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Burka-Verbot auch in Deutschland

Mai 2, 2010

النقاب

an-niqāb

Gesichtsschleier

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

DEUTSCHER BUNDESTAG

Sekretariat des Petitionsausschusses

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Online-Petition an den Deutschen Bundestag vom 30.04.2010

Verbot der Burka und des Niqab

Die Burka in ihrer afghanischen wie in ihrer pakistanischen Variante (1) ist ein Ganzkörperschleier, der wie kein anderes islamisches Kleidungsstück die Unterdrückung muslimischer Frauen symbolisiert. Sie ist das Kennzeichen für misogyne, patriarchalische, polygame Gesellschaften, deren Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen. (2) Diese Gewänder haben als Sehfenster nur einen schmalen Augenschlitz oder ein Stoffgitter. Das Blickfeld der Trägerinnen wird extrem eingeschränkt. Die Muslima soll daran gehindert werden, sich ein vollständiges Bild von ihrer Umwelt zu machen oder sich gar nach fremden Männern umzusehen. Auch der Niqab (Gesichtsschleier (3)), der vom Nasenrücken ab das untere Gesicht verdeckt, brandmarkt die Frau als Verführerin und reduziert sie auf ihre biologisch-sexuelle Funktion. Für die anderen Passanten auf der Straße ist eine so verhüllte Frau kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Mich erinnern diese Totalverschleierten an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belfegor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde.

Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist das sichtbare Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen (4) Milieus bestimmt der Vater oder Ehemann, ob und wann die Tochter oder Ehefrau das Haus verlassen darf. (5) Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Das frühmittelalterliche Frauengewand wie auch die Stoff sparende Variante des Niqab, der fast immer zu einem bodenlangen sackartigen, unförmigen Gewand getragen wird, verbirgt die Körpersilhouette und entmenschlicht die Trägerin, sie verliert ihre einzigartige Persönlichkeit, wird zur Dutzendware. Beide islamischen Kleidungsstücke verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und das demokratische Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau. Die Vollverschleierung ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend, da das eingeschränkte Sehfeld und die weiten, langen Stoffbahnen ein sicheres Gehen erschweren, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Sie lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut und schädigt die Gesundheit durch den Lichtmangel unserer Breitengrade. Die Milch stillender Niqabis weist in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet (6), bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose. (7) Diese extrem fundamentalistische, misgyne Frauenbekleidung verursacht unkalkulierbare Sicherheitsrisiken, da man nicht weiß, wer sich tatsächlich unter diesem total verhüllenden Stoff verbirgt.

Die Petenten begrüßen die französische und belgische Gesetzesinitiative und setzen sich für ein Verbot der Burka und des Niqab in der Öffentlichkeit ein. Sie begründen ihre Einstellung folgendermaßen:

Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion

Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne soziale Interaktion wären Männer wie Frauen nicht überlebensfähig, beide Geschlechter würden allmählich seelisch und geistig verkümmern, viele würden lebensgefährlich erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow (* 1908), nämlich Sicherheit, das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, das Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie das Bemühen um Selbstverwirklichung sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage Hunger, Durst, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität. Menschen werden sich daher bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diese Beziehungen zu erhalten.

Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu bekommen, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Impressionen (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt (Albert Mehrabian). (8) Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Verbindung, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken. Unser Gesicht, wie auch das unserer Gesprächspartner, ist wie ein aufgeschlagenes Buch, in dem über persönliche Befindlichkeiten gelesen werden kann. Aus den so gewonnenen Eindrücken lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, was die Person denkt und fühlt. Da nonverbales Verhalten zumindest bezüglich der Grundemotionen (Robert Plutchik, * 1927) zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln. Schon Babys beherrschen diese ‘Sprache’ bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen ‘Augen’ und ‘gefletschten Zähnen’ werden sie Angst bekommen und anfangen zu weinen.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wieder zu erkennen. Passanten, die Niqabis begegnen, müssen sich fühlen wie Prosopagnosie-Patienten, wie zum Wiedererkennen von Gesichtern Unfähige. Ganzkörperverschleierte Frauen sind gesichtslos, sie haben kein Profil, keine Einzigartigkeit, sie können kein Profil zeigen und daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft ‘schönen’, ‘verschleiern’ oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Diese Form der Selbstinszenierung ohne Worte ist in der Regel authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen. (9)

Das Prinzip Hidschab (10)

Mit der islamischen Gesichtsbedeckung bekleidete Frauen werden systematisch daran gehindert, spontan Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen. Die Gesichtsmimik, wie erwähnt ein wichtiges zwischenmenschliches Kommunikationsmittel, ist nicht mehr sichtbar. Sie sind daher wie gesichtslos, sie haben keine Persönlichkeit, keine Einzigartigkeit, sie sind ‘Dutzendware’. Diese Mädchen und Frauen können kein Profil zeigen, daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen. Sie haben ihr Gesicht verloren, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für ‘seine Würde verlieren’. Die Frauen können auch kein ‘Gesicht zeigen gegen Rechts’, für ein weltoffenes Europa. Das extrem eingeschränkte Gesichtsfeld dieses religiös begründeten Frauengewandes bewirkt zudem eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartner von voll verschleierten Frauen werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation.

Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu ‘lesen’, um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Bedarfsfall blitzschnell einer Schädigung durch einen wütenden Angreifer auszuweichen, der uns durch seine Mimik zeigt, dass wir uns schützen sollten. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers ist zu entnehmen, dass er unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen der Kunde noch braucht, was unklar ist. Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten nach dem Weg fragen, weil sie sich in einer Stadt nicht auskennen oder sie wegen einer anderen wichtigen Information Hilfe brauchen. Benötigt man die Unterstützung von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an den Mitmenschen signalisiert. Die Totalverschleierung versteckt jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichert das Gegenüber und vermittelt den Eindruck, die Trägerin habe etwas zu ‘verschleiern’. So jemanden bittet man nicht um Hilfe. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Einer komplett verschleierten Auskunftssuchenden wird man erschreckt ausweichen.

Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen des Hidschab nicht genug: Das vormoderne Gewand raubt der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die, ähnlich wie bei der Burka, hinter einem diesmal durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Punkt, Punkt, Komma Strich, fertig ist das Angesicht, so lernen es schon Kleinkinder. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6-8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte ‘soziale Lächeln’ als Kommunikationsbrücke zu Menschen in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.

Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen, noch die Worte von den Lippen ablesen können und daher nicht zu entschlüsseln vermögen, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die extrem verschleierte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die verdeutlichen sollte, wie absurd und diskriminierend der Gesichtsschleier Verständigung und Interaktion verhindert. Menschen brauchen den Gedanken- und Informationsaustausch im Gespräch innerhalb und außerhalb ihrer (Ursprungs)Familie, um nicht seelisch und geistig zu verarmen.

Der ‘sittsame’ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar ein Gespräch mit ihnen zu führen. Burka und Niqab erschweren den Kontakt, auch untereinander, weil Niqabis, die ihren Glaubensschwestern auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme wiedererkennen können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen würden, könnten in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen, wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Hoffentlich ist niemand erkältet und heiser bzw. hoffentlich hört wegen dieser Infektion das Gegenüber, dessen Ohren möglicherweise durch ein Kopftuch verdeckt sind, nicht schlecht. Würdevolle Frauen und respektvollen Umgang stellen die Petenten sich anders vor.

Frauen- und Menschenrechtler sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Ablehnung ihrer Werte, ihrer Lebensweise, manche fühlen sich beleidigt, provoziert oder angegriffen. Analog zur Aura-Fitna-Ideologie (11), die durch den Ganzköperschleier symbolisiert und umgesetzt wird, entmenschlicht der Ganzkörperschleier die Muslima zur wandelnden Vagina, zur Söhnchenfabrik (zoontjesfabriek, Ayaan Hirsi Ali) auf Ausgang, alle unverschleierten Frauen werden zum nuttigen Sexualobjekt und Freiwild, Männer zu triebgesteuerten Tieren erklärt.

Zu einem für alle Seiten interessanten und bereichernden Gespräch ist es notwendig, einander ins Gesicht sehen zu können. Wertschätzende, gleichberechtigte Kommunikation ist wie bereits erwähnt wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, die nur dann von allen Gesprächspartnern empathisch gespiegelt und beantwortet werden kann, wenn man sich ansieht. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, auch bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unserer Gesprächspartner an, um sie nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.

Ein Hidschab verhüllt den Körper und das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz oder das engmaschige Sichtgitter blickdicht und behindert jede Kommunikation, Interaktion und Teilhabe auf Augenhöhe. Integration in die Gesellschaft und chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit können so nicht gelingen. “Gesichter” unterscheiden sich nur noch durch die Form, Farbe und Länge des Schamtuchs, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.

