Kopftuch – Instrument der Islamisierung

Enttarnung eines verkannten Symbols

Zur Resolution vom April 2009 mehrerer Frauenrechtlerinnen und Menschenrechtsaktivisten gegen den Kinderhidschab und das Frauenkopftuch im öffentlichen Dienst. Ein Kommentar von von Gabi Schmidt

Für Frauenrechtlerinnen und bekennende Demokratinnen ist jede Form der islamischen Verschleierung von Mädchen und Frauen Teil einer misogynen, politreligiösen Bewegung und daher weder mit den universellen Menschenrechten noch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar. Das Kopftuch ist keinesfalls Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und Emanzipation und daher kein „Freiheitsrecht“. Zur Freiheit das Kopftuch anzulegen gehört immer auch die Freiheit, ohne Furcht darauf verzichten zu können, um irgendwann einfach wieder nach diesem Utensil zu greifen. Wäre das Tragen des ’Schamtuchs’ (Feridun Zaimoğlu) wirklich eine individuelle Entscheidung, hätten wir allerdings keinen Kopftuchstreit und müssten nicht über angebliche berufliche “Diskriminierung im Namen der Neutralität“ (Human Rights Watch) diskutieren.

Das Verteidigen des islamischen Verschleierungsgebots mit Zähnen und Klauen sollte uns misstrauisch werden lassen gegenüber der üblichen islamischen Argumentation und politisch korrektem Appeasement. Auch wenn entgrenzt tolerante Politiker, demokratieresistente Vertreter islamischer Organisationen, äquidistante Wissenschaftler und kulturrelativistische Gutmenschen nicht müde werden zu verbreiten, im Islam gäbe es keinen Zwang im Glauben, widerlegen Augenzeugen, Statistiken über häusliche Gewalt, Polizeiberichte, muslimische Pflichtlektüren (DITIB[1], al‑Qaradawi[2]) und sogar eine Fatwa[3] diese Behauptung. Selbst moderat gebundene, mit der übrigen Kleidung geschmackvoll abgestimmte Tücher sind kein selbst gewähltes Modeaccessoire oder äußeres Zeichen selbstbewusster muslimischer Frauenpower.

Kinderhidschab und Frauenkopftuch sind das von weitem erkennbare Label eines fundamentalistisch interpretierten Islam. Eine verschleierte Passantin im Straßenbild wird eben nicht als Düsseldorferin, Kölnerin, Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim wahrgenommen, sie ist in erster Linie praktizierende Muslimin. Die Religionszugehörigkeit eines Menschen ist in freiheitlich demokratischen, säkularen Gesellschaften keinesfalls wichtigstes Persönlichkeitsmerkmal, in unseren Personalausweisen wird die Augenfarbe vermerkt, nicht die Religion.

Die Verhüllung greift die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männer an und diskriminiert wegen des Geschlechts, der Andersgläubigkeit oder der freiheitlicheren Auffassung des Islams. Mit der Verschleierung untrennbar verbunden ist die Abgrenzung zur nichtmuslimischen Außenwelt, die Meidung und Ausgrenzung nicht praktizierender Muslime, die Verachtung Andersgläubiger und Atheisten sowie der Hass gegen Abtrünnige. Aus dieser Haltung erwächst eine Entfremdung oder gar Ablehnung der demokratischen „Gegenwelt“, ihrer Werte und Normen und ihrer Bewohner. Das Kopftuch fordert die Unterwerfung unter die Orthopraxie und islamische Dogmatik, verbietet jede Kritik und befiehlt bedingungslosen Gehorsam. Ein heiliger Ekel gegen alles Nichtislamische muss zur zweiten Natur jeder Kopftuchträgerin werden, da sie als Rechtgeleitete eine Vorbildfunktion in Familie und sozialem Umfeld erfüllt. Respekt, soziale Anerkennung und hoher Status in der Community sowie bessere Chancen auf einen für Muslimas ohnehin schwer zu erreichenden Platz im Paradies sind der begehrte Lohn[4].

