Werbeflyer von Einladung zum Paradies in den Fluren und Aufenthaltsräumen der Hochschule Niederrhein aus, einer zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten Institution. Das sollte sich im öffentlichen Bildungsbereich nirgendwo wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Schmidt

Sozialpädagogin

Edward von Roy

Diplom-Sozialpädagoge (FH)

Quellen

Sigmar Roll (überarbeitete Fassung, Stand: 01.01.2011).

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_762.html

(2) Gabi Peters, Tina Stockhausen: Islamisten werben Jugendliche an. Rheinische Post, 06.08.2010.

„Der Junge war allein da, und meine Mitarbeiterin hörte, wie der Mann ihn einlud vorbeizukommen“, erzählt sie. „Es gebe dort tolle Sachen. So könne er zum Beispiel Boxen lernen.“ Die Visitenkarte vom Verein „Einladung ins Paradies“ (EZP), die der Mann dem Zwölfjährigen zusteckte, nahm sie an sich.

http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Islamisten-werben-Jugendliche-an_aid_890623.html

(3) WELT-online, 20.01.2010. „In einer bundesweiten Razzia in fünf Moscheen, Gebetsräumen, Verlagshäusern sowie Privatwohnungen von drei islamischen Predigern hat die Polizei Datenträger, Computer und verbotene Bücher sichergestellt. Darin wird zur Gewalt gegen Frauen aufgerufen. … Das Buch, das auch auf diversen islamischen Internetseiten zu finden ist, wurde bereits am 15. Januar 2009 als jugendgefährdend indiziert.“

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5921859/Polizei-stellt-frauenfeindliche-Islam-Buecher-sicher.html

(4) RP-online, 08.04.2011. Salafisten: Jugendzentrum in Sorge. „Vor etwa einem halben Jahr trat die Änderung ein, fast von einem Tag auf den nächsten. Muslimische Jugendliche, die bis dahin die Nebenstelle DoJoh der katholischen Jugendfreizeiteinrichtung Jugendhaus am Martinshof (JaM) in Pongs besucht hatten, zogen sich zurück. Plötzlich definierten sie ihren Glauben, indem sie in Internetplattformen Videos des Salafisten Pierre Vogel hochluden, zeitgleich kamen Tuscheleien über die „Protokolle der Weisen von Zion“ und krude Theorien über die türkische Außenpolitik sowie den Terrorismus als legitime Form der Gegenwehr auf.“

http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Salafisten-Jugendzentrum-in-Sorge_aid_985111.html