Hidschabis wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und signalisieren schon von weitem: “Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt”. Das gilt bewusst oder unbewusst auch für Hidschabträgerinnen untereinander. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte kopftuchtragende oder unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Die Männer mögen ihnen vorgaukeln, das traditionelle Gewand grenze Rechtgläubige vom anderen Geschlecht und von Ungläubigen ab, sei zur Bewahrung des Seelenheils notwendig und ebne auch den prinzipiell moralisch vulnerablen Frauen (Fitra-Aura-Konzept (12)) den gerade für das weibliche Geschlecht beschwerlichen und steilen Weg ins Paradies.

Tatsächlich schottet die Vollverschleierung jedoch von der Außenwelt ab, sie behandelt Hidschabträgerinnen wie Gefangene auf Ausgang. Selbst beim ‘Freigang’ sind diese Muslimas in einem Gefängnis aus Stoff eingesperrt. Zwar ließe sich der Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit als ‘Würdigung des Frauseins’ deuten, doch ist Ansehen (Würde, Respekt, Geltung) ohne an sehen überhaupt möglich? Jeweils mit Tschador und Niqab oder Burka verhüllt, können Musliminnen allenfalls die Augen der anderen Schwestern sehen, während Kopftuch tragende oder unverschleierte Frauen sich ansehend wieder erkennen und auch ihre Umgebung ganzheitlich wahrnehmen können, ohne durch großflächige stoffene Abdeckungen an den Sinnesorganen Haut, Nase, Ohren und Mund eingeschränkt, künstlich behindert zu sein.

Während das weitgehend verdeckte Gesichtsoval bei einer Ganzkörperverschleierung keine Gemütsregung erahnen lässt, können vollverschleierte Frauen in den Gesichtern der unverschleierten oder Kopftuch tragenden Gesprächsteilnehmerinnen lesen wie in einem offenen Buch. Bei vielen Menschen, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht dabei ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen ausgeliefert Seins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar. Auch während der Beratung, beispielsweise beim Rechtsanwalt, beim Anamnesegespräch in der Arztsprechstunde oder Klientengesprächen in der kommunalen Verwaltung ist die misogyne Bekleidung äußerst störend. Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister äußerte sich in einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, zum Hidschab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden bei einem Beratungsgespräch nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Ratschläge allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag. (13), (14)

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

(1) Burka

http://de.wikipedia.org/wiki/Burka

(2) Adriana Stuijt: »Women could endanger their health by wearing burqas«

http://www.digitaljournal.com/article/272307

(3) Niqāb (Gesichtsschleier)

http://egyptiangumbo.com/wp-content/uploads/2008/05/niqab.jpg

(4) Salafiyya

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

(5) Ralph Gadhban zitiert al Buchari:

„Die Frau ist eine ‚aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

(6) Daniel Pipes: »Niqabs und Burkas – die verschleierte Bedrohung«

http://debatte.welt.de/kolumnen/82/brennpunkt+nahost/152663/niqabs+und+burkas+die+verschleierte+bedrohung

(7) Burka als Gesundheitsrisiko: Vitamin-D-Mangel

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

Yasmin Alibhai-Brown: »Nothing to Hide«

http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,901061016-1543877,00.html

(8) Mehrabian: „Körpersprache und Stimmqualität dominieren“

http://www.soft-skills.com/sozialkompetenz/nonverbalesensibilitaet/mehrabian/55387regel.php

(9) Aus: FOCUS Nr. 50 (1998), »Die Wahrheit steht oft im Gesicht geschrieben. Die Körpersprache der Lügner«

http://www.focus.de/gesundheit/news/medizin-die-wahrheit-steht-oft-im-gesicht-geschrieben-und150-die-koerpersprache-der-luegner_aid_172426.html

(10) Hidschāb

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

(11) Das Kopftuch in Koran und Sunna (Ralph Ghadban)

http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

(12) Das Frauenbild in der Sunna. Ralph Ghadban: „In der islamischen Glaubenslehre ist der ganze Frauenkörper Geschlechtsorgan, Tabubereich. Frauenhaar ist Schamhaar, verführerischer Fallstrick des Teufels. Diese genderspaltende, frauenfeindliche Konzeption unterteilt außerdem die Menschheit in Kollektive verschiedener (Minder)Wertigkeit. Nach islamischer Auffassung ist diese Doktrin keinesfalls Kulturgut oder zivilisatorische Errungenschaft, sondern als gottgeschaffene, ureigene Veranlagung unabänderliche Natur der gesamten weiblichen Bevölkerung.“

(13) Jack Straw: »’I felt uneasy talking to someone I couldn’t see’«

http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk

(14) James Sturcke and agencies: »Straw: I’d rather no one wore veils«

http://www.guardian.co.uk/politics/2006/oct/06/immigrationpolicy.religion

***Blog-Update Juli 2010: Ablehnung Bundestag Petitionsausschuss Annegret Gründler 11.05.2010, Entgegnung Gabi Schmidt 28.06.2010, Antwort des Petitionsausschusses (auf die durch Gründler angekündigte, angeblich sachgleiche Petition eines weiteren, uns gegenüber anonymisierten Petenten) durch BMI MinR Dr. Michael Frehse, ohne Datum***

DEUTSCHER BUNDESTAG

Petitionsausschuss

11011 Berlin, 11.05.2010

Platz der Republik 1

Pet 1-17-06-1000-008559

(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Frau

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Betr.: Bundesverfassung

Bezug: Ihr Schreiben vom 30.04.2010

Anlg.: – 1 –

Sehr geehrte Frau Schmidt,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe wird abgesehen.

Zu Ihrem Anliegen, das Tragen der Burka zu verbieten, möchte ich Ihnen die Stellungnahme zu einer sachgleichen Petition übersenden. Aus Datenschutzgründen sind Hinweise auf persönliche Daten entfernt worden.

Die Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit gelten in Deutschland uneingeschränkt (Artikel 3 Abs. 3 und Artikel 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes – GG).

Das Tragen einer Burka ist aus staatlicher Sicht grundsätzlich als Religionsausübung im Sinne des Artikels 14 GG zu respektieren.

Einwendungen gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von sechs Wochen mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(Annegret Gründler)

Gabi Schmidt

Mönchengladbach

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

28.06.2010

Pet 1-17-06-1000-008559 vom 30.04.2010, Verbot des Niqab und der Burka, Stellungnahme des Petitionsausschusses, Entgegnung darauf

Zu den wichtigsten Aufgaben eines freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaats gehört es, Menschenwürde (Art. 1 GG), freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), Gleichberechtigung und Gleichstellung (Art. 3) sowie soziale Gerechtigkeit (Art. 20) in seinem Hoheitsgebiet zu garantieren. Allen dort lebenden Menschen soll ein weitgehend selbstbestimmtes, sozial abgesichertes und friedliches Leben möglich sein (1). Dazu tragen die aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entlehnten, in der Verfassung verankerten Grundrechte wesentlich bei, indem sie den Handlungsrahmen von Legislative, Exekutive und Judikative verbindlich festlegen, den Einzelnen vor Willkür des Staates schützen, Geschädigten eines solchen Machtmissbrauchs die Möglichkeit einräumen, Klage zu erheben sowie diese Naturrechte auch im Verhältnis der Bürger untereinander sichern (2), (3). Diese Fundamentalrechte haben globale, religions- und kulturübergreifende Gültigkeit, sind unveräußerlich und unteilbar. Um das Gemeinwohl vor ausufernder Freiheit zu schützen, unterliegen die Abwehr-, Freiheits- und Schutzrechte sinnvoller Weise dem Gesetzesvorbehalt und den grundrechtsimmanenten Schranken.

Das Grundgesetz ist ein kohärentes Gefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen, jedes Grundrecht steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau dort, wo Grundrechtsansprüche Dritter eingeschränkt werden. Wenn im konkreten Einzelfall Grundrechtsgüter kollidieren, müssen die sich widersprechenden Rechtspositionen mittels der praktischen Konkordanz (4) zu einem für beide Seiten gewinnbringenden Ausgleich gebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass ein durch das Grundgesetz garantiertes Rechtsgut nur dann eingeschränkt werden darf, wenn diese Begrenzung der entgegenstehenden, jedoch ebenfalls durch die Verfassung geschützten Rechtsnorm zugute kommt, auf keines der Verfassungsgüter total verzichtet wird und die Einheit der Verfassung unbedingt gewahrt bleibt (BVerfGE 77, 240, >253<). Es darf keine Freiheitsrechte à la carte geben (frei nach Arzu Toker (5)). Wer seine Weltanschauung streng praktizieren möchte, hat den Handlungsfreiraum dazu, solange er respektiert, dass die ebenfalls in der Verfassung verankerte negative Religionsfreiheit (6) säkularen Glaubensgeschwistern, Andersgläubigen oder Atheisten ein freizügigeres Leben erlaubt. Auch der Austritt aus und der Wechsel in eine andere Religionsgemeinschaft fallen unter die Glaubens- und Gewissensfreiheit und sind Privatsache (7). Genauso gilt, dass Frauen und Männer eben nicht nur vor Gott, sondern auch vor dem Gesetz und im Alltag gleichberechtigt und gleichgestellt sind. Für archaische Ehrbegriffe, patriarchalische Stammestraditionen und Verbrechen wie Zwangsheirat und Ehrenmord gibt es weder Toleranz noch kulturellen / religiösen Rabatt (8), (9).