Die schariakonforme Bedeckung zwingt die verhüllten Mädchen und Frauen, sich und Glaubensschwestern wie auch alle anderen Mitbürgerinnen als Mängelwesen[5] (ausführlich: Ghadban zitiert Buchârî: „den Frauen fehle es an Vernunft und Religion …“[6]) zu akzeptieren, die sich der Herrschaft des Mannes zu unterwerfen haben. Die Verschleierung, für alle äußerlich erkennbares Symbol gottesfürchtigen Verhaltens, stempelt jede Frau als nicht gläubig genug oder gar ungläubig ab, stigmatisiert sie als unrein, genusssüchtig und leichtlebig. Der soziale Druck auf unverschleierte Säkularistinnen sich islamkonform zu bedecken wächst mit jedem hidschab. Das Kopftuch diskriminiert und beleidigt pauschal die weibliche Weltbevölkerung als teuflisch, unmoralisch und gefährlich verführerisch. Der hidschab unterstellt allen Frauen prinzipiell die Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis in der Familie und in der umma (islamische Weltgemeinschaft) zu sein. Ausnahmen kann es nach Koran und Sunna nicht geben. Jeder rechtschaffene Muslim müsse den Kontakt mit Frauen meiden. Vor allem mit Frauen, die ihr Haar offen tragen, habe er aus dem Weg zu gehen, da er nicht in der Lage sei, dem erotischen Zauber und den dämonischen Tricks ihrer Verführungskunst zu entgehen. Ein solch vormodernes, misogynes Frauenbild entwürdigt und diskreditiert emanzipierte Männer und Frauen, verhindert chancengleiche Partizipation und kollegiale Zusammenarbeit.

Die Verschleierung des weiblichen Haupthaares ist Indiz für die Sexualisierung der Frau und reduziert sie auf ihre dämonische Erotik. Der hidschab symbolisiert die islamische Verteufelung des Weiblichen. Frau ist awrah[7] und muss sich in der Öffentlichkeit in sackartige Gewänder kleiden, ihre Haare verstecken und unnötige Begegnungen mit Männern meiden. Jeder noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei der Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist ihr verboten. Aus konservativ islamischer Sicht sind alle Frauen, die sich mit offenen Haaren in der Öffentlichkeit bewegen sexuelles Freiwild, das als Objekt der Triebabfuhr von Männern benutzt werden darf[8]. Ein derartiges Menschenbild wirft uns hinter alle Standards, die wir in den letzten hundert Jahren frauenpolitisch erreicht haben, weit zurück.

Das „Schamtuch“ ist eine mnemotechnische Stütze, die seine Trägerin ständig daran erinnert, sich islamkonform zu verhalten. Es ist das Zeichen des göttlichen Schariavorbehalts. Alle anderen rechtsverbindlichen Regelwerke, Vorschriften, Gesetzestexte, das Grundgesetz und die universellen Menschenrechte sind von Menschenhand geschaffen und daher der islamischen Pflichtenlehre als minderwertig unterzuordnen. Mit dem Anlegen des Schleiers ist eine Muslima als ein Mensch erkennbar, der die islamische Dogmatik und Orthopraxie akzeptiert und sich ihr unterwirft. Konsequenterweise sind Koran, Scharia und Sunna Leitlinien und maßgebliche Orientierungshilfen, nach denen die sichtbar Rechtgläubige ihren Alltag ausrichten muss, universelle Menschenrechte, Grundrechte und demokratische Prinzipien sind für sie damit nachrangig. Für jeden Moslem als strenggläubige Glaubensschwester auszumachen, wird jeder Regelverstoß vom muslimisch wie nicht muslimisch sozialisierten Umfeld registriert. Die Erwartungshaltung der Mehrheitsgesellschaft, der soziale Druck der Community, die Angst vor Indiskretion und Strafe reglementieren den beruflichen und privaten Alltag extrem. Lustvolles Genießen, wie ihre unverschleierten Altersgenossinnen es dürfen, ist schon kleinen Mädchen mit hidschab nicht mehr möglich.