Selbst die prinzipiell unverletzliche Gewissens-, Bekenntnis- und Glaubensfreiheit und die in der Regel ungestörte Religionsausübung gelten also keinesfalls grenzenlos (s. ‚Rotverbot‘, sowie: keine ‚Erlaubnis zum Cannabisanbau aus religiösen Gründen‘ (10), (11)), in der Bundesrepublik Deutschland gilt die FdGO für alle, eine Rechtsspaltung in Grundgesetz und Scharia ist inakzeptabel (12).

Die Menschenwürde ist, juristisch betrachtet, ein wandelbarer, unbestimmter Rechtsbegriff, jedoch ist jede freiheitlich demokratische Gesellschaft aufgefordert, „dem Leitziel Menschenwürde – in der Balance zwischen zwingender Staatsgewalt und kultureller Anarchie – durch ihr staatliches Recht zur Verwirklichung im Alltag zu verhelfen (13)“. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Würde des Menschen durch das Menschenbild der Aufklärung, das sich im Grundgesetz widerspiegelt, stark geprägt. Das Recht auf menschenwürdige Behandlung, auf Wert- und Achtungsanspruch steht demnach allen Menschen ungeachtet ihrer Eigenschaften, Leistungen oder ihres sozialen Stellenwertes allein auf Grund ihres Menschseins zu (AEMR 1948). Jeder soll als selbstverantwortliche Persönlichkeit mit Eigenwert anerkannt und respektiert werden. Ob Tochter oder Sohn, Frau oder Mann, jedes Individuum ist „als geistig-sittliches Wesen“ berechtigt, weitgehend frei und selbstbestimmt seinen Alltag zu gestalten „und auf die Umwelt einzuwirken (14).“ Folglich gilt: Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu.

Die Würde des Menschen kann nicht aberkannt werden, selbst geringschätzender Umgang mit der eigenen Person kann sie nicht schädigen, sie ist etwas Unverfügbares. Es ist niemandem möglich auf seinen Wert- und Achtungsanspruch zu verzichten. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, die unantastbare Menschenwürde zu achten, sie vor unberechtigten Eingriffen zu schützen. Mögliche Beschränkungen wegen berechtigter Verfassungswerte Dritter sollen daher sehr sorgfältig und genau geprüft werden, bevor ihnen gegebenenfalls stattgegeben wird. Ein Verstoß gegen Art. 1 GG liegt vor, wenn Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns werden. Selbst Strafgefangene, Mörder und Vergewaltiger sind in ihrem Menschsein zu achten. Der Einzelne soll auf behördliche Maßnahmen Einfluss nehmen dürfen und können. Desgleichen muss eine Herabwürdigung durch einen Dritten, die dem schwer Gekränkten nicht nur die Subjektqualität und damit den persönlichen Achtungsanspruch prinzipiell aberkennt, sondern durch Diskreditierung diesen Menschen als Gattungswesen schmäht, nicht hingenommen werden (Papst Johannes Paul II. wegen eines körperlichen Gebrechens mit Wackeldackel verglichen ist grobe Geschmacklosigkeit; Leichenhorror nach § 4 Absatz 1 Nr. 8 JMStV als verbotener, allgemeiner Verstoß gegen die Menschenwürde (15)).

Der Staat als Garant des Wert- und Achtungsanspruchs nach Art. 1 GG müsse den Grundrechtsträger jedoch nicht vor sich selber schützen, so der Rechtswissenschaftler und Verfassungsrechtler Dr. Werner Frotscher. Niemand könne dazu gezwungen werden, mit sich selber wertschätzend umzugehen, es ist ebenfalls unzulässig, auf eine Person Druck auszuüben, sich gegen die Herabwürdigung Dritter zu wehren. Es sei das Recht eines jeden, seine Persönlichkeit frei zu entfalten (Art. 2 Abs. 1 GG). Dazu gehöre nach allgemeiner Rechtsauffassung eben auch, sein Aussehen nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten, sich entsprechend in der Öffentlichkeit zu präsentieren und eigenständig zu bestimmen, wie die Interaktion mit Frauen und Männern im Familienkreis und im weiteren sozialen Umfeld ablaufen soll. Die Außenwelt habe vor allem bei Einwilligungsfähigen und Volljährigen deren Persönlichkeitsrechte zu akzeptieren und zu respektieren, solange die Handelnden frei entscheiden. Diesbezügliche Eingriffe des Staates in die Privatsphäre des Individuums seien übergriffig und bevormundend, verletzten die Person in ihren Entfaltungsrechten und seien daher nicht durch den in der Verfassung verankerten Schutzauftrag gedeckt.

Diese Einschätzung der Rechtslage stützt sich wesentlich auf die Freiwilligkeit einer strittigen Handlung, betrachtet daher nur einen Teilaspekt des subjektiven Rechts und greift bei einer Prüfung des Burkaverbots im öffentlichen Raum zu kurz (16). Es gibt erdrückende Beweise, dass die Verschleierung des kompletten Körpers oder des Gesichts, die grundsätzlich mit einem vormodernen, äußerst antiemanzipatorischen Verhaltenskodex einhergeht und ausschließlich von radikal-fundamentalistischen Milieus eingefordert wird, nicht so zwanglos umgesetzt wird wie von den Betroffenen gerne behauptet. Die Grundrechte andersdenkender Dritter, die als Anhänger sonstiger islamischer Glaubensrichtungen, als Säkulare oder als Ex-Muslime sich nicht der korangetreuen Orthopraxie unterwerfen wollen, treten bei der Bewertung in den Hintergrund (17). Das gilt auch für die Gruppen, die verachtet und gemieden werden müssen, weil sie sich einer anderen Religion verbunden fühlen bzw. als Atheisten mit einer betont rationalen Weltanschauung ihren Rechtsanspruch auf negative Religionsfreiheit ausleben wollen (18), (19). Nicht berücksichtigt wird, dass die FdGO Autochthone wie Allochthone nicht ausschließlich „als selbstherrliche“ Einzelpersonen sieht, sondern jeden Einzelnen als sozial verantwortliche, der gesamten Gesellschaft „vielfältig verpflichtete Persönlichkeiten begreift (20)“. Völlig unbeachtet bleibt auch die Schutzgarantie des Staates gegenüber dem objektiven Recht, also der gesamten Rechtsordnung, der er sich nach Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG nicht entziehen kann. In unserer streitbaren und wehrhaften Demokratie ist der Staat vom Staatsvolk (Art. 20 Abs. 2 Satz 1: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (21)“) beauftragt worden, im Sinne der eigenen Nachhaltigkeit (Ewigkeitsklausel (22)), der Rechtssicherheit und im Interesse aller Grundrechtsträger sowohl eine Schädigung der gesellschaftlichen Werteordnung zu verhindern als auch die in der Verfassung kodifizierten, unteilbaren, nicht verhandelbaren und universellen Menschenrechte zu verteidigen (23).

Die im Grundgesetz propagierte demokratische Persönlichkeit sieht den Menschen durchaus als mit Naturrechten ausgestattetes, selbstbestimmtes und freies Individuum. Genauso wichtig ist jedoch seine Bereitschaft zur sozialen Einbindung wie auch zur wertschätzenden, gleichberechtigt- zwischenmenschlichen Interaktion mit allen Mitgliedern der Solidargemeinschaft, die ihn als Teilhabenden willkommen heißt, ihn achtet und schützt und mit ihm kooperiert, während er die Allgemeinheit unterstützt, ohne sofort von dieser Mithilfe profitieren zu wollen. Diese Annahme wird durch die fünfstufige Bedürfnispyramide des amerikanischen Psychologen Abraham Maslow bestätigt, welche die Motivation für menschliches Verhalten beschreiben soll. Danach ist der Mensch ein soziales Wesen, das bereits bei der Befriedigung einiger Grundbedürfnisse auf andere Menschen angewiesen ist und danach strebt, sich selbst zu verwirklichen. Wenn in Europa „Die aktive Einbeziehung von Einwanderern in das gesellschaftliche und vor allem das Vereinsleben … ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu ihrer Integration (24)“ ist und auch in der Bundesrepublik die zur ‚Chefsache (25)‘ erklärte Integration die beständigen Voraussetzungen schaffen will, dass chancengleiche Teilhabe aller Bewohner zur Realität wird, muss man den Zuwanderern durchaus zumuten, unsere Sprache zu lernen, das Grundgesetz und die daraus abgeleiteten Werte als Fundament unserer gemeinsamen Gesellschaftsordnung zu akzeptieren sowie diese als Orientierungsrichtlinie und Handlungsrahmen für die Lebensgestaltung zu übernehmen.

Die staatliche Gemeinschaft stellt eine reiche, breit gefächerte Angebotspalette zur Verfügung, damit jeder sein Recht auf eine individuelle, auf seine Person eigenhändig maßgeschneiderte Biographie nutzen kann. Sie trägt dafür Sorge, dass diese Dienstleistungen von jedem Interessierten ohne großen Aufwand genutzt werden können (Jugendhilfeplanung, kostengünstige Integrationskurse). Um tatsächlich allen Einwohnern die Möglichkeit zu bieten, sich privat und beruflich zu verwirklichen, sich mit ihren individuellen Fähigkeiten und der jedem Menschen eigenen Kreativität Anerkennung zu verschaffen, die Gemeinschaft zu unterstützen und sich akzeptiert und wohl zu fühlen, investiert die Bundesregierung viele Millionen Euro jährlich. Auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) sowie den Förderprogrammen EQUAL (26) und URBAN (27) fließen in die gesamteuropäischen Bemühungen zur Integration, von der die Zielgruppe genauso profitiert wie die Politik und die allgemeine Lebensqualität in den Staaten der EU.

Teure Projekte wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen und Sprachkurse mit Kinderbetreuung verfehlen ihr Ziel, wenn sich ultraorthodoxe Muslime weiterhin im muslimisch dominierten Kiez einigeln, sich in die undurchdringlichen Wagenburgen der Parallelgemeinschaften zurückziehen und ihr ‚Freiheitsrecht‘ einfordern, sich durch die Vollverschleierung vor unislamischen Einflüssen abzuschotten und sich damit bewusst selbst zu exkludieren. Die freiwillige Bereitschaft, sich beispielsweise aus dem Programmheft der Familienbildungsstätten eine interessante, preisgünstige Veranstaltung herauszusuchen, sich dafür anzumelden und daran teilzunehmen, ist im extrem fundamentalistischen Milieu der Burka- und Niqabträgerinnen nicht anzutreffen. Gleiches gilt auch für das Engagement in koedukativen Sportvereinen, Selbsthilfeinitiativen, bei Nachbarschaftstreffen, Kreativkursen, Musikveranstaltungen und Filmvorführungen. Da aus der dogmatischen Sicht von Salafisten Allahs Gebote sowie die Empfehlungen und Verhaltensweisen des Propheten und seiner Gefährten wortgetreu im Alltag umgesetzt werden müssen, wird die berufliche Integration boykottiert sowie gemeinsame Freizeitgestaltung mit ‚Ungläubigen‘ von korrekt komplettverhüllten Muslimas gezielt sabotiert. Das überschreitet den Handlungsrahmen der vom Grundgesetz geschützten Religionsfreiheit.

Der Platz der Frau ist nach den Rollenvorstellungen des Zeitalters der Glückseligkeit (Age of Happyness (28)), das die ebenso elitären wie repressiven Wahhabiten und Salafisten nicht nur durch ihre Kleidung wieder erwecken, im Haus am Herd, ihr Lebenslauf sieht die kinderlose Single-Karrierefrau nicht vor. Niemand aus dieser Gruppe wagt es aus der Reihe zu tanzen (29). Aus unserer sozialpädagogischen und privaten Erfahrung wissen wir, dass auch den minderjährigen Töchtern und jungen erwachsenen Frauen in diesen radikal orthodoxen Familien der Zugang zu sozialen Kontakten wie Klassenfahrten, Rockkonzerten oder Geburtstagspartys als haram verwehrt bleibt, statt dessen reglementiert die Überwachung durch ältere Brüder und sonstige meist männliche Verwandte das Leben (30)). Keine Salafistin oder Wahhabitin wird sich dem Vorwurf aussetzen wollen, der eigenen Tochter den ‚geraden Weg‘ (Istiqama (31)) ins Paradies vorzuenthalten und damit nicht nur das eigene, sondern auch das Seelenheil des Mädchens zu gefährden. Deshalb wird man das Kind rechtzeitig durch das Kopftuch an das Verschleierungsgebot gewöhnen: „From an early age, daughters should be taught that hijab is an ordinance from Allah to protect their chastity. When a girl reaches puberty she is obliged to do all the obligatory duties and to avoid all haram things. One of the obligatory duties is wearing hijab“, wie man um Yusuf al-Qaradawi allen Eltern zur Frage “Can Muslim Parents Force Hijab on Daughters (32)?” Das kann bei Südländerinnen, zumal wenn sie übergewichtig sind, schon mal mit neun oder zehn Jahren sein. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, wertet sie ab zum bloßen Sexualobjekt.

Einem nicht linientreuen bzw. unislamisch freisinnigen Erziehungsstil folgen durch die Verpflichtung des muslimischen Umfelds zur Hisba (33) verlässlich Sanktionen im Diesseits. Weil den Gläubigen alles verboten ist, was zu einer Sünde verleiten könnte, und die Gefahr zu sündigen für Muslimas wesensgemäß besonders groß ist (Mangel an Religion, Moral und Verstand), bemüht man sich um strenge Orthopraxie, zumal die erniedrigenden Strafen von der dreifach abgestuften, koranisch legitimierten Sanktionierung durch den Ehemann, sein Scheidungsrecht (34), Mobbing, die Verstoßung aus dem Familienverband, die Stigmatisierung als Unreine und Sünderin, die im Höllenfeuer ewig brennen muss, und damit verbunden der Ausschluss aus der Gemeinde schwer zu ertragen sind. Das ‚System Purdah (35)‘ fördert daher die Segregation und verwehrt vor allem Mädchen und Frauen das Recht auf Selbstbestimmung und soziale Anerkennung außerhalb des Clans und dessen frühmittelalterlichen Normen.

Der aus dem Libanon stammende promovierte Philosoph, Islamwissenschaftler und Publizist Dr. Ralph Ghadban schreibt in einem Aufsatz, der auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung eingestellt ist, zum Frauenbild, das den Verschleierungsgeboten in Koran und Sunna als Motivation zu Grunde liegt, wie folgt: „Die Frau ist eine ‚aurah (36), wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt.“ Der Prophet soll gesagt haben: „Die Frau hat zehn ‚aurah. Wenn sie heiratet, schützt ihr Mann eine von ihnen und wenn sie stirbt, schützt das Grab alle zehn ‚aurah.“ Ghadban sinngemäß weiter: Die Sexualisierung der Frau wird mit dem Begriff al-Fitna, Unruhe stiften, sehr treffend umschrieben. Wenn die Frau beispielsweise, ihren Kleidungsstil irgendwann einmal nach etwas weniger rigiden religiösen Vorschriften orientiert, beispielsweise nur das Kopftuch trägt, strahlt sie nach dieser orthodoxen Lehrmeinung damit immer noch Reize aus, die in ihrer verheerenden Außenwirkung auf Männer die Widerstandskraft dieser ‚triebgesteuerten Unholde‘ so lähmen, dass diese sich nicht in der Lage sehen, sich zu beherrschen und zu kontrollieren. Maskuline Muslime seien beim Anblick einer nicht vollkommen verschleierten Schönheit von deren Liebreiz und teuflischer Verführungskunst so gebannt, dass die Abwehrkräfte des angeblich starken Geschlechts schwinden würden und sie, völlig entkräftet, in der Sünderin nicht lediglich eine, sondern gleich zehn Bedrohungen sähen.

Nach dieser Logik ist der Mann immer unschuldig, die Frau hingegen muss für seine lüsternen Blicke bestraft werden. Ihr ganzer Körper ist mit Stoff zu bedecken, damit männliche Muslime nicht die Kontrolle über sich verlieren und vergewaltigend über sie und andere nicht korrekt verschleierte Mädchen und Frauen herfallen. Hält sich eine Frau nicht an die Kleidungsregeln, ist sie selber schuld, wenn sie sexuell missbraucht wird. Scheich Taj al-Din Hamid al-Hilali, der höchste muslimische Geistliche in Australien, bezeichnete unverschleierte Frauen als nacktes Fleisch: „Wenn ihr rohes Fleisch auspackt und offen auslegt, und die Katzen kommen und fressen es – wessen Fehler ist das?“, fragte der Prediger seine Zuhörer – und antwortete sich gleich selbst: „Das unbedeckte Fleisch ist das Problem.“ Solange Frauen in ihrem Zimmer bleiben und den Schleier tragen, argumentierte al-Hilali weiter, seien sie keinen Gefahren ausgesetzt. Wer sich aber schminke und verführerisch mit den Hüften schwinge, fordere den Appetit geradezu heraus. Nach kulturell moderner, wissenschaftlicher Auffassung wird die Frau damit nicht nur sexualisiert und diabolisiert, sie wird gleich zum zweiten Mal Opfer einer patriarchalischen Weltsicht, indem nicht der Mann für sein triebhaftes, misogynes Verhalten bestraft wird, sondern sie.