Den Passanten auf der Straße signalisiert das Tuch auf dem Kopf, dass die Trägerin einen Besitzer (Vater oder Ehemann) hat. Der Vater kann sie als ihr wali[9] islamrechtlich einwandfrei zwangsverheiraten, der Ehemann darf sie als kostenlose Dienstmagd, Erzieherin seiner (Sorgerecht hat der Vater allein) Allah wohlgefälligen Kinder und als „zoontjesfabriek“ (Ayaan Hirsi Ali) missbrauchen. Da sie nicht nur seine Ehefrau ist, sondern sein Besitz, hat sie ihm jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen. Er darf sie bei Ungehorsam schlagen (Koran 4:34[10]), sie im Ehebett meiden und ohne besonderen Grund verstoßen (at‑talaq), wie er auch bis zu vier Frauen ehelichen darf. Nach islamischer Glaubenspraxis kann sich eine Muslima nicht gegen eine solche Entrechtung, Versklavung und Bevormundung wehren. Sie darf sich nur scheiden lassen, wenn ihr Mann impotent oder zeugungsunfähig ist.

Das Kopftuch fungiert als Erkennungszeichen und Argumentationsverstärker oder besser Moralkeule weltweiter Islamisierung und Fundamentalisierung. Der Druck auf die Mütter durch Sippe, soziales Umfeld und islamische Würdenträger, die schariakonforme Bedeckung notfalls mit Gewalt durchzusetzen, ist ungeheuer groß. Mit jedem weiterem hidschab im Straßenzug potenziert sich die Deutunghoheit der Kopftuchlobby über islamische Rechtgläubigkeit. Das Kopftuch wird zur Visitenkarte islamischer Gegengesellschaft, es ist gewissermaßen das Kopftuch selbst, was den Nichtmuslimen oder auch Muslimen erklärt, was wahrer Islam ist. Die Trägerin des hidschab kann sich als Avantgardistin fühlen und wird, leidet sie wunschgemäß unter der säkularen Gesetzgebung wie dem Lehrerinnenkopftuchverbot, unter Fundamentalisten nahezu als Märtyrerin gehandelt (literarisch bei Orhan Pamuk: Schnee[11]). Vereinzelt ist der Kopftuchdschihad bereits subventioniert worden, so finanziert die vom Verfassungsschutz beobachtete Milli Görüş Stipendien für türkischstämmige Studentinnen in Europa (natürlich nicht in Frankreich, wo, wie in der Türkei, Studentinnen in allen Universitäten kein Kopftuch tragen dürfen) mit monatlich 300 bis 400 €[12], [13].

Auch ohne Worte zwingt dieses Kleidungssymbol mehr und mehr muslimische Eltern dazu, ihre Töchter an das „Schamtuch“ zu gewöhnen, um sie vor Verachtung, Ausgrenzung und der imaginierte Hölle zu schützen sowie um selbst Allahs Strafgericht und der sozialen Exklusion zu entgehen. Das Kopftuch ist Werkzeug geheiligten Diskriminierens, wir sollten von Kopftuchmobbing sprechen. Multikulturalisten, die den Schleier als individuellen Weg der Selbstfindung und Emanzipation muslimischer Frauen missdeuten, fallen auf die politreligiöse Propaganda islamistischer Agitatoren herein und erschweren muslimisch sozialisierten, jedoch säkular denkenden Familien die Argumentation und die Entscheidung gegen das islamische Bedeckungsgebot. Es gilt zu erkennen, dass falsch verstandene, entgrenzte Toleranz, Dialogbereitschaft um jeden Preis und kultursensibles Gutmenschentum einer freiheitlichen, eben nicht theokratischen Demokratie schadet, während Appeasement den Einfluss integrationsresistenter, islamistischer Organisationen stärkt. Derartige politische Korrektheit hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Anzahl der verschleierten Frauen und Mädchen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen hat. Viele Grundschülerinnen verlassen bereits das Haus nicht mehr ohne Kopftuch, selbst in Kindergärten sieht man neuerdings Drei- und Vierjährige mit hidschab. Das Kopftuchgebot diskreditiert somit bereits diese kleinen Mädchen als Verführerinnen, wertet sie ab zum bloßen Sexualobjekt.