Die Hidschabpflicht (37) ist somit keinesfalls Ausdruck weiblicher Selbstbestimmung und Emanzipation von der Bevormundung der gesellschaftlichen Leitkultur oder äußerlich sichtbares Kennzeichen eines individuellen Weges der religiösen Selbstverwirklichung und daher kein „Freiheitsrecht“ (38). Zur Freiheit die Burka anzulegen würde immer auch die Freiheit gehören, ohne Furcht darauf verzichten zu können. Als berufstätige Frau und Mutter genieße ich, mich so zu kleiden wie ich möchte. Witterung, Funktionalität, der Anlass, zu dem ich mich passend kleiden will, meine augenblickliche Stimmung und Seelenlage sowie gesundheitliche und Sicherheitsaspekte sind maßgebliche Entscheidungshilfen bei der Auswahl. Es ist also durchaus möglich, dass ich an einem Tag den maskulin wirkenden, klassischen Hosenanzug Marke erfolgreiche Geschäftsfrau bevorzuge, mich am nächsten Morgen, da ich dienstfrei habe, für eine romantisch gesmokte, betont weibliche Bluse mit Carmenausschnitt und für einen weit schwingenden Rock entscheide, während mir am Tag danach eine bequem sitzende Jeans mit flippig bunter Sommerbluse besonders gefällt. Bei der Arbeit trage ich zu meiner Sicherheit und wegen der Unfallprävention nie Schuhe mit hohen Absätzen, stecke meine Haare hoch, damit wütende Schüler nicht daran reißen können und achte auch bei der übrigen Kleidung darauf, dass meine Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt ist. Sollte ich nachträglich wirklich einmal feststellen, mich bei der Auswahl der Kleidung vergriffen zu haben und mich unwohl fühlen, ist das kein Problem, es wird sich eine Gelegenheit finden, sich umzuziehen. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, kann mich jedoch Nichts und Niemand zwingen, am folgenden Tag wieder in dem unpassenden oder unbequemen Outfit herumzulaufen.

Diese Freiheit hat eine gottesfürchtig bedeckte Niqabi oder Burkaträgerin nicht. Auch im Sommer bei schwülster Mittagshitze darf sie das Gewand nicht ausziehen, hat sie sich einmal dazu entschlossen, ihre Aurah zu bedecken, ist der Gesichts- oder Ganzkörperschleier wie festgewachsen. Die Trägerinnen der fundamentalistisch-islamischen Kleidungsstücke werden künftig keine liberalere Verschleierung mehr tragen wollen und können, selbst die Auswahl bezüglich Farbwahl, Muster und Stoffbeschaffenheit ist sehr beschränkt. Die Extremverschleierung wird zur Visitenkarte islamischer Gegengesellschaft, es ist gewissermaßen das Ganzkörperschamtuch und das Gesichtsschamtuch (frei nach Zaimoglu (39)), das Muslimen und Nichtmuslimen erklärt, wie wahre islamische Gottesfurcht auszusehen hat.

Die Soziologen Evelyn Ersanilli und Ruud Koopmans vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung sehen einen klaren Zusammenhang zwischen Erfolgen in der Integrationspolitik und einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Partizipationsrechten und Integrationspflichten (40). Diese Erkenntnis stützen die Forscher auf eine Studie, für die insgesamt 1000 türkischstämmige Einwohner, die in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich geboren oder vor 1976 eingewandert sind, befragt wurden (41). Wissenschaftler wie Ralph Ghadban, Hartmut Krauss und Bassam Tibi und Autorinnen wie Güner Balci und Alice Schwarzer werden bestätigen, dass diese Untersuchungsergebnisse auf andere muslimische Zuwanderergruppen übertragbar sind. Wir brauchen eine Abkehr vom kostspieligen und gescheiterten Multikulti-Kuschelkurs hin zu einer Neuorientierung zum Prinzip Fördern und Fordern. Dieser Ansicht ist auch der Berliner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (42).

Kleidung schützt uns nicht nur vor Kälte und Nässe, sie ist auch Symbol für soziales Umfeld und Status unseres Gegenübers. Sie übermittelt sowohl den Wertekodex und die Weltanschauungen einer Gruppe wie sie auch Einblick in deren Geschlechterrollen gibt, einem wichtigen Indikator für die Gewährleistung von demokratischen Prinzipien und Menschenrechten. Bei den beiden meist eintönig dunkel gefärbten, nicht selten komplett schwarzen, sackartigen Gewändern und Tüchern handelt es sich eben nicht lediglich um mögliche Schnittmuster islamischer Frauenmode oder um einen schlecht adaptierten, kurzlebigen Modetrend. Burka und Niqab sind vielmehr Kennzeichen polygamer, patriarchalischer Gesellschaften, in denen der Vater oder Ehemann bestimmt, ob und wann die Tochter bzw. Ehefrau die Schule besuchen oder das Haus verlassen dürfen (43).

Die NEON-Redakteurin Anne Dillig wagte sich in einem Selbstexperiment mit der Burka, dem ‚Gefängnis to go‘, in die Öffentlichkeit und dokumentierte ihre Gedanken und die Reaktionen des Umfelds in dem Artikel ‚Under Cover‘ (44). Frauenrechtler bewerten den Ganzkörperschleier bzw. Niqab als für jeden erkennbares Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Yasmin Alibhai-Brown, eine geachtete Journalistin aus Uganda, schrieb unter dem Titel ‚Nothing to Hide‘ in der TIME einen lesenswerten Artikel zum ‚Recht‘ die Burka, den Niqab zu ‚wählen‘.

Die Vollverschleierung ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend. Das extrem eingeschränkte Sehfeld dieser religiös begründeten Frauengewänder bewirkt eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Die weiten, langen Stoffbahnen erschweren ein sicheres Gehen, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Der Lichtmangel unserer Breitengrade lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut. Folglich weist die Muttermilch stillender Niqabis in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet, bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fischgerichte, Milch- und Getreideprodukte ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose (45), (46), (47). Für den Sozialstaat, der für die Gesundheitsvorsorge seiner Bürger mitverantwortlich ist, durchaus ein Problem. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an, die Aussprache der Worte ist nicht mehr klar und deutlich vernehmbar und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartnerinnen von vollverschleierten Frauen, mit Männern, die nicht Mahram (48) sind, dürfen die gottesfürchtigen Fundamentalistinnen erst gar nicht reden, werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen oder Gitterfenster zu sprechen. Bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation. Das verstößt jedoch gegen den Gleichberechtigungs- und Gleichstellungsgrundsatz von Art. 3 GG.

Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wiederzuerkennen. Burka und Niqab behindern den Kontakt, auch innerhalb der Gruppe, weil Hidschabis (49), die ihren Glaubensschwestern ungeplant auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme identifizieren können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen, können in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter bzw. die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspräche. Wie die Scheuklappen beim Pferd das Gesichtsfeld der Tiere einschränken, so verhindern beide Bedeckungen, dass Mädchen und Frauen sich wie die maskulinen Glaubensgeschwister ohne Energieaufwand ein vollständiges Bild ihrer Umwelt machen können. Der Mangel an Außenreizen, die Sinneseinschränkungen durch Lichtmangel, das Verdecken der Ohren, Einschränken des Gesichtsfeldes sowie der Mangel an sozialen Kontakten bedingt für die Trägerin des Gesichtsschamtuchs / Ganzkörperschleiers eine Art sensorischer Deprivation, verändert auf Dauer Selbst- und Umweltwahrnehmung, Selbst- und Weltbild (50). Während männliche Muslime aus orthodoxen Milieus solchen körperlichen und seelischen Belastungen nicht ausgesetzt sind, ihren Erfahrungshorizont ungehindert in jede Richtung ausbauen können, haben die Mütter, Töchter und Ehefrauen in der Öffentlichkeit nicht einmal die Möglichkeit, die Sonne auf den Armen zu spüren.

Parda, englisch geschrieben Purdah (51), (52), und Hidschab sind auch als Symbol für antidemokratische, misogyne Gesellschaften bekannt, in denen Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen (53). Der ’sittsame‘ Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar eine tiefsinnige Konversation mit ihnen zu führen. Für die anderen Passanten auf der Straße ist eine solche total verschleierte Figur kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Beide islamischen Frauengewänder lösen die Körpersilhouette vollkommen auf und verstecken jeden Zentimeter Haut bis auf das dicht gewobene Gitterfenster bzw. den manchmal mit opaker Gaze bespannten Sehschlitz. So bekleidet verliert die Hidschabi ihr Gesicht, eine spätestens seit der Globalisierung weltweit verstandene Redensart für seine Würde verlieren, seine Ehre, Reputation, seine soziale Anerkennung verlieren, wertlos sein.

Gesichtslos, ohne (wiedererkennbare) einzigartige Persönlichkeit, wird sie zur Dutzendware, ist austauschbar. Sie kann kein Profil zeigen und daher auch keinen individuellen, bleibenden Eindruck hinterlassen. Eine Niqabi, die mir an einer Bushaltestelle begegnete, ist mir als mit wehenden Tüchern vor sich her stolperndes schwarzes Gespenst in Erinnerung geblieben, das sich noch nicht an die Kleidung gewöhnt hatte, mit dem fußlangen Saum ihres Gewandes kämpfend, angestrengt auf den Boden schauend, ihrem Ehemann hinterher zu eilen versuchte und in klarem Deutsch laut rief: „Nicht so schnell, nicht so schnell. Warte, ich komm nicht mit.“ Der bärtige, mit Kaftan und Pluderhose sowie Gebetskappe (54) bekleidete Göttergatte indes setzte seinen Weg ungerührt fort, ohne sich umzusehen, anzuhalten oder seine souverän weit ausholenden Schritte zu verlangsamen.

In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen (55) Milieus dürfen Scharia, Koran und Sunna als Gotteswort nicht historisch interpretiert werden, es gehört zu den religiösen Pflichten, den Inhalt dieser unfehlbaren, sakrosankten Offenbarungen, Überlieferungen und Empfehlungen wörtlich in den Alltag zu integrieren. Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist daher das sichtbare Zeichen der koranisch legitimierten Überlegenheit und Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz sexuell jederzeit zu Verfügung zu stehen sowie zu gehorchen hat, um sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen. Für den muslimischen Ehemann ist unter Amanat, überantwortetes Gut, nämlich durchaus auch die eigene Ehefrau zu verstehen, für die er ja, dank der Gnade des Allmächtigen, die Treuhänderschaft übernommen hat. Zitat und Übersetzung: „Allah, gepriesen sei er, hat die Ehefrau der Obhut des Mannes anvertraut … Allah hat dem Ehemann wahrhaftig das Recht zuerkannt, von der heiligen Wertsache namens Eheweib Behaglichkeit, Erholung, Friedlichkeit und Nutzen zu beziehen – Allah Ta’ala has assigned the wife to the care of the husband … however, Allah Ta’ala in His infinite mercy has bestowed to the husband the right to derive comfort, rest, peace and benefit from the Sacred Trust we call The Wife (56).“

Der Vater oder Ehemann bestimmt daher, ob und wann die Tochter bzw. Ehefrau das Haus verlassen darf, er begleitet sie zum Arzt, entscheidet, ob sie außerhalb des Hauses einer Berufstätigkeit nachgehen darf (57), (58), (59). Auch die konvertierte, mit einem Salafi verheiratete Muslima wird bald begriffen haben, dass es sich für sie nicht ziemt, zu widersprechen, weil sie sonst zurechtgewiesen, beschimpft und gedemütigt wird (ignorieren, wie Luft behandeln, meiden im Ehebett) und letztendlich gar gezüchtigt werden darf, wenn sie den Anweisungen des Gatten auch nach den Warnungen nicht Folge leistet (Koran 4:34). Im Januar 2010 wurden bei einer bundesweiten Razzia der Polizei Moscheen, Verlagshäuser sowie Privatwohnungen von drei muslimischen Predigern durchsucht. Dabei wurden verbotene Videos, CDs und Schriften beschlagnahmt, darunter das bereits ein Jahr zuvor, im Januar 2009, vom Jugendschutz indizierte, ins Deutsche übersetzte Buch “Frauen im Schutz des Islam“. Dieses Machwerk billigt nicht nur das Schlagen von Frauen als letztes Mittel, der Autor, Abd ar-Rahman asch-Schiha, behauptet sogar, einige Frauen würden diese Misshandlung genießen. Falls sich die Muslimas doch irgendwann wider Erwarten dazu entschließen sollten, Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten, gibt die Lektüre frei Haus Tipps, wie zu vermeiden ist, dass die Schläge Spuren hinterlassen, gleich dazu (60) : „Die Medizin oder Behandlung einer jeden Unpässlichkeit kann manchmal sehr bitter sein. Aber eine kranke Person wird das Medikament freudig einnehmen und die Bitterkeit der Medizin ertragen, um von seiner Krankheit geheilt zu werden.“ (Frauen im Schutz des Islam, 96). Das Schlagen der Ehefrau sei nach der islamischen Lehre „nur auf die Form einer (medizinischen) Behandlung eingeschränkt und begrenzt.“ (ebd., 97). Der Autor bezeichnet es auch als Mittel „zu Erziehungszwecken“ (ebd., 98) (61).

Ein derartiges Menschenbild wirft uns hinter die Erkenntnisse der Aufklärung weit zurück, verstößt gegen die auf allen Rechtsgebieten zu beachtende Gleichberechtigung und bekämpft vehement alle frauenpolitischen Standards, die wir in den letzten hundert Jahren erkämpft haben.

Freie Wahlen, die Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie der qua Geburt bestehende Achtungsanspruch eines jeden Menschen werden in diesen Milieus als Kufr (Unglauben (62)) und Schirk (Beigesellung (63)) verunglimpft. Normen, Verhaltenskodizes und Qualitätsstandards der kulturellen Moderne (in der Frauen unverschleiert sind), sind danach gottlos und unmoralisch und dürfen nicht befolgt werden, weil sie haram, voller Schmutz, Ehrlosigkeit und Frevel sind. Sie sind sogar minderwertiger als diejenigen einiger Tiere (64). Zu beiden Gruppen, den Salafisten wie den Wahabiten und zu deren engstem Umfeld gehören radikale, antidemokratische Autoritäten (65), (66). Die auf der Grundlage der Scharia erteilten Rechtsgutachten (Fatwas) einiger hoch geachteter Scheichs sind mit den universellen Menschenrechten meist nicht kompatibel, sind nach orthodoxer Lehrmeinung aber überall auf der Welt gültig und, wenn sie von geachteten Gelehrten erteilt werden, verbindlich.

Es handelt sich bei der fundamentalistischen Bekleidungsvorschrift zur Gesichts- bzw Ganzkörperverhülleng um ein kollektives, religiös verbrämtes, patriarchalisches Gebot, dem jede Muslima ‚freiwillig‘ zu folgen hat. Fühlt sie sich gegängelt, outet sie sich als glaubensschwach. Entzieht sie sich gar dem hohen Konformitätsdruck, gilt sie in ihrem sozialen Umfeld, das wir uns als erzkonservativ-islamisch praktizierend vorzustellen haben, als widerspenstiges, unmoralisches und verführerisches Teufelsweib und muss als verachtenswerte Unreine, die ewig qualvoll in der Hölle brennen wird, stigmatisiert und gemieden werden. Jeder, der den Kontakt zu dieser ‚Sünderin‘ aufrechterhält, verliert den Schutz des Stammes, gefährdet das eigene Seelenheil und das seiner Familienmitglieder gleich mit. Eine Frau, die sich nicht an Allahs Wort hält, entehrt die männlichen Clanmitglieder (Frauen haben keine eigene Ehre, sie sind die Ehre der Männer). Die ebenfalls von diesem hohen Assimilationsdruck getriebenen maskulinen Verwandten sind gehalten, unbotmäßige weibliche Angehörige zu diskriminieren, seelisch und körperlich zu misshandeln und, wenn die Ehre nicht anders reinzuwaschen ist, auch zu ermorden, um nicht zum Gespött der Community zu werden (67).

Taslima Nasreen (68) beschrieb am 22. Januar 2007 in einem Online-Magazin einen Artikel mit der Überschrift Let’s Think Again About The Burqa sehr treffend das „purdah system“ und die Stellung der Frau (69). Hier ein kurzer Auszug:

„My mother was put under a Burka by her conservative family. They told her that wearing a burka would mean obeying Allah. And if you obey Allah, He would be happy with you and not let you burn in hellfire. My mother was afraid of Allah and also of her own father. He would threaten her with grave consequences if she didn’t wear the burka. She was also afraid of the men in the neighbourhood, who could have shamed her. Even her husband was a source of fear, for he could do anything to her if she disobeyed him.“

Die Clans der Trägerinnen von Niqab und Burka zählen sich, wie bereits erwähnt, zu den extrem fundamentalistisch-islamischen Glaubensrichtungen wie der Salafiyya und der Wahhabiyya, die ihren Anhängern eine wörtliche Umsetzung von Koran und Sunna verpflichtend vorschreiben (70), (71), (72). Die als Schutzherren der beiden heiligen islamischen Stätten sowie als Gastgeber der verpflichtenden Pilgerfahrt von jährlich hunderttausenden von Muslimen hoch geachteten saudi-arabischen Scheichs gelten vor allem in schriftgläubigen Milieus als nachahmenswertes Vorbild, weswegen es als selbstverständlich gilt, Rechtsgutachten aus diesem Königreich als verbindlich zu bewerten (73).