Nicht nur der Europaabgeordneten Renate Sommer und der Frauenrechtlerin Mina Ahadi gilt der Kinderhidschab als Kindesmisshandlung und Kinderrechtsverletzung. Die mit der Verschleierung untrennbar verbundene Gender‑Apartheid sowie die mit der „Bedeckung“ grundsätzlich einher gehenden, vormodernen Denk-, Verhaltens- und Erziehungsmuster verstoßen gegen das Recht junger Menschen auf eine gleichgestellte und gewaltfreie Erziehung. Fundamentalistische Weltbilder, anerzogene Leidensfähigkeit und Schicksalsergebenheit sowie durch schwarze Pädagogik eingeprügelter, absoluter Gehorsam und blanke Angst, in konservativen, die islamkonforme Bedeckung bejahenden muslimischen Familien keine Seltenheit[14], gefährden das Kindeswohl. Sie behindern eine altersgerechte, weitgehend eigenverantwortliche und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung. Chancengleiche Partizipation an der (Er‑)Lebenswelt Gleichaltriger unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Religionszugehörigkeit oder sonstiger Weltanschauung ist strenggläubig sozialisierten Musliminnen bereits in jungen Jahren nicht möglich.

Mädchen wird so eine unbeschwerte Kindheit vorenthalten. Sie werden dazu missbraucht, für ein patriarchalisches Weltbild Reklame zu laufen, deren Auswirkung und Bedeutung sie noch nicht begreifen und erfassen können. Spielkameradinnen dürfen sie sich nicht selber aussuchen, diese stammen meist aus der eigenen Familie. Das Grundrecht auf freie Glaubensausübung und religiöse Erziehung deckt körperliche Misshandlung, seelische Grausamkeit oder Einschüchterung keinesfalls ab, die physische wie psychische Gesundheit, die gelingende altersgemäße Entwicklung und chancengleiche Förderung von Mädchen und Jungen zu selbstbewussten, eigenständig handelnden, kritisch denkenden Persönlichkeiten darf durch das elterliche Verständnis von Sittlichkeit, Tugend und religiöser Pflicht nicht gefährdet werden.

Kleidung hat eben nicht nur die praktische Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für die berufliche Funktion, den sozialen Status, das soziale Umfeld und gibt Einblick in Werte, Haltungen und Weltanschauung unseres Gegenübers. Während die Uniform eines Polizisten Rechtsstaatlichkeit und Schutz signalisiert, steht das Kopftuch für Gender‑Apartheid, Segregation und ein frauen- wie männerfeindliches Menschenbild, das mit dem Grundgesetz und den universellen Menschenrechten nicht kompatibel ist.

Wer an staatlichen Schulen junge Menschen zu demokratischen Persönlichkeiten erziehen und bilden will, darf unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler auch durch seine Kleidung keinen Zweifel an seinem Bekenntnis zur Verfassung aufkommen lassen. Eltern, die ihre Töchter und Söhne an staatlichen Schulen angemeldet haben, weil sie Wert darauf legen, dass die jungen Menschen auch außerhalb der Familie in der Tradition von Humanismus und Aufklärung erzogen, unterrichtet und zu demokratischen Persönlichkeiten gebildet werden, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass ihre Kinder während des Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Propaganda oder politischen Beeinflussung ausgesetzt sind. Ähnliches gilt in der Rechtspflege, auch dort gilt es zu verhindern, dass mit religiösen Sinnzeichen Loyalitätszwang oder Beeinflussung ausgeübt werden.