An den saudischen Rechtsgutachter Scheich Muhammad Saleh al-Uthaimin, einem der prominentesten Gelehrten des sunnitischen Islam des 20. Jahrhunderts, erging folgende Frage (Institut für Islamfragen, dh, 20.02.2010) „Es ist bekannt, dass eine Frau ihr Gesicht bedecken muss. Gilt diese Regel auch in den Ländern der Ungläubigen, wo er [der Gesichtsschleier] der Frau Probleme verursachen könnte?“ Antwort: „Die Vorschriften Allahs gelten sowohl in den Ländern der Ungläubigen, als auch in den islamischen Ländern. Selbst wenn die Frau sich [durch diese Regel] aufgrund der Reaktion ihrer Umwelt unwohl fühlen sollte, muss sie sich verschleiern. Sie muss dabei an ihre [göttliche] Belohnung denken. Allah verteidigt diejenigen, die gläubig sind [die Muslime]. Einige Leute sagten mir, dass ihre Ehefrauen und ihre Begleiterinnen ihre Gesichter verschleierten, obwohl sie von anderen nicht belästigt wurden. Aber die Sachlage kann in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein. Auf jeden Fall müssen die Vorschriften Allahs beachtet werden, sei es, in den Ländern der Ungläubigen oder in muslimischen Ländern (74), (75).“

Die zentralen theokratischen Leitgedanken und Orientierungsrichtlinien, die in Büchern wie ‚Das System Purdah und die Stellung der Frau‘ (76), (77), Islamische Lebensweise (al-Maududi (78)), Handbuch Islam (Reidegeld), aber auch in Internetforen, Datenbanken für Fatwen, Videos und Fernsehsendungen oder auf der Podiumsdiskussion „Citizenship, Islam and the West“ (79), dargestellt werden, propagieren eine ebenso misogyne wie gegenmoderne Doktrin. Mädchen, Frauen und vor allem die weiblichen Nichtmuslime werden dementsprechend zu unmoralischen, teuflischen Verführerinnen herabgewürdigt, denen es an Religion, guten Sitten und Verstand fehle, während Männer pauschal als Triebtäter diskreditiert werden. Mit dieser Einstellung wird auch die nichtmuslimische männliche Täterschaft gegen Frauen als naturhaft entschuldigt, die durch die ebenfalls wesengemäße, als unmündig, unmoralisch und sittenlos stigmatisierte weibliche Weltbevölkerung die Schuld trägt.

Der von allen Sunniten sehr verehrte Yusuf al-Qaradawi beispielsweise gestattet jedem Ehepaar, dessen Frau vollverschleiert ist, in einem solchen Gutachten das schöne Wetter am Strand zu genießen, wenn sie dort öffentlich beten, ihre religiöse Erweckung bezeugen und zum Islam einladen (80). Eine andere Ehefrau hatte sich geweigert, den Schleier zu nehmen. Nach langen Diskussionen hatte sie an ihre Bereitschaft sich zu verhüllen listig eine Bedingung geknüpft. Sie wollte ihre Haare dann nicht mehr offen tragen, wenn der Mann seinerseits bereit war sich zu rasieren, was nach der Sunna für Muslime jedoch streng verboten ist. Die Fatwa, die der Ehemann zur Beseitigung des Konflikts einholte, riet ihm, mit ihr die Schritte durchzugehen, die der Islam zum Umgang mit einer widerspenstigen, ungehorsamen Frau ans Herz legt (Koran 4:34 Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, mahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie). Ansonsten wäre es besser, sich von ihr zu scheiden, wenn es keinen triftigen Grund gäbe, die Ehe aufrechtzuerhalten oder ein Umstand besteht, der die Scheidung verhindert (81).

Die Mitunterstützer dieses Aufrufs bezweifeln daher die von den streng orthodox praktizierenden Muslimas immer wieder betonte Freiwilligkeit, sich für das Tragen des Gesichtsschamtuchs oder des Ganzkörperschamtuchs in der Öffentlichkeit zu entscheiden. Ein ‚Freiheitsrecht‘ auf Niqab und Burka beinhaltet für uns das grundsätzliche ‚Freiheitsrecht‘, ohne indoktrinierte Gottesfurcht, Seelenqual und Höllenangst, die den Alltag dieser radikal-fundamentalistischen autoritären Persönlichkeiten prägt, lediglich mit einem Kopftuch bekleidet einkaufen zu gehen, das ausschließlich die Haare versteckt oder zu genießen, den Wind in den offenen Haaren zu spüren und sich den sommerlichen Temperaturen entsprechend leicht zu bekleiden. Eine Verschleierungspflicht des ganzen Körpers, die vielfach von erzkonservativen muslimischen Autoritäten (al-Maududi, ibn Taimiyya, al-Qaradawi, Ibn Baz) eingefordert wird, ist mit einem Freiheitsrecht nicht zu vereinbaren. Migranten, die aus weltanschaulichen / religiösen Gründen aus ihren muslimisch geprägten Herkunftsländern fliehen mussten, kennen den Konformitätsdruck, der von solchen Musterbeispielen an Tugend und Rechtgläubigkeit ausgeht: Alle Muslime werden in Zugzwang gesetzt.

Die bisher unverschleierten Frauen müssen sich bedecken, das bisher im Nacken verknotete Kopftuch muss dem Hidschab weichen, der nun außer den Haaren auch Hals und Dekolleté bedeckt, Salafis werden das Gesichtsschamtuch und Ganzkörperschamtuch einschließlich der Verhaltensdoktrin durchsetzen, um Allah und seinem Stellvertreter auf Erden, dem Wali (Vormund: hier Vater oder Ehemann) keinen Grund zum Zorn zu geben und ins Paradies einzugehen. Am 25.10.2009 berichtete die Schuldirektorin am Antwerpener Atheneum, Karin Heremans, gegenüber WELT-online, dass die Atmosphäre an ihrer Lehranstalt zunehmend einschüchternd geworden sei: „Das Kopftuch zu tragen war plötzlich entscheidend dafür, eine gute Muslima zu sein“, schließlich seien sogar einige Mädchen in Burka zur Schule gekommen (82).

Die FdGO ist kein Versandhauskatalog aus dem der Einzelne Freiheitsrechte aussuchen und bestellen kann, während er andere als für ihn unattraktive Ladenhüter ignoriert. Wichtige Prinzipien unserer Verfassung (s. Art. 79 GG) gelten ohne jede zeitliche Einschränkung und sind weder für den Souverän noch für die übrige Bevölkerung verhandelbar (83). Glaubens- Bekenntnis- und Gewissensfreiheit sowie die freie Religionsausübung genießen in der Wertehierarchie der säkularen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik einen hohen Stellenwert. Sollten jedoch Symbole, Zeichen oder Dresscodes einer Lehre oder Weltanschauung permanent und nachhaltig dazu beitragen, Einzelne oder Gruppen wegen ihrer sexuellen Orientierung, Religion / Nichtreligion, ihrer Ethnie oder ihrer selbstbestimmten Lebensweise herabzuwürdigen und zu verachten, kann der Staat sich nicht mehr auf seine Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität berufen. Hier ist die staatliche Gewalt verpflichtet, präventiv einzuschreiten, unabhängig davon, wie repräsentativ oder zahlreich eine solche diskriminierende Lehrmeinung ist.

Ein generelles Verbot des öffentlich getragenen Ganzkörperschleiers oder Gesichtsschleiers verwirklicht, ganz im Gegensatz zur Auffassung des Kulturausschusses des Europarats (84) vom 23. Mai 2010, die universelle Menschenrechte.

Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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Karl-Heinz Seifert / Dieter Hömig, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenbuchkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft 1999, 6. Auflage

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http://www.lehrer-online.de/menschenwuerdeverletzung.php

16

http://www.prikalneg.de/Grundlagen%20des%20Privatrechts.pdf

17

http://de.wikipedia.org/wiki/Meidung

18

http://de.wikipedia.org/wiki/Al-wala’_wa-l-bara‘

19

http://www.zeit.de/2010/18/Arabische-Atheisten?page=2

20

Karl-Heinz Seifert / Dieter Hömig, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenbuchkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft 1999, 6. Auflage

21

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk

22

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

23

http://www.deutsche-islam-konferenz.de/nn_1866426/SubSites/DIK/DE/PresseService/RedenInterviews/Reden/20060928-regerkl-dik-perspektiven.html

24

http://europa.eu/legislation_summaries/other/c10611_de.htm

25

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,535931,00.html

26

http://www.frsh.de/equal/equalkurz.doc

27

http://www.google.de/#hl=de&q=zielgruppe+URBAN+europäischer&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=&fp=b52ff5a993c4ca35

28

http://www.baalawi-kl.com/v1/images/the%20prophet%20of%20mercy%20-%20final%20chapter.pdf

29

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E493BDC9D2FFB4DC98202538949AFA1D1~ATpl~Ecommon~Scontent.html