Den gebetsmühlenartig wiederholten Behauptungen islamistischer Multiplikatoren, kultursensibler Gutmenschen und islamwissenschaftlicher Mietmäuler[15], die Kopftuchverbote einiger Bundesländer würden gegen die Religionsfreiheit verstoßen, widersprechen wir Frauenrechtler und Demokraten aufs Schärfste. Wir sind nicht mehr bereit, die larmoyante Selbststigmatisierung als (angebliches) Opfer von (beruflicher) Diskriminierung sowie die provokant legalistische Einforderung von „Menschenrechten à la carte“ (Arzu Toker) hinzunehmen. Ein Verschleierungsverbot diskriminiert keinesfalls „moderne, selbstbewusst-emanzipierte Muslimas im Namen der Neutralität“, wie eine Studie von Human Rights Watch festgestellt haben will[16]. Musliminnen mit Hidschab werden weder gezwungen, sich zwischen Beruf und Religion zu entscheiden noch in traditionelle Aufgabenbereiche zurückgedrängt (Kinder, Küche, Religion / Kirche und Krankheiten). Sie werden durch ein staatliches Kopftuchverbot auch nicht einer vormodernen Rollenzuteilung unterworfen und zu einem Dasein als „Mutter und Nur‑Hausfrau“ verdammt. Die Verpflichtung, das Verfassungsprinzip der Trennung von Staat und Religion sowie der im Grundgesetz garantierten negativen Religionsfreiheit zu respektieren ist nicht verhandelbar.

Wir fordern daher ein bundesweites Verbot des Kinderkopftuchs in der Öffentlichkeit für Mädchen bis vierzehn Jahren. Darüber hinaus setzen wir uns für das Verschleierungsverbot im öffentlichen Dienst ein. Die Beschäftigten in Institutionen der Verwaltung, der Justiz sowie des Erziehungs- und Bildungswesens sind Repräsentanten und Funktionsträger des säkularen, freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. Sie haben den Anspruch auf und die Verpflichtung zur neutralen Kleidung während ihrer Dienstzeit, ohne die eine wertschätzende und bürgernahe kollegiale Zusammenarbeit kaum möglich ist.

In Gerichtsgebäuden, Schulen und Kindergärten halten wir das grundsätzliche Kopftuchverbot für unverzichtbar. Im Gerichtssaal muss zum Schutz der Zeugen und Angeklagten garantiert sein, dass selbst jede unterschwellige Beeinflussung von Plädoyer, Zeugenaussage und Urteil durch politreligiöse Symbole ausgeschlossen ist. Nur gänzlich kopftuchfreie Kindergärten garantieren, dass Mädchen und Jungen unabhängig von Religion, kultureller Herkunft und sonstiger Weltanschauung einen Freiraum nutzen und genießen können, in dem sie vor orthodoxer islamischer Indoktrination verschont sind.

Gabi Schmidt


Schlagwörter: , , , , , , , , , , , ,

2 Antworten to “Kopftuch – Instrument der Islamisierung”

  1. Ummhussain Says:

    Selten so einen geistigen Dünnpfiff gelesen. Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen. Abgesehen davon, dass die Autorin keine Ahnung hat, ist dieser Artikel auch noch kontraproduktiv, denn sie wird höchstens erreichen, dass noch mehr Mädchen zum Kopftuch greifen, die bisher gezögert haben. Dann mal weiter so!

  2. Jacques Auvergne Says:

    „Respektlos gegenüber dem Christentum“: Wuppertaler Hauptschule verbietet Schülerin Kopftuch

    The Huffington Post | von: Jan David Sutthoff
    10.11.2015 15

    http://www.huffingtonpost.de/2015/11/10/respektlos-gegenuber-dem-christentum-wuppertaler-hauptschule-verbietet-schulerin-kopftuch_n_8521228.html

    Streit in WuppertalBekenntnisschulen dürfen Kopftuch nicht verbieten

    WUPPERTAL Der Streit über ein Kopftuch-Verbot an einer katholischen Hauptschule in Wuppertal ist ausgeräumt. Das teilte die als Schulaufsicht zustän