30

In »Muslimisch, weiblich, deutsch! Mein Weg zu einem zeitgemäßen Islam« (C. H. Beck, München 2010) berichtet Lamya Kaddor kommentarlos zum System der Duisburger Mädchenüberwachung: „Tatsächlich ist es so, dass sich fast alle Jungen im Stadtteil verpflichtet haben, „auf die Lohberger Mädchen aufzupassen“. Dass geht so weit, dass Mädchen mit ihrem jeweiligen Freund in bis zu sechzig Kilometer entfernten Städten von den „Lohberger Jungs“ gesichtet worden sind. Doch es bleibt nicht immer beim bloßen Sichten. Der Freund des Mädchens wird häufig mit körperlicher Gewalt daran „erinnert“, sich von dem Mädchen fernzuhalten. Das Mädchen selbst bekommt es mit dem älteren Bruder oder seinem Vater zu tun. … Sie [die Mädchen] erzählen mir, dass es mittlerweile eine Art Bande gibt, zu der alle „Lohberger Jungs“ gehören, um sie mit ihren Freunden zu erwischen, egal wo. Einige erzählen, wie sie von Ali gesehen worden seien und anschließend großen Ärger bekommen hätten. Selbst die Väter der Mädchen rufen das Bandenoberhaupt an, damit es auf ihre Töchter aufpasst.“

31

http://www.fgulen.cc/gulens-works/156-key-concepts-in-the-practice-of-sufism-1/877-istiqama-straightforwardness.html

32

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?pagename=IslamOnline-English-Ask_Scholar/FatwaE/FatwaE&cid=1119503547810

33

http://de.wikipedia.org/wiki/Hisbah

34

http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=122626

35

http://muslim-canada.org/purdah.pdf

36

Ghadban ebd. zum Begriff der aura im Islam: „Es kann Mangel an Sehfähigkeit (daher a’war, Einäugige) oder Schwachpunkt in der Verteidigungslinie im Krieg oder Mangel an Schutz des eigenen Hauses oder der Privatsphäre heißen. Das Wort bedeutet auch die Schamgegend am Körper, die aus den Geschlechtsteilen besteht.“

Das englische Wikipedia definiert den Begriff wie folgt: »Etymologically, the term Awrah derives from the root ‘a-w-r which means „defectiveness“, „imperfection“, „blemish“ or „weakness“ – however the most common English translation is „nakedness“.«

37

http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

38

http://www.enfal.de/libas.htm

39

http://de.wikipedia.org/wiki/Feridun_Zaimoglu

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http://www.fsw.vu.nl/en/Images/4abstract_english_tcm31-140234.pdf

41

http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2009/iv09-701.pdf

42

http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Buschkowsky

43

http://de.wikipedia.org/wiki/Afghanistan

44

http://www.neon.de/kat/sehen/gesellschaft/geschlechterrollen/300217.html

45

http://www.patient.co.uk/health/Vitamin-D-Deficiency.htm

46

http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf

47

http://www.thisislondon.co.uk/news/article-23404811-women-in-hijabs-need-sunlight-or-risk-illness.do

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http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm

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http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

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http://www.pflegewiki.de/wiki/Sensorische_Deprivation

51

http://www.quranenglish.com/books/Al-Hijab%20Purdah%20and%20status%20of%20women.pdf

52

http://chawart.wordpress.com/2010/05/01/die-purdah-%E2%80%93-das-verhullungsgebot/

53

http://www.igfm.de/fileadmin/igfm.de/pdf/Publikationen/Anzeigen/Burka_Muell_IGFM.pdf

54

http://en.wikipedia.org/wiki/Taqiyah_%28cap%29

55

http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

56

http://darulislam.info/Article150.html

57

http://www.turntoislam.com/forum/showthread.php?t=9302

58

http://www.whywar.at/geschlechterrollen_afghanistan

59

http://www.eslam.de/begriffe/m/mahram-verwandte.htm

60

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5921859/Polizei-stellt-frauenfeindliche-Islam-Buecher-sicher.html

61

http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=921:082009-indiziertes-buch-liegt-an-informationsstaenden-und-bei-vortraegen-in-baden-wuerttemberg-aus&catid=201:meldung&Itemid=327

62

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/04/02/der-kufr-der-loyalitaetserklaerung

63

http://tawhidikhlas.info/index.php/2010/03/28/der-shirk-der-wahlen

64

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M52fd14c304c.0.html

65

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:7w0C7qU1XTkJ:www.bst-mosbach.verdi.de/upload/m42cb8036ded4e_verweis1.doc+Wahabismus

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http://aussen-sicherheitspolitik.de/?p=1944

67

http://de.wikipedia.org/wiki/Namus

68

http://taslimanasrin.com/

69

http://www.outlookindia.com/article.aspx?233670

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http://de.wikipedia.org/wiki/Salafist

71

http://de.wikipedia.org/wiki/Pierre_Vogel

72

http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/1481139#Bekannte_Gelehrte

73

http://www.al-eman.com/Ask/ask3.asp

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M546f51abd88.0.html

74

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5c2b818f91e.0.html

75

http://www.youtube.com/watch?v=CXyJ11sWEiE&feature=relate

76

http://www.womenforwomen.org/news-women-for-women/files/crit-half/CHJournalv1.pdf

77

http://anakbawang.com/taslima-nasreen-article-full-transcript-english-translation.html

78

http://www.basari.de/buecher/islam-allgemein/islamische-lebensweise.html

79

http://www.q-news.com/eventsMay.htm

80

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M51bb46bad50.0.html

81

http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=122626

82

http://www.welt.de/die-welt/politik/article4967468/Letzte-Loesung-Kopftuchverbot.html

83

http://bazonline.ch/ausland/europa/Deutsche-lassen-Auslaender-Integrationsvertraege-unterschreiben/story/22435040

84

http://www.nzz.ch/nachrichten/international/europaratsparlamentarier_gegen_burkaverbote_1.6217627.html

***Antwort des Petitionsausschusses (auf die durch Gründler angekündigte, angeblich sachgleiche Petition eines weiteren, uns gegenüber anonymisierten Petenten) durch BMI MinR Dr. Michael Frehse, ohne Datum***

Bundesministerium des Innern

MinR Dr. Michael Frehse

Unterabteilungsleiter G II

Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

Deutscher Bundestag

– Petitionsausschuss –

11014 Berlin

BETREFF Kirchenfragen

HIER [gelöscht]

BEZUG [gelöscht]

ANLAGE – 2 – (Doppel, Petition)

Mit ihrer Eingabe fordert die Petentin ein allgemeines Verbot traditioneller islamischer Kleidung in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Gebäuden. Sie konkretisiert dies besonders im Hinblick auf das Tragen von Burka, Niqab und Kopftuch.

Sie begründet ihre Forderung damit, dass es ein entsprechendes Gebot im Islam nicht gebe und die traditionelle islamische Kleidung als politisches Symbol vorrangig der Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft diene. Das der Verschleierung zugrunde liegende Ehrverständnis habe ferner eine Diskriminierung der Frauen zur Folge, die dies nicht praktizierten. Eine vollständige Verschleierung erschwere zudem die Identifizierung bei Videoaufzeichnungen.

Zu der Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

Dem Anliegen der Petentin kann nicht entsprochen werden.

Die Interpretation der koranischen Texte zur Bedeckungspflicht der Frau reicht von der bloßen Aufforderung zu anständiger Bekleidung über die Bedeckung der Haare bis zur Verhüllung des ganzen Körpers. Auch nationale und kulturelle Traditionen in den Herkunftsländern der Muslime spielen eine Rolle.

Dem in religiösen Fragen neutralen Staat bleibt es verwehrt, die Bewertung einer theologischen Frage selbst vorzunehmen. Ob eine unterschiedlich bewertete religiöse Pflicht im Islam von allen Gläubigen oder nur einem Teil befolgt wird, ist für die staatliche Sicht unerheblich. Entscheidend ist die Überzeugung der Einzelnen, einem religiösen Gebot zu folgen. Sofern eine Muslimin in Deutschland aus eigener religiös motivierter Überzeugung sich an bestimmte Kleidervorschriften hält, ist dies aus staatlicher Sicht grundsätzlich als Religionsausübung im Sinne des Art. 4 GG zu respektieren. Das Tragen entsprechender Kleidung in der Öffentlichkeit und in öffentlichen Gebäuden ist grundsätzlich sowohl als Teil der freien Entfaltung der Persönlichkeit wie auch der Religionsausübung geschützt. Ein möglicher Missbrauch durch Instrumentalisierung der Bedeckung für politische Zwecke oder Diskriminierung der Frauen, die sich nicht an entsprechende Regelungen gebunden fühlen, vermag allein ein grundsätzliches Verbot nicht zu rechtfertigen.

Im Hinblick auf das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin an öffentlichen Schulen hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 24. September 2003 festgestellt, dass derartige Verbote einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Verschiedene Bundesländer haben in Folge entsprechende landesrechtliche Regelungen erlassen.

Im Auftrag

Dr. Frehse