    […] Die Leiterin der katholischen Sankt Laurentius Hauptschule in Wuppertal, Hildegard Spölmink, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die 15-jährige Schülerin sei keineswegs vom Schulbesuch suspendiert worden, sondern nehme am Unterricht teil.

    http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_berichte/Streit-in-Wuppertal-Bekenntnisschulen-duerfen-Kopftuch-nicht-verbieten;art29854,2868102

    Schule verbietet Kopftuch
    10.11.2015

    [Die 15-jährige Rojda Keser vor der Laurentius-Schule in Wuppertal. Die katholische Hauptschule hat drei Jugendliche am Montag der Schule verwiesen.]

    Von Dominique Schroller
    Die St. Laurentius Hauptschule in Wuppertal hat eine junge Muslima vom Unterricht suspendiert.

    Wuppertal. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist das Kopftuchverbot für Lehrer. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dennoch verbietet eine Wuppertaler Hauptschule einer jungen Muslima ihre Kopfbedeckung. In einem Schreiben fordert die Schulleiterin die Eltern des Mädchens auf, die 15-Jährige an einer anderen Schule anzumelden.

    „Aus Respekt vor unserem Glauben gilt für unsere Schüler auf unserem Gelände ein Kopftuchverbot“, heißt es in dem Brief. Die Familie ist entsetzt. „Es ist unfassbar. Wir leben seit 24 Jahren hier, sind gut integriert und haben so etwas noch nie erlebt“, betont der Bruder Mustafa Keser. Er hat seine Schwester Rojda am Montag zur Schule begleitet. „Doch die Lehrerin hat ihr nicht erlaubt, am Unterricht teilzunehmen.“

    „Die Schulleiterin hat mich angeschrien, mein Verhalten sei respektlos dem Christentum gegenüber.“
    Roja Keser

    Rojda Keser versteht seit drei Tagen ihre Welt nicht mehr. Seit die 15-Jährige sich dazu entschieden hat, ein Kopftuch zu tragen, ist alles anders. „Die Schulleiterin hat mich angeschrien, mein Verhalten sei respektlos dem Christentum gegenüber.“ Die Schülerin versteht den Vorwurf nicht. „Die Nonnen gehen doch auch mit einem Schleier in die Kirche.“ […]

    http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/schule-verbietet-kopftuch-1.2056346

    Verwirrung um Kopftuchverbot an Wuppertaler Schule
    WDR

    Zentralrat der Muslime: „Konnten das nicht glauben“

    Auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland zeigte sich überrascht: „Wir konnten und wollten das eigentlich nicht glauben, dass allein ein Kopftuch zu so etwas geführt hat“, sagte der Landesvorsitzende Samir Bouaissa, der selbst in Wuppertal lebt. Der Zentralrat begrüße es deshalb sehr, dass die Schule „diesen offenkundig falschen Weg“ verlassen und die Entscheidung zurückgenommen habe. Insbesondere die Haltung der katholischen Kirche habe diesen Sinneswandel herbeigeführt. Die Schule selbst äußerte sich bislang nicht.

    Schulministerium: Kopftücher auch an Bekenntnisschulen

    Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Schulministeriums in Düsseldorf stellte klar: „Schülerinnen dürfen Kopftuch tragen – auch in Bekenntnisschulen.“ Dies leite sich vom Recht auf freie Religionsausübung ab. Anders sei es bei einem gesichtsverhüllenden Schleier, der nicht zulässig sei, weil er die offene Kommunikation im Unterricht verhindere.

    http://www1.wdr.de/themen/aktuell/kopftuchverbot-auch-nicht-an-bekenntnisschulen-100.html

    Auch christliche Schulen müssen Kopftuch erlauben
    DIE WELT

    http://www.welt.de/regionales/nrw/article148665278/Auch-christliche-Schulen-muessen-Kopftuch-erlauben.html

Hinterlasse einen Kommentar